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§ 94 SGB 12
Übergang von Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen
- Inhalt
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- , nach bürgerlichem Recht einen Unterhaltsanspruch, geht dieser bis zur Höhe der
- unterhaltspflichtige Person mit der leistungsberechtigten Person vom zweiten Grad an verwandt ist; der Ü
- Ansprüche nach den Absätzen 1 bis 4 ist im Zivilrechtsweg zu entscheiden.
- ßer unter den Voraussetzungen des bürgerlichen Rechts nur von der Zeit an fordern, zu welcher
- geleisteten Aufwendungen zusammen mit dem unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch auf den Träger der
Schadenmanagement Teil 2 - Verkehrsunfall
Rechtsanwalt Thomas Brunow vom 10.11.2010
- Inhalt
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- selbstverständlich bei einer Reparatur in Eigenregie schwer zu realisieren und erst recht schwer
- Rechtsanwalt kann der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall sicher sein, dass seine Rechte in vollem Umfang
- Beauftragung unserer Kanzlei setzte sich jedoch die Haftpflichtversicherung mit dem Geschädigten in
- mit 5.195,00 €. Da die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert überstiegen, lag lt. Gutachten ein
- Verkehrsunfall erforderlich ist, zeigt folgender Fall: Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall
BGH - 1 StR 61/06
Bundesgerichtshof vom 25.10.2005
- Inhalt
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- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 61/06 vom 21. März 2006 in der Strafsache gegen
- , Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: Die Revision des Angeklagten gegen
- räuberischer Erpressung in Tateinheit mit schwerem Raub in einem Fall zu einer
- Erfolg. 1. Das Rechtsmittel ist unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO, 2soweit es sich gegen den
- Banküberfällen, bei denen der Angeklagte jeweils maskiert mit einer Bombenattrappe oder einer Schusswaffe in
OLG Hamm - s OWi 2755/79
Oberlandesgericht Hamm vom 04.02.1980
- Inhalt
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- Besonderheiten in der Person des Betroffenen dies geboten erscheinen ließen, ferner ist auch darauf
- Urteilsverkündung erschienen war. Im vorliegenden Fall ist die Rechtsfrage entscheidungserheblich. Der
- , ob und inwieweit er mit einer Verhandlung in Abwesenheit des Verteidigers einverstanden sei. Der
- Hauptverhandlung noch in seinem. Schreiben an den Verteidiger vom 26.7.1979, das sich mit den Folgen der
- 11.4.1978 angeführt, aus dem Rechtsstaatsprinzip, dem daraus sich ergebenden Recht des Betroffenen auf ein
§ 26 BAPostG
Betriebliche Sozialeinrichtungen
- Inhalt
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- Postbeamtenkrankenkasse als betriebliche Sozialeinrichtung ist in ihrem Bestand geschlossen und
- wird mit dem Ziel der Abwicklung in der bestehenden Rechtsform einer rechtsfähigen Kö
- ;rperschaft des öffentlichen Rechts nach Maßgabe dieses Gesetzes und näherer Ausgestaltung
- die betrieblichen Sozialeinrichtungen keine Anwendung. Die Rechte des zuständigen Ministeriums werden von der Bundesanstalt wahrgenommen.
- übernimmt im Rahmen der Weiterführung und Aufrechterhaltung den Personal- und Sachaufwand f
BFH - II R 38/06
Bundesfinanzhof vom 15.05.1990
- Inhalt
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- Gesetzbuchs --BGB--). Der Gegenstand der Schenkung richtet sich nach bürgerlichem Recht. Auszugehen ist
- Rechts (GbR). V hatte Eigentumsrechte an in der ehemaligen DDR belegenen Grundstücken verloren
- Zuwendung seien die von V in die GbR eingebrachten Restitutionsansprüche. Diese seien mit dem erhöhten
- vom 7. Juli 2006 IV B 94/05, BFH/NV 2006, 2266, jeweils m.w.N.). Das Ermessen ist allerdings auf Null
- II 2004, 89). 12b) Im Streitfall hat das FG im angegriffenen Urteil die Ablehnung einer
BGH - Zulässigkeit der Verwendung von Marken und Unternehmenskennzeichen in der Suchfunktion einer Internethandelsplattform - goFit
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 21.10.2018
- Inhalt
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- . 24 Brüssel-I-VO (jetzt Art. 26 Brüssel-Ia-VO)). II. Das Berufungsgericht ist zu Recht von der
- das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom-II-VO) ist auf außervertragliche
- anzuwenden, für den der Schutz beansprucht wird. Nach diesem Recht sind das Bestehen des Rechts, die
- Dienstleistungen in der Werbeanzeige selbst erscheinen. Vielmehr reicht es aus, dass der Werbende mit der
- Zeichens "goFit" oder "gofit" im Zusammenhang mit Suchwortvorschlägen in Anspruch genommen. Diesen
LSG Bayern - L 2 U 50/01
Bayerisches Landessozialgericht vom 27.11.2002
- Inhalt
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- , Kniegelenkstrauma rechts mit Gelenkseröffnung, Durchtrennung des Ligamentum patellae und der seitlichen
