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LSG Nordrhein-Westfalen - L 8 R 354/06
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 22.08.2007
- Inhalt
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- Rentenanspruch anzuwendende Recht auf den Rentenbeginn im Sinne des Leistungsbeginns ab (Hinweis auf
- in seinen sozialen Rechten im Sinne des § 54 Abs. 2 SGG. Dem Kläger ist eine Altersrente wegen
- Versorgungsamtes L die Feststellung einer Schwerbehinderung. Dem Antrag wurde mit Bescheid vom 30.06.2004 in
- § 300 SGB VI, der den Übergang vom alten zum neuen Recht regele, stelle für das jeweils auf einen
- , beginne seine Rente wegen Schwerbehinderung daher erst mit dem 1. des Antragsmonats und damit nach In
Rechtsanwalt Stefan Loebisch
Kanzlei Stefan Loebisch
Urheberrecht und Medienrecht
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- Kanzlei Stefan Loebisch Rechtsanwalt Rechtsberatung Vollzeit Mit Berufspraxis Selbstständig
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- -House-Schulungen und Vortragstätigkeit; Strafverteidigung nicht nur mit Bezug auf Straftaten im Internet
- , Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Datenschutzrecht, Cloud Computing, Compliance, Urheberrecht, sowie juristische In
- Organisationen
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- Deutscher Anwaltverein e.V. Anwaltverein Passau e.V. Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie (DAV IT) IT-Forum Niederbayern e.V.
BSG - B 3 KR 4/99 R
Bundessozialgericht vom 03.11.1999
- Inhalt
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- Beklagten in allen Rechtszügen. Gründe: I Es ist streitig, ob die beklagte Krankenkasse wegen der vom
- Zahlung der satzungsgemäßen Gebühren verpflichtet ist. In dem Zeitraum zwischen Juli 1993 und April 1995
- im Gemeindegebiet der Klägerin aufhielten, in insgesamt 15 Fällen in stark alkoholisiertem und
- zurückzuweisen. Sie verteidigt das angefochtene Urteil. II Die Revision der Beklagten ist begründet. Die
- Rettungsdienst" (Satzung) vom 2. April 1993, die am 1. Mai 1993 in Kraft getreten ist (§ 4 der Satzung
OLG Oldenburg - 1 Ss 136/11
Oberlandesgericht Oldenburg vom 29.08.2011
- Inhalt
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- materiellen Rechts rügt und beantragt, das angefochtene Urteil in vollem Umfang aufzuheben. Die Revision
- Aufrechterhaltung der Feststellungen zu den im Rausch begangenen Ta-ten mit den übrigen Feststellungen aufgehoben
- hat mit einer Verfahrensrüge den aus dem Tenor ersichtlichen Er-folg. 1. Die in zulässiger Weise
- Verurteilung wegen vor-sätzlichen Vollrausches in Erwägung ziehe, ist nicht erfolgt. Dieser war nicht
- entbehrlich. Selbst wenn, wie es bei § 323a StGB der Fall ist, beide Schuldformen in demselben
HessVGH - 4 UE 1250/87
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 04.05.1988
- Inhalt
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- der Klage zu Recht stattgegeben hat. 39 Die Klage ist zulässig. Im Streit um die wirksame Ausübung
- BBauG. Im einschlägigen Bebauungsplan ist auf dem Grundstück S. A. eine Fläche festgesetzt, die mit
- seinem Recht kommen, nämlich durch seine Beiladung in einem Klageverfahren des Veräußerers, der
- Anweisung in § 10 Abs. 2 des Kaufvertrages ist der Notar mit seinem Schreiben vom 01.11.1985 auch
- Vertragsparteien weitergeleitet. Zu Recht ist er da von ausgegangen, daß hinsichtlich des Vorkaufsrechtes
BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Haftung eines Sharehosting-Dienstes für urheberrechtsverletzende Inhalte vor
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 20.09.2018
- Inhalt
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- Download-Links in sogenannte Linksammlungen im Internet einstellen. Diese werden von Dritten angeboten
- Vergangenheit in großem Umfang Mitteilungen über die Verfügbarkeit rechtsverletzender Inhalte von im
- unbeschränkten Download-Links aber von Dritten in Link-sammlungen im Internet eingestellt werden, die
- es mit Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie 2001/29/EG*** vereinbar ist, wenn der Rechtsinhaber gegen einen
- Verletzer im Sinne von Art. 11 Satz 1**** und Art. 13***** der Richtlinie 2004/48/EG anzusehen ist und
VG Gelsenkirchen - 7 K 754/06
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 10.11.2008
- Inhalt
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- entscheidend ist der Verstoß gegen das auch in Tschechien geltende EU-Recht. Auf der Grundlage der
- tschechischem Recht im Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis und Ausstellung des Führerscheins ein
- . Trunkenheit im Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,98 ‰ durch Urteil des
- Widerspruch ein, da schon die Aufforderung zur Vorlage einer MPU gegen EU-Recht verstoßen habe. Gleichzeitig
- . September 2008 im Besitz eines neuen tschechischen Führerscheins sei, in dem ein tschechischer
OVG Nordrhein-Westfalen - 1 B 2230/02
