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HessVGH - V TL 1533/85
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 23.01.1991
- Inhalt
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- ausgeht. Im vorliegenden Fall hat das Verwaltungsgericht allerdings zu Recht in der Organisation und
- zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Das Verwaltungsgericht hat dem Antrag zu Recht stattgegeben
- Beteiligte auch in Zukunft das Recht nehmen, derartige Besprechungen ohne Zustimmung des Antragstellers
- Dienstzeit und der Diensträume erst recht zulässig sein müsse. 15 Durch Beschluß vom 10.5.1985 hat das
- Organisation und die Durchführung der Besprechung mit den Ausbildern im Kernbereich der P
LSG Berlin-Brandenburg - L 4 R 303/05
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 16.11.2007
- Inhalt
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- eine Gleichstellung vor allem der NS-Verfolgten im Beitrittsgebiet, denen die DDR ein Recht auf
- . Hinterbliebener im Sinne der VdN-Richtlinien gewesen ist. Weder damals noch zu einem späteren Zeitpunkt in der DDR
- vom 23. August 1999 ist rechtmäßig. Streitig ist die Zuerkennung eines Rechts gegen die Beigeladene
- ). Der 1929 geborene Kläger, der bis zur Wiedervereinigung in der DDR gelebt hat, ist der Sohn des 1892
- Kläger habe kein Recht auf Bewilligung einer Entschädigungsrente, da die Voraussetzungen hierfür nach
OLG Celle - 10 WF 14/10
Oberlandesgericht Celle vom 15.01.2010
- Inhalt
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- : Bürgerliches Recht Normen: RVG § 15 a, RVG § 60, VVRVG Vorbemerkung 3 Abs 4 Leitsatz: Bei der
- erstinstanzlichen Verfahrens zu tragen. der Streitwert ist auf 8.100 € festgesetzt worden. Mit
- ´ keine Anwendung finden könne. II. 1. Für das Beschwerdeverfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGGReformG
- weiterhin das vor dem 1. September 2009 geltende Recht maßgeblich. 2. Die - form und fristgerecht
- , der Antrag ist jedoch im Rahmen der Beschwerde bezüglich der verbliebenen Streitposition
BSG - B 1 KR 27/11 R
Bundessozialgericht vom 13.11.2012
- Inhalt
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- mit höherrangigem Recht - erst in weiteren Gerichtsverfahren im Rahmen gerichtlicher
- Wirtschaftlichkeit im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als Abwägungsbelang berücksichtigt
- Abs 2 S 3 LV) mit Wirkung ab 1.4.2007 im Schiedsspruch ist zulässig (dazu a) und begründet (dazu b
- , Vorverfahrensfiktion) mit der Neuregelung im SGB V aufgegeben werden sollte (vgl Hess in KassKomm, SGB V
- der Versorgung mit Krankenhausleistungen iS von § 39 SGB V auf Landesebene (s oben II 2 a aa
ArbG Herford - 1 Ca 241/09
Arbeitsgericht Herford vom 26.02.2010
- Inhalt
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- Adressaten überhaupt befolgt werden zu können. Dies gilt erst recht dann, wenn sie keine Rechte
- Ostwestfalen, das mit derzeit 440 Arbeitnehmern im Stammwerk in B1-A2 und dem Zweigwerk in K2 (T4
- schriftlichen Abfassung einer in die Rechte einer Vielzahl von Arbeitnehmern eingreifenden Regelung Rechnung
- streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, der klagenden Partei in 2dem streitbefangenen Zeitraum
- ). 9Die Beklagte hat mit dem in ihrem Betrieb gewählten Betriebsrat am 28. Januar 2009 eine
Rechtsanwalt Stefan Müller-Römer
Urheberrecht und Medienrecht
Gewerblicher Rechtsschutz
IT-Recht
- Interessiert
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- Urheber- und Medienrecht, IT-Recht + Datenschutz, Markenrecht, Wettbewerbsrecht
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KG Berlin - 12 W 30/10
Kammergericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- in einem solchen Fall kann ausgeschlossen werden, dass das Recht in Wahrheit einem anderen zusteht
- berechtigt, der das Recht aus der Urkunde geltend machen kann”. 17 Das ist zwar grundsätzlich der
- Antragsteller hat mit Schreiben vom 20. Oktober 2009 als eingetragener Eigentümer des im Grundbuch von Mitte
- Aufgebotsverfahrens weiter verfolgt. II. 7Das Rechtsmittel ist zulässig, insbesondere statthaft und rechtzeitig
- vernichtet ist, im Wege des Aufgebotsverfahrens für kraftlos erklärt werden. 10 Dieses Verfahren ist möglich
OVG Nordrhein-Westfalen - 11 A 1752/04
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 02.03.2006
- Inhalt
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- des materiellen Rechts (2.) 811. Die Zulassung des Rahmenbetriebsplans ist nicht in einer Weise
- Beklagte den Rahmenbetriebsplan mit Umweltverträglichkeitsprüfung zur Gewinnung von Steinkohle im
- Rahmenbetriebsplans mit Umweltverträglichkeitsprüfung - UVP - für den geplanten Abbau von Flözpartien im
