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OVG Nordrhein-Westfalen - 11 A 2393/06

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30.06.2009
Inhalt
  • , keiner sonstigen Verwendung offen stehendes Fahrzeug handeln muss, vielmehr sollen von der
  • sonstige körperliche Gegenstand. Derartige Vorgänge fallen bereits aus der Widmung zum Verkehr und
  • dortigen Regelungen an eine sonstige Benutzung im Sinne des § 23 StrWG NRW und damit an eine nach

VG Düsseldorf - 13 K 562/09

Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 27.11.2009
Inhalt
  • ), drei wegen Sonderurlaubs für die Informationsveranstaltung in C und vier weitere aus sonstigen
  • der Ermessensentscheidung hätten auch sonstige dienstliche Gründe berücksichtigt werden können
  • sonstige Nachteile für den Dienstbetrieb mit umfasst, die ein Sonderurlaub voraussichtlich mit sich

VG Düsseldorf - 1 L 2617/02

Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 29.08.2002
Inhalt
  • Zahl leistungsschwächere Schüler berücksichtigt werden, für die die sonstigen Abschlüsse der
  • gewährleistet. Auch sonstige Einzelfallumstände, die eine Ausweitung der Klassenschülerzahl auf 31
  • (allein erziehend, besonderer Förderbedarf, sonstige im Aufnahmegespräch vorgebrachte Gründe

BGH - IX ZR 169/02

Bundesgerichtshof vom 27.05.2003
Inhalt
  • nicht ausdrücklich bejaht. Sie ergibt sich aber aus den sonstigen Feststellungen des Berufungsgerichts
  • Wegnahme des Geldes durch den Gerichtsvollzieher (§ 808 Abs. 1, § 815 Abs. 3 ZPO) oder durch sonstige
  • Vollstrekkungsmaßnahmen eingeleitet oder sonstige Druckmittel gegen den Schuldner in der Hand hätten. b) Diese

Anlage AWZ Ostsee-ROV

(zu § 1) Raumordnungsplan für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone in der Ostsee (Textteil und Kartenteil)
Inhalt
  • Marikultur3.6.1Grundsätze3.6.2Begründung3.7Meeresumwelt3.7.1Grundsätze3.7.2Begründung4.Berücksichtigung sonstiger Belange4.1Militärische Nutzung4.2Freizeit und
  • Meeresumwelt. Welche sonstigen Belange berücksichtigt werden, wird in Kapitel 4 dargelegt. Kapitel 5
  • Rohrleitungen und sonstigen Seekabeln möglichst auf kürzestem Weg gekreuzt werden, sofern eine
  • Meeresumwelt oder zu sonstigen überwiegenden öffentlichen Belangen zu klären.Bei der zukünftigen Ausweisung
  • Rohstoff- sowie die Energiegewinnung.4.Berücksichtigung sonstiger Belange4.1Militärische NutzungDie

OVG Nordrhein-Westfalen - 2 A 4057/96

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23.08.2000
Inhalt
  • werde auf den früheren Vortrag und den Gerichtsbescheid Bezug genommen. Auch die sonstigen
  • Maßgabe, dass sich das Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen gemäß § 100 Abs. 1 BVFG nach der vor
  • Versagung eine besondere Härte bedeuten würde und die sonstigen Voraussetzungen vorliegen. Der Kläger
  • C 3.99 -, NVwZ-RR 2000, 465. 462. Der Kläger erfüllt aber nicht die sonstigen Voraussetzungen des
  • bedeuten würde. Es sind auch die sonstigen Voraussetzungen des § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG gegeben, da

VG Stuttgart - 2 S 1010/12

Verwaltungsgericht Stuttgart vom 13.12.2012
Inhalt
  • Spielhallen und 169 in sonstigen Aufstellungsorten befanden. Zum 1.2.2011 hat sich nach den Angaben
  • der Antragsgegnerin die Zahl der Spielgeräte auf 533 (369 in Spielhallen, 164 in sonstigen
  • Aufstellungsorten), zum 1.12.2011 noch einmal auf 563 (363 in Spielhallen, 200 in sonstigen Aufstellungsorten
  • Spielhallen, 219 in sonstigen Aufstellungsorten). Die Zahl der Spielhallen beträgt gegenwärtig 36 und
  • Spielhalle oder an einem sonstigen Ort aufgestellt ist. Eine nach Art. 3 Abs. 1 GG unzulässige

VG Sigmaringen - 6 K 2729/07

Verwaltungsgericht Sigmaringen vom 23.04.2009
Inhalt
  • Sachverhalts und des sonstigen Vorbringens der Beteiligten wird auf die Schriftsätze und den übrigen
  • lediglich Baugrenzen festgelegt sind und zu den sonstigen Festsetzungen weder eine Legende erhalten ist
  • Erweiterung von sonstigen Fabriken und Anlagen der in Art. 59 Abs. 1 BO genannten Art zugelassen werden
  • beachtenden § 2 OBS unter Berücksichtigung des sonstigen Regelungsgehalts der OBS, der württembergischen
  • sonstigen Fabriken und Anlagen der in Art. 59 Abs. 1 BO genannten Art (dort - wie ausgeführt

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VG Aachen - 4 K 1434/07

Verwaltungsgericht Aachen vom 12.02.2009
Inhalt
  • sich die Steuer nach der Summe der von den Spielern je Spielhalle/je sonstigen Ortes des
  • Gewinnmöglichkeit bemisst sich die Steuer nach der Summe der von den Spielern je Spielhalle/je sonstigen Ortes
  • bzw. das Einspielergebnis nach § 9a Abs. 1 sind je Spielhalle / sonstigen Ortes der Veranstaltung der
  • / sonstigen Ortes des Veranstalters zur Erlangung des Spielvergnügens aufgewendeten Beträge (Spieleraufwand
  • / sonstigen Ortes der Veranstaltung der Stadt auf amtlichen Vordruck unter Beifügung entsprechender

§ 52 EStG

Anwendungsvorschriften
Inhalt
  • Kapitalerträge aus der Veräußerung sonstiger Kapitalforderungen anzuwenden. 16Für
  • , und auf sonstige Bezüge, die nach dem 31. Dezember 2016 zufließen. 3Beim Steuerabzug vom
  • Lohnzahlungszeitraum oder als sonstige Bezüge nach dem 31. Dezember 2016 zugewendet werden, und letztmals
  • sonstige Bezüge vor dem 1. Januar 2021 zugewendet werden. 12§ 3 Nummer 63 ist bei Beiträ
  • ür einen nach dem 30. November 2015 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, und auf sonstige

LAG Hamm - 15 Sa 2047/03

Landesarbeitsgericht Hamm vom 04.06.2004
Inhalt
  • Vereinbarung oder einer Maßnahme, insbesondere bei der Begründung des Arbeits- oder sonstigen
  • Benachteiligungsverbot bei der Begründung eines Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnisses verstoßen
  • wird. Ein Anspruch auf Begründung eines Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnisses besteht
  • seinem Lebenslauf sowie seinem sonstigen Vorbringen im Rahmen dieses Rechtsstreits nicht entnehmen