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LSG Nordrhein-Westfalen - L 19 AS 2041/10 B

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 28.01.2011
Inhalt
  • Prozesskostenhilfe zu Recht abgelehnt. Diese ist gem. § 73a Abs. 1 S. 1 SGG i. V. m. § 114
  • aufzukommen hätte, seine Rechte nicht in der gleichen Weise geltend machen würde (BSG SozR 3 - 1500
  • Beklagte bewilligte den Klägern in Bedarfsgemeinschaft mit ihren Kindern auf deren
  • nicht im beigefügten Berechnungsbogen ausgewiesen sind. Mit Änderungsbescheid vom 06.06.2009 - dessen
  • , § 73a Nr. 6; Düring in Jansen, SGG, 3 Aufl., § 73a Rn.13). Dies ist insbesondere der Fall, wenn

OLG Hamm - 15 W 478/05

Oberlandesgericht Hamm vom 10.04.2006
Inhalt
  • , 1. Aufl., § 36 Rn. 9). Für die Mitberechtigung nach § 428 BGB muss dies aber erst recht gelten. Im
  • Auseinandersetzungszeugnis mit dem folgenden Inhalt zu erteilen: Der am 27. Dezember 2006 geborene und am 12. März 2005 in
  • Gesamtberechtigung nach § 428 BGB gemeinsam mit seiner Ehefrau, N, zustehende, im Erbbaugrundbuch von G2
  • Todes wegen errichtet. Zugunsten des Erblassers und seiner Ehefrau ist im Grundbuch von G2 Blatt xx
  • ein Gesamterbbaurecht an den Grundstücken G2, Flur X, Flurstück X und xx eingetragen. In Abt. I ist

OLG Saarbrücken - 5 W 303/08

Saarländisches Oberlandesgericht vom 17.02.2009
Inhalt
  • rechts- und parteifähig anzusehen ist (vgl. Vollkommer in: Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 50 Rdnr
  • Klagerücknahme anheimgestellt. Die Antragsgegnerin reagierte mit Schriftsatz vom 10.08.2007, in welchem sie
  • . A.). Mit Schriftsatz vom 12.09.2007 rügte sie, das Gericht hätte im Hinblick auf den angenommenen
  • Saarbrücken hat der sofortigen Beschwerde nicht abgeholfen. II. Die sofortige Beschwerde ist zulässig
  • . Es kann dahinstehen, inwieweit im Schriftsatz vom 20.05.2008, welcher in Unkenntnis des bereits

LSG Berlin-Brandenburg - L 2 U 28/01

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 13.05.2003
Inhalt
  • bezeichnet: Streckhemmung im Endgelenk des ersten und zweiten Fingers rechts, leichte Einschränkung der
  • Handgelenksbewegungen rechts, leichte Abmagerung der rechten Hand und die im Röntgenbild erkennbaren
  • Einschränkung der Unterarmauswärtsdrehfähigkeit rechts, Einschränkung der Beweglichkeit im rechten
  • -Auswärtsdrehfähigkeit rechts Wesentliche muskuläre Defizite im Bereich des rechten Armes - verglichen
  • Daumen rechts im Grundund Endgelenk habe nicht aktiv gestreckt werden können. Es bestehe ein geringer

Kündigung eines katholischen Chefarztes wegen Wiederheirat wohl unzulässig

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 25.09.2018
Inhalt
  • des EU-Rechts anerkannt, solange dies nicht in den Kernbereich der Grundrechte eingreift
  • unauflösliche Charakter der Ehe. Mit seiner Wiederheirat habe der Arzt gegen die auch in seinem
  • das Recht, ihre eigenen Mitglieder schärfer zu sanktionieren als Nichtmitglieder (Beschluss vom
  • anrufen. Dies käme dann in eine schwierige Situation und müsste entscheiden, ob es mit Blick auf seinen
  • Beschluss aus 2014 in einen Konflikt mit dem EuGH geht. Dies haben die Karlsruher Richter bislang in

AG Hamm - 17 C 392/08

Amtsgericht Hamm vom 22.12.2008
Inhalt
  • ; Verbringungskosten; UPE-Aufschläge Normen: BGB § 249 Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts
  • -) Wissenschaften Tenor: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 245,92 € nebst Zinsen in Höhe von 5
  • außergerichtlicher Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 46,41 € an die Rechtsanwälte L und Partner freizustellen
  • . Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt. Dieses Urteil ist vorläufig
  • abgesehen. 1E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e 2Die Klage ist begründet. 3Der Kläger kann von der

OLG Oldenburg - 5 UH 1/91

Oberlandesgericht Oldenburg vom 21.02.1991
Inhalt
  • einer vertraglichen Hauptpflicht der Mieter (BGH WPM 1976, 1277). Es ist zu Recht davon auszugehen
  • . Der BGH meint deshalb zu Recht, es "müssen" z. B. die durch den Umbau veränderten Räume ebenso mit
  • Vorlage des LG nach Art. III Abs. 1 MRÄndG ist zuläs- Die Rechtsfrage betrifft Rechte und Pflichten aus
  • entscheidender Bedeutung ist. Der Senat schließt sich jedoch der vom BGH in seiner Entscheidung v. 30. 10
  • Gerichts durch ergänzende Vertragsauslegung zu schließen, der Senat ist jedoch mit dem BGH der Ansicht