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15.01.2003
- Inhalt
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- wird. Dieses Recht wäre allerdings im Einklang mit den zutreffenden rechtlichen Ansätzen der
- Recht vorläufiger Rechtsschutz in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 28. Juni 2001 - 12 L 1024
- "Kindergarten und Schule (BAT II/A 13 g.D.)" nicht auf der Grundlage des bisherigen Auswahlverfahrens mit
- Besetzung der in Rede stehenden Stelle mit dem Beigeladenen eine Verletzung des
- Bewerbungsverfahrensanspruchs der Antragstellerin darstellen würde. Dies ist indes im Ergebnis nicht der Fall. 8Der
BGH - II ZB 5/13
Bundesgerichtshof vom 11.02.2014
- Inhalt
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- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 5/13 vom 11. Februar 2014 in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat
- sei, mit dem Handzeichen "not. sh" vermerkt, dass der Ablauf der Berufungsbegründungsfrist im
- Berufungsgericht hat die beantragte Wiedereinsetzung zu Recht versagt und die Berufung des Beklagten zu
- Recht als unzulässig verworfen, weil bereits nach dem Wiedereinsetzungs- vorbringen ein dem Beklagten
- kann (st. Rspr., BGH, Beschluss vom 22. März 2011 - II ZB 19/09, NJW 2011, 1598 Rn. 12 mwN). 15bb) Der
BGH - VIII ZR 74/05
Bundesgerichtshof vom 26.11.1999
- Inhalt
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- vom 6. Oktober 2004 - VIII ZR 355/03, WuM 2004, 715, unter II 1). Dem entsprechend ist in der
- Recht erkannt: Die Revision der Kläger gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Freiburg
- einer im Haus des Beklagten gelegenen Dachgeschosswohnung. Der Kläger zu 2 ist aufgrund einer
- des Beklagten als Streithelferin beigetreten ist - gegen ein Nutzungsentgelt, im Speicher und auf dem
- . 4Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in GE 2005, 547 veröffentlicht ist, hat zur Begründung
LAG Köln - 3 Ta 23/06
Landesarbeitsgericht Köln vom 01.03.2006
- Inhalt
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- einschlägige Abmahnung und zwei im laufenden Jahr in den Monaten April und Mai vorangegangene mehrtägige
- Beschwerde des Klägers ist zwar zulässig, insbesondere ist die an sich statthafte Beschwerde in
- gesetzlicher Form und Frist eingelegt worden. 11Sie ist jedoch in der Sache unbegründet. Das Arbeitsgericht
- hat den Antrag des Klägers auf nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage zu Recht abgewiesen
- im Arbeitsverhältnis, 9. Aufl., Rz. 1866). 132. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 KSchG ist auf Antrag des
Sozialversicherungspflicht geschäftsführender Gesellschafter als Treuhänder
Rechtsanwalt Udo Schwerd vom 15.10.2020
- Inhalt
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- Gesellschafterliste aufgeführt ist. Nur diesem stehen die Rechte eines Gesellschafters zu. Ein
- Treuhänderin war die Klägerin weiterhin Inhaberin aller mit ihrem Geschäftsanteil verbundenen Rechte
- kurzes Fazit lässt sich festhalten: Gesellschafter einer GmbH ist nur derjenige, der in der
- Inhaber eines Geschäftsanteils gilt nur, wer als solcher in der im Handelsregister aufgenommenen
Rechtsanwalt Christian Sitter
Anwaltskanzlei Christian Sitter
- Bietet
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- Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für IT-Recht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, zert
- . Datenschutzbeauftragter, Insolvenzrecht und Recht der Unternehmenssanierung, Vertragsrecht, Urheberrecht, Beamtenrecht, Arbeitsrecht und Strafrecht
OLG Düsseldorf - II-7 WF 63/10
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 15.06.2010
- Inhalt
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- Beschwerde gegen den Beschluss vom 17.02.2010 ist nach neuem Recht gemäß § 58 Abs. 1 FamFG statthaft
- . BT-Dr. 16/6308 S. 204), zumal die Vereinheitlichung sowie Vereinfachung des Rechts eine der
- das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde statthaft. Beschwerdeberechtigt ist derjenige, dessen Rechte
- Erledigung der Hauptsache ist ein isolierter Kostenbeschluss als End-entscheidung im Sinne des § 38
- zwischenzeitlich zur stationären Behandlung in die Rheinischen Landeskliniken begeben hatte, mit
LSG Thüringen - L 4 KA 283/05
Thüringer Landessozialgericht vom 24.01.2007
- Inhalt
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- bürgerlichen Rechts (GbR). Als Gesamtheitsgemeinschaft ist eine GbR ein Rechtssubjekt mit Teilrechtsfähigkeit
- bundesmantelvertraglichen Vorschriften mit höherrangigem Recht vereinbar seien. Erfolg habe die Klage jedoch
- Honorarentwicklung ist eine solche Auslegung durch die Vertreterversammlung erst recht nicht zu beanstanden. Selbst
- Verletzung individueller (subjektiver) Rechte liegen. Subjektive Rechte in diesem Sinne sind dann
- materiell öffentlich-rechtliche Norm dient dem Schutz individueller Rechte. Deshalb ist durch Auslegung