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VG Gelsenkirchen - 13 K 795/06
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 17.10.2007
- Inhalt
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- Straßenreinigung und den Winterdienst für Teile der Streupläne A und B in der Stadt F. gegen ein von der
- Straßenreinigung und den Winterdienst und über die Erhebung von Straßenreinigungs - und
- den Winterdienst. In dem Urteil vom 7. Dezember 2006 wird hierzu ausgeführt: 2526„Nach der
- Straßenreinigung und den Winterdienst nicht über eine einheitliche Gebühr abgerechnet werden, wenn die
- Straßenreinigung und den Winterdienst nach den Prioritätsstufen für den Streuplan A und den
OVG Niedersachsen - 5 LA 129/13
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 03.12.2013
- Inhalt
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- übersäten und bloß geschotterten Straße ohne jeden Winterdienst). 7Nach Maßgabe dieser Grundsätze war die
- Vorbringen nachprüfbar zu präzisieren. Etwaige Einschränkungen beim Winterdienst sind rechtlich
VG Göttingen - 3 A 305/13
Verwaltungsgericht Göttingen vom 25.07.2014
- Inhalt
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- Reinigung ein Gebührensatz von 3,74 €/m und für den Winterdienst der Priorität 4 ein Gebührensatz von 0,22
- Sommer- und Winterdienst erhoben und in den eingemeindeten Ortsteilen der Sommerdienst auf die
- Beklagten geregelt worden, die zwar inhaltlich dem vor der Eingemeindung üblichen Winterdienst
- im Verhältnis der Kosten von Sommerreinigung und Winterdienst aufgeteilt worden. Das Nds. MI habe in
- Rechtsgrundlage für die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren für den Winterdienst. 13Wie der
OLG Hamm - 9 U 47/02
Oberlandesgericht Hamm vom 08.10.2002
- Inhalt
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- Streitfall hatten die für den Winterdienst auf den Fahrbahnen zuständigen Bediensteten am Unfalltag
- worden. Nach den zu den Akten gereichten "Tagesberichten Winterdienst" wurden in dem Streubereich 3, zu
- Personen wäre es auch den für den Winterdienst auf den städtischen Grundstücken und den angrenzenden
VG Minden - 9 K 219/08
Verwaltungsgericht Minden vom 15.12.2008
- Inhalt
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- Gebühren für den Winterdienst hat der Beklagte keinen Anteil für das Allgemeininteresse an der Reinigung
- Fixkosten der Stadt in Höhe von 131.240,00 EUR, die auf Sommerreinigung und Winterdienst entfallen und
- die Festsetzung der Gebühren für den Winterdienst nicht rechtfertigen. Es ist nämlich - wie
- vorgegeben - getrennte Gebühren für Winterdienst und Sommerreinigung erhoben, so müssen die Gebühren auch
- Frontmeter Winterdienst 325.109 m, die der Sommerreinigung jedoch nur 235.716 m beträgt. 30Ist aber der
VG Gelsenkirchen - 13 K 3412/02
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 21.07.2004
- Inhalt
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- : Straßenreinigungsgebühren, Winterdienst, Haushaltsmittel, Nacherhebung von Gebühren für Teilleistung
- einer fehlenden Differenzierung zwischen allgemeiner und Winterdienst- Straßenreinigungsgebühr
- . In den Wintermonaten mit Eis und Schnee sei dies unmöglich. Da in der G.---straße Winterdienst
- erstellen und ausführen wolle; der Winterdienst werde sich allenfalls mit einem Aufwand von 50.000,00
- streitbefangenen Veranlagungsjahr 2002 Kosten für den Winterdienst keinen Eingang in die Gebühren gefunden
§ 1 TVMindestlohn Abfall 5
Geltungsbereich
- Inhalt
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- ausschließlich die Reinigung und den Winterdienst, das Kehren und Reinigen sowie die Schnee- und
OVG Berlin-Brandenburg - 9 A 1.07
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 10.11.2006
- Inhalt
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- Winterdienst nach dem Frontmetermaßstab zurückgekehrt, nachdem sie zwischenzeitlich eine Gebührenbemessung
- sowie Winterdienst auf den öffentlichen Straßen Benutzungsgebühren. 6(2) Das
- Winterdienst beträgt je Frontlängenmeter (Meter Grundstücksseite Absätze 1 bis 3) jährlich bei Grundstücken
- über die Gebührensätze für die Straßenreinigung und den Winterdienst (§ 2 Abs. 4 SGS). Die
- auch der Regelung über die Gebührensätze für den Winterdienst (§ 2 Abs. 4 SGS) zu Grunde, weil über
LAG Rheinland-Pfalz - 3 Sa 203/08
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 18.11.2008
- Inhalt
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- Straßenreinigung/Winterdienst". Wegen des Organisationsplanes des ASK wird auf Bl. 44 d.A. verwiesen
- Straßenreinigung/Winterdienst sind 3 Vorarbeiter eingesetzt, die dem Kläger gemäß Ziffer 3.2 der
- Straßenreinigung/Winterdienst geht, verweist die Beklagte darauf, dass 10 Mitarbeiter als Kraftfahrer
- Kundenzufriedenheit und Auftragsaquisition im Vordergrund. Für den Winterdienst sei - so die Beklagte
- wiedergeben. Im Winterdienst sei die zeitliche Abfolge der Räum- und Streuarbeiten anhand einer
BGH - VIII ZR 248/06
Bundesgerichtshof vom 02.08.2006
- Inhalt
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- Winterdienst "in der Wohnanlage" der Beklagten erstreckt und darüber hinaus noch die nicht im Streit
- stehenden Privatweg zu Schaden kommen könnten. Abgesehen davon, dass der Winterdienst bei der oben
Zur Erfrischung: Minderung beim “Winterdienstvertrag”
martina heck vom 23.07.2013
- Inhalt
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- sogenannten “Reinigungsvertrages Winterdienst”. Die Klägerin hatte sich vertraglich verpflichtet, während
- -prognosen dienen lediglich dazu, den Zeitpunkt zu bestimmen, zu dem ein Winterdienst notwendig ist. Das
- geschuldet sein solle, wenn witterungsbedingt kein Winterdienst notwendig wird. Das überzeugt nicht
- Auftragnehmer den Winterdienst versieht, ohne dass der Auftraggeber jedes Einsatzergebnis billigen
§ 1 TVMindestlohn Abfall 6
Geltungsbereich
- Inhalt
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- Tarifvertrags umfasst ausschließlich die Reinigung und den Winterdienst, das Kehren und Reinigen sowie
§ 4 AEntG 2009
Branchen
- Inhalt
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- Winterdienst,8.für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch
§ 1 MiLoAufzV
Vereinfachung und Abwandlung der Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung
- Inhalt
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- Druckerzeugnissen, der Abfallsammlung, der Straßenreinigung, dem Winterdienst, dem Gütertransport
§ 2 MiLoMeldV
Abwandlung der Anmeldung
- Inhalt
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- , der Abfallsammlung, der Straßenreinigung, dem Winterdienst, dem Gütertransport und der