LG Düsseldorf - 35 O 132/01

Landgericht Düsseldorf vom 13.01.2004
Inhalt
  • und XXXXXX für Recht erkannt: Die Beklagte wird verurteilt, an die Rechtsanwaltssozietät bürgerlichen
  • Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von
  • verkaufte im Jahre 1999 an die Eheleute XXXXXX aus XXXXXX eine Wohnung im Haus XXXXXX in XXXXXX zum Preis
  • Rechts XXXXXX 7.541,04 EUR nebst 4,15 % Zinsen für die Zeit vom 29.03.2000 bis 23.08.2001 und 8
  • verurteilen, an die Rechtsanwaltssozietät bürgerlichen Rechts XXXXXX 7.541,04 EUR nebst 4,15

§ 2 SportbootVermV-Bin2000

Begriffsbestimmungen und anzuwendende Vorschriften
Inhalt
  • Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes mit Ausnahme der Elbe im Hamburger Hafen und den Seeschifffahrtsstra
  • . 2012 I S. 2) geändert worden ist, in der jeweils geltenden und anzuwendenden Fassung,2
  • ;ndert worden ist, in der jeweils geltenden und anzuwendenden Fassung,3.Binnenschifffahrt
  • . 2178) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung,5.Schiffspersonalverordnung
  • II S. 1300), in der jeweils geltenden und anzuwendenden Fassung,6

§ 43 GenG

Generalversammlung; Stimmrecht der Mitglieder
Inhalt
  • (1) Die Mitglieder üben ihre Rechte in den Angelegenheiten der Genossenschaft in der
  • Mehrstimmrechten müssen in der Satzung mit folgender Maßgabe bestimmt werden: 1.Mehrstimmrechte
  • . Ferner kann die Satzung vorsehen, dass in bestimmten Fällen Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege
  • mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen (einfache Stimmenmehrheit), soweit nicht Gesetz oder
  • Mehrstimmrecht gewährt ist, nur eine Stimme. 2.Auf Genossenschaften, bei denen mehr als drei

Anhang EV TreuhG

- Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) -
Inhalt
  • Fachaufsicht im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft und dem jeweils zustä
  • Vertreter erhalten die in Artikel 1 genannten Länder im Verwaltungsrat der Treuhandanstalt je einen
  • Mark erhöht. Die vorgenannten Kredite sollen in der Regel bis zum 31. Dezember 1995 zurü
  • .(5) Die Treuhandanstalt wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen B
  • öffentlichen Rechts. Die Fach- und Rechtsaufsicht obliegt dem Bundesminister der Finanzen, der die

OLG Brandenburg - 10 WF 230/09

Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 11.11.2009
Inhalt
  • solche zulässig. Sie ist jedoch unbegründet. Das Amtsgericht hat zu Recht der Mutter das
  • , war deshalb kurz vor Weihnachten bei einem „Kumpel“ in S… zu Besuch, ist mit diesem schließlich
  • abzusichern, ist das Recht der Gesundheitsfürsorge und der Stellung von Anträgen bei Behörden, Kindergärten
  • … wegen Vernachlässigung im emotionalen und sozialen Bereich in ihrer Entwicklung zurückgeblieben
  • seien. Dasselbe sei für L… zu erwarten, wenn sie im Haushalt der Mutter bleibe. Diese sei nicht in der

Art 24 BGBEG

Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft
Inhalt
  • im Inland hat, kann ein Betreuer nach deutschem Recht bestellt werden.(2) Ist eine Pflegschaft
  • sich in einem anderen Staat befindet, so ist das Recht anzuwenden, das für die Angelegenheit ma
  • sowie der Inhalt der gesetzlichen Vormundschaft und Pflegschaft unterliegen dem Recht des Staates, dem
  • angeordneten Vormundschaft und Pflegschaft unterliegen dem Recht des anordnenden Staates.
  • der Mündel, Betreute oder Pflegling angehört. Für einen Angehörigen eines

Art 24 BGBEG

Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft
Inhalt
  • im Inland hat, kann ein Betreuer nach deutschem Recht bestellt werden.(2) Ist eine Pflegschaft
  • sich in einem anderen Staat befindet, so ist das Recht anzuwenden, das für die Angelegenheit ma
  • sowie der Inhalt der gesetzlichen Vormundschaft und Pflegschaft unterliegen dem Recht des Staates, dem
  • angeordneten Vormundschaft und Pflegschaft unterliegen dem Recht des anordnenden Staates.
  • der Mündel, Betreute oder Pflegling angehört. Für einen Angehörigen eines

VG Arnsberg - 6 L 62/05

Verwaltungsgericht Arnsberg vom 18.04.2005
Inhalt
  • -Verordnung (FeV). Danach wird das Recht, von einer im EU-Ausland erworbenen Fahrerlaubnis in Deutschland
  • weit diese Prüfkompetenz im Einzelnen reicht, ist abschließend im Hauptsacheverfahren zu klären
  • Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland erlischt (Ziff. 2 des angefochtenen Bescheides
  • bestandskräftig bzw. sofort vollziehbar entzogen worden war. In diesem Fall ist der Fahrerlaubnisinhaber
  • nach § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV zunächst nicht berechtigt, mit seiner ausländischen EU-Fahrerlaubnis in