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LAG Rheinland-Pfalz - 10 Sa 327/04

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 06.10.2004
Inhalt
  • der Beklagten seit dem 01.08.1981 als Schlosser beschäftigt. In der Zeit ab dem 27.09.2002 erteilte
  • Materialverlust ist mit ca. 18,00 € zu bewerten. Die Ausführung dieser für einen ausgebildeten Schlosser

LSG Bayern - L 5 R 435/04

Bayerisches Landessozialgericht vom 21.03.2006
Inhalt
  • Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. 1. Der 1960 geborene Kläger ist gelernter Schlosser und
  • zweifelsohne herabgesetzt, für den erlernten Beruf als Schlosser sei der Kläger nur halbschichtig
  • könne diese Tätigkeiten sechs Stunden und mehr täglich ausüben. Als Schlosser könne er nicht mehr
  • Kläger berufsunfähig, weil er seinen Facharbeiterberuf als Schlosser nicht mehr ausüben könne. Die
  • sein, so dass eine weitere Operation die Situation nicht bessern könne. Der Kläger sei als Schlosser

LSG Berlin-Brandenburg - L 5 RJ 1/04

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 22.10.2004
Inhalt
  • festgestellten Leistungsvermögen zwar nicht mehr als Schlosser arbeiten könne, aber zumutbar z.B. auf
  • Berlin und Brandenburg e.V. - VME - zu Einsatzmöglichkeiten leistungsgeminderter Schlosser und
  • Schlosser hat sich auch der VME in seinen Stellungnahmen vom 7. und 21. Februar 2000 im Verfahren L 5 RJ
  • Verweisungstätigkeiten für leistungsgeminderte Schlosser betrafen, wobei das Leistungsvermögen der

LSG Sachsen - L 1 V 20/99

Sächsisches Landessozialgericht vom 26.04.2001
Inhalt
  • . Mai 1956 Schlosser, 19. Juni 1956 bis 21. Juni 1956 A-Schweißer, 25. Juni 1956 bis 30. Juni 1956
  • Schlosser, 05. Juli 1956 bis 31. Dezember 1959 Schlosser, 01. Januar 1960 bis 31. Dezember 1966
  • Lehre als Schlosser beendet und habe sich zum Schlossermeister qualifiziert. Ab 01. April 1970 sei er
  • . Wegen der Einäugigkeit werde von einer Arbeit an Maschinen (z. B. Schlosser) abgeraten. Der Widerspruch

LAG Köln - 11 Sa 1042/04

Landesarbeitsgericht Köln vom 18.03.2005
Inhalt
  • als Schlosser/Schweißer C bei der Beklagten tätig. Er ist eingesetzt im Luftwaffenversorgungsregiment
  • Schweißer-Unteroffizier wie auch der eines Schlosser-Feldwebels eingerichtet worden. Die nunmehr mit
  • qualifiziert. Der Teileinheitsführer/Schlosser-Feldwebel ist entsprechend einem Meister qualifiziert. 7Der
  • Beschäftigung des Klägers erfolge unverändert als Schlosser bzw. Schweißer in denselben Räumlichkeiten wie
  • Aufgabe als Schlosser/Schweißer beschäftigt werde. Lediglich die interne Bezeichnung und die

LSG Berlin-Brandenburg - L 2 U 33/02

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 22.03.2002
Inhalt
  • - Dosismodell - Belastungsdosisgrenzwert - Unterschreiten um mehr als 20% - Kfz-Schlosser Tenor Auf die
  • Ausbildung zum Kfz-Schlosser bei dem VEB Kombinat B Verkehrsbetriebe und war dort noch bis zum 29
  • Rechtsnachfolgern als Kfz-Schlosser beschäftigt. Diese Tätigkeit wurde durch eine Wehrdienstzeit vom 5. Mai
  • . November 1981 und vom 5. Mai bis zum 29. Oktober 1982 als Kfz-Schlosser truppendienstlich eingesetzt
  • . Ab 1. November 1991 war er als Kfz-Schlosser in der Firma E Nutzfahrzeug Vertriebs-GmbH (E-GmbH

