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§ 81b VAG
Solvabilitätsplan; Finanzierungsplan
- Inhalt
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- ;nkungsbefugnis der Sätze 1 und 2 in entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen mit ihren Geschä
- sollen;5.die Rückversicherungspolitik insgesamt.Das Recht der Aufsichtsbehörde, weitere Angaben
- Beschränkung nach Satz 1 oder 2 entgegenstehen, können aus ihnen keine Rechte hergeleitet
- zu verlangen, bleibt unberührt. Ergibt die Prüfung des Sanierungsplanes, dass die Rechte
- für variable Vergütungsbestandteile, die durch Tarifvertrag oder in seinem Geltungsbereich
BSG - S 17 RA 854/02
Bundessozialgericht vom 09.10.2006
- Inhalt
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- geeignet ist, die Rechtseinheit zu erhalten oder die Fortbildung des Rechts zu fördern. Dass und
- Beschwerde wendet sich der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des LSG. II 5 Die
- zuständigen Versorgungsträgers kann auch das Gericht in einem mit dem Rentenversicherungsträger geführten
- abgeschlossenes Verwaltungsverfahren anhängig ist, sind Anfechtungs- und Leistungsklage, mit denen gegen
- den Rentenversicherungsträger eine abschließende Entscheidung über das Recht auf Rente begehrt wird
OLG Hamm - 13 U 256/98
Oberlandesgericht Hamm vom 05.05.1999
- Inhalt
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- beigelegen, könnte die Identität erst recht nicht festgestellt werden. 19c) Mit ihrer Behauptung, bei der
- der §§ 320 bis 327 BGB. Bestreitet der Verkäufer den vom Käufer geltend gemachten Mangel im Rechte, so
- zugesprochen, obwohl diese keinen Sachantrag gestellt hat. Zwar ist der Klageantrag im Tatbestand
- für sachdienlich hält. Das ist hier der Fall, denn der Rechtsstreit ist zur Endentscheidung reif. II
- versehen ist. Ob das hier der Fall ist, ist nicht dargetan. In Betracht kommen auch andere Ursachen
§ 27 BBG 2009
Abordnung
- Inhalt
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- im Einverständnis mit dem aufnehmenden Dienstherrn verfügt. Das Einverständnis ist
- ist auch die Abordnung zu einer Tätigkeit zulässig, die nicht einem Amt mit demselben
- ;rperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts zur vorübergehenden Beschäftigung
- Bereich des aufnehmenden Dienstherrn geltenden Vorschriften über die Pflichten und Rechte der
- (1) Eine Abordnung ist die vorübergehende Übertragung einer dem Amt der Beamtin oder des
§ 4a BGBEG
Gemeinschaftliches Eigentum
- Inhalt
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- ist binnen sechs Monaten nach Inkrafttreten dieser Vorschrift möglich und erfolgt mit dem Antrag
- grundstücksgleiche Rechte können die Ehegatten andere Anteile bestimmen. Die Bestimmung
- ücksgleichen Rechts angeordnet oder wenn bei dem Grundbuchamt die Eintragung einer Zwangshypothek
- auf Berichtigung des Grundbuchs. Dieser und die Bestimmung bedürfen nicht der in § 29 der
- Grundbuchordnung bestimmten Form. Das Wahlrecht nach Satz 2 erlischt, unbeschadet des Satzes 3 im
BGH - AnwZ (Brfg) 5/12
Bundesgerichtshof vom 22.10.2012
- Inhalt
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- 50.000 € festgesetzt. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Der Kläger ist nach anderweitiger Zulassung seit
- Prof. Dr. Quaas und Dr. Braeuer für Recht erkannt: Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des 1
- 1992 im Bezirk der Beklagten als Rechtsanwalt zugelassen. Mit Bescheid vom 13. April 2010 gab ihm
- Klägers zur Rechtsanwaltschaft zu Recht gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 3 BRAO widerrufen. 31. Nach § 14 Abs
- . Damit hat er im Ergebnis keinen Erfolg. 7aa) Ist ein Rechtsanwalt aus gesundheitlichen Gründen auf
VG Köln - 6 L 1479/05
Verwaltungsgericht Köln vom 13.09.2005
- Inhalt
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- Antragstellerin unstreitig nicht. Der Umstand, dass sie im Sächsischen Landtag mit 12 Abgeordneten vertreten ist
- verfassungsrechtlich gewährleisteten Recht auf Chancengleich- heit (Art. 21 GG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG
- dem Recht auf Chancengleichheit auf ihr Grundrecht der Rundfunkfreiheit gem. Art 5 Abs. 1 Satz 2 GG
- einerseits und der Grundsatz der Chancengleichheit andererseits im Wege praktischer Konkordanz in
- Antragstellerin ist, gemessen an dem Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit, auch im Gesamtprogramm
BFH - IV R 25/08
Bundesfinanzhof vom 17.03.2010
- Inhalt
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- erbringen sind (BFH-Urteil in BFHE 205, 470, BStBl II 2004, 787, unter II.2.d der Gründe, m.w.N.). Dies ist
