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BSG - B 10 LW 13/01 R

Bundessozialgericht vom 29.01.2002
Inhalt
  • sonstiger EWG-rechtlicher Vorschriften hinsichtlich einer Stilllegung oder Extensivierung
  • sonstigen (nicht in Nr 1-5 aaO genannten) EWG-rechtlichen Vorschriften hinsichtlich einer
  • nach Maßgabe von sonstigen EWG-rechtlichen Vorschriften" gilt, obwohl im Einzelfall - wie hier

OVG Rheinland-Pfalz - 7 A 10444/08.OVG

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 24.10.2008
Inhalt
  • ein Kind oder einen Jugendlichen in einer "Einrichtung" oder einer "sonstigen betreuten Wohnform" im
  • Vorhandensein eigener Kinder der "Pflegeperson" in seinem Haushalt oder aufgrund sonstiger Umstände
  • das Kind J. in einer Einrichtung oder sonstigen betreuten Wohnform im Sinne von § 34 SGB VIII, nicht
  • Person weiterbestehen würde – dann ist vom Bestehen einer Einrichtung oder einer sonstigen betreuten
  • Einrichtung oder sonstigen betreuten Wohnform im Sinne von § 34 SGB VIII, nicht aber in Vollzeitpflege im

§ 3 StrlSchV 2001

Begriffsbestimmungen
Inhalt
  • , Bearbeitung, Verarbeitung und sonstigen Verwendung von Materialien,b)soweit sie mit Materialien
  • Aktivierung dieser Produkte,c)sonstige Handlungen, die die Strahlenexposition oder Kontamination erh
  • Baustoffe und bauartzugelassene Vorrichtungen, in die sonstige radioaktive Stoffe nach § 2 Abs
  • sonstige Person mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss und mit der erforderlichen Fachkunde im
  • Stoffen:Gewinnung, Erzeugung, Lagerung, Bearbeitung, Verarbeitung, sonstige Verwendung und Beseitigung von

OLG Frankfurt - 9 U 90/01

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 19.12.2001
Inhalt
  • die Kosten einer Restschuld - oder sonstigen Versicherungen - anzugeben, die im Zusammenhang mit dem
  • . Begründet hat das Landgericht dies mit der Auffassung, dass Kapitallebensversicherungen keine sonstige
  • sonstige Versicherung in Sinne der Norm auch Kapitallebensversicherungen anzusehen sind (vgl. Peters in
  • sonstige Versicherungen im Sinne der Vorschrift anzusehen sind und folglich von der Angabepflicht
  • Entscheidung hat es ohne sonstige Anführungen eine Angabepflicht nur deshalb abgelehnt, da kein

LAG Baden-Württemberg - 15 TaBV 6/03

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 26.01.2004
Inhalt
  • unter Fortzahlung der Bezüge von ihrer sonstigen Arbeit freigestellt. Ein besonderes Merkmal der
  • Sammlungen und Werbeaktionen, Geld und Sachspenden, Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuwendungen. Der
  • . Wanderungen, Gaststättenbesuche und sonstige Aktivitäten könnten auch innerhalb der geregelten Arbeitszeit
  • und Tendenzmaßnahmen gilt nicht die gleiche Betriebsverfassung wie für sonstige Unternehmen. Darauf
  • , Gaststättenbesuche und sonstige Aktivitäten könnten auch innerhalb einer geregelten Arbeitszeit durchgeführt

LAG Hamm - 18 Sa 1552/01

Landesarbeitsgericht Hamm vom 14.08.2002
Inhalt
  • worden. 53Gegen dieses ihr am 24.09.2001 zugestellte und wegen der sonstigen Einzelheiten hiermit in
  • staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund
  • sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechende
  • . Sozialarbeiter/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige
  • staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund

BVerwG - 6 C 32.11

Bundesverwaltungsgericht vom 12.12.2012
Inhalt
  • Rahmen der „Erläuterungen der Sonstigen Einnahmen“ teilte die Klägerin auf Seite 19 mit, dass bei den
  • Landesverbänden Hessen und Schleswig-Holstein die Sonstigen Einnahmen mehr als 2 vom Hundert der
  • staatlichen Teilfinanzierung in Höhe von 0,02 €, viertens die fehlende Erläuterung sonstiger Einnahmen
  • müssen. Die sonstigen Einnahmen des Bundesverbandes sowie der nachgeordneten Gebietsverbände der
  • sonstiger Einnahmen trotz Erläuterungspflicht zu einer Unrichtigkeit des Rechenschaftsberichts in der von

