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OVG Nordrhein-Westfalen - 11 A 2393/06
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30.06.2009
- Inhalt
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- , keiner sonstigen Verwendung offen stehendes Fahrzeug handeln muss, vielmehr sollen von der
- sonstige körperliche Gegenstand. Derartige Vorgänge fallen bereits aus der Widmung zum Verkehr und
- dortigen Regelungen an eine sonstige Benutzung im Sinne des § 23 StrWG NRW und damit an eine nach
VG Düsseldorf - 13 K 562/09
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 27.11.2009
- Inhalt
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- ), drei wegen Sonderurlaubs für die Informationsveranstaltung in C und vier weitere aus sonstigen
- der Ermessensentscheidung hätten auch sonstige dienstliche Gründe berücksichtigt werden können
- sonstige Nachteile für den Dienstbetrieb mit umfasst, die ein Sonderurlaub voraussichtlich mit sich
VG Düsseldorf - 1 L 2617/02
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 29.08.2002
- Inhalt
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- Zahl leistungsschwächere Schüler berücksichtigt werden, für die die sonstigen Abschlüsse der
- gewährleistet. Auch sonstige Einzelfallumstände, die eine Ausweitung der Klassenschülerzahl auf 31
- (allein erziehend, besonderer Förderbedarf, sonstige im Aufnahmegespräch vorgebrachte Gründe
BGH - IX ZR 169/02
Bundesgerichtshof vom 27.05.2003
- Inhalt
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- nicht ausdrücklich bejaht. Sie ergibt sich aber aus den sonstigen Feststellungen des Berufungsgerichts
- Wegnahme des Geldes durch den Gerichtsvollzieher (§ 808 Abs. 1, § 815 Abs. 3 ZPO) oder durch sonstige
- Vollstrekkungsmaßnahmen eingeleitet oder sonstige Druckmittel gegen den Schuldner in der Hand hätten. b) Diese
Anlage AWZ Ostsee-ROV
(zu § 1) Raumordnungsplan für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone in der Ostsee (Textteil und Kartenteil)
- Inhalt
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- Marikultur3.6.1Grundsätze3.6.2Begründung3.7Meeresumwelt3.7.1Grundsätze3.7.2Begründung4.Berücksichtigung sonstiger Belange4.1Militärische Nutzung4.2Freizeit und
- Meeresumwelt. Welche sonstigen Belange berücksichtigt werden, wird in Kapitel 4 dargelegt. Kapitel 5
- Rohrleitungen und sonstigen Seekabeln möglichst auf kürzestem Weg gekreuzt werden, sofern eine
- Meeresumwelt oder zu sonstigen überwiegenden öffentlichen Belangen zu klären.Bei der zukünftigen Ausweisung
- Rohstoff- sowie die Energiegewinnung.4.Berücksichtigung sonstiger Belange4.1Militärische NutzungDie
OVG Nordrhein-Westfalen - 2 A 4057/96
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23.08.2000
- Inhalt
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- werde auf den früheren Vortrag und den Gerichtsbescheid Bezug genommen. Auch die sonstigen
- Maßgabe, dass sich das Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen gemäß § 100 Abs. 1 BVFG nach der vor
- Versagung eine besondere Härte bedeuten würde und die sonstigen Voraussetzungen vorliegen. Der Kläger
- C 3.99 -, NVwZ-RR 2000, 465. 462. Der Kläger erfüllt aber nicht die sonstigen Voraussetzungen des
- bedeuten würde. Es sind auch die sonstigen Voraussetzungen des § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG gegeben, da
VG Stuttgart - 2 S 1010/12
Verwaltungsgericht Stuttgart vom 13.12.2012
- Inhalt
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- Spielhallen und 169 in sonstigen Aufstellungsorten befanden. Zum 1.2.2011 hat sich nach den Angaben
- der Antragsgegnerin die Zahl der Spielgeräte auf 533 (369 in Spielhallen, 164 in sonstigen
- Aufstellungsorten), zum 1.12.2011 noch einmal auf 563 (363 in Spielhallen, 200 in sonstigen Aufstellungsorten
- Spielhallen, 219 in sonstigen Aufstellungsorten). Die Zahl der Spielhallen beträgt gegenwärtig 36 und
- Spielhalle oder an einem sonstigen Ort aufgestellt ist. Eine nach Art. 3 Abs. 1 GG unzulässige
VG Sigmaringen - 6 K 2729/07
Verwaltungsgericht Sigmaringen vom 23.04.2009
- Inhalt
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- Sachverhalts und des sonstigen Vorbringens der Beteiligten wird auf die Schriftsätze und den übrigen
- lediglich Baugrenzen festgelegt sind und zu den sonstigen Festsetzungen weder eine Legende erhalten ist
- Erweiterung von sonstigen Fabriken und Anlagen der in Art. 59 Abs. 1 BO genannten Art zugelassen werden
- beachtenden § 2 OBS unter Berücksichtigung des sonstigen Regelungsgehalts der OBS, der württembergischen
- sonstigen Fabriken und Anlagen der in Art. 59 Abs. 1 BO genannten Art (dort - wie ausgeführt
Axel Ranke
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Rene Walter
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VG Aachen - 4 K 1434/07
Verwaltungsgericht Aachen vom 12.02.2009
- Inhalt
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- sich die Steuer nach der Summe der von den Spielern je Spielhalle/je sonstigen Ortes des
- Gewinnmöglichkeit bemisst sich die Steuer nach der Summe der von den Spielern je Spielhalle/je sonstigen Ortes
- bzw. das Einspielergebnis nach § 9a Abs. 1 sind je Spielhalle / sonstigen Ortes der Veranstaltung der
- / sonstigen Ortes des Veranstalters zur Erlangung des Spielvergnügens aufgewendeten Beträge (Spieleraufwand
- / sonstigen Ortes der Veranstaltung der Stadt auf amtlichen Vordruck unter Beifügung entsprechender
§ 52 EStG
Anwendungsvorschriften
- Inhalt
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- Kapitalerträge aus der Veräußerung sonstiger Kapitalforderungen anzuwenden. 16Für
- , und auf sonstige Bezüge, die nach dem 31. Dezember 2016 zufließen. 3Beim Steuerabzug vom
- Lohnzahlungszeitraum oder als sonstige Bezüge nach dem 31. Dezember 2016 zugewendet werden, und letztmals
- sonstige Bezüge vor dem 1. Januar 2021 zugewendet werden. 12§ 3 Nummer 63 ist bei Beiträ
- ür einen nach dem 30. November 2015 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, und auf sonstige
LAG Hamm - 15 Sa 2047/03
Landesarbeitsgericht Hamm vom 04.06.2004
- Inhalt
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- Vereinbarung oder einer Maßnahme, insbesondere bei der Begründung des Arbeits- oder sonstigen
- Benachteiligungsverbot bei der Begründung eines Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnisses verstoßen
- wird. Ein Anspruch auf Begründung eines Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnisses besteht
- seinem Lebenslauf sowie seinem sonstigen Vorbringen im Rahmen dieses Rechtsstreits nicht entnehmen