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OLG Düsseldorf - I-16 U 128/04
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 16.09.2005
- Inhalt
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- ). 47bb. Danach ist im vorliegenden Fall festzustellen, dass die Klägerin sich zu Recht auf eine
- der Grundlage ihres Sachvortrags – zu Recht auf § 280 BGB (in der seit dem 1.1.2002 geltenden
- darauf an, zu welchem Zeitpunkt das Vertragsverhältnis der Parteien beendet worden ist. Zu Recht hat
- . Das Landgericht ist zu Recht von einem einheitlichen Rechtsverhältnis der Parteien und damit von
- widersprach die Klägerin mit Schreiben vom 28. Mai 2003 (Anlage K9), in welchem es u.a. heißt: 6"Wir
Thorsten Wachs
Recht der freien Berufe
Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit
IT-Recht
OLG Köln - 18 U 41/00
Oberlandesgericht Köln vom 09.11.2000
- Inhalt
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- zulässig, hat in der Sache aber keinen Erfolg. 2021Das Landgericht hat dem Klagebegehren zu Recht
- unsubstanziierten Vortrags ist eine bindende Entscheidung. Ausschlaggebend in diesem Zusammenhang ist, ob im
- Rechte im Nachverfahren wirksam vorzubehalten, gilt dies gemäß § 282 Abs. 3 ZPO nicht hinsichtlich der
- Kündigung des dem Beklagten gewährten Darlehens hat die Klägerin Klage im Urkundenprozess. Mit
- Vereinbarung vom 26.9.1995 berufen, wegen deren Inhalts auf die mit Beklagtenschriftsatz vom 20.10.1999 in
KG Berlin - 12 U 211/03
Kammergericht vom 13.03.2017
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- bis zum 30. Juni 2000 nicht verwirkt ist. 43 Ein Recht ist verwirkt, wenn sich der Schuldner wegen
- von dem Mieter der Wohnung F. Str. ... 2. OG rechts keine Mieteinnahmen erzielt hat. 57 Daher ist
- . OG rechts auch in der Zeit ab April 1999 und damit für weitere 22 Monate nicht vermietbar war. 67
- ist zulässig, hat aber in der Sache aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung keinen
- Spannendifferenz rechtfertigt. 25 Entgegen der Auffassung der Klägerin geht das Landgericht zu Recht davon aus
Vertrag „Geld gegen Vollzug der Ehe“ ist nichtig
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 09.07.2014
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- nichtig. Dies gilt auch, wenn die Zahlung einer im islamischen Recht üblichen „Morgengabe“ an den
- Gabe des Bräutigams von Geld oder Gütern an die Braut, ist heute noch nach islamischem Recht üblich
- Vollzug der Ehe gekoppelt ist, entschied das Amtsgericht Darmstadt in einem aktuell veröffentlichten
- 180.000,00 € wollte er jedoch nicht auszahlen. Nach iranischem Recht sei auch ein Ehebruch der Frau zu
- Rechtssystem ebenfalls mit dem Anspruch auf Unterhaltszahlungen gewährleistet. In einem anderen
BVerfG - 1 BvR 1274/92
Bundesverfassungsgericht vom 15.01.1999
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- Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG sowie einen Verstoß gegen Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Recht
- Ausgangsverfahrens ist auf Seite IV der Beilage mit der Schlüsselnummer 308300 aufgeführt. Ab Seite X ist der
- (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 94, 1 ). Das ist bei der Veröffentlichung, die im Zusammenhang mit der Diskussion
- Beschwerdeführerin sich nach wie vor des Rechts berühme, in derselben Weise wie in der Ausgabe Nr. 12/91 über den
- Art. 103 Abs. 1 GG sowie des Rechts auf ein faires Verfahren aus Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 6 EMRK in
BGH - II ZR 253/07
Bundesgerichtshof vom 27.04.2009
- Inhalt
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- . März 2009 aaO). 10b) Nach diesen Maßstäben hat das Berufungsgericht im Ergebnis mit Recht angenommen
- Berufungsgericht. Im Übrigen (Rechtsverfolgungskosten von 1.553,60 € nebst Zinsen) ist die Revision mit
- der Schuldnerin mit den Warenlieferungen in Vorleistung getreten sei. Im Rahmen von Verträgen
- . 11c) Anders als die Revision meint, ist das Berufungsgericht ebenso zu Recht davon ausgegangen, dass
- Wareneinstandspreises. 18III. Demgegenüber hat das Berufungsgericht - im Ergebnis zu Recht - die der
BSG - S 22 R 142/05
Bundessozialgericht vom 03.06.2009
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- Tätigkeit zusätzliche Lebensmittel erhalten hat. Eine Entlohnung in dieser Form reicht als Entgelt im
- Beitragszeiten nach deutschem Recht verfügt. 13 Das ist entgegen der Auffassung des LSG der Fall
- "Entgelt" iS von § 1 Abs 1 Satz 1 Nr 1 Buchst b ZRBG ist jegliche Entlohnung, gerade auch in Form von
- ergibt (BT-Drucks 14/8583, S 1, 6; BT-Drucks 14/8602, S 1, 5), ist es zwar ausdrücklich in Reaktion
- "Gegenleistung" in einem synallagmatischen Verhältnis angesehen wurde (vgl nochmals BT-Drucks II
BGH - XII ZR 131/07
Bundesgerichtshof vom 27.01.1993
- Inhalt
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- ist - in Übereinstimmung mit der Auffassung des Berufungsgerichts - gegen die vom Senat vorgenommene
- reicht es aus, dass der Anspruch teilbar ist. Es ist nicht erforderlich, dass ein (Wertungs
- Richter Prof. Dr. Wagenitz und Dr. Klinkhammer für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil des 3
- € monatlich für die Zeit von drei Jahren ab Rechtskraft der Scheidung zurückgewiesen worden ist. Im
- Trennungsunterhalt gezahlt habe, sei zu berücksichtigen. II. 9Die Revision ist unzulässig, soweit der
Gerichtshof der Europäischen Union - Ende von Safe harbour?
