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BVerfG - 2 BvR 566/00
Bundesverfassungsgericht vom 05.06.2000
- Inhalt
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- -, b) das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 12. November 1998 - 5/23 KLs 50 Js 29086.1/97
- Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 5. Juni 2000 einstimmig beschlossen
- Entscheidung an, weil ein Annahmegrund im Sinne des § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt. Die nur in
- strafrechtlich bewehrte Verbot nur an Personen richten kann, durch die der nicht handlungsfähige Verein im
- . Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Mai 1998 - 2 BvR 1385/95 - = NJW 1998
Humor am Freitag – Das Brauereipferd-Urteil
Rechtsanwältin Simone Weber vom 03.02.2012
- Inhalt
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- Hindernis erkannt werden konnte (§ 15 I StVO). Die Pferde sind auch am 31.1.1984 pünktlich um 12.00 Uhr
- Reise über das Kölner Land am Dienstag, den 31.1.1984, auf der B-Straße an der Postschänke angelangt
- “ethischen Tierschutzes” (vgl. dazu OLG Frankfurt, WM 1984,37), so doch wenigstens zur Beaufsichtigung
- dastand getroten. Wer ruft da: Tritt fester mein Bester!?” Um das Urteil auch formaljuristisch
- StVO. Auch wenn ein Brauereigaul am Straßenverkehr teilnimmt und nicht zu Hause wohnt, gehört er zu den
HessVGH - 3 N 4698/98
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 03.09.2002
- Inhalt
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- Frankfurt am Main erhoben (Az.: 4 E 126/97 ). Das Verfahren ruht derzeit. Im Eilverfahren war die
- Antragstellerin in zwei Instanzen unterlegen ( VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 16. März 1995 - 4 G
- beim Baulandsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main noch anhängig. 22 Ein Ordner
- ) Tatbestand 1Die Antragstellerin wendet sich im Wege der Normenkontrolle gegen den Bebauungsplan "Am
- bebauten Gebietes im Stadtteil Oberhöchstadt zwischen L. Straße, S. Straße, Dammsteg, Am K./S. Straße (L
OLG Frankfurt - 1 U 142/02
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 02.06.2003
- Inhalt
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- 14.08.2002 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt/Main abgeändert. Die
- Bruder ihm im Jahre 1998 teilweise Post übergeben habe, habe es sich um solche Post gehandelt, die an
- "Familienbetrieb", als man dort mithelfen musste, sobald es dort "Probleme" gab. Eine gelegentliche Aushilfe im
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 1. Zivilsenat Norm: § 167 BGB Entscheidungsdatum: 02.06.2003
- der Grundsätze der Anscheins- und Duldungsvollmacht) Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das am
BVerfG - 2 BvR 2549/08
Bundesverfassungsgericht vom 22.10.2009
- Inhalt
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- - und des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 13. November 2008 - 3 Ws 1035/08 - verletzen den
- Landgericht Frankfurt am Main und der Strafrechtsabteilung des Hessischen Ministeriums der Justiz, für
- Landgericht Frankfurt am Main ist der Ansicht, dass eine fehlerhafte Anwendung des § 57 Abs. 1 StGB, die auf
- -Kindermann-Straße 4, 61462 Königstein - gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am
- begründen. 6 d) Im Anschluss an die mündliche Anhörung des Beschwerdeführers am 10. April 2008
HessVGH - 1 TG 682/88
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 12.08.1988
- Inhalt
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- ) Tatbestand 1I. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat in seinem Beschluß vom 9. Dezember 1987
- Bevollmächtigten vom 28. Dezember 1987, bei dem Verwaltungsgericht in Frankfurt am Main eingegangen am
- Frankfurt am Main hat mit Beschluß vom 21. Januar 1988 - III/1 G 2664/87 - auf die Beschwerde des
- der Antragsgegner mit Schriftsatz vom 7. Februar 1988, bei dem Verwaltungsgericht in Frankfurt am
- Main eingegangen am 8. Februar 1988, Beschwerde eingelegt. 22 Der Antragsteller ist ihr
Hauptverfahren gegen sechs mutmaßliche gewerbsmäßige Internetbetrüger beginnt am 17.02.2011
Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 16.02.2011
- Inhalt
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- gemeinsam mit weiteren Angeklagten – in 71 Fällen an seine E-Mail-Adresse elektronische Grußkarten mit
- Düsseldorf, München, Frankfurt, Neu-Isenburg und Ulrichstein (15 KLs 35/09). Fortsetzungstermine
- gegenüber diversen Firmen beklagt haben, sie hätte von einer bestimmten E-Mail-Adresse
- Die 15. große Strafkammer des Landgerichte Osnabrück verhandelt ab 17.02.2011 in einer Strafsache
- sind für den 03. März um 13:30 Uhr und – jeweils um 09:00 Uhr – für den 11., 17., 25. und 31. März
Hauptverfahren gegen sechs mutmaßliche gewerbsmäßige Internetbetrüger beginnt am 17.02.2011
Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 16.02.2011
- Inhalt
