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HessVGH - TL 2868/93
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 17.03.1994
- Inhalt
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- Bereichs Strahlenschutz weiter. Das Verfahren betreffend die Einstellung eines Schwerbehinderten, der dem
- des Zweckes erforderlich sind. Es ist daher nicht zu beanstanden, daß der Antragsteller es in das
- das in diesem Verfahren geltend gemachte Rechtsverhältnis vorläufig zu regeln. Dem widerspreche es
- des Antrages, der auf die Einleitung eines Mitbestimmungsverfahrens abzielt, die sich im Rahmen des
- ff. ZPO und des § 85 Abs. 2 ArbGG im Rahmen der Zwangsvollstreckung nicht vereinbar (Hess. VGH
KG Berlin - 1 AR 105/06
Kammergericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Laufe des ganzen Verfahrens vor dem Gericht die Einhaltung des Rechts auf gerechtes Verfahren gemäß
- Deutschlands (in der Bekanntmachung über das Inkrafttreten des ÜberstÜbk vom 19. Dezember 1991; BGBl. Teil II
- Unterrichtung über den Tatvorwurf trotz des gegebenen Versprechens, sich dem Verfahren zu stellen, nach
- möglich. Dies folgt aus der Natur des Exequaturverfahrens, mit dem kein eigenes Strafverfahren
- des Verurteilten übernommen werden, wenn er nach Erkenntnis des Tatvorwurfes und der Einleitung
VG Köln - 14 K 924/04
Verwaltungsgericht Köln vom 18.07.2006
- Inhalt
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- Klägerin in Wesseling in den Rhein für das Veranlagungsjahr 2001 in der Fassung des
- 04.02.2004 zu zahlen. Die Kosten des Verfahrens trägt das beklagte Amt. Die Hinzuziehung eines
- rechtlichen Schwierigkeiten des vorliegenden Verfahrens nicht zumutbar war, das Widerspruchsverfahren
- Bescheid vom 18.06.2003 setzte das beklagte Amt gegenüber der Klägerin für die Einleitung von
- Probenahmeprotokollen, die als öffentliche Urkunden den vollen Beweis der darin bezeugten Tatsachen begründeten und bei
OVG Saarland - 2 C 469/07
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes vom 12.06.2008
- Inhalt
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- widersprüchlichen Verhaltens. Tenor Der Normenkontrollantrag wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens
- sowohl eine Teiländerung des Flächennutzungsplans mit dem Ziel der Darstellung von Wohnbauflächen im
- Einvernehmen mit dem Investor den Geltungsbereich des Bebauungsplans so zu wählen, dass die
- Kraft gesetzt. Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten sowie auf
- der Antragsgegnerin mit dem Hinweis auf die Übernahmeabsichten des Schwiegersohns des bisherigen
VG Düsseldorf - 6 K 6553/99
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 04.07.2002
- Inhalt
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- beliefern zu können. 6Nach der öffentlichen Bekanntmachung über die Auslegung des Antrags der
- abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen
- Geltungsbereich der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das
- Beigeladenen aufgrund der §§ 2, 3 und 8 WHG in Verbindung mit §§ 24, 26 und 140 des Wassergesetzes für das
- hinreichend bestimmte Planung liege vor. Das Kartenmaterial zu den Gebietsgrenzen des bisherigen und des
OLG Dresden - 10 W 1545/03
Oberlandesgericht Dresden vom 13.12.1999
- Inhalt
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- Wertermittlung auf den Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens nach dem BoSoG Das Landgericht hat die
- nach dem Eintritt der Bestandskraft des Sonderungsbescheids davon ausgehen, dass das Verfahren für sie
- Eigentumsverhältnisse und zur Einleitung des Verfahrens nach dem Bodensonderungsgesetz (BoSoG) sind
- Höhe der Entschädigung sei der Tag der Einleitung des Verfahrens. Dieser erfordere einen nach außen
- öffentliche Bekanntmachung des Sonderungsbescheids nach § 9 Abs. 1, 2 BoSOG der für die Berechnung der
LSG Nordrhein-Westfalen - L 11 B 23/09 KA ER
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 03.05.2010
- Inhalt
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- den Beteiligten des Verfahrens steht demzufolge auf der Grundlage des Senatsbeschlusses vom
- unter Bezugnahme auf von ihr vorgelegte Unterlagen aus dem gegen den Kläger geführten Verfahren der
- rechtlichen Vorbringen des Klägers entgegen. Das SG habe den Anspruch auf rechtliches Gehör nicht verletzt. Es
- vom 14.12.2009 formulierten Unterstellungen seien bereits Gegenstand des Verfahrens gewesen, das zu
- Beklagten nicht Gegenstand des vor dem Senat anhängigen Verfahrens L 11 B 23/09 KA ER geworden. Läge ein
HessVGH - 3 C 594/08.N
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 25.03.2009
- Inhalt
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- erstmalige Bekanntmachung des Plans verzögert hat, denn es kommt auf den Abschluss des Verfahrens an (vgl
- Plans und dies ist nach den Regelungen des BauGB die Bekanntmachung des Bauleitplans bzw. der
- aus der zutreffenden Auslegung des § 244 Abs. 1 BauGB, da das Verfahren sowohl vor dem 20. Juli
