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Art 4 EuRHiISRÜbkErgVtrG
- Inhalt
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- nach deutschem Recht eine Ordnungswidrigkeit wäre (Artikel II Buchstabe a des Vertrags
- ), werden so behandelt, als ob ihnen nach deutschem Recht eine mit Strafe bedrohte Handlung zugrunde lä
- (Artikel II Buchstabe a des Vertrags), werden so behandelt, als ob ihnen nach deutschem Recht eine
- mit Strafe bedrohte Handlung zugrunde läge. Die Verwaltungsbehörden legen die Ersuchen der
- Strafverfolgungsbehörde vor, in deren Bezirk sie ihren Sitz haben.
§ 60 RVG
Übergangsvorschrift
- Inhalt
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- (1) Die Vergütung ist nach bisherigem Recht zu berechnen, wenn der unbedingte Auftrag zur
- nach diesem Zeitpunkt eingelegt worden ist, nach neuem Recht zu berechnen. Die Sätze 1 und 2
- der Rechtsanwalt im Zeitpunkt des Inkrafttretens einer Gesetzesänderung in derselben
- gesamte Vergütung das bisherige Recht auch dann, wenn dies nach Absatz 1 nur für einen der Gegenstände gelten würde.
- Erledigung derselben Angelegenheit im Sinne des § 15 vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesä
AG Frankenthal (Pfalz) weist Klage des RA Sebastian Wulf wegen Urheberrechtsverletzung mittels Filesharing ab.
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 19.05.2014
- Inhalt
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- die fehlerfreie Funktionsweise der Software werde in regelmäßigen Abständen überprüft, reicht nicht
- Nach den Ohrlaschen mit dem geplatzten Traum vom hohen Lizenzschaden in der mündlichen Verhandlung
- Tage verhandelte und entschiedene Urteil in der Sachen 3b 32/14 ist inhaltlich gleichlautend hatte
- Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) IM NAMEN DES VOLKES Endurteil In dem Rechtsstreit INO Handels-und
- mündlichen Verhandlung vom 28.04.2014 für Recht erkannt: Die ·Klage wird abgewiesen.Die Klägerin hat
OLG Köln - 2 U 66/99
Oberlandesgericht Köln vom 03.11.1999
- Inhalt
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- abgestiegen und rechts neben dem Fahrrad stehend von dem PKW erfaßt worden. Erst recht hat die
- Berufungsver-fahrens zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird das Recht
- Landgericht hat zu Recht der Klage stattgegeben und die Widerklage abgewiesen. 30 1.31Die Beklagte ist
- herumgerissen worden ist. Erhielt das Fahrrad durch den Kontakt mit dem vorbeifahrenden, im
- ist kaum erklärbar, daß die Fahrradführerin - in einer im Uhrzeigersinn drehenden Kreisbewegung so
LG Bonn - 1 OH 10/06
Landgericht Bonn vom 05.10.2006
- Inhalt
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- , Rechtschutzbedürfnis Normen: ZPO § 485 Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
- Kollision mit einer Berberitzenhecke in C, S-Straße / Ecke E-Straße am 04.01.2006 beschädigt wurde
- offensichtlich ungeeignet ist, erheblichen Beweis zu erbringen. Tenor: Der Antrag des Antragstellers auf
- Beweisverfahrens nicht zugestimmt. 4II. Der Antrag ist unzulässig, dem Antragsteller fehlt das
- Beweismittel für den Hauptprozess erheblich ist (Zöller-Herget, ZPO, 24. Aufl., § 485, Rz. 4 unter
BGH - X ZR 87/99
Bundesgerichtshof vom 09.10.2001
- Inhalt
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- zurückverwiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: Die Klägerin macht aus abgetretenem wie aus eigenem Recht
- contrahendo") im Zusammenhang mit der Demontage der Betriebsanlagen der ehemaligen K. in L. geltend
- , in zweiter Instanz auch aus eigenem Recht einen Schadensersatzanspruch von 1.200.000,-- DM
- an sie wirksam erfolgt ist. II. Weiter ist das Berufungsgericht zu dem Ergebnis gelangt, daß das im
- Ansprüche gegen die Beklagte aus eigenem Recht zustehen, wie sie dies im Berufungsverfahren ersichtlich
Abmahnung Urheberrecht, Winterstein Rechtsanwälte für Abercrombie & Fitch Trading Co.
Rechtsanwalt Lars Rieck vom 03.01.2014
- Inhalt
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- -Programm von eBay auf dem entsprechenden Foto rechts unten in der Ecke das Wort: „Beendet“ auf einem
- ausschließliche Rechte an dem "Hollister"-Foto geltend. Überraschend: Die abmahnende Kanzlei
- Co. Urheberrechtsverstöße an Produktfotos ab. Abercrombie & Fitch Trading Co. ist eine 100%ige
- & Fitch Trading Co. genutzt, so Winterstein Rechtsanwälte in der Abmahnung. Die Abmahner machen
- Abmahnung verwendet. Dieses bearbeitete Foto mit dem „Beendet“-Vermerk hatte der Abgemahnte aber
BGH: Politiker müssen in den Medien mehr aushalten als andere Prominente.