- , nicht ernsthaft im Raum gestanden. Allerdings weist die Klägerin zu Recht darauf hin, dass
- mit ihrer Revision die Verletzung materiellen Rechts. Sie beantragt sinngemäß, das FG-Urteil, die
- habe und hierzu auch im Außenverhältnis tätig geworden sei. 40Dies reicht jedoch nicht für die Annahme
- eine GbR. Sie wurde am 15. Oktober 1992 mit Sitz in X gegründet. Ihre Gesellschafter sind A, B und
Art 17b BGBEG
Eingetragene Lebenspartnerschaft
- Inhalt
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- Lebenspartnerschaft dem Recht eines anderen Staates, so ist auf im Inland befindliche bewegliche Sachen § 8 Abs
- ;hrenden Staates. Der Versorgungsausgleich unterliegt dem nach Satz 1 anzuwendenden Recht; er ist
- nur durchzuführen, wenn danach deutsches Recht anzuwenden ist und das Recht eines der Staaten
- ist der Versorgungsausgleich auf Antrag eines Lebenspartners nach deutschem Recht durchzufü
- . 2 des Lebenspartnerschaftsgesetzes in Verbindung mit § 1357 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
LG Kaiserslautern - 3 O 182/04
Landgericht Kaiserslautern vom 04.10.2004
- Inhalt
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- Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Landgericht Kaiserslautern IM NAMEN DES VOLKES Urteil In dem
- den Richter als Einzelrichter aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 31. August 2004 für Recht
- 2 und 3) zu bezahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. 40 % Von den Kosten des
- Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages, für die Beklagten im
- Beklagte zu 1 im Unfallzeitpunkt gerade nicht mit stark überhöhter Geschwindigkeit gefahren. Vielmehr
VG Mainz - 1 K 472/05.MZ
Verwaltungsgericht Mainz vom 06.04.2006
- Inhalt
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- auswirken, zumal es bei Dunkelheit nicht direkt im Scheinwerferkegel eines die rechte Fahrbahn
- . Josten ehrenamtlicher Richter Industriekaufmann Lentz für Recht erkannt: Der Bescheid der Beklagten vom
- Erstattung von Abschleppkosten durch die Beklagte. Sie ist Halterin des Fahrzeugs mit dem amtlichen
- Kennzeichen: F-HE XXX. Dieses Fahrzeug war am Sie ist Halterin des Fahrzeugs mit dem amtlichen
- Bescheid vom 24. Mai 2000 von der Klägerin zurück. Hiergegen legte die Klägerin Widerspruch ein mit im
OLG Frankfurt a. M. - Fußballverein haftet für Abbrennen von Pyrotechnik durch Fans
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 08.01.2021
- Inhalt
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- Nr. 4 in Verbindung mit § 9a Nr. 1 und 2 der Verband1-Rechts- und Verfahrensordnung mit einer
- zurechenbaren Anhänger ist dabei in § 9a der Rechts- und Verfahrensordnung des Verband1 geregelt. Nach
- verbürgte Vereinigungsfreiheit legitimiert. Sie entspreche zudem dem im deutschen Recht bekannten
- fremdbestimmt gewesen sei, weil der Antragsgegner in der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit
- werden. Genauso wie der grundgesetzliche Justizgewährungsanspruch ist auch dieses Recht auf Zugang zu
BGH - V ZR 89/07
Bundesgerichtshof vom 07.12.2007
- Inhalt
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- seien, die mit dem Beitritt in den Schutzbereich des Art. 14 GG hätten fallen können. II. Die Revision
- ist nach der Gesetzesbegründung der mit dem Mauergrundstücksgesetz verfolgte Zweck (BT-Drucks. 13
- . Oktober 1990 vorgefunden worden wäre, wenn in der DDR eine Rechts- und Eigentumsordnung ähnlich
- Grund eines mit dem Staat abgeschlossenen Kaufvertrags in Volkseigentum überführt wurden. BGH, Urt. v. 7
- , den Richter Dr. Klein, die Richterin Dr. Stresemann und die Richter Dr. Czub und Dr. Roth für Recht
Rechtsanwältin Katharina Kroll
Erbrecht
Familienrecht
- Bietet
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- Beratung im Erb- und Familienrecht sowie im Deutsch-Spanischen Recht
LAG Düsseldorf - 7 Sa 195/10
Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 09.06.2010
- Inhalt
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- Recht auch ungleich behandelt worden ist. Die Kläger haben im Rahmen der ihnen zustehenden
- (Bl. 72 - 85 der Akte), der mit Wirkung ab dem 01.08.2009 in Kraft getreten ist. 22Die Beklagte räumt
- Tatbestand in vorstehend dargelegtem Sinne besteht. Zu Recht hat die Beklagte insoweit darauf
- . & H. GmbH & Co N. OHG ist, in deren Werk in O. beschäftigt, in dem ca. 460 Arbeitnehmer tätig sind
- . Die Beklagte hat den Betrieb in O. am 01.10.2007 im Wege eines Betriebsübergangs übernommen. Sie