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Mehrheitsgesellschaftern droht doppelte Zahlungspflicht
Rechtsexperte Klaus Peter Reidt vom 21.06.2018
- Inhalt
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- -Design und Fotografen etc. müssen die so genannte Künstlersozialabgabe für ihre selbstst
- GS-GF) sind nach § 2 KSVG grds. pflichtversichert und müssen selbst einen hälftigen
LG Stuttgart - 15 O 228/07
Landgericht Stuttgart vom 13.06.2008
- Inhalt
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- war, kann sich auf den Schutzzweck des § 64 Abs. 1 GmbHG auch nicht berufen. Denn dessen
- “ seiner Gesellschaft so lange als möglich hinausschiebt. Zu wessen Nachteil sich der Schaden später
- . LAG Hessen, NZA-RR 2001, 2001, 154, 155 - Haas , DStR 2003, 423, 428). Geschützt ist insoweit
- Umfang einen Lohnanspruch erworben hätte (zutr. LAG Köln NZA-RR 2007, 146, 147; LAG Hessen NZA- RR 2001
- § 255 BGB auf Abtretung dessen (auf Ersatz des negativen Interesses gerichteter
Anlage SiebdrAusbV 2011
(zu § 4 Absatz 1)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Medientechnologen Siebdruck und zur Medientechnologin Siebdruck
- Inhalt
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- , messen, prüfen und beurteilen, bei Abweichungen korrigiereni)Siebdruckform reinigen, Druckformtr
- Verdruckstoffe messen und prüfen, insbesondere Konsistenz, Trocknung, Beständigkeit und Haftung; fü
- )rotative Druckform messen, prüfen und beurteilen, bei Abweichungen korrigierend)Druckfarbsysteme
- sowie Trocknung prüfenf)Schichtstärke und Eigenschaften der Verdruckstoffe messen
- für keramische Farben herstellen, messen, prüfen und beurteilen, bei Abweichungen
Anlage KfzMechaAusbV 2013
(zu § 4 Absatz 1)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker und zur Kraftfahrzeugmechatronikerin
- Inhalt
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- Signale an Bauteilen, Baugruppen und Systemen messen, prüfen und beurteilend)elektrische Verbindungen
- elektrischer Bauteile, Leitungen und Sicherungen prüfenf)Messzeuge zum Messen und Prüfen von L
- Messschiebern, Messschrauben und Messuhren messen, Einhaltung von Toleranzen und Passungen prüfenh
- ;en, insbesondere Drücke und Temperaturen messen und prüfenj)Prüfergebnisse
- )Isolationswiderstände messen und beurteilen24Durchführen von Service- und Wartungsarbeiten (§ 4
VG Gießen - 5 G 1845/01
Verwaltungsgericht Gießen vom 09.10.2001
- Inhalt
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- Überprüfungsverfahren ein Amtsträger teil, dessen Befangenheit zu besorgen ist, macht dies die
- für die vorläufige Eilmaßnahme (Anordnungsgrund) und der Anspruch, dessen Erhaltung durch die
- Rektors R. an der im Überprüfungsverfahren gebildeten Kommission als verfahrensfehlerhaft. Dessen
- , dessen Befangenheit zu besorgen war. Nach § 21 Abs. 1 Satz 1 HVwVfG hat, wer in einem
- zu unterrichten und sich auf dessen Anordnung der Mitwirkung zu enthalten, wenn ein Grund vorliegt
BPatG - 9 W (pat) 303/05
Bundespatentgericht vom 10.12.2008
- Inhalt
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- . Abs. 0028, letzter Satz) und andererseits dessen geöffnete Ablageposition zu verstehen (vgl. Abs
- dessen tatsächlicher Gestalt. 4.Das zweifellos gewerblich anwendbare Klappverdeck für Fahrzeuge nach
- , dessen Dachkonstruktion 2 zwischen einer einen Fondbereich 6 des Fahrzeugs 1 überdeckenden
- entsprechendes Steuerungselement 13 über dessen Hauptführungsstange 17 in einem Schwenklager 27
- 45 in dessen Endpositionen. Der von den Einsprechenden vertretenen Auffassung, dass eine Endposition
BPatG - 20 W (pat) 339/03
Bundespatentgericht vom 26.11.2007
- Inhalt
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- Hauptantrag lautet (mit eingefügten Aufzählungszeichen): Schwingungs-Messgerät a) zum Messen einer
- lautet (mit eingefügten Aufzählungszeichen): Verfahren a) zum Messen der Durchflussmenge und/oder
- der Druckschriften D1, D2 und D4 ein Schwingungs-Messgerät zum Messen der Dichte eines durch die
- . Der angegriffene Patentgegenstand betrifft ein Schwingungs-Messgerät zum Messen einer Durchflussmenge
- Messen einer Durchflussmenge und/oder einer Dichte einer durch eine Messleitung fließenden
BPatG - 11 W (pat) 304/03
Bundespatentgericht vom 29.06.2006
- Inhalt
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- dessen durchschnittlichem Können und Wissen. Die Vorrichtung nach Anspruch 1 gem. Hilfsantrag 2 beruht
- auch nicht dessen Unteransprüche, so dass der Hilfsantrag 2 ohne Erfolg bleibt. Zum Hilfsantrag 3
- mangels Patentfähigkeit seiner Vorrichtung nicht gewährbar, mit ihm sind das auch dessen Unteransprüche
- dessen Unteransprüche nicht. Somit ist auch der Hilfsantrag 4 ohne Erfolg. Zum Hilfsantrag 5: Der