- nördlich N. von ca. 5 m und im Bereich W. von ca. 3 m. 4Der Entwurf des Rahmenbetriebsplans mit den
- Planfeststellungsbeschluss sei rechtswidrig. Das zugelassene Bergbauvorhaben verletze ihr Eigentumsrecht und ihr Recht
BGH - IX ZA 20/10
Bundesgerichtshof vom 01.07.2010
- Inhalt
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- Prozesskostenhilfe mit der Rechtsbeschwerde wenden. II. 2Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe ist
- Rechtsbeschwerdegerichts (§ 574 Abs. 2 ZPO). 41. Der mit Schreiben vom 8. Oktober 2008 in dem im
- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZA 20/10 vom 1. Juli 2010 in dem Insolvenzverfahren Der IX
- § 4a Abs. 1 Satz 1 InsO nicht in Betracht. Dem Schuldner kann damit auch kein Rechtsanwalt im
- Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordern eine Entscheidung des
BSG - B 6 KA 45/98 R
Bundessozialgericht vom 29.09.1999
- Inhalt
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- Recht einzelner Vertragsärzte auf Schutz vor Konkurrenz durch Krankenhausärzte nicht bestehe. Auch mit
- stünden, ein subjektives Recht. Im Verlaufe des Revisionsverfahrens hat der Prozeßbevollmächtigte der
- beschwert. Die Revision der Klägerin zu 2) ist aber unbegründet. Das SG hat ihre Klage zu Recht
- zugelassen. Er betreibt eine Praxis, seit 1995 mit strahlentherapeutischem Schwerpunkt, die früher in
- Allgemeinen Krankenhaus St. G., die als Radiologen und Strahlentherapeuten tätig sind, im Rahmen
Mega-Deal für die IHK-Qualifikation
Ali Yildirim vom 23.12.2010
- Inhalt
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- Rechnungswesen Recht und Steuern Unternehmensführung 9. Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/in IHK Volks- und
- und sich (oder anderen) noch ein sinnvolles Last-Minute-Geschenk machen wollen. In Koopieration mit
- Recht und Steuern Versicherungsprodukte für den privaten Haushalt Bankprodukte für den privaten
- Betriebswirtschaft Rechnungswesen Recht und Steuern Unternehmensführung Betriebliches Management
- Organisationsentwicklung steuern 2. Geprüfter Industriefachwirt/in IHK Volks- und betriebswirtschaftliche
BGH - Xa ZR 73/07
Bundesgerichtshof vom 13.03.2017
- Inhalt
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- . Bacher und Hoffmann für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil des 13. Zivilsenats des
- Tatbestand: Der Kläger macht gegen den Beklagten aus übergeleitetem Recht 1Ansprüche zur
- Pflege in einem Pflegezentrum sowie einen Barbetrag. Mit Überleitungsbescheid vom 21. April 2005
- . Die 7hiergegen eingelegte Berufung des Beklagten ist ohne Erfolg geblieben. Mit der vom Senat
- Beklagten nicht zu. II. Dies hält der rechtlichen Nachprüfung im Ergebnis stand. Der 12Beklagte
Welche Möglichkeiten bestehen bei einem Betriebsübergang ?
Rechtsanwalt Christopher von Preuschen vom 04.02.2020
- Inhalt
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- Betriebsinhaber in alle Rechte und Pflichten des zum Zeitpunkt des Übergangs bestehenden
- erst nach ordnungsgemäßer Unterrichtung des Arbeitnehmers. Ein Widerspruch ist in der Praxis für den
- diesem Grund gibt es dann für den Veräußerer des Betriebes häufig das Recht, seinen Arbeitnehmern
- Arbeitsverträge mit anderen Inhalten zur Unterschrift vorzulegen Hier soll kurz erläutert werden, welche
- soll der Arbeitnehmer durch § in seinen Rechten geschützt werden. Nach § 613a BGB tritt der neue
Bürgschaft: Beschränkung der Bürgenrechte per AGB nichtig?
Rechtsanwalt Mathias Münch vom 23.07.2014
- Inhalt
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- entschieden; das LG Köln hat diese Frage nunmehr bejaht. Zu Recht: Es ist nicht einzusehen, warum auf
- eine Bürgschaft, in der der Bürge praktisch auf alle Rechte der §§ 768 ff BGB verzichtet. In
- Abs. 1 BGB) verzichtet. Auch durch AGB ist dies möglich, so das LG Köln in seinem erstinstanzlichen
- . Fertigstellungssicherheit – Gewährleistungssicherheit In Bauverträgen ist es üblich, dass der Bauherr/Auftraggeber sich
- Bauherrn ist es plausibel, dass er sich nicht mit den Banken des Bauunternehmers über die Frage
FG Düsseldorf - 2 K 2222/07
Finanzgericht Düsseldorf vom 13.02.2008
- Inhalt
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- . Außerdem vertrat der Kläger die Ansicht, dass nach der bis 2009 in nationales Recht umzusetzenden
- Dienstleister in der Phase nach Verabschiedung und vor der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht auf
- getreten sei und die Mitgliedstaaten sie innerhalb von drei Jahren in nationales Recht umsetzen müssten
- . II 2004, 1016). Im finanzgerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren gegen die Widerrufsverfügung ist
- mündlichen Verhandlung noch andauert. 54Der Beklagte ist bei Erlass der Widerrufsverfügung zu Recht davon