Suche nach "it-recht"
Ergebnisse 37666
Seite 825 von 2512
BGH - I ZR 223/01
Bundesgerichtshof vom 06.05.2004
- Inhalt
-
- diesem Grunde ist es, wie das Berufungsgericht zu Recht ausgeführt hat, für die Beurteilung der
- Rechtsmittel. Von Rechts wegen Tatbestand: Die Klägerin ist Inhaberin der am 11. Februar 1982 angemeldeten
- Sinngehalts zu ermitteln. Für die Annahme einer Verwechslungsgefahr reicht in aller Regel bereits die
- und die Richter Pokrant, Dr. Büscher, Dr. Schaffert und Dr. Bergmann für Recht erkannt: Auf die
- "NEURO-VIBOLEX". Die Beklagte ist im Wege der Rechtsnachfolge Inhaberin der am 13. Januar 1962
BAG - 8 AZR 705/08
Bundesarbeitsgericht vom 13.03.2017
- Inhalt
-
- Verfahrensmodalitäten, die im innerstaatlichen Recht den Schutz der Rechte gewährleisten sollen, den die Bürger
- in der Richtlinie normierten Gemeinschaftsrecht gleichartigen nationalen Recht (vgl. Jacobs aaO
- . 61Mit Recht hat das Landesarbeitsgericht darauf abgestellt, dass spätestens mit dem - von den Klägern
- Wesensgehalt der Rechte angetastet wird. Solche kurzen Ausschlussfristen sind - gerade im Arbeitsrecht
- Verfahrensmodalitäten für Klagen im Bereich des nationalen Rechts besitzt, zu untersuchen, ob die
LG Frankfurt - Facebook-Sperre zulässiger Meinungsäußerungen als Hasskommentar erlaubt
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 22.10.2018
- Inhalt
-
- . 24.08.2018 - 18 W 1294/18). Der Eingriff in die Rechte des Antragstellers ist daher insgesamt gegenüber
- dieser konkreten Plattform äußern zu können. Der Eingriff in die Rechte des Antragstellers ist hier
- eines Nutzeraccounts durchsetzen (Schwartmann/Ohr in Schwartmann, Praxishandbuch IT-, Urheber- und
- Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre, wobei nach der "Lüth"-Rechtsprechung des BVerfG
- geht es also nicht, sondern darum, ob die estnischen Gerichte das in Art. 10 EMRK garantierte Recht
BGH - IV ZR 265/05
Bundesgerichtshof vom 08.11.2006
- Inhalt
-
- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 265/05 vom 8. November 2006 in dem Rechtsstreit Der IV
- außergerichtlichen Kosten 106.282,69 € mit der Maßgabe, dass diese im Verhältnis zu den Beklagten
- hat ferner, was die Nichtzulassungsbeschwerde ebenfalls zu Recht rügt, bei der Feststellung des
- , weil die Sache weder grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die
- Beschwerde der Kläger zu 1 und 2 gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberlandesgerichts
VG Aachen - 1 L 286/09
Verwaltungsgericht Aachen vom 07.08.2009
- Inhalt
-
- Gemeinschaftsgrundschule T. mit einer anderen Bewerberin/einem anderen Bewerber zu besetzen, bis in dem
- Gemeinschaftsgrundschule T. mit einer Mitbewerberin/einem Mitbewerber der Antragstellerin zu besetzen, bis in dem
- sichernde Recht (Anordnungsanspruch) und die besondere Eilbedürftigkeit (Anordnungsgrund) glaubhaft zu
- . 1 Satz 1 VwGO sicherungsfähig. Ein Anordnungsanspruch ist zu bejahen, wenn es nach dem im Zeitpunkt
- . 1 Satz 1 VwGO kann eine einstweilige Anordnung zur Sicherung eines Rechts der Antragstellerin
OLG München - Umzugskündigung als Sonderkündigungsrecht nach dem Telekommunikationsgesetz
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 27.06.2018
- Inhalt
-
- bisherige Recht habe dazu geführt, dass dem Verbraucher im Falle eines Wohnsitzwechsels die Mitnahme seiner
- . Entscheidungsgründe I. Der Kläger ist der in die Liste qualifizierter Einrichtungen nach § 4 UKlaG eingetragene
- Internetauftritt machte sie im Juni 2016 die nachfolgend in der Formel des landgerichtlichen Urteils
- Weiteren stützt er die Klageforderung im Wege der Anschlussberufung in zweiter Linie auch auf § 2
- Verhandlung vom 18. Januar 2018 Bezug genommen. II. Die Berufung der Beklagten ist begründet, während die
BGH - XII ZR 162/99
Bundesgerichtshof vom 17.11.1999
- Inhalt
-
- zu berücksichtigen ist und in Verbindung mit der erneut erklärten Aufrechnung mit der
- gegebenenfalls in welchem Umfang die Klageforderung durch die Aufrechnung erloschen ist. II. Die Revision
- Richterin Dr. Hahne und die Richter Sprick, Weber-Monecke, Fuchs und Dr. Ahlt für Recht erkannt: Auf die
- gemeinschaftlichen Hausgrundstücks der Parteien erzielten Erlös in Anspruch. Die Parteien, die im
- Zugewinnausgleichsforderung in Höhe von 157.292 DM. Mit der Klage begehrte der Kläger - nach teilweiser
BGH - 4 StR 119/05
Bundesgerichtshof vom 28.06.2005
- Inhalt
-
- zu II. 14 bis 59 der Urteilsgründe (Tatzeitraum Juli 2000 bis 22. Mai 2001) mit der in den
- angeordnet. Mit seiner Revision rügt der Angeklagte die Verletzung sachlichen Rechts. Das Rechtsmittel hat
