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LG Köln - 91 O 125/08
Landgericht Köln vom 07.10.2009
- Inhalt
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- zu begründen (BGH WM 2007, 1565 ff.). Erst recht reicht es daher nicht aus, wenn ein Beteiligter
- : 12Die Beklagte O AG ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Köln. Der Kläger, Herr Y, ist Aktionär
- ). Nach den Ausführungen des BGH in den zitierten Entscheidungen reicht in Anfechtungsprozessen also
- ausgenutzt wird. Dies allein reicht aber nicht aus, eine Rechtsmissbräuchlichkeit zu begründen. 53 II
- ordentlichen Hauptversammlung am 00.00.00 in Köln. Die Einladung enthielt im Rahmen der allgemeinen Hinweise
LSG Sachsen-Anhalt - L 2 B 261/06 AS ER
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt vom 14.02.2007
- Inhalt
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- Sozialgericht Halle hat es zu Recht abgelehnt, den Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung
- nach § 23 Abs. 3 Nr. 1 SGB II zusteht. Diese Leistung ist auch dringlich. Im übrigen bestehen weder
- Regelsatzleistungen im Rahmen der Sozialhilfe nach § 28 SGB XII in Verbindung mit der Regelsatzverordnung
- abgegolten angesehen (vgl. Lang in Eicher/Spellbrink: SGB II, 1. Auflage 2005, § 20 RN 22). Dabei ist
- Einzugsrenovierung gehört mit zum Erstausstattungsbedarf einer Wohnung (vgl. Lang, a.a.O., § 23 RN 100) und ist im
BFH - V R 4/09
Bundesfinanzhof vom 22.07.2010
- Inhalt
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- Ist-Besteuerung im Wettbewerb mit ausländischen Unternehmern, die gegenüber im Inland ansässigen
- UStG vorlagen. 173. Wie das FG zu Recht entschieden hat, kann eine juristische Person mit
- (BFH-Urteil vom 17. September 1987 IV R 31/87, BFHE 151, 64, BStBl II 1988, 20, unter II.2.), ist
- ) in Bezug auf die in der Vorschrift genannten Umsätze buchführungspflichtig ist, wie im Streitfall die
- Besteuerung bei Leistungserbringung (Soll-Besteuerung) verstößt nicht gegen die sowohl im Recht der
VG Hannover - 2 A 4072/12
Verwaltungsgericht Hannover vom 09.04.2013
- Inhalt
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- Aufenthaltserlaubnis mit einer solchen Auflage verbindet, steht nach nationalem Recht in ihrem Ermessen
- Europäischen Recht. Davon ist die Kammer auch in Kenntnis der entgegenstehenden Rechtsprechung (VG Regensburg
- eine Auflage mit folgendem Inhalt bei: „Wohnsitz ist in der J. mit Ausnahme der K. zu nehmen“. 4Die
- erteilten Aufenthaltserlaubnis beigefügte Wohnsitzauflage ist rechtmäßig. Die Auflage steht im Einklang mit
- dem Aufenthaltsgesetz und auch mit Europäischem Recht. 13Rechtsgrundlage für die angegriffene
§ 81 IRG
Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung
- Inhalt
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- ässig ist, wenn die Tat nach dem Recht des ersuchenden Mitgliedstaates mit einer Freiheitsstrafe
- nach dem Recht des ersuchenden Staates mit einer freiheitsentziehenden Sanktion im Höchstma
- Auslieferung zur Vollstreckung nur zulässig ist, wenn nach dem Recht des ersuchenden
- ist, wenn das deutsche Recht keine gleichartigen Steuern vorschreibt oder keine gleichartigen Steuer
- -, Zoll- und Währungsbestimmungen enthält wie das Recht des ersuchenden Mitgliedstaates,4
OLG Köln - 4 WF 39/09
Oberlandesgericht Köln vom 24.04.2009
- Inhalt
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- ist unbegründet. 3Zu Recht hat das Familiengericht den Gegenstandswert für die Scheidungssache auf
- € angenommen. Zu Recht hat es nämlich die von der Antragstellerin bezogenen Leistungen nach SGB II
- 2.400,00 € (gerundet) festgesetzt. Gemäß § 48 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 GKG ist der Gegenstandswert in
- das Arbeitslosengeld II in die Bemessung des Streitwertes einbeziehen, da der Wortlaut des Gesetzes
- in seinem Beschluss vom 17.12.2008 zu Aktenzeichen 12 WF 167/08) überzeugt nicht. Vielmehr ist auf
BVerfG - 2 BvR 884/01
Bundesverfassungsgericht vom 21.08.2001
- Inhalt
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- verfassungsrechtliche Bedeutung zu, noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der als verletzt gerügten Rechte
- § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I
- Jahresfrist des § 93 Abs. 3 BVerfGG versäumt ist. 3 Werden Gesetzesvorschriften mit einer
- jedoch die Jahresfrist des § 93 Abs. 3 BVerfGG versäumt. § 1 BWahlG ist in der derzeit gültigen
- Verfassungsbeschwerde angegriffen, reicht es nicht aus, das gesamte Gesetz undifferenziert zu deren