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- mit weiteren Angeklagten – in 71 Fällen an seine E-Mail-Adresse elektronische Grußkarten mit
- Düsseldorf, München, Frankfurt, Neu-Isenburg und Ulrichstein (15 KLs 35/09). Fortsetzungstermine sind
- gegenüber diversen Firmen beklagt haben, sie hätte von einer bestimmten E-Mail-Adresse Werbeschreiben
- Die 15. große Strafkammer des Landgerichte Osnabrück verhandelt ab 17.02.2011 in einer Strafsache
- für den 03. März um 13:30 Uhr und – jeweils um 09:00 Uhr – für den 11., 17., 25. und 31. März sowie
LAG Rheinland-Pfalz - 5 Ta 273/04
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 23.12.2004
- Inhalt
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- /04 ArbG Kaiserslautern - AK Pirmasens - Verkündet am: 23.12.2004 Tenor: I. Auf die Beschwerde des
- vom Kläger monatlich - erstmals am 17.01.2005 - zu zahlenden Monatsraten werden auf (jeweils) EUR
- vom 24.06.2004 reichte der Kläger am 24.06.2004 die PKH-Erklärung über die persönlichen und
- . Gegen den am 12.08.2004 zugestellten Beschluss vom 06.08.2004 - 4 Ca 512/04 - legte der Kläger am
- Streitstandes im Übrigen wird auf den weiteren Akteninhalt verwiesen. II. 1. Die Beschwerde ist an
LAG Hessen - 7 Sa 786/05
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 23.01.2006
- Inhalt
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- Frankfurt am Main vom 12. Januar 2005 - 17 Ca 5470/04 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. Die
- berühre. 38 Der Kläger beantragt 39das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 12. Januar
- Bank und orientiert sich am Ergebnis des Geschäftsfeldes sowie an dem individuellen Beitrag des
- Abs. 1 BGB liegt, hängt von den Bedingungen des Einzelfalls ab. (Dies wurde im vorliegenden Fall bei
- erwirtschaftet Erträge für die Bank oder ist im Vorfeld beim Erwirtschaften von Erträgen tätig. Er nimmt an der
BGH - 4 StR 557/06
Bundesgerichtshof vom 26.04.2007
- Inhalt
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- Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 11. August 2006 wird verworfen. 2. Der
- hat in der Sitzung vom 26. April 2007, an der teilgenommen haben: Vorsitzende Richterin am
- eines dieser Vorfälle wurde gegen ihn im Jahre 2004 eine Geldstrafe verhängt. Nach dem Vorfall - am 24
- Bundesgerichtshof Dr. Tepperwien, Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Kuckein, Athing, Richterin am
- Bundesgerichtshof Solin-Stojanović, Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ernemann als beisitzende Richter
Die Trikotsponsoren 1.Bundesliga Saison 2017/2018
Max Rand vom 30.11.2017
- Inhalt
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- Hoffenheim RB Leipzig Hamburger SV Werder Bremen 1.FC Köln FSV Mainz 05 Eintracht Frankfurt FC Augsburg
- dort das Trikotsponsoring und der Ausrüster im Mittelpunkt. Zunächst eine Übersicht über die
- Bayern München vor dem VfL Wolfsburg An der Tabellenspitze stehen nicht überraschend die Münchener
- weniger soll der VfL Wolfsburg von der Volkswagen AG bekommen. Bei den Trikotsponsoren sind zudem
BGH - 2 StR 384/06
Bundesgerichtshof vom 08.11.2006
- Inhalt
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- Landgerichts Frankfurt am Main vom 9. Dezember 2005 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer
- . November 2006, an der teilgenommen haben: Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Rissing-van Saan
- , und der Richter am Bundesgerichtshof Dr. Bode, die Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Otten, der
- Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Fischer, die Richterin am Bundesgerichtshof Roggenbuck
- (§§ 278, 263, 25 Abs. 2 StGB) freigesprochen. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte dem
HessVGH - V TK 811/87
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 06.01.1988
- Inhalt
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- Polizeiobermeister im BGS M. hielten sich am 05. und 06.09.1985 in Bonn auf, wo sie an einer Sitzung des
- Grenzschutzstelle Flughafen Frankfurt a.M. und die Versetzung an diese Dienststelle gegangen sei, verstießen in
- : Der Beteiligte zu 1) sei am 07.10.1985 nachmittags nicht im Dienst gewesen. Er habe an einem
- Grenzschutzamt Saarbrücken- Frankfurt/Main-Zweigstelle Flughafen Frankfurt/Main) - vorbehaltlich der
- Saarbrücken-Frankfurt/Main-Zweigstelle Flughafen Frankfurt/Main beworben. Der Umstand, daß seine
OLG Celle - 3 U 65/05
Oberlandesgericht Celle vom 20.06.2005
- Inhalt
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- Rechtszug nicht zugelassen, bleibt der Rechtsstreit im Urkundenprozess anhängig (vgl. OLG Frankfurt
- , Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt ... Die Berufung der Klägerin gegen das am 15. Februar 2005
- nehmen, um den Rechtsstreit im ordentlichen Verfahren weiter zu betreiben. § 596 ZPO kann zu der
- Frankfurt, MDR 1988, 326 m. w. N.). Nach neuem Recht ist von weiter verschärften Voraussetzungen
- kommt es aber nicht mehr entscheidend an. Ist danach die Abstandnahme vom Urkundenprozess im zweiten