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LAG Rheinland-Pfalz - 10 Sa 327/04
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 06.10.2004
- Inhalt
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- der Beklagten seit dem 01.08.1981 als Schlosser beschäftigt. In der Zeit ab dem 27.09.2002 erteilte
- Materialverlust ist mit ca. 18,00 € zu bewerten. Die Ausführung dieser für einen ausgebildeten Schlosser
LSG Bayern - L 5 R 435/04
Bayerisches Landessozialgericht vom 21.03.2006
- Inhalt
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- Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. 1. Der 1960 geborene Kläger ist gelernter Schlosser und
- zweifelsohne herabgesetzt, für den erlernten Beruf als Schlosser sei der Kläger nur halbschichtig
- könne diese Tätigkeiten sechs Stunden und mehr täglich ausüben. Als Schlosser könne er nicht mehr
- Kläger berufsunfähig, weil er seinen Facharbeiterberuf als Schlosser nicht mehr ausüben könne. Die
- sein, so dass eine weitere Operation die Situation nicht bessern könne. Der Kläger sei als Schlosser
LSG Berlin-Brandenburg - L 5 RJ 1/04
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 22.10.2004
- Inhalt
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- festgestellten Leistungsvermögen zwar nicht mehr als Schlosser arbeiten könne, aber zumutbar z.B. auf
- Berlin und Brandenburg e.V. - VME - zu Einsatzmöglichkeiten leistungsgeminderter Schlosser und
- Schlosser hat sich auch der VME in seinen Stellungnahmen vom 7. und 21. Februar 2000 im Verfahren L 5 RJ
- Verweisungstätigkeiten für leistungsgeminderte Schlosser betrafen, wobei das Leistungsvermögen der
LSG Sachsen - L 1 V 20/99
Sächsisches Landessozialgericht vom 26.04.2001
- Inhalt
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- . Mai 1956 Schlosser, 19. Juni 1956 bis 21. Juni 1956 A-Schweißer, 25. Juni 1956 bis 30. Juni 1956
- Schlosser, 05. Juli 1956 bis 31. Dezember 1959 Schlosser, 01. Januar 1960 bis 31. Dezember 1966
- Lehre als Schlosser beendet und habe sich zum Schlossermeister qualifiziert. Ab 01. April 1970 sei er
- . Wegen der Einäugigkeit werde von einer Arbeit an Maschinen (z. B. Schlosser) abgeraten. Der Widerspruch
LAG Köln - 11 Sa 1042/04
Landesarbeitsgericht Köln vom 18.03.2005
- Inhalt
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- als Schlosser/Schweißer C bei der Beklagten tätig. Er ist eingesetzt im Luftwaffenversorgungsregiment
- Schweißer-Unteroffizier wie auch der eines Schlosser-Feldwebels eingerichtet worden. Die nunmehr mit
- qualifiziert. Der Teileinheitsführer/Schlosser-Feldwebel ist entsprechend einem Meister qualifiziert. 7Der
- Beschäftigung des Klägers erfolge unverändert als Schlosser bzw. Schweißer in denselben Räumlichkeiten wie
- Aufgabe als Schlosser/Schweißer beschäftigt werde. Lediglich die interne Bezeichnung und die
LSG Berlin-Brandenburg - L 2 U 33/02
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 22.03.2002
- Inhalt
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- - Dosismodell - Belastungsdosisgrenzwert - Unterschreiten um mehr als 20% - Kfz-Schlosser Tenor Auf die
- Ausbildung zum Kfz-Schlosser bei dem VEB Kombinat B Verkehrsbetriebe und war dort noch bis zum 29
- Rechtsnachfolgern als Kfz-Schlosser beschäftigt. Diese Tätigkeit wurde durch eine Wehrdienstzeit vom 5. Mai
- . November 1981 und vom 5. Mai bis zum 29. Oktober 1982 als Kfz-Schlosser truppendienstlich eingesetzt
- . Ab 1. November 1991 war er als Kfz-Schlosser in der Firma E Nutzfahrzeug Vertriebs-GmbH (E-GmbH
LSG Bayern - L 13 R 767/08
Bayerisches Landessozialgericht vom 15.07.2009
- Inhalt
