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OLG Düsseldorf - I-16 U 128/04

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 16.09.2005
Inhalt
  • ). 47bb. Danach ist im vorliegenden Fall festzustellen, dass die Klägerin sich zu Recht auf eine
  • der Grundlage ihres Sachvortrags – zu Recht auf § 280 BGB (in der seit dem 1.1.2002 geltenden
  • darauf an, zu welchem Zeitpunkt das Vertragsverhältnis der Parteien beendet worden ist. Zu Recht hat
  • . Das Landgericht ist zu Recht von einem einheitlichen Rechtsverhältnis der Parteien und damit von
  • widersprach die Klägerin mit Schreiben vom 28. Mai 2003 (Anlage K9), in welchem es u.a. heißt: 6"Wir

Thorsten Wachs

Recht der freien Berufe Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit IT-Recht

Rechtsanwalt Dirk Stermann

Lehmann & Stermann
Recht der freien Berufe IT-Recht Kanzlei-News

OLG Köln - 18 U 41/00

Oberlandesgericht Köln vom 09.11.2000
Inhalt
  • zulässig, hat in der Sache aber keinen Erfolg. 2021Das Landgericht hat dem Klagebegehren zu Recht
  • unsubstanziierten Vortrags ist eine bindende Entscheidung. Ausschlaggebend in diesem Zusammenhang ist, ob im
  • Rechte im Nachverfahren wirksam vorzubehalten, gilt dies gemäß § 282 Abs. 3 ZPO nicht hinsichtlich der
  • Kündigung des dem Beklagten gewährten Darlehens hat die Klägerin Klage im Urkundenprozess. Mit
  • Vereinbarung vom 26.9.1995 berufen, wegen deren Inhalts auf die mit Beklagtenschriftsatz vom 20.10.1999 in

KG Berlin - 12 U 211/03

Kammergericht vom 13.03.2017
Inhalt
  • bis zum 30. Juni 2000 nicht verwirkt ist. 43 Ein Recht ist verwirkt, wenn sich der Schuldner wegen
  • von dem Mieter der Wohnung F. Str. ... 2. OG rechts keine Mieteinnahmen erzielt hat. 57 Daher ist
  • . OG rechts auch in der Zeit ab April 1999 und damit für weitere 22 Monate nicht vermietbar war. 67
  • ist zulässig, hat aber in der Sache aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung keinen
  • Spannendifferenz rechtfertigt. 25 Entgegen der Auffassung der Klägerin geht das Landgericht zu Recht davon aus

Vertrag „Geld gegen Vollzug der Ehe“ ist nichtig

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 09.07.2014
Inhalt
  • nichtig. Dies gilt auch, wenn die Zahlung einer im islamischen Recht üblichen „Morgengabe“ an den
  • Gabe des Bräutigams von Geld oder Gütern an die Braut, ist heute noch nach islamischem Recht üblich
  • Vollzug der Ehe gekoppelt ist, entschied das Amtsgericht Darmstadt in einem aktuell veröffentlichten
  • 180.000,00 € wollte er jedoch nicht auszahlen. Nach iranischem Recht sei auch ein Ehebruch der Frau zu
  • Rechtssystem ebenfalls mit dem Anspruch auf Unterhaltszahlungen gewährleistet. In einem anderen

BVerfG - 1 BvR 1274/92

Bundesverfassungsgericht vom 15.01.1999
Inhalt
  • Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG sowie einen Verstoß gegen Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Recht
  • Ausgangsverfahrens ist auf Seite IV der Beilage mit der Schlüsselnummer 308300 aufgeführt. Ab Seite X ist der
  • (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 94, 1 ). Das ist bei der Veröffentlichung, die im Zusammenhang mit der Diskussion
  • Beschwerdeführerin sich nach wie vor des Rechts berühme, in derselben Weise wie in der Ausgabe Nr. 12/91 über den
  • Art. 103 Abs. 1 GG sowie des Rechts auf ein faires Verfahren aus Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 6 EMRK in

BGH - II ZR 253/07

Bundesgerichtshof vom 27.04.2009
Inhalt
  • . März 2009 aaO). 10b) Nach diesen Maßstäben hat das Berufungsgericht im Ergebnis mit Recht angenommen
  • Berufungsgericht. Im Übrigen (Rechtsverfolgungskosten von 1.553,60 € nebst Zinsen) ist die Revision mit
  • der Schuldnerin mit den Warenlieferungen in Vorleistung getreten sei. Im Rahmen von Verträgen
  • . 11c) Anders als die Revision meint, ist das Berufungsgericht ebenso zu Recht davon ausgegangen, dass
  • Wareneinstandspreises. 18III. Demgegenüber hat das Berufungsgericht - im Ergebnis zu Recht - die der