BSG - S 8 SB 3473/04

Bundessozialgericht vom 29.03.2007
Inhalt
  • . Soweit nach § 63 Abs 2 SGB X die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts oder eines sonstigen
  • Abs 2 SGB X spricht von Gebühren und Auslagen eines "Rechtsanwalts" oder eines sonstigen
  • Vorschrift können auch jene "sonstigen Bevollmächtigten" abrechnen, denen die Erlaubnis zur
  • 1 ist weiter als die Begriffe "Gebühren und Auslagen", sodass er die Kosten sonstiger
  • gegen den Gleichheitssatz des Art 3 Abs 1 GG, wenn sich der Widerspruchsführer eines sonstigen

§ 30 AHStatDV

Vereinfachte Anmeldungen, Sammelanmeldungen
Inhalt
  • Zoll-, Beförderungs- oder sonstigen Begleitpapieren ersichtlich ist. Als Mengenangabe ist die
  • folgenden Monats,b)von sonstigen Lieferern mit Anmeldeschein der überwachenden Zollstelle, unverz
  • , sonstige Nahrungs- und Genußmittel, andere Waren. Die Angabe der Wertstellung entfällt.10

LSG Berlin-Brandenburg - L 6 RA 55/02

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 01.03.2006
Inhalt
  • sonstigen Inhalt der Gerichtsakte sowie der beigezogenen Verfahrensakte SG Berlin S 16/10 RA 176/97 bzw
  • sonstigen, diese ergänzenden bzw ausfüllenden abstrakt-generellen Regelungen lediglich faktische
  • besonderer Art angesehen werden kann (vgl BVerfG aaO). Sonstige Rechtsgrundlagen, auf die die

LAG Köln - 6 Sa 58/02

Landesarbeitsgericht Köln vom 02.05.2002
Inhalt
  • § 2 Abs. 6 BetrAVG begründet für den Arbeitgeber oder sonstigen Versorgungsträger die Pflicht, dem
  • begründet. 45Die Möglichkeit des Arbeitgebers oder sonstigen Versorgungsträgers, sich mit einer
  • Angaben beschränkt oder sonstige "einzelvertragliche Besonderheiten" aufweist (BAG v. 08.11.1983, a.a.O

VG Düsseldorf - 15 L 1564/05

Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 12.09.2005
Inhalt
  • wesentliche Nachteile abzuwenden, drohende Gewalt zu verhindern oder aus sonstigen Gründen nötig
  • vorliegen, noch ist sie in einer berufsbildenden Schule oder einer sonstigen Berufseinrichtung im Sinne von
  • darf, wenn gesteigerte Voraussetzungen vorliegen und der sonstige Rechtsschutz leerliefe 12Vgl. OVG

LSG Hamburg - L 5 AS 17/06

Landessozialgericht Hamburg vom 16.07.2009
Inhalt
  • Behandlungen. Grundsätzlich sind die Kosten für Fahrten zu ärztlichen und sonstigen medizinischen
  • § 73 SGB XII gestützt werden. Die Regelung ermöglicht als Auffangklausel in unbenannten, sonstigen
  • 2008, S. 28). Vorliegend besteht keine unbenannte, sonstige Lebenslage, weil Fahrtkosten

LSG Nordrhein-Westfalen - L 11 KA 97/00

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 09.04.2003
Inhalt
  • von diesem Grundsatz, der es ihr ermöglicht, ihrem Sicherstellungsauftrag und ihren sonstigen
  • Leistungen nicht in einer Poliklinik, sondern in sonstigen Abteilungen einer Universitätsklinik erbracht
  • , Psychagogen, sonstige Ärzte) Polikliniken 0,41 % Institute/Krankenhäuser 2,77 %. 6Mit Beschluss vom

LSG Thüringen - L 6 R 279/06

Thüringer Landessozialgericht vom 26.02.2007
Inhalt
  • . 16 der Anlage 1 zum AAÜG und die während dessen erzielten Entgelte und sonstigen Sachverhalte im
  • Zusatzversorgungssystem Nr. 16 der Anlage 1 zum AAÜG und die während dessen erzielten Entgelte und sonstigen
  • ausgewiesenen allgemeinen Vorhaltungskosten für Miete, Heizung, Reinigung, Technik und sonstige