- Umsetzkammer an sich und dessen Auswahl als Schienentransportsystem nach (E5) in das Ermessen des Fachmanns
BSG - B 5 RJ 42/00 R
Bundessozialgericht vom 06.09.2001
- Inhalt
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- 1988; dessen Einschätzungen hätten aber durch die Beweisaufnahme in keiner Weise bestätigt werden
- des Klägers angenommen. Dessen Behauptung, psychophysisch zu einer Erwerbstätigkeit nicht mehr in der
- Prof. Dr. H. und dessen Einschätzung, wonach er, der Kläger, sich weiterhin für absolut unfähig halten
- Krankheitsbildes geschilderte Verweigerungshaltung des Klägers bzw dessen Überzeugung eines
- psychosomatisch verursachter, nicht entzündlicher Weichteilrheumatismus möglich, bei dessen Entstehung
HessVGH - 7 UE 1791/87
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 17.09.1992
- Inhalt
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- . Sämtliche Vorgenannten sind Mitglieder des Beigeladenen, in dessen Verbandsgebiet ihre Grundstücke liegen
- des Beigeladenen - und zwar ungeachtet der Eigentumsverhältnisse - vom Beigeladenen auf dessen
- Subordinationsverhältnis zueinander stünden), denn ungeachtet dessen darf jedenfalls dann - wahlweise
- 1941, die dessen und der Klägerin Angaben zufolge bis zum Erlaß der neuen Satzung des Beigeladenen
- dieser Unterhaltungspflicht des Beigeladenen (vgl. dessen Schreiben an die Klägerin vom 7. Mai 1992
OLG Karlsruhe - 6 U 155/07
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 28.04.2010
- Inhalt
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- Interview herausgegeben. Darin wurde unter der Überschrift „Ein neuer Initiatorentyp“ der Fonds, dessen
- “ vorgestellt. Der Beklagte Ziffer 5 wurde in dem Interview, wegen dessen Inhalt im Übrigen auf die Anlage
- 2004 , wegen dessen weiteren Inhalts auf die Anlage K 65 verwiesen wird, wurde der Beklagte Ziffer
- noch über die Berufung des Beklagten zu 5 zu entscheiden. Dessen Rechtsmittel ist zulässig und hat
- zwischen dem Anleger und diesem Personenkreis nicht zustande kommen, dessen Einfluss auf die Gesellschaft
LG Köln - 87 O 18/06
Landgericht Köln vom 23.02.2007
- Inhalt
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- aus DaReD heraus noch lösche sie diese. Der Standardeintrag verbleibe grundsätzlich statt dessen auch
- . 44Angesichts dessen könne die Klägerin nichts daraus herleiten, dass sich auch diese Daten mit Namen
- deren konkreter Ausgestaltung zugleich verhandlungsfähig. 55Das Ergebnis dessen ist in Erfüllung dieser
- Verzeichnissen zur Disposition des Teilnehmers steht. Damit korrespondiert diese Norm mit § 21 TKV und dessen
- Rufnummer #### der Beklagten beschränkt. Angesichts dessen greift die Behauptung der Beklagten
LAG Köln - Sa 1222/00
Landesarbeitsgericht Köln vom 21.08.2001
- Inhalt
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- auf Grund einer durch Arbeitsteilung begründeten Abhängigkeit vom Mutterunterneh-men bei dessen
- % geändert. Die Beklagte kann deshalb den Betriebsrentenanspruch des Klägers wegen dessen vorzeitiger
- Sanierungskonzept, in dessen Vollzug der Widerruf gegenüber dem Kläger erklärt worden ist, auch für
- Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage durch ein Tochterunternehmen dessen wirtschaftlicher Lage
- Arbeitsteilung begründeten Abhängigkeit vom Mutterunternehmen bei dessen Konkurs oder Liquidation nicht mehr
Schliesst die Anwesenheit eines Hundetrainers die eigene Verantwortung aus?
martina heck vom 02.06.2016
- Inhalt
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- Maulkorbzwang sowie die Vorführung des Hundes beim Amtsveterinär zur Begutachtung von dessen Gefährlichkeit
- von dessen Haltung und der Haltung aller Hunde nach §§ 3, 10, 11 LHundG NRW sowie der Anordnung der
- Ordnungsverfügung) und untersagte der Klägerin dessen Halten und Führen (Ziffer II.1) sowie das
- die Untersagung von dessen Haltung und Führung in Ziffer II.1 rechtmäßig und verletzen die Klägerin
- LHundG NRW und die Erlaubnisvoraussetzungen zu dessen Haltung nach § 4 Abs. 1 LHundG NRW sind wie
Schliesst die Anwesenheit eines Hundetrainer die eigene Verantwortung aus?
martina heck vom 02.06.2016
- Inhalt
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- Maulkorbzwang sowie die Vorführung des Hundes beim Amtsveterinär zur Begutachtung von dessen Gefährlichkeit
- von dessen Haltung und der Haltung aller Hunde nach §§ 3, 10, 11 LHundG NRW sowie der Anordnung der
- Ordnungsverfügung) und untersagte der Klägerin dessen Halten und Führen (Ziffer II.1) sowie das
- die Untersagung von dessen Haltung und Führung in Ziffer II.1 rechtmäßig und verletzen die Klägerin
- LHundG NRW und die Erlaubnisvoraussetzungen zu dessen Haltung nach § 4 Abs. 1 LHundG NRW sind wie