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- er eine Ausbildung zum Schlosser. Bis 30. April 2005 arbeitete er als Metallbauschlosser bei der Fa
- die Tätigkeit als Schlosser nur mehr unter drei Stunden täglich ausgeübt werden könne. Tätigkeiten
- Ergebnis, dass der Kläger als Schlosser nur mehr unter drei Stunden, auf dem allgemeinen
- als Schlosser nicht mehr zumutbar, er könne jedoch noch mindestens sechs Stunden als Pförtner
- nehme ein Antidepressivum. Seitdem gehe es ihm besser. Die Tätigkeit als Schlosser könne nur mehr
BGH - s am 27.03.200
Bundesgerichtshof vom 03.08.2006
- Inhalt
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- ist, liegt den Darstellungen eine andere Ausgangssituation zugrunde. Diese wird bei Schlosser (ders
- zufrieden gibt. Insoweit hebt Schlosser auch die Richtigkeit der zugrunde liegenden reichsgerichtlichen
- soll (vgl. Schlosser, a.a.O.). Allerdings ist bereits diese Schlussfolgerung nicht zwingend, denn der
LSG Bayern - L 18 U 42/02
Bayerisches Landessozialgericht vom 18.11.2002
- Inhalt
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- Berufsleben als Reifenmonteur, Schlosser, Spengler, Betonrüttler in einem Betonfertigteilwerk und
LSG Berlin-Brandenburg - L 27 R 272/05
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 28.08.2008
- Inhalt
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- letzte Tätigkeit als Schlosser/Maschinenführer mit mittlerer bis schwerer körperlicher Belastung sei
- über 15 kg verbunden seien. Für eine Tätigkeit als Schlosser sei das Leistungsvermögen aufgehoben
- Fettstoffwechselstörung sowie belastungsabhängigen Wirbelsäulenbeschwerden. Für eine Tätigkeit als Schlosser sei
Erschwerter Nachweis einer Berufskrankheit für Raucher
Thorsten Blaufelder vom 21.11.2013
- Inhalt
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- Witwe hatte beantragt, die Lungenkrebserkrankung ihres verstorbenen Mannes, einem Schlosser, als
- Berufskrankheit anzuerkennen. Ihr Mann sei während seiner Berufsausübung als Schlosser und Schweißer
- Aussicht auf eine Hinterbliebenenversorgung ab. Der im Alter von 60 Jahren verstorbene Schlosser habe
Erschwerter Nachweis einer Berufskrankheit für Raucher
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 21.11.2013
- Inhalt
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- Witwe hatte beantragt, die Lungenkrebserkrankung ihres verstorbenen Mannes, einem Schlosser, als
- Berufskrankheit anzuerkennen. Ihr Mann sei während seiner Berufsausübung als Schlosser und Schweißer
- Aussicht auf eine Hinterbliebenenversorgung ab. Der im Alter von 60 Jahren verstorbene Schlosser habe
Abmahnung Jorma Bork
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 07.12.2012
- Inhalt
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- Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Jorma Bork durch Rechtsanwalt Sascha Schlösser
- vor. In dieser Abmahnung des Herrn Rechtsanwalt Sascha Schlösser wird zunächst mitgeteilt, dass
- Rechtsanwalt Schlösser auffordern, eine schriftliche unbedingte strafbewehrte Unterlassungserklärung
- Jorma Bork die Kosten durch die Inanspruchnahme des Rechtsanwalt Sascha Schlösser -ausgehend von einem
Vorläufiges Ende des Streits um Urlaubsanspruch und Arbeitsunfähigkeit
Rechtsanwalt Malte Winter vom 05.04.2012
- Inhalt
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- der Beklagten als Schlosser beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Einheitliche
Gähn: Digital Works GmbH droht mit Pfändung durch Inkasso-Team
Rechtsanwalt Stefan Loebisch vom 24.07.2017
- Inhalt
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- durch das Inkasso-Team, und zwar am 04.08.2017 um 10 Uhr. Erneut sollen Schlosser und Polizei mit hinzugezogen [...]