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BGH - 4 StR 232/09
Bundesgerichtshof vom 04.02.2009
- Inhalt
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- formellen und materiellen Rechts gestützten Revisionen. 2Die Rechtsmittel haben schon mit der Sachrüge
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil 4 StR 232/09 vom 24. September 2009 in der Strafsache
- , Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: 1. Auf die Revisionen
- Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit Vergewaltigung und mit Körperverletzung sowie vom Vorwurf der
- Wohnungstür von innen verschlossen, das Kind im Kinderzimmer auf das Bett gestoßen und ihm mit der flachen
LSG Bayern - L 7 AS 343/06
Bayerisches Landessozialgericht vom 04.05.2007
- Inhalt
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- § 29 SGB II ist eine der in § 16 Abs.2 SGB II geregelten Leistungen, die erbracht werden können
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Form von
- sie an mit "Marketing und Design, insbesondere Webdesign, Werbung/Werbeplattform im Internet". Die
- können. Mit ihrer Umsatz- /Rentabilitätsvorschau habe sie angegeben, dass voraussichtlich im Jahre
- Voraussetzungen lägen hier nicht vor. Die Klägerin sei in den Monaten Januar bis Juni 2006 mit
BGH - VI ZR 206/05
Bundesgerichtshof vom 07.11.2006
- Inhalt
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- Hinweis auf die spezifischen Risiken des vorgesehenen Eingriffs erfolgt ist. 103. Dies muss erst recht
- Richter Dr. Greiner, die Richterin Diederichsen und die Richter Pauge und Zoll für Recht erkannt: Auf die
- wegen Oberbauchbeschwerden in der chirurgischen Klinik E. vor, deren Chefarzt der Beklagte ist. Am
- führte der Stationsarzt Dr. S. zwei Gespräche mit der 3Klägerin. Zwischen den Parteien ist streitig
- haben müssen, berücksichtigt nicht in ausreichendem Maße die im Streitfall erfolgte Form der
§ 4 EUAHiG
Ersuchen von anderen Mitgliedstaaten
- Inhalt
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- Mitgliedstaats zu übermitteln, soweit dies nach deutschem Recht zulässig ist.(3) Das zentrale
- erforderlicher Ermittlungen oder die Beschaffung der betreffenden Informationen nach deutschem Recht nicht m
- ;bermittlung entsprechender Informationen in der Lage ist.(5) Absatz 3 Nummer 1, 3 und 4 ist in keinem
- ;bermittelnden Informationen nach deutschem Recht nicht für steuerliche Zwecke benötigt werden. Lehnt
- ;cksichtigung des § 117 Absatz 4 der Abgabenordnung. Verfügt die Finanzbehörde nicht über
Als deutscher Reichsbürger muss ich doch keine Steuern zahlen …
martina heck vom 27.11.2013
- Inhalt
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- bevollmächtigten „Recht()beistand“ A, Klage erhoben. Er ist der Meinung, dass die Steuergesetze der
- . Stattdessen bestehe das Deutsche Reich fort und legitimiere auch den „Recht()beistand“ A zum
- zahlenmäßig bestimmt anzugeben, was er mit der Klage begehrt. Dem ist der Kläger nicht nachgekommen. Die
- gerichtlichen Schreiben wurden vielmehr mit diversen Kommentaren bestempelt und im Original an das
- Gericht zurückgesandt. Durch Beschluss vom 14.08.2013 hat das Hessische Finanzgericht den „Recht
LG Münster - 015 O 281/08
Landgericht Münster vom 19.03.2009
- Inhalt
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- hinsichtlich der Gebühr im Fall "T" zu Recht den Gegenstandswert in Höhe des Nennwertes der geltend
- ist hier vielmehr, ob die Beklagte den Rechtsschutz zu Recht auf die Erhebung der Klage im Rahmen
- Zusammenhang mit der T (1.) in Höhe von 1.011,50 € und im Zusammenhang mit der H (2.) in Höhe von
- im Einzelfall zu fraglichen Ergebnissen führen kann, ist ohne Belang. Der Gesetzgeber hat in § 28
- normal läuft- alles für die Wahrnehmung der Rechte der Gläubiger im Verhältnis zum bisherigen Schuldner
BFH - VI R 23/12
Bundesfinanzhof vom 18.04.2013
- Inhalt
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- Nutzung nach dem Beweis des ersten Anscheins gerechtfertigt. 24Dem ist das FG zu Recht nicht gefolgt
- Einkommensteuer veranlagt. Der verstorbene Kläger war im Streitjahr an mehreren in der Baubranche tätigen
- 01.10.2004 6 bis 23:45 Uhr Bologna Keramik Messe 10Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in
- II 2013, 385, sowie in BFHE 72, 376, BStBl III 1961, 139; in BFHE 77, 191, BStBl III 1963, 387
- betriebsbereiten Kraftfahrzeugs verausgaben müsste (Abgrenzung vom BFH-Urteil in BFHE 215, 256, BStBl II 2007, 116
§ 110a VAG
Geschäftstätigkeit durch eine Niederlassung oder im Dienstleistungsverkehr
- Inhalt
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- (1) Versicherungsunternehmen mit Sitz in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat
- (Herkunftsmitgliedstaat) mit Ausnahme der in § 110d genannten Unternehmen dürfen das
- Direktversicherungsgeschäft im Inland durch eine Niederlassung oder im Dienstleistungsverkehr durch