LSG Bayern - L 13 R 767/08

Bayerisches Landessozialgericht vom 15.07.2009
Inhalt
  • er eine Ausbildung zum Schlosser. Bis 30. April 2005 arbeitete er als Metallbauschlosser bei der Fa
  • die Tätigkeit als Schlosser nur mehr unter drei Stunden täglich ausgeübt werden könne. Tätigkeiten
  • Ergebnis, dass der Kläger als Schlosser nur mehr unter drei Stunden, auf dem allgemeinen
  • als Schlosser nicht mehr zumutbar, er könne jedoch noch mindestens sechs Stunden als Pförtner
  • nehme ein Antidepressivum. Seitdem gehe es ihm besser. Die Tätigkeit als Schlosser könne nur mehr

BGH - s am 27.03.200

Bundesgerichtshof vom 03.08.2006
Inhalt
  • ist, liegt den Darstellungen eine andere Ausgangssituation zugrunde. Diese wird bei Schlosser (ders
  • zufrieden gibt. Insoweit hebt Schlosser auch die Richtigkeit der zugrunde liegenden reichsgerichtlichen
  • soll (vgl. Schlosser, a.a.O.). Allerdings ist bereits diese Schlussfolgerung nicht zwingend, denn der

LSG Bayern - L 18 U 42/02

Bayerisches Landessozialgericht vom 18.11.2002
Inhalt
  • Berufsleben als Reifenmonteur, Schlosser, Spengler, Betonrüttler in einem Betonfertigteilwerk und

LSG Berlin-Brandenburg - L 27 R 272/05

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 28.08.2008
Inhalt
  • letzte Tätigkeit als Schlosser/Maschinenführer mit mittlerer bis schwerer körperlicher Belastung sei
  • über 15 kg verbunden seien. Für eine Tätigkeit als Schlosser sei das Leistungsvermögen aufgehoben
  • Fettstoffwechselstörung sowie belastungsabhängigen Wirbelsäulenbeschwerden. Für eine Tätigkeit als Schlosser sei

Erschwerter Nachweis einer Berufskrankheit für Raucher

Thorsten Blaufelder vom 21.11.2013
Inhalt
  • Witwe hatte beantragt, die Lungenkrebserkrankung ihres verstorbenen Mannes, einem Schlosser, als
  • Berufskrankheit anzuerkennen. Ihr Mann sei während seiner Berufsausübung als Schlosser und Schweißer
  • Aussicht auf eine Hinterbliebenenversorgung ab. Der im Alter von 60 Jahren verstorbene Schlosser habe

Erschwerter Nachweis einer Berufskrankheit für Raucher

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 21.11.2013
Inhalt
  • Witwe hatte beantragt, die Lungenkrebserkrankung ihres verstorbenen Mannes, einem Schlosser, als
  • Berufskrankheit anzuerkennen. Ihr Mann sei während seiner Berufsausübung als Schlosser und Schweißer
  • Aussicht auf eine Hinterbliebenenversorgung ab. Der im Alter von 60 Jahren verstorbene Schlosser habe

Abmahnung Jorma Bork

Rechtsanwalt Frank Weiß vom 07.12.2012
Inhalt
  • Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Jorma Bork durch Rechtsanwalt Sascha Schlösser
  • vor. In dieser Abmahnung des Herrn Rechtsanwalt Sascha Schlösser wird zunächst mitgeteilt, dass
  • Rechtsanwalt Schlösser auffordern, eine schriftliche unbedingte strafbewehrte Unterlassungserklärung
  • Jorma Bork die Kosten durch die Inanspruchnahme des Rechtsanwalt Sascha Schlösser -ausgehend von einem

Vorläufiges Ende des Streits um Urlaubsanspruch und Arbeitsunfähigkeit

Rechtsanwalt Malte Winter vom 05.04.2012
Inhalt
  • der Beklagten als Schlosser beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Einheitliche

Gähn: Digital Works GmbH droht mit Pfändung durch Inkasso-Team

Rechtsanwalt Stefan Loebisch vom 24.07.2017
Inhalt
  • durch das Inkasso-Team, und zwar am 04.08.2017 um 10 Uhr. Erneut sollen Schlosser und Polizei mit hinzugezogen [...]