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BGH - 2 StR 200/13
Bundesgerichtshof vom 14.01.2014
- Inhalt
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- das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 15. November 2012 mit Beschluss vom 11. Dezember
- hier: Anhörungsrüge Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. Januar 2014 gemäß § 356a
- Beschluss unerklärlich wäre“, legt er schon im Ansatz keine Verletzung des rechtlichen Gehörs im
BGH - 2 StR 346/06
Bundesgerichtshof vom 20.10.2006
- Inhalt
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- Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 24. März 2006 im Ausspruch über die
- Beschwerdeführers am 20. Oktober 2006 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen: 1. Auf die Revision des
- Gesamtstrafe aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und
- Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts
- Beschlussformel ersichtlichen Umfang Erfolg. Im Übrigen ist das Rechtsmittel aus den Erwägungen in
BGH - XI ZR 78/03
Bundesgerichtshof vom 17.01.2003
- Inhalt
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- Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 17. Januar 2003 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die
- . Joeres, Dr. Wassermann sowie die Richterin Mayen am 23. September 2003 beschlossen: Die Beschwerde des
Fussballblog wegen Markenrechtsverletzung abgemahnt
Max Rand vom 19.07.2012
- Inhalt
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- Frankfurt betreiben“. Der extra eingeschaltete Anwalt könne nicht unterscheiden, ob “im kleinen Kreis
- Eintracht Frankfurt hat den Adlerblog wegen Markenrechtsverletzung abgemahnt. Der Blog hatte T
- , gerade bei einem Verein wie Eintracht Frankfurt, die nach eigenen Aussagen den Dialog zu den Fans suchen
- man auf die Fans zugegangen, der persönliche Dialog habe aber leider “nicht gefruchtet”. „Die
- . Markenrechtlich wird jedenfalls Recht schneller durchgesetzt. Bleibt gespannt, ob man sich noch mal
LAG Hessen - 17 Sa 45/09
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 08.06.2009
- Inhalt
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- Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 31. Juli 2008, Az.: 1 Ca 3686/08, wird auf ihre Kosten zurückgewiesen
- Frankfurt am Main hat der Klage durch am 31. Juli 2008 verkündetes Urteil, 1 Ca 3686/08
- Beklagte beantragt, 7unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 31. Juli
- Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 31. Juli 2008, 1 Ca 3686/08, ist
- selbst in A zu bleiben, um von dort aus am nächsten Morgen direkt ihren Dienst antreten zu können
OLG Frankfurt - 2 Ws 134/09
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 17.06.2010
- Inhalt
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- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 2. Strafsenat Entscheidungsdatum: 17.06.2010 Normen: § 5 Abs 1 GKG
- gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet. Gründe I. 1Das Landgericht Kassel hatte den Verurteilten am 8
- eingeholt worden, für das der Gutachter am 26. Juni 2004 der Staatskasse 2.209,51 € in Rechnung stellte
- . Zuvor war erneut ein Gutachten des Sachverständigen Dr. SV1 eingeholt worden, für das der Gutachter am
- Staatsanwaltschaft Kassel am 20. Februar 2009 dem Verurteilten gegenüber in Ansatz gebracht. 6Die hiergegen
OLG Hamm - 15 W 217/01
Oberlandesgericht Hamm vom 06.11.2001
- Inhalt
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- Vornamens im Geburtenbuch. In der Sache hängt die Entscheidung davon ab, ob im Hinblick auf das am
- gefolgt (BayObLG StAZ 1995, 170; OLG Frankfurt StAZ 1996, 330; KG StAZ 2000, 216). Im Anschluss an diese
- -orthodoxen Pfarrer die Ehe. Der Beteiligte zu 1) wurde am 4. April 1964 in J geboren. Am 7. April
- Endung "Q3" laute. Auch sein griechischer Vorname sei in seinen bisherigen Reisepässen auf Grund der am 9
- sein Vorname seit seiner Einreise 1988 eingetragen worden. Als Nachweise legte er seinen am 21. Juli
VG Frankfurt (Main) - 1 G 1219/00
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 30.05.2000
- Inhalt
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- , dass der Antragsteller eine zeitlang eine separate Wohnung in Frankfurt am Main unterhalten hat, ist
- Antragsteller und seine Ehefrau sich am 10.02.1999 rückwirkend zum 01.01.1998 mit Nebenwohnsitz an
- Aufenthaltserlaubnis ab, nahm die am 28.05.1996 erteilte Aufenthaltserlaubnis zurück, forderte den
- nach Marokko an. Hiergegen erhob der Antragsteller fristgerecht Widerspruch und stellte am 02.03.2000
- Quelle: Gericht: VG Frankfurt 1. Kammer Entscheidungsdatum: 30.05.2000 Aktenzeichen: 1 G 1219/00
§ 1 NotV 3
- Inhalt
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- , unterstützt als Träger die DGZ-DekaBank Deutsche Kommunalbank, Frankfurt am Main/Berlin (DGZ
- des Bundesministeriums der Finanzen.(4) Der Träger der DGZ-DekaBank am 18. Juli 2005 haftet f
- -DekaBank) bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit der Maßgabe, dass ein Anspruch der Bank oder
- nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung aufzustellen ist. Die Satzung sowie spätere Abä
- ;ndet und fällig im Sinne der Sätze 1 und 2 in dem gleichen Zeitpunkt wie die durch eine solche Haftung gesicherte Verbindlichkeit.
