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BFH - II R 12/09
Bundesfinanzhof vom 13.03.2017
- Inhalt
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- es zweifelhaft, ob --wie noch im BFH-Urteil in BFHE 209, 138, BStBl II 2005, 428 angenommen-- für
- verletzt den Kläger ebenfalls nicht in seinem Recht auf Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG). Dies gilt
- Religionsgemeinschaften im Vergleich zu den nichtkorporierten (vgl. oben II.3.b). 53d) Nicht zu folgen ist dem
- Rechts sind, sowie auf jüdische Kultusgemeinden ist nicht verfassungswidrig . 2. Die Vorschriften über
- Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, einem ihrer Orden, einer ihrer religiösen Genossenschaften oder
OLG Köln - 10 UF 153/88
Oberlandesgericht Köln vom 10.10.1988
- Inhalt
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- Änderung der Eigentumsverhältnisse trifft, als wenn ihm das (Mit- )Eigentum und ein Recht zum Besitz auf
- des letzteren zugleich in Abänderung der Wertfestsetzung im angefochtenen 8eschluß) auf bis zu DM
- . Denn da die Ehe der 4Parteien noch nicht geschieden ist, kann im vorliegenden Verfahren keine
- Ehe (worauf das Amtsgericht im angefochtenen Beschluß zutreffend hinweist), ist es nicht
- Entscheidungen mit vorläufiger Natur auf das Interesse des Antragstellers abzustellen ist, das regelmäßig
BGH - IV ZR 233/03
Bundesgerichtshof vom 24.07.2003
- Inhalt
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- dieser Auslegung ist die Klausel in § 2 IV AUB 88 wirksam. Entgegen der Auffassung der Revision
- Revision zu Recht, daß das Berufungsgericht von einem unrichtigen Verständnis des § 2 IV AUB 88
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 233/03 Verkündet am: 29. September 2004
- haben, sind nicht gemäß § 2 IV AUB 88 vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, auch wenn im Einzelfall
- mündliche Verhandlung vom 29. September 2004 für Recht erkannt: Auf die Revision des Klägers wird das
BFH - VI R 55/12
Bundesfinanzhof vom 20.03.2014
- Inhalt
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- "Haushalt" im Sinne dieser Vorschrift ist die Wirtschaftsführung mehrerer (in einer Familie
- , 534, BStBl II 2011, 909). Nach Auffassung des Senats ist der Begriff "im Haushalt" daher räumlich
- Firma X mit der Schneeräumung der in öffentlichem Eigentum stehenden Straßenfront entlang des von
- in Höhe von 142,80 EUR. Den Rechnungsbetrag haben die Kläger im November 2008 auf ein Konto der Firma
- und Bürgersteigen, bestehe. 4Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der
BVerwG - 10 C 5.12
Bundesverwaltungsgericht vom 29.11.2012
- Inhalt
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- türkische Recht eine Sorgerechtsübertragung auf den mit der Kindesmutter nicht verheirateten Vater
- Sorgerechtsentscheidung widerspreche dem türkischen Recht und sei in Deutschland wegen Verstoßes
- .). 14 2.2 Zu Recht ist das Berufungsgericht weiter davon ausgegangen, dass die Voraussetzungen des
- Internationalen Privatrechts nach dem Recht des Staates, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
- Arbeitsuchende - SGB II. Unerheblich ist dabei, ob Leistungen tatsächlich in Anspruch genommen werden; nach dem
VG Gelsenkirchen - 15 L 533/09
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 04.06.2009
- Inhalt
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- Partei steht die Antragstellerin unter dem Schutz des Art. 21 Abs. 1 GG und hat damit das Recht
- "geschlossenen" Veranstaltung 10ausschließlich vom teilnehmenden Personenkreis her und ist in Abgrenzung
- . 15Unerheblich ist, ob bereits Parteitage oder ähnliche Parteiveranstaltungen im "Schloss I
- Wahrnehmung dieser Rechte und Pflichten darf sie grundsätzlich nicht gehindert werden. 7Ständige
- Angaben der Antragstellerin 100 bis 150 Personen zum Parteitag erwartet werden, reicht jedoch die
BAG - 4 AZR 316/07
Bundesarbeitsgericht vom 04.06.2008
- Inhalt
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- Vollmitglieder und OT-Mitglieder im Verband unterschiedliche Rechte und Pflichten haben, ist jedem
- Pflichten von OT-Mitgliedern im Verhältnis zu Verbandsmitgliedern mit Tarifbindung in der Satzung
- in der Form des sog. Stufenmodells ist entgegen der Auffassung des Klägers von Rechts wegen nicht zu
- anzuzeigen ist; … § 4a Tarifbindung 1. Die Mitgliedschaft im Sinne von § 3 kann als eine mit
- abgeschlossen (im Folgenden: Entgelt-TV 2003). Der Kläger war unstreitig in Tarifgruppe II Löhne
§ 4 PsychThG
Erlaubnis
- Inhalt
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- entsprechend.(3) Personen mit einer Erlaubnis nach Absatz 1 und 2 haben die Rechte und Pflichten eines Angeh
- . Eine befristete Erlaubnis darf ausnahmsweise über den in Satz 2 genannten Zeitraum hinaus im
- oder des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Deutschland prägen.Die Erlaubnis ist auf
- oder 3 verfügen, sowie auf Drittstaatsangehörige, soweit sich nach dem Recht der Europä
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut verfügen, der in einem Mitgliedstaat der Europäischen
LG Bonn - 11 T 14/07
Landgericht Bonn vom 25.10.2007
- Inhalt
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- für Handelssachen Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: 11 T 14/07 Sachgebiet: Recht (allgemein
- Jahresabschlussprüfer. II. 5Die gemäß §§ 335 Abs. 4, Abs. 5 S. 1 und 2 HGB statthafte und auch im
- Ordnungsgeldes ist nicht zu beanstanden. Sie hält sich im unteren Bereich des Rahmens des § 335 Abs. 1 S
- - und (Rechts-) Wissenschaften Tenor: Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen. Gründe: 1I. 23Die
- . Das Bundesamt für Justiz hat der Beschwerdeführerin die Verhängung des Ordnungsgelds mit Verfügung vom
Geplante Änderungen im Mietrecht ...