- verhalten, davon aus, dass der förmliche Abschluss des Verfahrens im Sinne des § 244 Abs. 1 BauGB den im
- die Inkraftsetzung des Plans und damit seine Bekanntmachung zu verstehen. 63 Ist daher das ab dem 21
OLG Hamm - 15 W 123/93
Oberlandesgericht Hamm vom 01.06.1994
- Inhalt
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- , das Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist, wurde ein Betriebsmittelkredit verbucht, der durch
- vom selben Tage wird zurückgewiesen. Die Kosten des Erstbeschwerdeverfahrens und des Verfahrens der
- Abs. 1 Satz 1 KO mit der 40öffentlichen Bekanntmachung des zur Verteilung verfügbaren Massebestandes
- . 31 vom 1. August 1992 des Öffentlichen Anzeigers zum Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg
- . Die Erstbeschwerde der Beteiligten zu 1) vom 2. November 1992 gegen den Beschluß des Amtsgerichts Hamm
VGH Baden-Württemberg - 5 S 2243/05
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 25.04.2007
- Inhalt
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- geplanten Trasse 1 A II. Die öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erfolgte am
- Beschlussfassung des Gemeinderats über den Bebauungsplan. Das mag vom Wortlaut her nicht mit dem
- Bekanntmachung das Plangebiet umschrieben wird, um den mit der Bekanntmachung verfolgten Hinweiszweck zu
- - BRS 60 Nr. 56 zu der insoweit gleichgelagerten Vorschrift des § 215 Abs. 1 BauGB). Dem genügt das
- erfolgt, wie dies in der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 02.04.2007 gegenüber dem
HessVGH - 5 UE 3266/90
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 11.09.1991
- Inhalt
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- das Verfahren abgetrennt; es bildet den Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits. - Die Beklagte
- wesentlich, sondern vor allem auch der Kreis der erschlossenen Grundstücke. Dies widerspricht dem Zweck des
- erschlossen, insbesondere durch den B-ring, der als R-straße das gesamte Baugebiet mit dem übrigen
- 1987 das Ruhen des Verfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung in einem Parallelprozeß
- Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels (§ 4 Abs.1 ZPO; vgl. Redeker/von Oertzen, VwGO, 9.Aufl., § 131
OVG Nordrhein-Westfalen - 7A D 170/95.NE
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 22.06.1998
- Inhalt
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- vorgelegten Kopie erst deutlich nach dem Satzungsbeschluß und der Bekanntmachung des Änderungsplans
- . Es fehle an einer Darlegung der Entwicklung des Komplexes "Sommerrodelbahn", um das Gewicht der
- hinreichende öffentliche Belange zur Rechtfertigung des geplanten Hotelneubaus. Der Fremdenverkehr
- öffentlichen Belange wie Förderung des Tourismus, Freizeit und Erholung - dazu beitragen, das Besucherniveau
- südlich der bislang vorhandenen Gebäude des Ausflugslokals, das zuletzt einen Restaurationsbetrieb
KG Berlin - 2 Verg 18/07
Kammergericht vom 12.10.2007
- Inhalt
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- “Lieferfähigkeit (Termin)” eine Wiederholung des Verfahrens ab dem Zeitpunkt der Aufforderung zur
- anzugeben. 93 Zum anderen ist die Anordnung der Wiederholung des Verfahrens ab dem Zeitpunkt der
- der Geltung des § 138 ZPO muss es der Antragsgegnerin daher verwehrt sein, sich mit Nichtwissen zu
- den Beschluss der Vergabekammer des Landes Berlin vom 12.10.2007 (VK-B2-29/07) aufzuheben, 322. das
- (trotz der Nachholung der Zustellung des Nachprüfungsantrags durch den Senat) das Zuschlagsverbot des
VG Frankfurt (Main) - 3 K 99/07.F
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 18.02.2009
- Inhalt
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- im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Auftragsverhältnisses mit dem Träger der Altlastensanierung
- Sanierung des Bodens auf dem Gelände der ehemaligen den Kosten der Sanierung des Bodens auf dem
- der Behörde im Wege des Selbsteintritts oder der Ersatzvornahme vollzogen werden, trifft dies den
- Kaufvertrages verhalte, überzeugt dies das Gericht nicht. Grund für den geringen Anfangswert des Grundstückes
- gerecht. Zwischen den Parteien sei unstreitig, dass zu dem Zeitpunkt, zu dem der Ehemann der Klägerin das
OLG Düsseldorf - s zu 20.000
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 30.01.2008
- Inhalt
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- des Schwellenwerts entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem der öffentliche Auftraggeber mit den
- Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde. Sie vertritt die Auffassung, es müsse auf den Wert des Vertrages
- aus der Sicht des Bieters in erster Linie dasjenige zu berücksichtigen ist, was der öffentliche
- Einleitung des Vergabeverfahrens nicht erreicht oder überschritten. Auf keinen Fall lag der Wert
- Zurückweisung des feststellenden Nachprüfungsantrags und eine amtswegige Verweisung des Verfahrens (der hier