Rechtsanwalt Lars Rieck vom 11.07.2017
- Inhalt
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- , Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und BVPAexpert, ist in seiner Beurteilung der Konsequenzen
- höchstrichterlicher Rechtsprechung dar. So gab der BGH Bendzko Recht und bestätigte, dass sich die abgemahnte
- Betroffenen am Schutz seines Persönlichkeitsrechtes und dem Recht des sich Äußernden auf
- persönlichkeitsrechtliche Teil des BGH-Urteils bietet Kennern des Rechts der öffentlichen
- etwas zurückhaltender. Der Fall Im August 2014 berichtete die BILD-Zeitung im Print- und Online-Teil
BGH - IV ZR 239/02
Bundesgerichtshof vom 07.05.2003
- Inhalt
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- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 239/02 Verkündet am: 7. Mai 2003 Heinekamp
- Richter Felsch auf die mündliche Verhandlung vom 7. Mai 2003 für Recht erkannt: Die Revision der
- übergegangenem Recht Schadensersatzansprüche gegen die Beklagte geltend. Die Beklagte zeichnete am 27
- , so daß für eine nochma- lige Einbeziehung des Interesses in die Transportversicherung - mit dem
- ist daher eine Sach- und keine Haftpflichtversicherung (ÖOGH VersR 1993, 1303, 1304; Prölss, in
BGH - II ZR 13/06
Bundesgerichtshof vom 26.02.2007
- Inhalt
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- .). 112. Wie die Revision mit Recht rügt, hat das Berufungsgericht jedoch verkannt, dass die Beklagte mit
- . 17Ein Recht ist nach dem allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) verwirkt, wenn der
- das Recht auch in Zukunft nicht mehr geltend machen wird (st.Rspr., vgl. z.B. BGHZ 105, 290, 298
- der Beklagten auferlegt. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Die Klägerin macht - soweit im
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 13/06 Verkündet am: 26. Februar 2007 Boppel
Besucherdaten und Datenschutz
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 28.05.2020
- Inhalt
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- Wichtig ist, dass die Besucher der Restaurants verschiedene Rechte haben. Sie müssen vor der
- Recht auf Auskunft und Beschwerde, … Die Erstellung solcher Datenschutzhinweise sollte wohl die
- nicht aus dem Müll fischen können. Sie müssen vorher geschreddert werden. Rechte der Betroffenen
- sollen, damit eine Rückverfolgbarkeit gewährleistet ist und Infektionsketten unterbrochen werden können
- . Daher gelten auch in allen Bundesländern andere Regeln. In Der Kritik stand zuletzt Baden
LSG Bayern - L 5 R 445/04
Bayerisches Landessozialgericht vom 25.04.2006
- Inhalt
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- Verfahrens ist der Bescheid vom 19.07.2000 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 06.11.2000, mit
- Erwerbsfähigkeit abgelehnt hat. Diese Entscheidung ist zu Recht ergangen, ebenso wie das Urteil des
- Voraussetzungen, weil ihm aufgrund internationalen Recht die in Österreich zurückgelegten
- internationalen Rechts die bei der Firma G. GmbH in G. ausgeübte Tätigkeit. Diese körperlich schwere Tätigkeit
- Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. 1. Der 1943 im ehemaligen Jugoslawien geborene Kläger ist
BGH - XII ZR 123/09
Bundesgerichtshof vom 11.08.2010
- Inhalt
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- Verfassungsschutzes mit einer rechtsextremistischen Gesinnung in Verbindung gebracht. Im Deutschen Bundestag und
- Berufungsgericht, dessen Entscheidung in NZM 2009, 784 veröffentlicht ist, hat zur Begründung im
- . Zu Recht ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass die Beklagte die Klägerin dadurch
- Prof. Dr. Wagenitz, die Richterin Dr. Vézina sowie die Richter Dose und Schilling für Recht erkannt
- ist erfolglos geblieben. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt die Beklagte
OLG Celle - 3 U 160/04
Oberlandesgericht Celle vom 01.12.2004
- Inhalt
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- , Medien und Recht 1989, 145, 146, st. Rspr.). Danach wird die Vermutung einer Wiederholungsgefahr
- : Bürgerliches Recht Normen: UKlaG § 2 Leitsatz: Die Vermutung der Wiederholungsgefahr eines Verstoßes gegen
- die mündliche Verhandlung vom 3. November 2004 für Recht erkannt: 1. Auf die Berufung der Beklagten
- lassen und ihn nicht widerrufen. Dem Rechtsschutzinteresse der Klägerin ist durch den Vergleich in
- - Vergleichsangebot des Verletzers beseitigt, mit dem dieser sich in einem vollstreckbaren Vergleich zu der
§ 94 IRG
Ersuchen um Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung
- Inhalt
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- beiderseitige Strafbarkeit nicht zu prüfen ist, wenn die dem Ersuchen zugrunde liegende Tat nach dem Recht
- ;hrungsangelegenheiten auch zulässig ist, wenn das deutsche Recht keine gleichartigen Steuern vorschreibt oder
- Recht des ersuchenden Mitgliedstaates.(2) Die Bewilligung von Ersuchen nach Absatz 1 ist unzulä
- des ersuchenden Staates mit einer Freiheitsstrafe im Höchstmaß von mindestens drei Jahren
- bedroht ist und den in Artikel 3 Absatz 2 des Rahmenbeschlusses Sicherstellung aufgeführten