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Die Tücken der Kettenbefristung im Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 14.09.2015
Inhalt
  • Vertragsverlängerungen gibt. Auch gibt es bei der Einstellung von älteren Arbeitnehmern die Möglichkeit der
  • dass es einer Kündigung bedarf, so dass der Arbeitnehmer keinen Kündigungsschutz genießt, der
  • Reihe von sachlichen Gründen genannt, z.B. Vertretung für einen anderen Arbeitnehmer während Krankheit
  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer hintereinander mehrere befristete Arbeitsverträge schießen. Über die
  • Arbeitsverträge zurückgreifen. Arbeitnehmer, die von mehrfachen Befristungen betroffen sind, haben die

BAG - 2 AZR 288/13

Bundesarbeitsgericht vom 20.03.2014
Inhalt
  • langbeschäftigten älteren Arbeitnehmers weiterhin als ordentliche möglich. 27b) Im Übrigen ist die
  • gegenüber den besonders geschützten älteren Arbeitnehmern zu ermöglichen. Die Regelung verfolgt - wie
  • lautet auszugsweise wie folgt: „§ 17 Einstellung, Kündigung … 6.2Einem Arbeitnehmer, der das 50
  • beschäftigte, überwiegend in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkte Arbeitnehmer rotieren in leicht
  • Leistungsaustausch auf Dauer umfassend gestört, weil der Arbeitnehmer aufgrund seiner Erkrankung auf

Privatinsolvenz Antrag – so geht es richtig

Rechtsanwalt John Miehler vom 11.03.2020
Inhalt
  • Arbeitnehmer, Rentner und Leistungempfänger, die in der Vergangenheit nicht selbständig waren, muss ein
  • nach dem anderen durch und legen Sie die aktuellen Schreiben nach oben, die älteren Schreiben nach
  • Bei älteren Schulden kann es sinnvoll sein, beim Gläubiger den aktuellen Schuldenstand nachzufragen
  • und wenn die Schulden schon älter als drei Jahre sind, die Einrede der Verjährung zu erheben. Bei

LAG Baden-Württemberg - 14 Sa 41/03

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 30.09.2003
Inhalt
  • LArbG Baden-Württemberg Urteil vom 30.9.2003, 14 Sa 41/03 Befristung - älterer Arbeitnehmer Tenor
  • gerade die Eigenart der weitaus schlechteren Beschäftigungschancen älterer Arbeitnehmer und verfolge das
  • befristeter Arbeitsverhältnisse mit älteren Arbeitnehmern ist erlaubt. Auf der anderen Seite, zugunsten

Betriebsvereinbarung und der Verstoß gegen das Verbot der Benachteiligung wegen des Alters

Malte Winter vom 03.02.2014
Inhalt
  • , künftig ebenso wie die begünstigten (älteren) Arbeitnehmer behandelt zu werden, ...
  • der Altersdiskriminierung, haben die benachteiligten (jüngeren) Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf

LAG Baden-Württemberg - 19 Sa 82/04

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 12.05.2005
Inhalt
  • Übergang älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand durch Reduzierung der Arbeitszeit auf die Hälfte zu
  • die Altersteilzeit, nämlich älteren Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang in den Ruhestand durch
  • Arbeitgeber und in deren Betrieben tätige Arbeitnehmer, nicht aber für Arbeitnehmer, deren
  • Altersteilzeitarbeit 7 Arbeitnehmer, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der
  • Arbeitszeit die Hälfte der vereinbarten Arbeitszeit. 11 Für Arbeitnehmer, deren Arbeitszeit sich

LAG Hessen - 4 TaBV 168/08

Hessisches Landesarbeitsgericht vom 17.03.2009
Inhalt
  • diskriminiert ältere Bewerber ungerechtfertigt wegen ihres Alters und ist daher nach § 7 Abs. 2 AGG
  • die Absicht der Arbeitgeberin diskutiert, ebenfalls ältere RE einstellen zu wollen. In diesem
  • auch eine mögliche Benachteiligung anderer Arbeitnehmer im Sinne von § 64 Abs. 2 Nr. 3 TV PV GCS
  • ungerechtfertigten Benachteiligung anderer Arbeitnehmer gemäß § 64 Abs. 2 Nr. 3 TV PV GCS. Die
  • Arbeitnehmer (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AGG) einschließlich der Bewerber für ein Arbeitsverhältnis (§ 6 Abs

BAG - 2 AZR 516/11

Bundesarbeitsgericht vom 27.09.2012
Inhalt
  • Vortrags des Arbeitnehmers - grob fehlerhaft nicht auf vergleichbare Arbeitnehmer erstreckt, und der
  • 84“ zusammengefassten Arbeitnehmer beschränkt habe. Er sei auch mit denjenigen Arbeitnehmern
  • Programms „WeGebAU“ (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in
  • zulässig (§ 292 ZPO). Der Arbeitnehmer muss deshalb darlegen und im Bestreitensfall beweisen, weshalb sein
  • verfügt, ist bei ihr seit dem 15. Oktober 1990 als gewerblicher Arbeitnehmer tätig. Er ist verheiratet

