Suche nach "ältere arbeitnehmer"
Ergebnisse 262
Seite 3 von 18
Die Tücken der Kettenbefristung im Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 14.09.2015
- Inhalt
-
- Vertragsverlängerungen gibt. Auch gibt es bei der Einstellung von älteren Arbeitnehmern die Möglichkeit der
- dass es einer Kündigung bedarf, so dass der Arbeitnehmer keinen Kündigungsschutz genießt, der
- Reihe von sachlichen Gründen genannt, z.B. Vertretung für einen anderen Arbeitnehmer während Krankheit
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer hintereinander mehrere befristete Arbeitsverträge schießen. Über die
- Arbeitsverträge zurückgreifen. Arbeitnehmer, die von mehrfachen Befristungen betroffen sind, haben die
BAG - 2 AZR 288/13
Bundesarbeitsgericht vom 20.03.2014
- Inhalt
-
- langbeschäftigten älteren Arbeitnehmers weiterhin als ordentliche möglich. 27b) Im Übrigen ist die
- gegenüber den besonders geschützten älteren Arbeitnehmern zu ermöglichen. Die Regelung verfolgt - wie
- lautet auszugsweise wie folgt: „§ 17 Einstellung, Kündigung … 6.2Einem Arbeitnehmer, der das 50
- beschäftigte, überwiegend in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkte Arbeitnehmer rotieren in leicht
- Leistungsaustausch auf Dauer umfassend gestört, weil der Arbeitnehmer aufgrund seiner Erkrankung auf
Privatinsolvenz Antrag – so geht es richtig
Rechtsanwalt John Miehler vom 11.03.2020
- Inhalt
-
- Arbeitnehmer, Rentner und Leistungempfänger, die in der Vergangenheit nicht selbständig waren, muss ein
- nach dem anderen durch und legen Sie die aktuellen Schreiben nach oben, die älteren Schreiben nach
- Bei älteren Schulden kann es sinnvoll sein, beim Gläubiger den aktuellen Schuldenstand nachzufragen
- und wenn die Schulden schon älter als drei Jahre sind, die Einrede der Verjährung zu erheben. Bei
LAG Baden-Württemberg - 14 Sa 41/03
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 30.09.2003
- Inhalt
-
- LArbG Baden-Württemberg Urteil vom 30.9.2003, 14 Sa 41/03 Befristung - älterer Arbeitnehmer Tenor
- gerade die Eigenart der weitaus schlechteren Beschäftigungschancen älterer Arbeitnehmer und verfolge das
- befristeter Arbeitsverhältnisse mit älteren Arbeitnehmern ist erlaubt. Auf der anderen Seite, zugunsten
Betriebsvereinbarung und der Verstoß gegen das Verbot der Benachteiligung wegen des Alters
Malte Winter vom 03.02.2014
- Inhalt
-
- , künftig ebenso wie die begünstigten (älteren) Arbeitnehmer behandelt zu werden, ...
- der Altersdiskriminierung, haben die benachteiligten (jüngeren) Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf
LAG Baden-Württemberg - 19 Sa 82/04
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 12.05.2005
- Inhalt
-
- Übergang älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand durch Reduzierung der Arbeitszeit auf die Hälfte zu
- die Altersteilzeit, nämlich älteren Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang in den Ruhestand durch
- Arbeitgeber und in deren Betrieben tätige Arbeitnehmer, nicht aber für Arbeitnehmer, deren
- Altersteilzeitarbeit 7 Arbeitnehmer, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der
- Arbeitszeit die Hälfte der vereinbarten Arbeitszeit. 11 Für Arbeitnehmer, deren Arbeitszeit sich
LAG Hessen - 4 TaBV 168/08
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 17.03.2009
- Inhalt
-
- diskriminiert ältere Bewerber ungerechtfertigt wegen ihres Alters und ist daher nach § 7 Abs. 2 AGG
- die Absicht der Arbeitgeberin diskutiert, ebenfalls ältere RE einstellen zu wollen. In diesem
- auch eine mögliche Benachteiligung anderer Arbeitnehmer im Sinne von § 64 Abs. 2 Nr. 3 TV PV GCS
- ungerechtfertigten Benachteiligung anderer Arbeitnehmer gemäß § 64 Abs. 2 Nr. 3 TV PV GCS. Die
- Arbeitnehmer (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AGG) einschließlich der Bewerber für ein Arbeitsverhältnis (§ 6 Abs
BAG - 2 AZR 516/11
Bundesarbeitsgericht vom 27.09.2012
- Inhalt
-
- Vortrags des Arbeitnehmers - grob fehlerhaft nicht auf vergleichbare Arbeitnehmer erstreckt, und der
- 84“ zusammengefassten Arbeitnehmer beschränkt habe. Er sei auch mit denjenigen Arbeitnehmern
- Programms „WeGebAU“ (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in
- zulässig (§ 292 ZPO). Der Arbeitnehmer muss deshalb darlegen und im Bestreitensfall beweisen, weshalb sein
