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Krankenkasse muss nicht für potenzsteigernde Arzneimittel für Behinderte aufkommen

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 06.03.2012
Inhalt
  • -Behindertenrechtskonvention sei zwar in Deutschland als „unmittelbares Recht“ anzuwenden, stellte der 1. BSG-Senat klar
  • schließlich an die im Mai 2009 in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention gebunden. Diese verbiete
  • auch das Zusammensein mit einer Partnerin. „Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben findet hier in
  • Thema “Potenzmittel” finden Sie bei Recht geblogt, Kanzlei für polnisches Recht, Kurz Pfitzer Wolf und RA Exner.
  • Behinderte Menschen mit Potenzstörungen können von ihrer gesetzlichen Krankenkasse sich nicht die

BGH - 2 StR 518/13

Bundesgerichtshof vom 08.01.2014
Inhalt
  • der Körperverletzung in vier Fällen schuldig ist, b) im Strafausspruch im Fall II. 2 der
  • Revision des Angeklagten hat in dem aus der Beschlussformel ersichtlichen Umfang Erfolg; im Übrigen ist
  • Hintergrund dieser Feststellungen hat das Landgericht zwar im Ansatz zu Recht angenommen, dass
  • Körperverletzung in Tateinheit mit Körperverlet- zung sowie Körperverletzung in zwei Fällen unter Einbeziehung
  • sie unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO. 21. a) Der Schuldspruch im Fall II. 2 der

LG Frankfurt am Main - 24 S 29/07

Landgericht Frankfurt am Main vom 15.08.2008
Inhalt
  • I, 651d I, 638 III und IV BGB in Höhe von insgesamt 533,68 Euro. a. 4Die Reise des Klägers
  • Musikanlage, die teilweise mit 140 Dezibel betrieben worden ist. Die Musikbeschallung dauerte von
  • Klägers ist die Beklagte trotz Hinweises des Berufungsgerichts ihrerseits jedenfalls nicht in
  • in Form von unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen war auch ganz erheblich. Zwar ist zutreffend, dass
  • Lärmbeeinträchtigung außerordentlich beeinträchtigt wird. Selbst wenn die Unterkunft im Übrigen mangelfrei ist, wird

BGH - XI ZR 389/07

Bundesgerichtshof vom 22.07.2008
Inhalt
  • halten rechtlicher Nachprüfung im entscheidenden Punkt nicht stand. 121. Zu Recht ist das
  • VerbrKrG Rdn. 8). 17bb) Das Berufungsgericht ist jedoch mit einer in der Literatur vertretenen Auffassung
  • , dass Personalsicherheiten nach nationalem Recht ihren Rechtsgrund in sich selbst tragen, zur Folge
  • (BT-Drucks. 11/5462 S. 12), ist hier im Übrigen schon deshalb Genüge getan, weil der Kläger aus dem
  • Recht nicht für durchgreifend erachtet. 30a) Zutreffend - und vom Kläger zu Recht im Rahmen der

§ 3 NDAV

Anschlussnutzungsverhältnis
Inhalt
  • (1) Inhalt der Anschlussnutzung ist das Recht zur Nutzung des Netzanschlusses zur Entnahme von Gas
  • oder dessen Lieferanten ein Recht auf Netzzugang nach § 20 des Energiewirtschaftsgesetzes
  • Anschlussnutzer die Mitteilung unverzüglich in Textform zu bestätigen. In der Bestätigung ist auf
  • . Die Anschlussnutzung umfasst weder die Belieferung des Anschlussnutzers mit Gas noch den Zugang zu
  • den Gasversorgungsnetzen im Sinne des § 20 des Energiewirtschaftsgesetzes. Das

LSG Niedersachsen-Bremen - L 6 U 488/02

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 01.09.2003
Inhalt
  • . Denn die Beweglichkeit der Sprunggelenke ist "recht ordentlich” (ergänzende Stellungnahme vom 25
  • Zwischenbericht vom 12. Januar 1998). Im Rentengutachten vom 10. September 1998 ist festgehalten, dass die Fraktur
  • Belastungsschmerzen mit einem Unsicherheitsgefühl des rechten Fußes beim Gehen und im Bereich des linken
  • . Die statthafte Berufung ist form- und fristgerecht eingelegt und damit zulässig. Sie hat jedoch in der
  • Abs. 4 Sozialgerichtsgesetz - SGG). Das SG hat die zulässige Klage zu Recht abgewiesen. Die

BGH - 1 StR 492/00

Bundesgerichtshof vom 06.12.2000
Inhalt
  • verlegen, gegen das Recht des Angeklagten auf ein faires Verfahren sowie auf freie Verteidigerwahl
  • sonstiger, vom Strafkammervorsitzenden seiner Entscheidung zugrunde gelegter Gesichtspunkte ist aus den in
  • der Antragsschrift des Generalbundesanwalts dargelegten Gründen eine Verletzung des Rechts des
  • BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 492/00 vom 6. Dezember 2000 in der Strafsache gegen wegen
  • : Auch die Rüge, der Vorsitzende der Strafkammer habe mit der Ablehnung des Antrags des zweiten (Wahl