LAG Nürnberg stärkt Schutz vor Kündigung wegen einer Krankmeldung

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 11.11.2019
Inhalt
  • Das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg hat den gesetzlichen Schutz der Arbeitnehmer vor einer
  • aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit kündigt“. Dies schützt vor allem Arbeitnehmer in der Probezeit, für
  • ältere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt (BAG-Urteile vom 17.04.2008, AZ: 5 AZR 2/01 und
  • Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers hat und den entscheidenden Anstoß für den Kündigungsentschluss

Tarifvertragliche Zwangspensionierung ist europarechtskonform

Rechtsanwalt Nils Wittmiss vom 16.11.2010
Inhalt
  • altersbedingte Schlechterstellung der zwangswiese pensionierten Arbeitnehmer zu sehen ist, weil diese
  • einzig wegen des Alters  ihren Job verlieren, während jüngere Arbeitnehmer weiterarbeiten dürfen
  • Arbeitnehmer existieren. Grundsätzlich kommen als sachliche Rechtfertigung einer altersbedingten
  • , Arbeitsplätze für jüngere Arbeitnehmer zu schaffen, sachlich gerechtfertigt. EuGH, Urt. v. 12.10.2010 Az.: C-45/09
  • Diskriminierung wegen des Alters, da gute Gründe für die weniger günstige Behandlung älterer

BAG - 2 AZR 536/11

Bundesarbeitsgericht vom 27.09.2012
Inhalt
  • Programms „WeGebAU“ (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in
  • bei ihr als gewerblicher Arbeitnehmer tätig. Er verfügt über keine abgeschlossene Berufsausbildung
  • beschäftigte die Beklagte rund 700 Arbeitnehmer. Bereits im Jahr 2009 war sie in wirtschaftliche
  • sollte er im Betrieb der Beklagten weiterbeschäftigt werden. Insgesamt nahmen 39 Arbeitnehmer der
  • Betrieb befindlichen Arbeitnehmer. Entgegen der ursprünglichen Absicht, diese weiterqualifizierten

EuGH - C-187/00

Europäischer Gerichtshof vom 20.03.2003
Inhalt
  • . 17. Wie sich aus § 1 Absatz 1 AltTZG ergibt, soll durch Altersteilzeitarbeit älteren Arbeitnehmern
  • Richtlinie 79/7. Diese Regelung solle zum einen älteren Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang vom
  • . Gemäß § 2 Absatz 1 Nummern 1 und 2 AltTZG werden Leistungen für Arbeitnehmer gewährt, die das 55
  • Altersteilzeitarbeit Übergegangenen oder, falls der Arbeitnehmer nach dem Blockmodell
  • endet die finanzielle Förderung der Bundesanstalt für Arbeit u. a., wenn der Arbeitnehmer das 65

Lebensalter wichtiger als Zahl der Kinder?

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 26.05.2011
Inhalt
  • Bei betriebsbedingten Kündigungen genießen ältere, kinderlose Arbeitnehmer einen größeren Schutz
  • als jüngere Arbeitnehmer mit Kindern. Dies hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln in einem am
  • Konstrukteur zum 31.05.2010 betriebsbedingt gekündigt. Der damals 53-jährige kinderlose Arbeitnehmer
  • Familienvater mit zwei Kindern vorgenommen. Beide Arbeitnehmer hätten die gleiche Qualifikation und wiesen

LAG Hamm - 16 Sa 1069/03

Landesarbeitsgericht Hamm vom 18.03.2004
Inhalt
  • Schlechterstellung der betroffenen Arbeitnehmer im Vergleich zu anderen Arbeitnehmergruppen ab und
  • % signalisiert worden war. Gegen eine zuvor bereits beschlossene Regelung, in der für ältere bzw. langjährig
  • auf das Verbandsprinzip die Interessen aller in kirchlichen Einrichtungen beschäftigten Arbeitnehmer
  • Mitarbeitervertretungen Arbeitnehmer nicht vertreten dürften, auch nicht als Arbeitnehmervertreter in der
  • Mitarbeiter nicht objektiv die Interessen aller im kirchlichen Bereich beschäftigten Arbeitnehmer

Arbeitgeberpflichten bei Lohn-/Gehaltspfändung

Rechtsexperte Boris Maskow vom 01.03.2018
Inhalt
  • Zahlreiche Arbeitnehmer sind überschuldet. Die Ursachen dafür sind grundsätzlich
  • unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt, verbleibt dem Arbeitnehmer unabhängig von der H
  • . eines gerichtlichen Urteils, mit dem der Arbeitnehmer zur Zahlung eines bestimmten Betrags verurteilt
  • Abtretung zunächst keinen Gebrauch, weil der Arbeitnehmer seine Schulden ordnungsgemäß
  • Jahr 2016 einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegen den Arbeitnehmer und pfä