- verfügt, ist bei ihr seit dem 15. Oktober 1990 als gewerblicher Arbeitnehmer tätig. Er ist verheiratet
LAG Nürnberg stärkt Schutz vor Kündigung wegen einer Krankmeldung
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 11.11.2019
- Inhalt
-
- Das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg hat den gesetzlichen Schutz der Arbeitnehmer vor einer
- aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit kündigt“. Dies schützt vor allem Arbeitnehmer in der Probezeit, für
- ältere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt (BAG-Urteile vom 17.04.2008, AZ: 5 AZR 2/01 und
- Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers hat und den entscheidenden Anstoß für den Kündigungsentschluss
Tarifvertragliche Zwangspensionierung ist europarechtskonform
Rechtsanwalt Nils Wittmiss vom 16.11.2010
- Inhalt
-
- altersbedingte Schlechterstellung der zwangswiese pensionierten Arbeitnehmer zu sehen ist, weil diese
- einzig wegen des Alters ihren Job verlieren, während jüngere Arbeitnehmer weiterarbeiten dürfen
- Arbeitnehmer existieren. Grundsätzlich kommen als sachliche Rechtfertigung einer altersbedingten
- , Arbeitsplätze für jüngere Arbeitnehmer zu schaffen, sachlich gerechtfertigt. EuGH, Urt. v. 12.10.2010 Az.: C-45/09
- Diskriminierung wegen des Alters, da gute Gründe für die weniger günstige Behandlung älterer
BAG - 2 AZR 536/11
Bundesarbeitsgericht vom 27.09.2012
- Inhalt
-
- Programms „WeGebAU“ (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in
- bei ihr als gewerblicher Arbeitnehmer tätig. Er verfügt über keine abgeschlossene Berufsausbildung
- beschäftigte die Beklagte rund 700 Arbeitnehmer. Bereits im Jahr 2009 war sie in wirtschaftliche
- sollte er im Betrieb der Beklagten weiterbeschäftigt werden. Insgesamt nahmen 39 Arbeitnehmer der
- Betrieb befindlichen Arbeitnehmer. Entgegen der ursprünglichen Absicht, diese weiterqualifizierten
EuGH - C-187/00
Europäischer Gerichtshof vom 20.03.2003
- Inhalt
-
- . 17. Wie sich aus § 1 Absatz 1 AltTZG ergibt, soll durch Altersteilzeitarbeit älteren Arbeitnehmern
- Richtlinie 79/7. Diese Regelung solle zum einen älteren Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang vom
- . Gemäß § 2 Absatz 1 Nummern 1 und 2 AltTZG werden Leistungen für Arbeitnehmer gewährt, die das 55
- Altersteilzeitarbeit Übergegangenen oder, falls der Arbeitnehmer nach dem Blockmodell
- endet die finanzielle Förderung der Bundesanstalt für Arbeit u. a., wenn der Arbeitnehmer das 65
Lebensalter wichtiger als Zahl der Kinder?
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 26.05.2011
- Inhalt
-
- Bei betriebsbedingten Kündigungen genießen ältere, kinderlose Arbeitnehmer einen größeren Schutz
- als jüngere Arbeitnehmer mit Kindern. Dies hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln in einem am
- Konstrukteur zum 31.05.2010 betriebsbedingt gekündigt. Der damals 53-jährige kinderlose Arbeitnehmer
- Familienvater mit zwei Kindern vorgenommen. Beide Arbeitnehmer hätten die gleiche Qualifikation und wiesen
LAG Hamm - 16 Sa 1069/03
Landesarbeitsgericht Hamm vom 18.03.2004
- Inhalt
-
- Schlechterstellung der betroffenen Arbeitnehmer im Vergleich zu anderen Arbeitnehmergruppen ab und
- % signalisiert worden war. Gegen eine zuvor bereits beschlossene Regelung, in der für ältere bzw. langjährig
- auf das Verbandsprinzip die Interessen aller in kirchlichen Einrichtungen beschäftigten Arbeitnehmer
- Mitarbeitervertretungen Arbeitnehmer nicht vertreten dürften, auch nicht als Arbeitnehmervertreter in der
- Mitarbeiter nicht objektiv die Interessen aller im kirchlichen Bereich beschäftigten Arbeitnehmer
Arbeitgeberpflichten bei Lohn-/Gehaltspfändung
Rechtsexperte Boris Maskow vom 01.03.2018
- Inhalt
-
- Zahlreiche Arbeitnehmer sind überschuldet. Die Ursachen dafür sind grundsätzlich
- unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt, verbleibt dem Arbeitnehmer unabhängig von der H
- . eines gerichtlichen Urteils, mit dem der Arbeitnehmer zur Zahlung eines bestimmten Betrags verurteilt
- Abtretung zunächst keinen Gebrauch, weil der Arbeitnehmer seine Schulden ordnungsgemäß
- Jahr 2016 einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegen den Arbeitnehmer und pfä