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 4 StR 119/05 vom 28. Juni 2005 in der Strafsache
- gegen wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. Der 4
- Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: 1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des
BGH - 4 StR 569/04
Bundesgerichtshof vom 28.05.2004
- Inhalt
-
- Revision des Angeklagten, mit der er die Verletzung formellen und materiellen Rechts rügt, ist unbegründet
- , 64). Dies hat erst recht zu gelten, wenn es – wie im vorliegenden Fall – nicht einmal zur
- hatte gemeinsam mit einem Spielkameraden ein 4-jähriges Kind zunächst mit dem Gesicht nach unten in
- Verurteilung nicht erfolgt ist, verbietet sich. Zweck des Verwertungsverbots in § 51 Abs. 1 BZRG ist es
- Persönlichkeitsmerkmalen des Angeklagten, die einen Hang begründen können, in der Hauptverhandlung zu hören ist
LSG Sachsen - L 3 AS 11/06
Sächsisches Landessozialgericht vom 07.09.2006
- Inhalt
-
- Regelleistungsbedarf der Klägerin zu Recht nur mit 90 % der Regelleistung nach § 20 Abs. 2 SGB II bemessen hat. (2
- Zeitraum vom 01.01.2005 bis 31.12.2006 mit ihren Bescheiden Alg II monatlich (in EUR) wie folgt
- auf Alg II als ihr von der Beklagten mit den streitigen Bescheiden in der Fassung ihres
- 24.12.2003, BGBl. I Seite 2954) bemessen und ab 01.07.2006 zu Recht mit monatlich 311,00 EUR (§ 20 Abs
- . 2 Satz 1 SGB II ("Leistungen erhalten auch Personen, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in
BGH - XI ZR 31/01
Bundesgerichtshof vom 22.01.2002
- Inhalt
-
- 2002 für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 4. Zivilsenats des
- , 1859 veröffentlicht ist, hat zur Begründung seiner Entscheidung im wesentlichen ausgeführt: Die
- werden, ist mit dem Wortlaut des § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG sowie dessen Sinnzusammenhang unvereinbar und
- Gesetzesmaterialien zu stützen. Es ist allerdings richtig, daß in der Begründung des
- Regierungsentwurfs zu § 2 VerbrKrG (jetzt § 3 VerbrKrG) u.a. davon die Rede ist (BT-Drucks. 11/5462, S. 18), daß
StGH Hessen - P.St. 835
Staatsgerichtshof des Landes Hessen vom 13.03.2017
- Inhalt
-
- Grundgesetz in Verbindung mit § 1 des Beamtenrechtsrahmengesetzes sei das Recht des öffentlichen Dienstes
- mit Erster und Zweiter Staatsprüfung für ein Lehramt, die im Wege der Versetzung in den hessischen
- des Landes Hessen, Kommentar, 1963 ff., Art. 131 - 133 Erl. B IV 19 b). 36 b) Ein Recht des
- ]). Wie das Bundesverfassungsgericht (aaO.) mit Recht ausführt, kann eine Vereinigung ihre Aufgabe, den
- Auslegungen unzulässig ist. 29 1. Grundrechte oder grundrechtsähnliche Rechte sind höchstpersönlicher
Grundstückskauf – Erwerber haben Anspruch auf nicht geleistete Mietkaution
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 31.08.2012
- Inhalt
-
- einrückt und damit anstelle des Voreigentümers in die sich aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte
- deshalb nicht in Rechte und Pflichten ein, die außerhalb des Mietverhältnisses liegen, selbst wenn
- , qualifizierte rechtliche Beratung in diesem komplexen Bereich des Rechts in Anspruch zu nehmen, da nur so
- mietrechtlich zu qualifizieren sind oder in direktem Zusammenhang mit dem Mietvertrag stehen. Der Erwerber tritt
- und deswegen untrennbar mit dem Mietverhältnis verbunden ist. Der Käufer tritt also nach § 566 BGB
OLG Hamm - s OWi 576/05
Oberlandesgericht Hamm vom 29.08.2005
- Inhalt
-
- Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des materiellen Rechts (§ 80 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 OWiG) zu der mit der
- StVO in Verbindung mit § 24 StVG zu einer Geldbuße von 5,00 € verurteilt. Zur Sache hat das
- Uhr mit seinem Pkw, amtliches Kennzeichen H, in der Straße J gegenüber der dort befindlichen Schule
- Betroffenen gegen §§ 13 Abs. 1 und 2, 49 Abs. 1 Nr. 13 StVO in Verbindung mit § 24 StVG beurteilt. 7Gegen
- eingelegt und begründet worden. Das Urteil des Amtsgerichts Gelsenkirchen vom 18.04.2005 ist in
OLG Celle - 4 U 30/04
Oberlandesgericht Celle vom 06.05.2004
- Inhalt
-
- Landgericht mit Recht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Beklagten in seinen Ausführungen auf Seite 7
- Einrichtungen, insbesondere im Sanitärbereich, behauptet hatte. Mit Recht hat aber das Landgericht
- auf die öffentlichrechtliche Beziehung zwischen Gericht und Sachverständigem). 2. Mit Recht hat das
- Berufungsgerichts zur Fortbildung des Rechts oder der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ist nicht
- : Bürgerliches Recht Normen: BGB § 839a Leitsatz: 1. Auch nach der Einführung von § 839 a BGB verbleibt es