Suche nach "altersteilzeitarbeit"

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§ 12 PKDBSa

Voraussetzungen des Rentenanspruchs
Inhalt
  • oder nach Altersteilzeitarbeit nach § 237 SGB VI als Vollrente, f)Altersrente für Frauen
  • oder in den letzten 24 Kalendermonaten Altersteilzeitarbeit ausgeübt haben, in den letzten zehn

LAG Baden-Württemberg - 19 Sa 82/04

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 12.05.2005
Inhalt
  • Altersteilzeitarbeit 7 Arbeitnehmer, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der
  • letzten fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeitarbeit mindestens 1.080 Kalendertage in einer
  • ." ... 9 "§ 6 Arbeitszeit 10 1. Die wöchentliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers in Altersteilzeitarbeit
  • Altersteilzeitarbeit die Arbeitszeit nach § 2 I Ziffer 3 MTV geregelt war, beträgt die wöchentliche
  • Altersteilzeitarbeit. Abweichungen von diesem Grundmodell sind nach § 6 Abs. 3 und 4 des Tarifvertrages möglich. So

§ 236a SGB 6

Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Inhalt
  • und2.entwedera)vor dem 1. Januar 1955 geboren sind und vor dem 1. Januar 2007 Altersteilzeitarbeit

§ 12 AltTZG 1996

Verfahren
Inhalt
  • Altersteilzeitarbeit in den Fällen des § 3 Abs. 3 vorzeitig, erbringt die Agentur für

LAG Rheinland-Pfalz - 7 Sa 219/07

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 01.08.2007
Inhalt
  • von Altersteilzeitarbeit berücksichtigt werden müssen. Dies kann grundsätzlich erst beurteilt
  • . nicht vor Ablauf eines Jahres vor Beginn der Altersteilzeitarbeit möglich ist." Diesem Schreiben ist

SozG Landshut - S 4 R 506/06

Sozialgericht Landshut vom 27.10.2006
Inhalt
  • Altersrente nach Altersteilzeitarbeit und Vollendung des 60.Lebensjahres. Mit Bescheid vom 08.11.2005
  • bewilligte die Beklagte dem Kläger Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeitarbeit ab dem

LAG Hamm - 4 Sa 552/09

Landesarbeitsgericht Hamm vom 03.03.2010
Inhalt
  • beiderseitiger Tarifgebundenheit u.a. der Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit (TV ATZ) vom
  • auf die Vereinbarung eines bestimmten Arbeitszeitmodells während der Altersteilzeitarbeit gegen
  • 2006) wie folgt zu verfahren: 161. Ab sofort soll Altersteilzeitarbeit grundsätzlich nur noch nach § 3
  • (KraftfahrerTV Bund), für die aufgrund der Protokollerklärung zu § 3 Abs. 2 TV ATZ Altersteilzeitarbeit nur im
  • im Blockmodell habe er seinen Wunsch nach einer bestimmten Lage der Altersteilzeitarbeit geäußert. Da

LSG Berlin-Brandenburg - L 8 AL 193/09

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 03.06.2009
Inhalt
  • für die Altersteilzeitarbeit um mindestens 20 vom Hundert aufgestockt hat, wobei die Aufstockung
  • des Regelarbeitsentgelts für die Altersteilzeitarbeit, begrenzt auf den Unterschiedsbetrag zwischen
  • des Arbeitnehmers in die Altersteilzeitarbeit (a) einen bei einer Agentur für Arbeit arbeitslos

§ 28a SGB 4

Meldepflicht
Inhalt
  • übrigen Bundesgebiet oder umgekehrt,16.bei Beginn der Altersteilzeitarbeit,17.bei Ende der
  • Altersteilzeitarbeit,18.bei Änderung des Arbeitsentgelts, wenn die in § 8 Absatz 1 Nummer 1

LSG Hamburg - L 1 R 140/05

Landessozialgericht Hamburg vom 21.11.2007
Inhalt
  • Altersteilzeitarbeit (§ 237 SGB VI) ohne Ab¬schlag bis 31. Januar 2008 zu gewähren. Die Beklagte beantragt, die
  • Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit gem. § 237 SGB VI durch Bescheid vom

BAG - 9 AZR 440/10

Bundesarbeitsgericht vom 24.01.2012
Inhalt
  • Voraussetzungen der Altersteilzeitarbeit (1) Der Dienstgeber kann mit Mitarbeitern, die a) das 55. Lebensjahr
  • Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit vom 5. Mai 1998 in der Fassung des

LSG Sachsen - L 6 KN 129/04

Sächsisches Landessozialgericht vom 16.02.2005
Inhalt
  • oder nach Altersteilzeitarbeit ab 1. Januar 2003. In der Anlage 2 zum Rentenbescheid wurde der Zeitraum
  • wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeitarbeit nach § 237 SGB VI festzustellen. Den
  • abschlagsfreien Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit unter Anwendung von § 237 Abs.4

§ 8 BeitrVV

Entgeltunterlagen
Inhalt
  • der Beschäftigung,6.den Beginn und das Ende der Altersteilzeitarbeit,7.das Wertguthaben aus

Anlage 19 SGB 6

Inhalt
  • nach Altersteilzeitarbeit Versicherte Geburtsjahr Geburtsmonat Anhebung um ... Monat

§ 163 SGB 6

Sonderregelung für beitragspflichtige Einnahmen Beschäftigter
Inhalt
  • Altersteilzeitarbeit, begrenzt auf den Unterschiedsbetrag zwischen 90 vom Hundert der monatlichen