BSG - S 22 R 142/05

Bundessozialgericht vom 03.06.2009
Inhalt
  • Tätigkeit zusätzliche Lebensmittel erhalten hat. Eine Entlohnung in dieser Form reicht als Entgelt im
  • Beitragszeiten nach deutschem Recht verfügt. 13 Das ist entgegen der Auffassung des LSG der Fall
  • "Entgelt" iS von § 1 Abs 1 Satz 1 Nr 1 Buchst b ZRBG ist jegliche Entlohnung, gerade auch in Form von
  • ergibt (BT-Drucks 14/8583, S 1, 6; BT-Drucks 14/8602, S 1, 5), ist es zwar ausdrücklich in Reaktion
  • "Gegenleistung" in einem synallagmatischen Verhältnis angesehen wurde (vgl nochmals BT-Drucks II

BGH - XII ZR 131/07

Bundesgerichtshof vom 27.01.1993
Inhalt
  • ist - in Übereinstimmung mit der Auffassung des Berufungsgerichts - gegen die vom Senat vorgenommene
  • reicht es aus, dass der Anspruch teilbar ist. Es ist nicht erforderlich, dass ein (Wertungs
  • Richter Prof. Dr. Wagenitz und Dr. Klinkhammer für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil des 3
  • € monatlich für die Zeit von drei Jahren ab Rechtskraft der Scheidung zurückgewiesen worden ist. Im
  • Trennungsunterhalt gezahlt habe, sei zu berücksichtigen. II. 9Die Revision ist unzulässig, soweit der

Gerichtshof der Europäischen Union - Ende von Safe harbour?

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 23.09.2015
Inhalt
  • Recht und die Praxis in den Vereinigten Staaten in Anbetracht der von Edward Snowden im Jahr 2013
  • Familienlebens und das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten.In Anbetracht der im Lauf des
  • amerikanischen Nachrichtendienste zu den übermittelten Daten einen Eingriff in das Recht auf Achtung des
  • Privatlebens und in das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten bedeutet. Desgleichen bedeute der
  • geschützte Recht der Unionsbürger auf einen wirksamen Rechtsbehelf.Der Generalanwalt sieht in diesem

Vorabentscheidungsverfahren zum Gleichbehandlungsgebot für EU-Bürger im SGB II - § 7 Abs 1 S. 2 Nr. 2 SGB II

Rechtsanwalt Mathias Klose vom 13.12.2013
Inhalt
  • ist. Verstößt sie gegen EU-Recht, hatten die Kläger im Monat Mai 2012 weiterhin einen Anspruch
  • sind. Zu der Vereinbarkeit der Ausschlussklausel mit EU-Recht liegen bereits zahlreiche
  • im streitigen Monat Mai 2012 ein Anspruch der Kläger auf SGB II-Leistungen nicht mehr bereits aus
  • erklärte Vorbehalt wirksam ist. Von der richtigen Auslegung der in den Vorlagefragen bezeichneten
  • -Rechtsprechung zu Sozialleistungen, die den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern und nach dem Recht

LSG Nordrhein-Westfalen - L 16 P 119/00

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 17.01.2002
Inhalt
  • Vorversicherungszeiten ermöglichen (BT-Drucks. 12/5262 S. 107). Dieses Recht ist gerade in Ansehung
  • , sich freiwillig in der SPV weiter zu versichern. Dieses Recht besteht nach dem eindeutigen Wortlaut
  • , selbst wenn das Recht des Versicherungsträger des EU- Mitgliedstaates in dem der Wohnsitz unterhalten
  • einer freiwilligen Weiterversicherung nicht im Einklang mit § 26 Abs. 2 SGB XI stehe. Hierin ist
  • Anfrage mit Schreiben vom 26.02.1999 mit, dass ein freiwilliger Beitritt zur Pflegeversicherung in

VG Berlin - 10 A 272.06

Verwaltungsgericht Berlin vom 13.03.2017
Inhalt
  • Recht anerkennt, des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (vgl
  • letzter Anstrich ZuG in Verbindung mit §§ 8 und 13 ZuG 2007. Die Anlage weise im Laufe der
  • tatsächliche Minderausstattung für die Jahre 2005 (…%) und 2006 (…%) in Rede stellt, ist dies mit
  • Satz 1 ZuG 2007 in Einklang bringen und ist im Übrigen auch nicht von Art. 14 Abs. 1 GG geboten
  • besonderer Umstände atypischen - Basisperiode einen (wenn auch verhältnismäßigen) Eingriff in das Recht

LSG Bayern - L 4 KR 139/05

Bayerisches Landessozialgericht vom 04.01.2006
Inhalt
  • zu belasten. Die Beschwerde ist deswegen unbegründet, weil keine der in § 144 Abs.2 SGG abschließend
  • 09.10.2001 nicht ausreichend in seine Überlegungen miteinbezogen, wird daraus nicht deutlich, mit welchem
  • . Zwar ist bekannt, dass hinsichtlich der Versorgung von Versicherten mit dem System VACOPED weitere
  • in ihrem besonderen Falle einen Anspruch hatte, mit diesem nicht zugelassenen Hilfsmittel versorgt
  • Rechts. Sie geht nämlich von einer rechtlichen Beurteilung der Streitsache aus, die vom