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Datenschutz-Aufsichtsbehörden: Ergebnisse der 84. Konferenz (EU-Reform, Sicherheitsbehörden, Meldedaten, IPv6, Mandantentrennung)
Dr. Sebastian Kraska vom 09.11.2012
- Inhalt
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- Die deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden haben sich im Rahmen der 84. Konferenz am 7./8
- . November 2012 in Frankfurt (Oder) getroffen und unter dem Motto “Datenschutz der Zukunft jetzt gestalten
- , externer Datenschutzbeauftragter Telefon: 089-1891 7360E-Mail-Kontaktformular E-Mail: email
- !” eine Reihe von Beschlüssen getroffen. Im Detail: Pressemitteilung zum Abschluss der 84. Konferenz
- Datenschutz darf nicht auf der Strecke bleiben Übermittlung von Meldedaten an öffentlich-rechtliche
OLG Frankfurt - 1 W 23/07
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 28.05.2007
- Inhalt
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- . 2007, § 46 Rn. 20; Stein/Jonas-Bork, ZPO, 22. Aufl. 2004, § 46 Rn. 20; OLG Frankfurt am Main NJW-RR
- Zwischenverfahren. Die von den Beklagten angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 1. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 28.05.2007 Normen: § 42 ZPO, § 91
- erfolgreichen Beschwerdeverfahrens auf Ablehnung des Richters am Landgericht ... dem Kläger oder hilfsweise der
- auf die Beschwerde der Beklagten hin deren Ablehnungsgesuch gegen den Richter am Landgericht ... für
OLG Frankfurt - 16 W 11/10
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 12.04.2010
- Inhalt
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- Meinung Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main
- den Firmen A1 GmbH und A2 GmbH einerseits und die Mitwirkung an der Zertifizierung von Software der
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 16. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 12.04.2010 Normen: § 823 BGB
- um eine Meinungsäußerung handelt, die vom Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt ist. 4Ob im
- Sommer 2009 an der A1 GmbH beteiligt gewesen, ist ebenfalls zulässig. Unstreitig erhielt der
HessVGH - 4 TH 1844/91
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 04.06.1992
- Inhalt
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- stellte das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die
- Beschluß des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 17. Juli 1991 aufzuheben und den Antrag der
- angeordneten Arbeiten, drohte die Durchführung der Arbeiten im Wege der Ersatzvornahme an und
- der Antragsgegnerin am 22. Juli 1991 zugestellten Beschluß hat diese am 02. August 1991 Beschwerde
- Antragsteller vom 14. Mai 1991 zurückzuweisen. 7Sie trägt hinsichtlich der defekten Klingelanlage vor
OLG Frankfurt - 4 UF 38/01
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 06.12.2002
- Inhalt
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- Antragstellers bei der Zusatzversorgungskasse Stadt Frankfurt am Main (Nr. Z-A 122 ...) werden auf
- Deutschland. 3Im Verfahren Hö 4a F .../95 vor dem Amtsgericht- Familiengericht- Frankfurt am Main
- Bewertung erfolgt nach § 1587a II Nr. 2 BGB. 38 2. Bei der Zusatzversorgungskasse der Stadt Frankfurt am
- Main: Es handelt sich um ein Anrecht der betrieblichen Altersversorgung nach § 1587a II Nr.3 BGB
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 4. Senat für Familiensachen Normen: Art 17 BGBEG, § 1408 Abs 2 BGB
HessVGH - 8 TG 1524/86
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 22.09.1986
- Inhalt
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- (reservepflichtige Verbindlichkeiten)." 5Mit einem am 13. Mai 1986 bei dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main
- Frankfurt am Main lehnte den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung durch Beschluß vom 25. April
- des angefochtenen Beschlusses des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 25. April 1986 der
- am Main VII/1 E 636/86 über das Hauptverfahren der Beteiligten, die beigezogen und zum Gegenstand
- eingegangenen Schriftsatz begehrte die Antragstellerin wegen dieser am 1. Mai 1986 in Kraft tretenden
LSG Berlin-Brandenburg - L 30 R 1160/06
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 19.06.2006
- Inhalt
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- Charlottenburg (HRB ), nunmehr geführt beim Amtsgericht Frankfurt am Main- Registergericht (HRB
- Registerakten des Amtsgerichts Frankfurt am Main (HRB ), die Gegenstand der mündlichen Verhandlung und
- “, Europäischer Verlag der Wissenschaften, Frankfurt Main 2000, m.w.N.). Eine solche Umwandlung wurde jedoch
- Beklagten, die Beschäftigungszeit des am 28. Februar 2010 verstorbenen Versicherten FB (im Folgenden
- Zürich 4.224.000 RM und im freien Verkehr befanden sich Aktien im Wert von 4000 RM. An der TCAG Z
BVerfG - 2 BvR 1605/00
Bundesverfassungsgericht vom 09.08.2002
- Inhalt
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- Schlung-Muntau, Jahnstraße 49, 60318 Frankfurt am Main - gegen das Urteil des Bayerischen
- Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am
- erschienen ist, ist nicht bekannt. Hätte er sich angemessen am Verfahren beteiligt, wäre seine Klage - wie
- am gerichtlichen Verfahren zurückzuführen. 6 Diese Entscheidung ist unanfechtbar. Sommer Di Fabio Lübbe-Wolff
- angenommen. Gründe: 1 Die Kammer nimmt die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an, da die
HessVGH - 9 UE 1045/91
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 25.10.1994
- Inhalt
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- gewähren. 4Mit am 27. Dezember 1990 beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main eingegangenem Schriftsatz
- , 16 1. den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 18. März 1991 - VIII/1 E
- am Main gebunden. Einem Träger der Sozialhilfe sei es verwehrt, unter Mißachtung der Festsetzung der
- Stellungnahme der Sozialärztin und das Gutachten des Vertrauensarztes des Arbeitsamtes Frankfurt am
- an. Auch wenn man unterstelle, daß es sich hierbei jeweils um sozialerfahrene Personen handele, so
Der neue Frankfurter „Tatort“ im arbeitsrechtlichen Faktencheck
Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 10.05.2011
- Inhalt
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- Der neue Tatort aus Frankfurt (Ausstrahlung am vergangenen Sonntag) hat viel Lob in der
- . 4) die These, auch unschuldig erlittene Untersuchungshaft zähle dazu. Denkt man mal an Herrn
- ? Nun, ein „paar Tage“ dürfen es schon sein. Ja, und Frage 3 – nachdem man „regelmäßig“ erst ab zwei
- sich 1967 um eine Entscheidung gedrückt, seither fiel so ein Fall nicht mehr an). Womit das nächste
- Untersuchungshaft (man weiß es ja noch nicht): Das wären rund 4 Monate Entgeltfortzahlung gewesen (das BAG hat
LG Frankfurt: Keine generelle Vermutung in Filesharing-Sachen dass Anschlussinhaber Täter der Urheberrechtsverletzung - Ausübung Zeugnisverweigerungsrecht von Familienangehörigen unschädlich
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 22.10.2018
- Inhalt
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- Amtsgerichts Frankfurt am Main (29 C 2884/16 (85)) wird zurückgewiesen. Die Berufungsklägerin hat die Kosten
- angegriffenen Urteils des Amtsgerichts Frankfurt Main vom 10.03.2017 Bezug genommen. Die
- Das LG Frankfurt hat mit Urteil vom 20.09.2018, Az. 2-03 S 20/17 entschieden, dass keine generelle
- der Klägerin (vgl. BGH NJW 2018, 68 Rn. 28 - Ego-Shooter; LG Frankfurt a.M., Beschl. v. 18.09.2015
- - 2-03 S 30/15; LG Frankfurt a.M., Beschl. v. 18.09.2017 - 2-03 S 10/17; vgl. auch OLG Düsseldorf
VG Frankfurt (Main) - 4 G 5331/01.A
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 07.02.2002
- Inhalt
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- erstinstanzlich mit Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 27.04.2000 abgeschlossen wurde, nicht
- tragen. Gründe 1Der am 11.12.2001 gestellte Antrag nach § 123 VwGO, 2den Antragsgegner im Wege der
- gesunder Mann im besten Alter, der die ersten dreißig Jahre seines Lebens in der Demokratischen Republik
- August 1992. Tatsächlich befand er sich aber bereits seit Mai 1992 im Bundesgebiet. Das Gericht
- Quelle: Gericht: VG Frankfurt 4. Kammer Entscheidungsdatum: 07.02.2002 Normen: § 53 AuslG, § 71
§ 3 KAPrüfbV
Allgemeine Prüfungs- und Berichtsgrundsätze
- Inhalt
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- Bundesanstalt in dreifacher Ausfertigung an den Dienstsitz in Frankfurt am Main einzureichen
- Beurteilungen im Prüfungsbericht sind die aufsichtsrechtlichen Vorgaben zu beachten. Im Pr
- Abschlussprüfer bekannt geworden sind.(2) Wurde im Berichtszeitraum eine Prüfung gemä
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) im Einzelfall gegenüber der
- ;fungsschwerpunkte festgesetzt hat, sind im Prüfungsbericht die insoweit vorgenommenen Prü
Wettbewerbsrecht: Zur Bewerbung von E-Zigaretten
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 19.09.2014
- Inhalt
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- Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (6 U 244/12) hat sich mit der Bewerbung von E-Zigaretten
- Tabakzigaretten.Das bedeutet aber, dass letztlich Aussagen rund um die E-Zigaretten immer wieder im Einzelfall zu
- schädlichen Verbrennungsstoffe, die im Tabakrauch enthalten sind, suchen sie bei der elektrischen Alternative
Wettbewerbsrecht: Irreführende Werbung für Arzneimittel mit Testergebnis
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 08.07.2014
- Inhalt
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- Beim OLG Frankfurt am Main (6 U 24/14) ging es um die Werbung mit Testergebnissen für ein
- Arzneimittel. Dabei wurde mit einer “Gesamtnote” geworben, wobei die Note an sich auch vergeben wurde
- bekannten Testsiegel die Produkte einer eigenen umfangreichen Überprüfung unterziehen. Im Streitfall kommt
- hinzu, dass im Text der streitgegenständlichen Werbeanzeige oberhalb des Testsiegel-Banners gerade