BGH - IX ZR 8/04
Bundesgerichtshof vom 17.11.2005
- Inhalt
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- des Anspruchs in einem Mahnbescheid, wenn Ansprüche aus eigenem und aus abgetretenem Recht geltend
- Verhandlung in der Berufungsinstanz ist eine Klageänderung im Revisionsverfahren nicht geboten. BGH
- abgetretenem Recht der Klägerin. Mit Urteil vom 8. Februar 1995 wurde die Klage abgewiesen. 5Die Berufung
- 3 im Ergebnis zu Recht als verjährt angesehen. 91. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, es könne
- Schadensersatzanspruch aus abgetretenem Recht des Beklagten zu 4 sei ebenfalls verjährt. Ein solcher Anspruch sei mit
§ 2 KrPflG 2004
Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis
- Inhalt
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- ;higkeiten ausgeglichen werden, die die Antragsteller im Rahmen ihrer tatsächlichen und rechtm
- ätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.(2) Die Erlaubnis ist zur
- Anpassungslehrgangs abschließt. Die Antragsteller haben das Recht, zwischen der Kenntnisprüfung und dem
- (Drittstaat) ist, verfügen, der in einem anderen Vertragsstaat des Europäischen
- verfügen. Sie haben das Recht, zwischen dem Anpassungslehrgang und der Eignungsprüfung zu
EuGH - C-281/98
Europäischer Gerichtshof vom 06.06.2000
- Inhalt
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- ). Der Gerichtshof ist daher in bezug auf eine Vertragsvorschrift mit zwingendem Charakter zu dem
- . 39). 35. Diese Erwägung muß erst recht für Artikel 48 des Vertrages gelten, in dem eine
- Ausgangsverfahren streitige, wonach das Recht, sich in einem Auswahlverfahren zu bewerben, von dem
- angeht, ist festzustellen, daß deren Artikel 3 Absatz 1 nur Rechts- und Verwaltungsvorschriften oder
- eines Mitgliedstaats ist, darf auf Grund seiner Staatsangehörigkeit im Hoheitsgebiet der anderen
§ 13 LwRentBkG
Gedeckte Schuldverschreibungen
- Inhalt
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- ;gerhaftung oder eine staatliche Refinanzierungsgarantie gilt oder die das gesetzliche Recht zur
- mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Bundesanstalt die in § 11 Absatz 1 genannte
- ;ffentlichen Rechts, für die eine Anstaltslast oder eine auf Gesetz beruhende Gewährträ
- ausgeben.(2) Der Gesamtbetrag der von der Bank ausgegebenen Schuldverschreibungen muss in Höhe des
- Nennwerts und der Zinsen jederzeit gedeckt sein. Als Deckung sind zulässig 1.Pfandbriefe im Sinne
BVerfG - 2 BvE 5/99
Bundesverfassungsgericht vom 25.03.1999
- Inhalt
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- unzulässig. Die Antragstellerin ist nicht antragsbefugt, weil weder ihre eigenen noch die Rechte des
- Organstreitverfahren gemäß §§ 13 Nr. 5, 63 ff. BVerfGG parteifähig. Sie sind befugt, im eigenen Namen auch Rechte
- verletzt. 19 b) Auch Rechte des Deutschen Bundestages in einem Verfahren zur Änderung des
- . Als derartige Rechte kommen nur solche im innerparlamentarischen Raum, nicht aber im Verhältnis
- einzusetzen, grundsätzlich geklärt ist (BVerfGE 90, 286) und die Rechte der antragstellenden Fraktion sich
OLG Celle - 8 Sch 6/06
Oberlandesgericht Celle vom 31.05.2007
- Inhalt
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- , gilt finnisches Recht.“ Die Zusammenarbeit der Parteien wurde bereits im März 2003 durch Kündigung
- Schiedsspruchs ist gemäß 1061 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit dem UNÜ auch begründet. Der weitergehende
- berücksichtigen, dass nach dem sog. Meistbegünstigungsgrundsatz in Art. VII UNÜ das nationale deutsche Recht
- Vereinbarung, dem Recht des Landes, in dem das schiedsrichterliche Verfahren stattfindet, nicht entsprochen
- Hamburg OLGR 2000, 19, 21). Das Schiedsgericht hat sich in seiner Würdigung im Schiedsspruch auch mit
§ 1368 BGB
Geltendmachung der Unwirksamkeit
- Inhalt
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- ügung ergebenden Rechte gegen den Dritten gerichtlich geltend zu machen.
- Verfügt ein Ehegatte ohne die erforderliche Zustimmung des anderen Ehegatten über sein
- Vermögen, so ist auch der andere Ehegatte berechtigt, die sich aus der Unwirksamkeit der Verf
Art 11 ScheckG
- Inhalt
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- ;chtigt zu sein, haftet selbst scheckmäßig und hat, wenn er den Scheck einlöst
- , dieselben Rechte, die der angeblich Vertretene haben würde. Das gleiche gilt von einem Vertreter, der seine Vertretungsbefugnis überschritten hat.