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§ 115 SGB 5
Dreiseitige Verträge und Rahmenempfehlungen zwischen Krankenkassen, Krankenhäusern und Vertragsärzten
Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung beschlossen
Rechtsanwalt Mathias Klose vom 18.06.2013
- Inhalt
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- Maßnahmen, um die teilweise angespannte finanzielle Situation der Krankenhäuser zu verbessern. Dazu
- erklärt Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr: „Durch das Gesetz erhalten die Krankenhäuser in den
- Orientierungswert nun besser berücksichtigt werden. Mit einem Hygieneförderprogramm werden die Krankenhäuser
- somatischen Krankenhäuser werden in den Jahren 2013 und 2014 durch einen Versorgungszuschlag entlastet
- , durch den die sogenannte „doppelte Degression“ über die Krankenhäuser insgesamt neutralisiert wird
BSG - KR 103/07
Bundessozialgericht vom 20.04.2010
- Inhalt
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- Krankenhäusern und Versicherten. Es bedarf keiner Entscheidung darüber, ob Krankenhäuser als
- Inkrafttreten einer neuen gesetzlichen Regelung zur Finanzierung der Krankenhäuser ein Abschlag in
- hätte deshalb durch Beitragserhöhungen und nicht durch Belastungen der Krankenhäuser erfolgen dürfen
- . Der Sanierungsbeitrag der Krankenhäuser verstoße zudem als unzulässige Sonderabgabe gegen Art 14, Art
- für die Krankenhäuser sich durch das GKV-WSG ergebenden Belastungen seien nach den Grundsätzen des
VG Frankfurt (Main) - 5 E 2356/05
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 27.08.2007
- Inhalt
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- Krankenhäuser diese Behandlung nicht mehr anbieten könnten und die Versorgung an anderer Stelle
- wirtschaftlichen Krankenhäuser zu ermitteln, auf der zweiten Stufe die Behörde aus dem Kreis der
- Beklagten auf dem Gebiet der onkologischen Versorgung deutlich besser als andere Krankenhäuser entspreche
- eigene planerische Initiativen unterstützt, um die wirtschaftliche Existenz der Krankenhäuser und
- erheblichen wirtschaftlichen und rechtlichen Bedeutung für die Krankenhäuser grundsätzlich Rechtsansprüche
§ 55 EuWO 1988
Stimmabgabe in kleineren Krankenhäusern und kleineren
Alten- oder Pflegeheimen
§ 16 MRRG
Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten, Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen
VG Düsseldorf - 13 K 4475/10
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 21.01.2011
- Inhalt
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- nicht zu berücksichtigen, weil die Krankenhäuser der Maximalversorgung, wie z.B. die
- nur zwischen den Entgelten der zu vergleichenden Krankenhäuser zu erfolgen. Die Umsatzsteuer sei kein
- Beklagte zu sein. Zwar sind die Krankenhäuser der Maximalversorgung durchweg nicht
- Krankenhäuser, die nach den landesrechtlichen Vorschriften als Hochschulklinik anerkannt sind, und
- Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan einer Landes aufgenommen sind (§ 108 Nr. 1 und 2 SGB V), also
VG Minden - 6 K 2220/08
Verwaltungsgericht Minden vom 14.11.2008
- Inhalt
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- aus der Stadt C. sowie den Kreisen N. -M2. , I. , M1. und H1. . Alle drei Krankenhäuser - für das
- besonderen Leistungsangebot PBST und sah beide damals klagende Krankenhäuser als geeignet und zudem
- nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser vom 20.12.2005 in der Fassung vom 21.3.2006
- - Mindestmengenvereinbarung - i.V.m. Nr. 5 der Anlage 1 wurde für die entsprechenden Krankenhäuser eine jährliche
- sei unter Berücksichtigung der öffentlichen Interessen und der Vielfalt der Krankenhäuser nach
OVG Nordrhein-Westfalen - 13 B 568/02
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 10.06.2002
