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Rechtsanwalt Frank Wiemann
Rechtsanwaltskanzlei Wiemann
Arbeitsrecht
Versicherungsrecht
- Das sagt jusmeum
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- Altersvorsorge - Pensionsfonds / Pensionskasse / Direktversicherung. Er berät Unternehmen sowie
- der Schnittstelle zwischen Arbeitsrecht und Versicherungsrecht, z.B. im Bereich der betrieblichen
- Tätigkeitsschwerpunkt
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- betriebliche Altersvorsorge; Pensionsfonds, Pensionskasse, Direktversicherung
- Letze Fälle
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- Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei der Durchführung und Abwicklung betrieblicher Altersvorsorge-Versicherungen in mindestens 15 Fällen
LSG Nordrhein-Westfalen - L 2 KR 18/04
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 20.10.2005
- Inhalt
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- Abs. 2 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung für betriebliche
- betriebliche Altersverssorgung aufgebracht hat (vgl. BSG Urteil vom 25.08.2004, B 12 KR 20/03 R, SozR
- Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung (den Zeitraum von 01.09.1965 bis zum 02.01.1983
- die Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung der Beigeladenen zu 1) einmalig und zeitgleich
- Altersvorsorge, die nicht arbeitnehmerfinanziert sind, gehören nicht zum beitragspflichtigen
BAG - 3 AZR 635/11
Bundesarbeitsgericht vom 28.05.2013
- Inhalt
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- betrieblichen Altersversorgung nach dem Tarifvertrag über eine betriebliche Altersversorgung nach dem
- die Beklagte der Klägerin mit, dass sie keine Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung erworben
- einer Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung nach § 1b Abs. 1 iVm. § 30f Abs. 1 BetrAVG
- . 20, Slg. 2010, I-365). Die betriebliche Altersversorgung ist ein Bestandteil des Arbeitsentgelts
- angemessenes Mittel dar, die betriebliche Altersversorgung zu fördern und die Arbeitgeber nicht durch eine
BPatG - 33 W (pat) 11/08
Bundespatentgericht vom 04.11.2004
- Inhalt
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- betrieblichen Altersvorsorge und Beratung zum Vertrieb von Produkten der betrieblichen Altersvorsorge sowie
- und Vermittlung von Produkten der betrieblichen Altersvorsorge; Geldgeschäfte. Der Widerspruch richtet
- betätige sich im Versicherungswesen, insbesondere der betrieblichen Altersvorsorge, während das Unternehmen
BVerfG - 1 BvR 2681/11
Bundesverfassungsgericht vom 15.05.2014
- Inhalt
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- . Nach § 30f Abs. 1 BetrAVG werden Anwartschaften auf Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge, die
- 7194/05 -, 2. mittelbar gegen § 30f des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
- Art. 14 Abs. 1 GG für Anwartschaften auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, der
- hatte. Die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung waren vor dem 1. Januar 2001 zugesagt worden
- von Anwartschaften auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung mit Art. 8 der Richtlinie 80
LAG Baden-Württemberg - 12 TaBV 6/04
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 15.06.2005
- Inhalt
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- betrieblichen Altersvorsorge ..." mit der Begründung, aufgrund der Insolvenz nicht mehr in der Lage zu
- . Januar 1997 bezüglich des Regelungsbereiches "Betriebliche Altersversorgung" unwirksam ist. III. Die
- drei Monaten zum Jahresende) und 16 – Über "betriebliche Altersversorgung" mit folgendem Inhalt: 17
- festgestellt, dass die Betriebsordnung vom 01.01.1997 einschließlich des Punktes betriebliche Altersversorgung
- Selbständigkeit vor, weil die Teilregelung über die betriebliche Altersversorgung in den Gesamtkomplex der
LSG Baden-Württemberg - L 11 KR 3216/05
Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 15.11.2005
- Inhalt
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- dem Kläger zum 01.06.2004 als Kapitalleistung einer betrieblichen Altersvorsorge ein Betrag in Höhe
- Versicherungsnehmerwechsel nicht geändert habe, als Kapitalleistung der betrieblichen Altersvorsorge
- ) regele, dass, soweit betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung erfolge, der Arbeitnehmer
- der Arbeitnehmer, soweit die betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung erfolgt, seine
- . Die Direktversicherung sei eine Form der betrieblichen Altersversorgung. Versorgungsbezüge seien
Bundesarbeitsgericht veröffentlicht Jahresstatistik 2011: Höchste Anzahl an neuen Verfahren seit Gründung
Rechtsanwältin Simone Winkler vom 10.02.2012
- Inhalt
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- Altersvorsorge einer FlugbegleiterinNeue Hartz-IV-Sätze ab dem 1.1.2012
- betrieblichen Altersversorgung. Knapp ein Drittel der Verfahren erfolgreich Von den erledigten Revisionen
§ 2 AGG
Anwendungsbereich
- Inhalt
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- Sozialgesetzbuch und § 19a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch. Für die betriebliche
- Altersvorsorge gilt das Betriebsrentengesetz.(3) Die Geltung sonstiger Benachteiligungsverbote oder
§ 172c SGB 7
Altersrückstellungen
- Inhalt
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- Tarifbeschäftigten Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge unmittelbar zugesagt haben.(1a) F
BSG - 12 KR 9/08
Bundessozialgericht vom 24.08.2005
- Inhalt
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- Altersvorsorge bedient, sondern sich gerade der betrieblichen Altersvorsorge anschließt und sich damit in
- für Versorgungsbezüge zu beseitigen, gerechtfertigt. Rein arbeitgeberfinanzierte betriebliche
- eine solche Direktversicherung handelt es sich, wenn für die betriebliche Altersversorgung eine
- Altersversorgung ist bei einer solchen für die betriebliche Altersversorgung typischen
- RVO und § 229 Abs 1 Satz 1 Nr 5 SGB V ("betriebliche Altersversorgung") keinen Rückschluss darauf
§ 140 SAG
Verfahrenspflichten der Abwicklungsbehörde
- Inhalt
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- ür das Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge und die Europäische
§ 51 VersAusglG
Zulässigkeit einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs
- Inhalt
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- Altersvorsorge (§ 1587a Abs. 3 oder 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der bis zum 31
- dann zulässig, wenn sich bei Anrechten der berufsständischen, betrieblichen oder privaten
§ 154 SGB 6
Rentenversicherungsbericht, Stabilisierung des Beitragssatzes und Sicherung des Rentenniveaus
- Inhalt
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- Einkommensteuergesetzes in Anspruch genommen worden ist und welchen Grad der Verbreitung die betriebliche und private
- Altersvorsorge dadurch erreicht haben und5.die Höhe des Gesamtversorgungsniveaus, das für
- Altersvorsorge in Form einer Rente aus einem geförderten Altersvorsorgevertrag sowie einer Rente aus
- , dass durch die Förderung der freiwilligen zusätzlichen Altersvorsorge eine ausreichende
Inhaltsübersicht VAG
- Inhalt
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- mehrere Sparten erteilt wirdC.KongruenzregelnD.Informationen bei betrieblicher Altersvorsorge
- Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung im
- ; 10aMehrere Anträge; Information bei betrieblicher Altersversorgung, bei Krankenversicherung und bei
- Mitgliedstaaten§ 111gUmfang der Meldepflicht VII.Einrichtungen der betrieblichen
- Bereich der betrieblichen Altersversorgung§ 118Gesonderte Verordnungen 2. Pensionskassen