Rechtsanwalt Ralf Mydlak vom 04.01.2012
- Inhalt
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- Person ohne Wissen des Vermieters im Mietobjekt auf, ist die Räumung nach bisherigem Recht
- liegt ein Referentenentwurf vor. Zur Erreichung der o.g. Ziele soll das Recht der Duldung von
- bisher geltendem Recht der Wohnraummieter die Kaution nicht, kann der Vermieter auf Zahlung klagen und
- bisherigem Recht darf der Eigentümer dem Mieter nicht unmittelbar wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn
- eine vermietete Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird. Regional unterschiedlich ist der
OLG Hamburg - 8 W 69/14
Hanseatisches Oberlandesgericht vom 18.07.2014
- Inhalt
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- ). Zu Recht hat die Rechtspflegerin in ihrer Nichtabhilfeentscheidung auch darauf hingewiesen, dass im
- zweiten Rechtszug gehört und mit der dortigen Verfahrensgebühr abgegolten ist (s. Müller-Rabe in
- Gerold/Schmidt, RVG, 21. Auflage 2013, § 19 Rn. 80 f.). 4Ebenso zu Recht und mit zutreffender
- Beschwerde ist nach §§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO zulässig. In der Sache bleibt sie allerdings ohne Erfolg. 2
- , Entgegennahme von Informationen und die Beobachtung des Prozessverlaufs beim Bundesgerichtshof. Zu Recht hat
OLG Saarbrücken - 4 U 431/06
Saarländisches Oberlandesgericht vom 17.04.2007
- Inhalt
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- Angriffsmittel unberücksichtigt, die im ersten Rechtszug zu Recht zurückgewiesen wurden. Zwar ist der
- werden müsse. Diese Gefahr besteht im vorliegenden Rechtsstreit nicht. Mit Recht hat das Landgericht
- Spannungsverhältnis zum materiellen Recht findet sich im Beibringungsgrundsatz: Auch diese in
- ) Hilfreich erscheint weiterhin der Blick auf das materielle Recht: Auch dem materiellen Recht ist die
- wird, macht eine Erhebung der auf Bl. 38 und 57 angebotenen Beweise nicht entbehrlich. Mit Recht
VG Frankfurt (Main) - 9 G 492/03
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 08.12.2003
- Inhalt
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- angeordnet. 3Der Antrag ist auch im übrigen zulässig, kann in der Sache jedoch keinen Erfolg haben. In
- Rechtsgrundlage sind erfüllt. Die Antragsgegnerin ist zu Recht zu der Einschätzung gelangt, dass der
- 01.08.2002 abgeschlossen worden ist. Zum anderen hat die Antragsgegnerin zu Recht darauf hingewiesen
- IV. ist in Höhe der festgesetzten Gebühren von 2.000,00 €, derjenige für die Verfügung zu V. in
- einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die ihr Gesellschaftsvermögen in Finanzinstrumenten (§ 1 Abs
BAG - 2 AZR 858/11
Bundesarbeitsgericht vom 06.09.2012
- Inhalt
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- .“ und stellt den Schriftzug des Prokuristen V dar. Die rechte beginnt mit „i.V.“ und ist die
- Landesarbeitsgericht hat im Streitfall zu Recht angenommen, die Kündigung genüge der Schriftform (§§ 623
- Landesarbeitsgericht hat ferner zu Recht darauf abgestellt, dass in dem Zusatz „i.V.“ die Absicht zum Ausdruck kommt
- . Die Klagefrist ist mit Zugang des Kündigungsschreibens am 15. Dezember 2009 nur dann in Gang
- der Erklärung erhält die Möglichkeit zu überprüfen, wer sie abgegeben hat und ob sie echt ist (BAG
§ 113 SachenRBerG
Berichtigungsanspruch
- Inhalt
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- . Dezember 2000 abgeschlossenes Rechtsgeschäft das Eigentum am Grundstück, ein Recht am Grundst
- ück oder ein Recht an einem solchen Recht erworben haben, es sei denn, daß im Zeitpunkt des
- wurde. Im Streitfall ist die durch Erweiterungs- und Erhaltungsmaßnahmen eingetretene Werterh
- Deutschen Demokratischen Republik entstandene Miteigentumsanteil in das Grundbuch eingetragen wird.(2
- ) Eine bedeutende Werterhöhung liegt in der Regel vor, wenn der Wert des Grundstücks durch