- Inhalt
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- auch andere Krankenhäuser in Betracht, hat das die Planaufnahme anstrebende Krankenhaus lediglich
- kommenden Krankenhäuser für die Befriedung des Versorgungsbedarfs am geeignetsten ist oder sind
- verteilte Krankenhäuser (Herzzentren) vorgesehen hat. Der Senat hat dieses von der in anderen
- einer Bedarfsanalyse und Planung der Bedarfsdeckung durch geeignete Krankenhäuser und
- Bereitstellung des Bettenbedarfs zu beteiligenden Krankenhäuser und ihrer Bettenkontingente
Experten fordern rückwirkende Lösung für Beitragsschuldner in der Krankenversicherung
Rechtsanwalt Mathias Klose vom 13.05.2013
- Inhalt
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- Privatinsolvenz.Ebenfalls thematisiert wurde in der Anhörung die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser in
- , Vorstandsmitglied des GKV-Spitzenverbands, dagegen geht es „den meisten Krankenhäusern gut“.hib Nr. 259 vom 13.05.2013
Die Datenwoche im Datenschutz (KW8 2015)
Dr. Sebastian Kraska vom 21.02.2015
- Inhalt
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- ). amberhawk.com… *** Freitag, 20. Februar 2015 Bayerns Datenschutzbeauftragter Thomas Petri will Krankenhäuser
- Krankenhäusern >>> Voßhoff: Kritik an Personalmangel). Sonntag, 15. Februar 2014 Die Kollegen von
LSG Baden-Württemberg - L 4 KR 1642/01
Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 27.09.2002
- Inhalt
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- , im Ge-gensatz zu den zugelassenen Krankenhäusern. Ferner würden für zugelassene Krankenhäuser
- Versorgung der Bevölkerung durch die wirtschaft-liche Sicherung der Krankenhäuser zu gewährleisten. Die
- bedarfsnotwendigen Krankenhäuser würden dadurch wirtschaftlich gesichert, dass sie
- seine Leistungen nach denselben Grundsätzen, die für zugelassene Krankenhäuser gelten würden, erbringe
- Rückzahlungspflichten gelten. Gleiches müsse für nicht zugelassene Krankenhäuser mit einem sog. "Null
SozG Hamburg - S 21 KR 1301/98
Sozialgericht Hamburg vom 09.08.2001
- Inhalt
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- die Teilnahme der Krankenhäuser an der Versorgung Versicherter geregelt. Hierzu sind gemäß § 112 SGB
- Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze nach dem
- Krankenhäuser. Das gilt auch für die Vereinbarung der Pflegesätze mit dem einzelnen Krankenhaus gemäß
- resultiert dies daraus, dass auch die Beziehungen der Krankenkassen zu den Krankenhäusern gemäß §§ 107 ff
VG Minden - 6 K 176/08
Verwaltungsgericht Minden vom 20.11.2009
- Inhalt
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- Krankenhäuser und jetzigen Betriebsstellen C1. -N. und C1. -S. entstanden; zum selben Zeitpunkt wurde
- vermerkte die Beklagte, dass die Krankenhäuser C1. -N. und C1. -S. zunächst im Betten-Ist in ihrer
- Krankenhäuser seien, während im Soll die künftige Strukturierung beider Häuser geregelt werde; die Fusion
- üblichen Entwicklung der Krankenhäuser abhebe. Diese Kriterien seien hier nicht erfüllt. Durch die
- Krankenhäuser zu einem Krankenhaus zusammenschließen (Fusion), das neue Krankenhaus bei
LSG Hessen - L 8 KR 175/05
Hessisches Landessozialgericht vom 30.11.2006
- Inhalt
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- Krankenhäuser hat der Gesetz- und Verordnungsgeber Vertragsverletzungen der Krankenkassen bei der
- Sachkunde die vorgerichtliche Einschaltung von Rechtsanwälten auf Seiten der Krankenhäuser
- Krankenhäusern bei solchen Fallgestaltungen nicht ermöglicht werde, die offenstehende Forderung in der
- die Rechtsbeziehungen der Krankenkassen und ihrer Verbände zu den Krankenhäusern und ihren
- insoweit aufgegeben, als für den Bereich der Rechtsbeziehungen der Krankenkassen zu den Krankenhäusern