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 23.09.2015
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- Recht und die Praxis in den Vereinigten Staaten in Anbetracht der von Edward Snowden im Jahr 2013
- Familienlebens und das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten.In Anbetracht der im Lauf des
- amerikanischen Nachrichtendienste zu den übermittelten Daten einen Eingriff in das Recht auf Achtung des
- Privatlebens und in das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten bedeutet. Desgleichen bedeute der
- geschützte Recht der Unionsbürger auf einen wirksamen Rechtsbehelf.Der Generalanwalt sieht in diesem
Vorabentscheidungsverfahren zum Gleichbehandlungsgebot für EU-Bürger im SGB II - § 7 Abs 1 S. 2 Nr. 2 SGB II
Rechtsanwalt Mathias Klose vom 13.12.2013
- Inhalt
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- ist. Verstößt sie gegen EU-Recht, hatten die Kläger im Monat Mai 2012 weiterhin einen Anspruch
- sind. Zu der Vereinbarkeit der Ausschlussklausel mit EU-Recht liegen bereits zahlreiche
- im streitigen Monat Mai 2012 ein Anspruch der Kläger auf SGB II-Leistungen nicht mehr bereits aus
- erklärte Vorbehalt wirksam ist. Von der richtigen Auslegung der in den Vorlagefragen bezeichneten
- -Rechtsprechung zu Sozialleistungen, die den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern und nach dem Recht
LSG Nordrhein-Westfalen - L 16 P 119/00
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 17.01.2002
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- Vorversicherungszeiten ermöglichen (BT-Drucks. 12/5262 S. 107). Dieses Recht ist gerade in Ansehung
- , sich freiwillig in der SPV weiter zu versichern. Dieses Recht besteht nach dem eindeutigen Wortlaut
- , selbst wenn das Recht des Versicherungsträger des EU- Mitgliedstaates in dem der Wohnsitz unterhalten
- einer freiwilligen Weiterversicherung nicht im Einklang mit § 26 Abs. 2 SGB XI stehe. Hierin ist
- Anfrage mit Schreiben vom 26.02.1999 mit, dass ein freiwilliger Beitritt zur Pflegeversicherung in
VG Berlin - 10 A 272.06
Verwaltungsgericht Berlin vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Recht anerkennt, des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (vgl
- letzter Anstrich ZuG in Verbindung mit §§ 8 und 13 ZuG 2007. Die Anlage weise im Laufe der
- tatsächliche Minderausstattung für die Jahre 2005 (…%) und 2006 (…%) in Rede stellt, ist dies mit
- Satz 1 ZuG 2007 in Einklang bringen und ist im Übrigen auch nicht von Art. 14 Abs. 1 GG geboten
- besonderer Umstände atypischen - Basisperiode einen (wenn auch verhältnismäßigen) Eingriff in das Recht
LSG Bayern - L 4 KR 139/05
Bayerisches Landessozialgericht vom 04.01.2006
- Inhalt
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- zu belasten. Die Beschwerde ist deswegen unbegründet, weil keine der in § 144 Abs.2 SGG abschließend
- 09.10.2001 nicht ausreichend in seine Überlegungen miteinbezogen, wird daraus nicht deutlich, mit welchem
- . Zwar ist bekannt, dass hinsichtlich der Versorgung von Versicherten mit dem System VACOPED weitere
- in ihrem besonderen Falle einen Anspruch hatte, mit diesem nicht zugelassenen Hilfsmittel versorgt
- Rechts. Sie geht nämlich von einer rechtlichen Beurteilung der Streitsache aus, die vom