- 27.09.1999 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15.03.2000 abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten des
- leichte Streckhemmung im rechten Knie hingewiesen worden, die heute in offensichtlich gleichem
- nicht veranlasst. Im Hinblick auf das Bewegungsvermögen und den festen Bandapparat sei die MdE mit 20
- 05.10.1999, in dem er sich auf die Ausführungen von Dr.L. berief, wies sie mit Widerspruchsbescheid vom
§ 146 StGB
Geldfälschung
- Inhalt
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- , daß es als echt in Verkehr gebracht oder daß ein solches Inverkehrbringen ermöglicht
- oder sich verschafft hat, als echt in Verkehr bringt. (2) Handelt der Täter gewerbsmäß
- (1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer 1.Geld in der Absicht nachmacht
- Wertes hervorgerufen wird, 2.falsches Geld in dieser Absicht sich verschafft oder feilhält oder 3
- verbunden hat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.(3) In minder schweren Fä
Nicht verzehrte Betriebsverpflegung darf nicht als Einkommen auf Hartz IV angerechnet werden
Rechtsanwalt Mathias Klose vom 29.06.2015
- Inhalt
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- Regelbedarfs von Leistungsberechtigten führen. Dies gilt erst recht, wenn sie – wie hier – aus
- Arbeitsuchende („Hartz IV“). Auf den ALG II – Anspruch rechnete das Jobcenter allerdings nicht nur
- Angestellten zur Verfügung stellte (monatlich zwischen rund 35 und 50 Euro). Mit ihrer im Juni 2014
- angerechnet werde, verletze sie in ihren Persönlichkeitsrechten. Mit Urteil vom 23. März 2015 hat die
- 175. Kammer (in der Besetzung mit einem Berufsrichter, einer ehrenamtlichen Richterin und einem
HessVGH - 4 TG 438/88
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 19.08.1988
- Inhalt
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- müssen, ob die erteilte Baugenehmigung und möglicherweise die Bauausführung mit dem materiellen Recht in
- beachten ist. Die Verlängerung eines bereits erloschenen Rechts kommt schon begrifflich nicht in
- Baugenehmigung sei sie in ihren Rechten, nämlich insbesondere in dem Recht ihre Planungshoheit nicht mehr
- Antragstellerin gegen den im öffentlichen Recht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen habe, wenn
- Zivilrecht hinaus reichen und im öffentlichen Recht ihren Niederschlag finden können und müssen. Insbesondere
OLG Hamm - 27 U 208/01
Oberlandesgericht Hamm vom 16.01.2003
- Inhalt
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- Klägerin den Beklagten auf Erteilung von Auskünften im Zusammenhang mit dem Vertrag O II in Anspruch
- Geschäfte im Zusammenhang mit dem Vertrag O II getätigt. Insbesondere habe auch die Klägerin keinerlei
- Erörterung von Gegenansprüchen des Klägers zu seinem Recht kommt. Ob dies in dieser Allgemeinheit in
- gleicher Höhe leistet. T a t b e s t a n d : 1Die Klägerin ist eine KG in Liquidation. Der Beklagte und
- Firma O und einer Firma U einen Vertrag über Vermessungsarbeiten in O mit der Nummer ###1 ab (sog. 2
BGH - VIII ZR 13/09
Bundesgerichtshof vom 20.10.2010
- Inhalt
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- zurückverwiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Der Kläger betreibt ein Autohaus in E. . Nachdem er bis zum 30
- Dr. Schneider für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 19. Zivilsenats
- mit der Beklagten zum 1. Oktober 2005 einen Nissan-Vertragswerkstattvertrag (im Folgenden
- Wartungs- und Instandsetzungsdienstleistungen für NISSAN- Fahrzeuge verbunden. Dementsprechend ist im
- notwendige Gleichbehandlung aller Partner im NISSAN- Vertriebsnetz, insbesondere auch mit den NISSAN
AG Menden - 3 C 518/03
Amtsgericht Menden vom 26.04.2006
- Inhalt
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- hinreichend bestimmt ist, dann ist es auch ein Gesamtgut italienischen Rechts, auch wenn es im Einzelfall
- des Beklagten, der durch seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik bestimmt wird. II. 19Die Klage ist
- günstiger ist als das fremde Recht. 35Unter § 1357 BGB fallen nicht Geschäfte, die durch die
- Art. 189 C.civ. in Verbindung mit §§ 740 Abs. 2, 743 ZPO wegen eines Anspruchs des Klägers gegen
- Recht bestimmende Gesamtgut des Beklagten und seiner Ehefrau wegen einer gegenüber dieser bestehenden
SozG Marburg - S 12 KA 50/08
Sozialgericht Marburg vom 22.10.2008
- Inhalt
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- Quartale II und III/05 noch bearbeitet würden und dass der Insolvenzschuldner im Quartal III/05 mit
- Vorquartalen IV/04 – III/05. Unter Datum vom 02.08.2006 teilte sie mit, nach Neuberechnung des Quartals II
- mit Praxissitz in NK. zugelassen. Der Kläger wandte sich mit Datum vom 04.05.2006 an die Beklagte
- /05 schließe das Abrechnungskonto mit einer Überzahlung in Höhe von 2.216,12 EUR ab. Die Beklagte
- Insolvenzschuldners für das Quartal II/05 auf 5.734,88 EUR fest. Die Beklagte wies mit Schreiben vom