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§ 12 PKDBSa
Voraussetzungen des Rentenanspruchs
- Inhalt
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- oder nach Altersteilzeitarbeit nach § 237 SGB VI als Vollrente, f)Altersrente für Frauen
- oder in den letzten 24 Kalendermonaten Altersteilzeitarbeit ausgeübt haben, in den letzten zehn
LAG Baden-Württemberg - 19 Sa 82/04
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 12.05.2005
- Inhalt
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- Altersteilzeitarbeit 7 Arbeitnehmer, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der
- letzten fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeitarbeit mindestens 1.080 Kalendertage in einer
- ." ... 9 "§ 6 Arbeitszeit 10 1. Die wöchentliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers in Altersteilzeitarbeit
- Altersteilzeitarbeit die Arbeitszeit nach § 2 I Ziffer 3 MTV geregelt war, beträgt die wöchentliche
- Altersteilzeitarbeit. Abweichungen von diesem Grundmodell sind nach § 6 Abs. 3 und 4 des Tarifvertrages möglich. So
§ 236a SGB 6
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
- Inhalt
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- und2.entwedera)vor dem 1. Januar 1955 geboren sind und vor dem 1. Januar 2007 Altersteilzeitarbeit
§ 12 AltTZG 1996
Verfahren
- Inhalt
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- Altersteilzeitarbeit in den Fällen des § 3 Abs. 3 vorzeitig, erbringt die Agentur für
LAG Rheinland-Pfalz - 7 Sa 219/07
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 01.08.2007
- Inhalt
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- von Altersteilzeitarbeit berücksichtigt werden müssen. Dies kann grundsätzlich erst beurteilt
- . nicht vor Ablauf eines Jahres vor Beginn der Altersteilzeitarbeit möglich ist." Diesem Schreiben ist
SozG Landshut - S 4 R 506/06
Sozialgericht Landshut vom 27.10.2006
- Inhalt
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- Altersrente nach Altersteilzeitarbeit und Vollendung des 60.Lebensjahres. Mit Bescheid vom 08.11.2005
- bewilligte die Beklagte dem Kläger Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeitarbeit ab dem
LAG Hamm - 4 Sa 552/09
Landesarbeitsgericht Hamm vom 03.03.2010
- Inhalt
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- beiderseitiger Tarifgebundenheit u.a. der Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit (TV ATZ) vom
- auf die Vereinbarung eines bestimmten Arbeitszeitmodells während der Altersteilzeitarbeit gegen
- 2006) wie folgt zu verfahren: 161. Ab sofort soll Altersteilzeitarbeit grundsätzlich nur noch nach § 3
- (KraftfahrerTV Bund), für die aufgrund der Protokollerklärung zu § 3 Abs. 2 TV ATZ Altersteilzeitarbeit nur im
- im Blockmodell habe er seinen Wunsch nach einer bestimmten Lage der Altersteilzeitarbeit geäußert. Da
LSG Berlin-Brandenburg - L 8 AL 193/09
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 03.06.2009
- Inhalt
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- für die Altersteilzeitarbeit um mindestens 20 vom Hundert aufgestockt hat, wobei die Aufstockung
- des Regelarbeitsentgelts für die Altersteilzeitarbeit, begrenzt auf den Unterschiedsbetrag zwischen
- des Arbeitnehmers in die Altersteilzeitarbeit (a) einen bei einer Agentur für Arbeit arbeitslos
§ 28a SGB 4
Meldepflicht
- Inhalt
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- übrigen Bundesgebiet oder umgekehrt,16.bei Beginn der Altersteilzeitarbeit,17.bei Ende der
- Altersteilzeitarbeit,18.bei Änderung des Arbeitsentgelts, wenn die in § 8 Absatz 1 Nummer 1
LSG Hamburg - L 1 R 140/05
Landessozialgericht Hamburg vom 21.11.2007
- Inhalt
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- Altersteilzeitarbeit (§ 237 SGB VI) ohne Ab¬schlag bis 31. Januar 2008 zu gewähren. Die Beklagte beantragt, die
- Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit gem. § 237 SGB VI durch Bescheid vom
BAG - 9 AZR 440/10
Bundesarbeitsgericht vom 24.01.2012
- Inhalt
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- Voraussetzungen der Altersteilzeitarbeit (1) Der Dienstgeber kann mit Mitarbeitern, die a) das 55. Lebensjahr
- Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit vom 5. Mai 1998 in der Fassung des
LSG Sachsen - L 6 KN 129/04
Sächsisches Landessozialgericht vom 16.02.2005
- Inhalt
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- oder nach Altersteilzeitarbeit ab 1. Januar 2003. In der Anlage 2 zum Rentenbescheid wurde der Zeitraum
- wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeitarbeit nach § 237 SGB VI festzustellen. Den
- abschlagsfreien Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit unter Anwendung von § 237 Abs.4
§ 8 BeitrVV
Entgeltunterlagen
- Inhalt
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- der Beschäftigung,6.den Beginn und das Ende der Altersteilzeitarbeit,7.das Wertguthaben aus
Anlage 19 SGB 6
- Inhalt
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- nach Altersteilzeitarbeit Versicherte Geburtsjahr Geburtsmonat Anhebung um ... Monat
§ 163 SGB 6
Sonderregelung für beitragspflichtige Einnahmen Beschäftigter
- Inhalt
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- Altersteilzeitarbeit, begrenzt auf den Unterschiedsbetrag zwischen 90 vom Hundert der monatlichen