Streitwertpoker – was meinen die Gerichte?
Rechtsanwältin Simone Winkler vom 12.10.2010
- Inhalt
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- noch kein Gericht gefunden. AG Frankfurt Das AG Frankfurt schließlich widmete in seinem Urteil vom
- Ihnen zunächst schlicht gegenüberstellen möchte. Es geht, wie im gestrigen Artikel jeweils um eine
- Wirkung habe sondern sich tatsächlich rein am wirtschaftlichen Interesse des Unternehmens ausrichte
- nicht diskutiert. AG Rottweil Auf das Urteil des AG Rottweil vom 10.12.2009 (Az. 2 C 447/09) war ich
- Ignorieren einer Abmahnung kann sehr teuer werden. Daher noch einmal mein Vorschlag: Wenn Sie eine
BVerwG - 3 B 10.12
Bundesverwaltungsgericht vom 18.12.2012
- Inhalt
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- BVerwG 3 B 10.12 BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 3 B 10.12 VG Frankfurt am Main
- Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 14. Dezember 2011 wird zurückgewiesen. Die Kläger tragen die
- Bundesverwaltungsgerichts am 18. Dezember 2012 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Kley, den
- Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Wysk und die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Kuhlmann
- Reparationsschäden an Anteilsrechten an der Zwickauer Kammgarnspinnerei AG für die Jahre 1940 bis 1948 festgestellt
LG Frankfurt a.M. - Zum Kündigungsrechts eines Kontos in einem sozialen Netzwerk nach verweigerter Identitätsprüfung
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 06.01.2021
- Inhalt
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- die Beklagte sein Profil bereits am 09.03.2019. aa. In einer solchen Konstellation mag man davon
- Das LG Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 03.09.2020, Az. 2-03 O 282/19 entschieden, dass der
- beantragt, 1. das am 08.03.2019 gelöschte Profil des Klägers (Anmelde-E-Mail: r...@web.de) auf
- Bestätigungscodes von einem seiner Geräte zu bestätigen. Dem kam der Kläger nicht nach. Am
- . Entscheidungsgründe Die Klage ist zulässig, aber unbegründet. I. Das LG Frankfurt a.M. ist international
BGH - 2 StR 604/12
Bundesgerichtshof vom 10.04.2013
- Inhalt
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- Landgerichts Frankfurt am Main vom 30. Juli 2012 wird verworfen. Der Angeklagte hat die Kosten seines
- nicht unerheblichem Umfang am Gewinn mit einem Anteil von 40% an der Gewinnspanne zwischen
- Tätigkeiten entfaltet, etwa am An- und Verkauf des Rauschgifts unmittelbar beteiligt ist oder sonst ein
- vom 1. Mai 2010 übergab der Angeklagte dabei an den Lieferanten auch eine Anzahlung von 3.000 € auf
- : Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Becker, die Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Fischer, Dr. Appl
LAG Hessen - 9 Sa 1830/09
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 29.04.2010
- Inhalt
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- Frankfurt am Main vom 01. Oktober 2009 – 3 Ca 3681/09 – teilweise abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt
- Entscheidung der Regionaldirektion gekündigt. 18 Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat der
- . Entgegen der Auffassung des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main seien die Grundsätze der
- 15. Mai 2009 gekündigt. Auf das Kündigungsschreiben (Bl. 22 d. A.) wird Bezug genommen. 10 Mit am
- am 9. April 2009, nicht aufgelöst worden ist, sondern über den 15. Mai 2009 hinaus fortbesteht; 132
Die Datenwoche im Datenschutz (KW29 2014)
Dr. Sebastian Kraska vom 20.07.2014
- Inhalt
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- entspricht nun den Datenschutzvorgaben. Die Freiburger Verkehrs-AG überwacht mit Kameras am
- , am Mittwoch in Genf bei der Vorstellung eines Berichts zur Datensicherheit. zeit-online.de
- gravierend verletzt, meinte das Oberlandesgericht Frankfurt und verurteilte den Versicherer, ein
- ; Datenschutz in Sachen Glücksspiel >>> Sicherer E-Mail-Versand ist große Ausnahme >>>
- 2014 Sicherer E-Mail-Versand ist große Ausnahme. Zwei Drittel der Beschäftigten können E-Mails nicht