Abmahnwelle der iParts GmbH

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 21.05.2020
Inhalt
  • Rechtsanwaltskosten in Höhe von fast 900 Euro. Ein teures Vergnügen für die Konkurrenten – erst recht, wenn sie
  • . Warum verschickt die iParts GmbH Abmahnungen? Das in Berlin ansässige Unternehmen mit dem Namen
  • . Ein erfahrener Anwalt kann einschätzen, ob die Abmahnung berechtigt ist und wie Betroffene mit der
  • : Es reicht nicht, eine Webadresse anzugeben. Es muss sich um eine Verlinkung der Plattform
  • Vielleicht haben Sie aktuell mit der iParts GmbH Bekanntschaft gemacht. Dieses Unternehmen, welches

§ 34d GewO

Versicherungsvermittler
Inhalt
  • ;nderung und Ergänzung von Auflagen zulässig. In der Erlaubnis ist anzugeben, ob sie einem
  • oder einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt worden ist,2.der Antragsteller in
  • ungeordneten Vermögensverhältnissen lebt; dies ist in der Regel der Fall, wenn über das Verm
  • ist und nicht in ungeordneten Vermögensverhältnissen lebt; als Nachweis hierfür ist
  • eine Erklärung der in Nummer 1 bezeichneten Auftraggeber ausreichend, mit dem Inhalt, dass sie

§ 38 BBergG

Inhalt der Zulegung, Aufhebung, Förderabgabe
Inhalt
  • ür den Inhaber der fremden Berechtigung gelten würde.(2) Das Recht darf erst ausgeübt
  • (1) Für das Recht zum grenzüberschreitenden Abbau gelten die §§ 8, 15, 16 Abs
  • . 5 und § 18 Abs. 1 und 3 entsprechend. § 31 gilt in dem Umfang entsprechend, in dem er f
  • in wiederkehrenden Leistungen die erste Rate und für die übrigen Raten angemessene Sicherheit geleistet hat.

§ 1 StrabBO 1987

Anwendungsbereich und allgemeine Begriffsbestimmungen
Inhalt
  • äischen Wirtschaftsraum ist, rechtmäßig hergestellt wurden. Die Sätze 3 und 4
  • Mitgliedstaat rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden sind, und zur Aufhebung der
  • .in der Türkeirechtmäßig hergestellt oder in Verkehr gebracht wurden. Das Gleiche
  • entsprechen, das durch die in Deutschland geltenden technischen Vorschriften gewährleistet ist
  • , soweit diese technischen Vorschriften im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 764/2008 des Europä

BGH - IX ZR 121/05

Bundesgerichtshof vom 06.07.2006
Inhalt
  • Nachprüfung in wesentlichen Punkten nicht stand. 7Der Beklagten steht, wie die Revision mit Recht rügt
  • Leistungsstörung bzw. Pflichtverletzung im Sinne des Bürgerlichen Rechts beruht und eine mit § 103 Abs. 2
  • Schuldnerinteressen dann im Grundsatz weder berechtigt noch verpflichtet und erlangt keine Rechte mehr gegen
  • BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 121/05 Verkündet am: 6. Juli 2006 Bürk
  • Geschäftsbesorgungsvertrag im Sinne des § 675 BGB. b) Der Geschäftsbesorgungsvertrag erlischt mit Eröffnung

LSG Berlin-Brandenburg - L 25 B 2122/08 AS

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 15.05.2009
Inhalt
  • nicht geklärte Rechts- und Tatfragen im Prozesskostenhilfeverfahren nicht entschieden werden
  • auszulegen. Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) gebietet in Verbindung mit dem unter anderem in
  • , gegebenenfalls in Verbindung mit einer hier anknüpfenden Rückforderung nur die Umkehrung des Gläubiger
  • Verbindung mit §§ 118 Abs. 1 S. 4, 127 Abs. 4 ZPO. Dieser Beschluss ist für die Beteiligten
  • unanfechtbar, § 73 a Abs. 1 Satz 1 SGG in Verbindung mit §§ 127 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 ZPO, § 177 SGG.

Der EuGH erschwert die Verteidigung in Filesharingsachen

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 18.10.2018
Inhalt
  • , mit denen sich in Sachverhalten wie den im vorliegenden Fall in Rede stehenden die
  • Gleichgewicht zwischen verschiedenen Grundrechten, nämlich zum einen dem Recht auf einen wirksamen
  • Rechtsbehelf und dem Recht des geistigen Eigentums und zum anderen dem Recht auf Achtung des Privat- und
  • das betreffende nationale Recht gegebenenfalls andere Mittel, Verfahren oder Rechtsbehelfe enthält
  • C-149/17 Bastei Lübbe GmbH & Co. KG / Michael Strotzer „Mit seinem heutigen Urteil antwortet

OVG Berlin-Brandenburg - 70 A 15.05

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 13.03.2017
Inhalt
  • eingetragenen Rechts mit seinem Inhalt (vgl. nur Wacke, in: Münchner Kommentar zum BGB, 4. Aufl. 2004
  • suchen, da die ohne dessen Einverständnis vorgesehene Abfindung in Geld sein Recht auf wertgleiche
  • Flurbereinigung mit Widerspruchsbescheid vom 2. August 2004 zurück. Das Bodenordnungsverfahren sei zu Recht auf
  • Rechtswidrigkeit des 2. Nachtrags zum Bodenordnungsplan nicht zu begründen. 19 1. Der Beklagte ist zu Recht
  • zu Recht durchgeführten Bodenordnungsverfahrens mit dem 2. Nachtrag zum Bodenordnungsplan