- Unternehmens im Dienstleistungsverkehr ist erst zulässig, sobald die Aufsichtsbehörde des
- Pflichtversicherungen in den in den Absätzen 2 und 2a bezeichneten Fällen ist erst zulässig, wenn das
LSG Hessen - L 3 U 1228/81
Hessisches Landessozialgericht vom 12.03.1986
- Inhalt
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- der Regel eine Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage unzulässig, so ist erst recht eine solche Klage
- wirksam seien, als sie nicht in Rechte Dritter eingreifen würden. Bei verfassungskonformer Auslegung der
- des öffentlichen Rechts zur Regelung eines Einzelfalles mit beabsichtigter Rechtswirkung nach außen
- . vom 8. März 1979 aufgehoben wird. Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. II. Die Beteiligten
- im Jahre 1944 geborene Kläger ist Diplom-Psychologe und Vizepräsident des Berufsverbandes Deutscher
OLG Köln - 14 UF 106/01
Oberlandesgericht Köln vom 25.10.2001
- Inhalt
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- angefochten werden kann (KG NJW-RR 1995, 70). Es ist mit Recht gesagt worden, dass dahinter der Gedanke der
- Ebene gesucht werden, so z.B. in der rechtsgeschäftlichen Unterhaltszusage (so mit Recht BGH FamRZ
- beginnt die Frist mit der Wirksamkeit des Anerkenntnisses. Die Frist ist im Streitfall gewahrt, da vor
- auch dann gerechtfertigt ist, wenn dies nicht dem Kindeswohl entspricht, da es um eigene Rechte und
- tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. T A T B E S T A N D 12Der am ...1945 in S. geborene
OLG Düsseldorf - I-10 U 69/06
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 14.12.2006
- Inhalt
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- allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar, welches als "sonstiges Recht" im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB auch
- Beklagten im streitigen Umfang bestanden hat. II. 3536Aus den oben genannten Gründen ist die Beklagte
- , 2404). Hierfür spricht nachhaltig, dass es derjenige, welcher für sich bestimmte Rechte in Anspruch
- Leasingvertrag zu Recht erhoben habe. Demzufolge schulde sie auch keine Erstattung der
- seinerzeit nicht zur Datenübermittlung befugt. 1314Die Datenübermittlung wäre zu Recht erfolgt, wenn
LSG Baden-Württemberg - L 11 KR 5376/08 ER
Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 10.12.2008
- Inhalt
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- die Gerichte - Begrenzung der Wahlfreiheit bei Hilfsmitteln Leitsätze 1. Im Recht der gesetzlichen
- orientieren (vgl. BVerfG [Kammer], Beschluss vom 2. Mai 2005, 1 BvR 569/05, BVerfGK 5, 237, 242). Im Recht
- weitestgehend in den Hintergrund tritt und die Pflege ganz überwiegend im Vordergrund steht. Dies ist
- Krankenversicherung ist den Gerichten in den Fällen, in denen es um existentiell bedeutsame Leistungen
- stationäre ärztliche Behandlungen in Betracht. Die Versorgung mit Hilfsmitteln, deren Beschaffung
Fachgespräch für den Hundetrainer nach § 11 TSchG trotz Schulung
martina heck vom 11.05.2016
- Inhalt
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- mit Tieren ist mithin bereits nicht erfüllt. Die absolvierte Ausbildung im Schulungszentrum für
- Beschwerdeverfahren vorgelegten Schreiben reicht nicht aus. In diesen Fällen verlangen auch die Vollzugsempfehlungen
- für Hundetrainer ist die Diskussion um § 11 TSchG aber noch lange nicht zu Ende. Im Rahmen der
- Oldenburg hat nach Auffaasung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zu recht darauf abgestellt, dass
- (Sachkundenachweis) bisher nicht hinreichend nachgewiesen hat, sodass die Behörde zu Recht ein Fachgespräch fordert
§ 41 BranntwMonG
- Inhalt
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- , in dem sie von dem Recht Gebrauch machen wollen, verzichten.(2) Der erste Abschnitt umfaßt
- Brennrechts hergestellt gilt. Das gleiche Recht haben Brennereien, die ausschließlich die zu
- (1) In Abschnitten von zehn zu zehn Jahren dürfen in beliebigen Jahren dieses Abschnitts 1
- ückstände davon verarbeiten, insgesamt 100 Hektoliter Weingeist,2.Obstbrennereien mit einem
- vierzehn Jahre und läuft vom 1. Oktober 1919 bis zum 30. September 1933. Die nach Absatz 1 im
VG Stuttgart - 12 K 3244/10
Verwaltungsgericht Stuttgart vom 17.02.2011
- Inhalt
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- mit Zustimmung der Ausländerbehörde des angestrebten Wohnortes möglich, die aber hier zu Recht
- Erfolg (dazu II.). I. 25 Die Klagen sind zu Recht gegen das beklagte Land gerichtet. 26 Zwar wohnen die
- Durchbrechung durch höherrangiges Recht (etwa auf Grund von Art. 6 GG im Falle einer Heirat). Schon
- höherrangigem Recht ergibt sich im Fall der Kläger keine Ermessenreduzierung. 40 Abwägungsentscheidungen
- nur Personen, sie sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet anderer Staaten aufhalten, das Recht auf freie