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LSG Hessen - L 7 Ka 311/73
Hessisches Landessozialgericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Frankfurt/Main vom 14. Februar 1973 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander keine Kosten
- Sozialgericht Frankfurt/Main Klage erhoben und ausgeführt, er wende sich nicht gegen die bestehen
- Wiedereinsetzung. Der Kläger beantragt sinngemäß, das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt/Main vom 14
- an den Kläger abgesandt worden ist, richtet sich seine am 23. März 1973 bei dem Hessischen
- Vorbringen, es komme auf den Inhalt dieses Widerspruchs nicht an, weil er erstens am 27. Dezember 1968
HessVGH - 10 UE 343/85
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 07.08.1986
- Inhalt
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- Kurdistan in Frankfurt am Main an; er trete dabei öffentlich auf und singe auch im Chor dieses Vereins. Am
- im Kurdischen Arbeiterverein in Frankfurt am Main und der Teilnahme an verschiedenen
- . erstmals 1979 im Arbeiterverein Kurdistan in Frankfurt am Main getroffen hat. 47 c) Darüber hinaus
- die Bundesrepublik bereits im Jahre 1979 dem Arbeiterverein Kurdistan in Frankfurt am Main
- im Kurdischen Arbeiterverein in Frankfurt am Main gewesen, habe dort aber keine leitende Funktion
LAG Hessen - 9 TaBV 155/08
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 23.10.2008
- Inhalt
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- Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 29. April
- verwiesen. 11 Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat die Anträge durch Beschluss vom 29. April 2008
- Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 29. April 2008 - 8 15den Beschluss des Arbeitsgerichts
- Frankfurt am Main vom 29. April 2008 - 8 BV 1429/07 - abzuändern und 1. festzustellen, dass der Betrieb
- F AG schlossen die Beteiligte zu 2) und der bei ihr gebildete Gesamtbetriebsrat unter dem 21. Mai
LSG Hessen - L 4 KA 65/06
Hessisches Landessozialgericht vom 26.09.2007
- Inhalt
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- Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 28. Juni 2006 wird
- . 19 EBM-Ä abzurechnen. Der Kläger beantragt, das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 28
- Frankfurt am Main vom 28. Juni 2006 ist rechtlich nicht zu beanstanden. Dem Kläger steht kein Anspruch
- vertragsärztlichen Versorgung und am organisierten ärztlichen Notdienst im Zuständigkeitsbereich der Beklagten
- Hessisches Landessozialgericht Urteil vom 26.09.2007 (nicht rechtskräftig) Sozialgericht Frankfurt
Zugelassen beim Oberlandesgericht - Irreführende Selbstverständlichkeit?
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 25.09.2013
- Inhalt
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- Rechtsanwalt vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main zugelassen. Vor dem 1. Juni 2007 durfte ein
- Information, dass der Beklagte vor dem Oberlandesgericht Frankfurt auftreten dürfe. BGH, Urteil vom 20. Februar 2013, Az. I ZR 146/12
- Partnerschaftsgesellschaft zusammengeschlossen waren. Bei dem Beklagten handelte es sich ebenfalls um einen
- Rechtsanwalt mit Sitz in Wettenberg im Landgerichtsbezirk Gießen. Der Beklagte war vor dem 1. Juni 2007 als
- Rechtsanwalt nur vor einem Oberlandesgericht auftreten, wenn er an diesem Oberlandesgericht auch
WM-Spiel während der Arbeitszeit geschaut: fristlose Kündigung erhalten
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 16.02.2011
- Inhalt
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- geschaut hatte, war nicht berechtigt. Das Arbeitsgericht Frankfurt (AZ : 7 Ca 4868/10) erklärte in
- seinem am 16.02.2011 bekannt gewordenen Urteil auch die hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung
- ausgegangen werden könne. Ohne vorausgegangene Abmahnung hätte man ihm jedenfalls nicht kündigen dürfen
- Die fristlose Kündigung eines Verkäufers, der während der Arbeitszeit ein Spiel der Fußball-WM
- des Klägers für unwirksam. Der Verkäufer hatte im vergangenen Sommer ein Fernsehgerät im Verkaufsraum
LSG Hessen - L 7 Ka 1211/93 A
Hessisches Landessozialgericht vom 07.01.1994
- Inhalt
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- zu 2) gegen den Beschluss des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 10. Dezember 1993 (S-5/Ka-2620/93
- Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 10. Dezember 1993 aufgehoben, soweit er den Antragsteller zu 1
- zur Entscheidung des Sozialgerichts Frankfurt am Main in dem Hauptsacheverfahren S-5/Ka-1937/93 unter
- Sozialgericht in Frankfurt am Main anhängig. Den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung vom 26. Oktober
- 1993 wies das Sozialgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 10. Dezember 1993 mit der
BGH - IX ZR 147/06
Bundesgerichtshof vom 22.10.2009
- Inhalt
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- Landgerichts Frankfurt am Main vom 28. Dezember 2005 aufgehoben. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger
- Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 28. Juni 2006 und das Urteil der 4. Zivilkammer des
- 2009 aaO S. 1675 Rn. 25). Ganter Gehrlein Vill Lohmann Fischer Vorinstanzen: LG Frankfurt/Main
- , Entscheidung vom 28.12.2005 - 2-04 O 109/05 - OLG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28.06.2006 - 17 U 27/06 -
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 147/06 Verkündet am: 22. Oktober 2009 Hauck
LG Frankfurt am Main - 05 O 158/07
Landgericht Frankfurt am Main vom 13.03.2017
- Inhalt
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- jeweils Berufung eingelegt, die beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main zum Az. 17 U 176/07 geführt wird
- Landgerichts Frankfurt am Main im Verfahren 3-05 O 80/06, welche die Wahl von Herrn X in den Aufsichtsrat
- vorrangig angesehen werden. (vgl. OLG Frankfurt am Main AG 2003, 300, hierzu auch Arnold AG 2004 R, 70). 56
- den Klägern angeführten Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 22.11.2007 – 3-04 O 68/06 – AG
- nicht mehr. Im Übrigen folgt die Kammer hier der Ansicht des OLG Frankfurt am Main (Urteil v
OLG Frankfurt - 20 W 382/05
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 16.01.2006
- Inhalt
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- Frankfurt am Main JurBüro 1991, 1209; Senat, Beschlüsse vom 02.11.2001 – 20 W 429/2000 - und
- außergerichtlichen Kosten des gesamten Verfahrens zu entscheiden (OLG Frankfurt am Main, aaO.; BayObLG
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 20. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 16.01.2006 Normen: § 71 GBO, § 78
- beantragte die Antragstellerin, die Aufteilung des betroffenen Grundbesitzes nach § 8 WEG im
- Grundbuch zu wahren. Nach mehreren Zwischenverfügungen, in denen u. a. beanstandet worden war, dass es an
LSG Hessen - L 3 U 614/72
Hessisches Landessozialgericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Sozialgerichts Frankfurt a.M. vom 26. Mai 1972 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom
- beantragt, das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt a.M. vom 26. Mai 1972 in der Form des
- . nachrichtlich Kenntnis. Nachdem die Beklagte der Klägerin am 3. Mai 1971 die Gewährung von
- Tätigkeit als Gabelstaplerfahrer mit einem monatlichen Lohn von 1.200,– DM brutto auf. Am 6. Januar 1971
- die Klägerin am 15. April 1971 telefonisch durch M. im Zuge eines Verfahrens auf Rentenabfindung
LSG Hessen - L 8 KR 119/05
Hessisches Landessozialgericht vom 21.06.2007
- Inhalt
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- Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 21. März 2005 wird
- Frankfurt am Main erhoben und die Erstattung der Kosten der vom 10. bis 12. Dezember 2002 durch
- , das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 21. März 2005 sowie den Bescheid der Beklagten
- hat in der Sache keinen Erfolg. Das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 21. März 2005
- "Gleichheit im Unrecht" gebe. Gegen das am 15. Juni 2005 zugestellte Urteil hat die Klägerin am 13
Schalke 04: Zweithöchster Umsatz der Vereinsgeschichte
Max Rand vom 20.03.2014
- Inhalt
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- 04 e.V. wird dann am 25. März 2014 auf schalke04.de sowie der Deutschen Börse AG gemäß der
- man erneut gegen Real Madrid. Auf einen Sieg hätte aber ohnehin niemand nach dem 1:6 Debakel im
- werden. Die Steigerung um 16,1 Millionen Euro, basiert laut Vereinsseite im Wesentlichen auf höhere
- . Finanziell sieht es bei den Schalkern also besser aus, als es zur Zeit sportlich läuft. Am Dienstag verlor
- der UEFA-Gelder und die teilweise Fremdfinanzierung der Reparaturen am Dach der VELTINS-Arena leicht
BGH - NotSt (Brfg) 1/13
Bundesgerichtshof vom 17.03.2014
- Inhalt
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- , Beschluss vom 17. März 2014 - NotSt(Brfg) 1/13 - OLG Frankfurt am Main Der Senat für Notarsachen des
- Frankfurt am Main vom 30. Juni 2013 zuzulassen, wird abgelehnt. Die Kosten des Zulassungsverfahrens hat
- am Main, Entscheidung vom 30.06.2013 - 1 Not 2/12 -
- Bundesgerichtshofs hat am 17. März 2014 durch den Vorsitzenden Richter Galke, die Richter Dr
- eine Missbilligung gerechtfertigt sein. Galke Herrmann Wöstmann Doyé Strzyz Vorinstanz: OLG Frankfurt
BGH - XI ZR 36/09
Bundesgerichtshof vom 17.11.2009
- Inhalt
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- (siehe OLG Frankfurt am Main, WM 2007, 2196, 2197 f.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 3. April 2009 - 5
- Frankfurt am Main, WM 2007, 2196, 2197 f.). 22c) Indessen liegen entgegen der Auffassung der Revision hier
- und analogiefeindliche Regelung schaffen wollte (vgl. OLG Frankfurt am Main, WM 2007, 2196, 2198). (2
- sich daher nicht ziehen (vgl. OLG Frankfurt am Main, WM 2007, 2196, 2198). 3. Das Berufungsgericht
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 36/09 Verkündet am: 17. November 2009 Mayer