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LSG Berlin-Brandenburg - L 5 AS 1576/09

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 11.05.2010
Inhalt
  • Antragsgegner habe vielmehr zu Recht darauf hingewiesen, dass die Wohnung in der Wstr. 4 die im
  • Klage durch den angefochtenen Gerichtsbescheid vom 4. August 2009 zu Recht als unzulässig
  • bezogenen Beurteilung der Angemessenheit kommt eine allgemeine Feststellung der als angemessen geltenden

BAG - 2 AZR 1039/06

Bundesarbeitsgericht vom 18.09.2008
Inhalt
  • . Dem folgt der Senat nicht. 17I. Die Revision rügt zu Recht eine fehlerhafte Anwendung von § 626
  • darlegungspflichtigen Partei geht. Hiervon ausgehend hat das Landesarbeitsgericht, wie die Revision zu Recht rügt
  • unter die Rechtsnorm des § 626 BGB Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es

LSG Sachsen - L 6 RJ 310/99

Sächsisches Landessozialgericht vom 07.11.2001
Inhalt
  • aufstehen und umhergehen könne. Damit sei der Kläger nicht berufsunfähig. Er sei erst recht nicht
  • sich jedoch als unbegründet. Zu Recht hat das Sozialgericht die Klage abgewiesen, denn der Kläger
  • kann der Kläger zwar nicht schlechthin auf das allgemeine Arbeitsfeld verwiesen werden. Vielmehr

BAG - 3 AZR 1072/12

Bundesarbeitsgericht vom 20.05.2014
Inhalt
  • 10Die Revision des Klägers ist unbegründet. Das Landesarbeitsgericht hat zu Recht die Klage auf
  • einem untragbaren, mit Recht und Gerechtigkeit nicht zu vereinbarenden Ergebnis. 22Die
  • handelt es sich um eine Gesamtzusage. Die Regelungen des PP 82 sind demnach Allgemeine

OLG Karlsruhe - 17 U 188/02

Oberlandesgericht Karlsruhe vom 12.08.2003
Inhalt
  • des Werks nicht mehr in Betracht kommt. 18 2. Das LG hat die Beklagte zu Recht dem Grunde nach gem
  • vorzulegen waren. 26 f) Zu Recht hat das LG weiterhin die Beklagte verurteilt, der Klägerin alle
  • unstreitig um Allgemeine Geschäftsbedingungen. Wenn § 4.3 des Vertrages zwischen den Parteien entspr. der

OLG Celle - 3 U 263/03

Oberlandesgericht Celle vom 26.05.2004
Inhalt
  • : Bürgerliches Recht Normen: BGB § 249, BGB § 251 Abs. 2 S. 1 Leitsatz: Besteht der als Naturalrestitution
  • der Richter am Oberlandesgericht ####### und ####### für Recht erkannt: Auf die Berufung der Klägerin
  • notariellen Kaufvertrages zu zahlende Entschädigung in vollem Umfang zu erstatten. Über die allgemeine

LAG Hamm - 2 Sa 1541/04

Landesarbeitsgericht Hamm vom 06.07.2005
Inhalt
  • Arbeitsgericht hat zu Recht das Zustandekommen eines Aufhebungsvertrages verneint. 391. Die Feststellungsklage
  • Seiten unterschrieben sein muss. Darauf hat das Arbeitsgericht zu Recht abgestellt (vgl. ErfK-Müller
  • allgemeine Ermächtigung, für die Schuldnerin soweit erforderlich, zu handeln, ist unwirksam (BGH vom

HessVGH - 13 TP 145/91

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 11.05.1992
Inhalt
  • Recht angenommen, der von dem Antragsteller betriebenen Rechtsverfolgung die für die Bewilligung von
  • das Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Beschluß zu Recht anmerkt, in mehreren zurückliegenden
  • beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine Strafverfolgung nach § 58 des iranischen Gesetzes über die Allgemeine

LSG Nordrhein-Westfalen - L 13 RA 22/99

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 12.04.2002
Inhalt
  • Sozialversicherungsbeiträge darstellten. Schließlich verstoße die Beitragspflicht nicht gegen das Recht der europäischen
  • der Beitragserhebung mit europäischem Recht den europarechtlichen Unternehmensbegriff. Die deutsche
  • Zwangsmitgliedschaft in die allgemeine Handlungsfreiheit eingreift. Das Grundrecht der allgemeinen

LG Köln - Profifußballer hat Recht auf Informationen über Provisionszahlungen an seine Beratungsfirma hinsichtlich eines Vereinswechsels

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 08.01.2021
Inhalt
  • Spieler daher auch kein Recht hätte, Informationen über die gezahlten Provisionen zu erhalten.  Das
  • Kläger als Auftraggeber das Recht darauf, die Beraterfirma bei ihrer Tätigkeit für ihn zu kontrollieren
  • weiterer Ansprüche benötigt. Vielmehr genügt das allgemeine Interesse des Auftraggebers, die Tätigkeit des

OLG Frankfurt a.M. zur Kindeswohlgefährdung durch Smartphones und Internetzugänge

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 22.10.2018
Inhalt
  • das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Recht der Gesundheitssorge für A auf die Kindesmutter
  • niedergelegte Recht auf Achtung des Familienlebens lässt Eingriffe des Staates nur unter den engen
  • ergeben. Allgemeine Risiken dadurch, dass Minderjährige smarte Technologien und Medien nutzen, begründen

HessVGH - 14 A 3083/89

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 25.03.1997
Inhalt
  • unterlassenen oder unvollständigen Genehmigungsverfahrens ist - gleichsam spiegelbildlich zum Recht
  • - allein zu einem Vorgehen der Behörde nach § 17 Abs. 3 Nr. 3 AtG. Zu Recht hat deshalb der Beklagte in
  • Drittschutz, so dass die Kläger durch die Ablehnung dieses Begehrens in ihrem Recht auf Leben und Gesundheit
  • technischen Sicherheitsrecht allgemein anerkannte Grundsatz der gegenläufigen Proportionalität
  • wissenschaftlicher Erkenntnisse und allgemein anerkannter technischer Erfahrungen die Annahme einer

LSG Bayern - L 14 RA 230/00

Bayerisches Landessozialgericht vom 05.06.2003
Inhalt
  • Spondylose der Brustwirbelsäule (allgemein leichtgradige funktionelle Beeinträchtigungen trotz der
  • Einzelhandelskauffrau, einer Bürokauffrau oder einer Notarsgehilfin vermittelt, sondern allgemein bildende
  • -Symptomatik beider Schultergelenke, rechts ausgeprägter als links, bedingt durch eine Degeneration

OVG Berlin-Brandenburg - 4 B 12.07

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 13.03.2017
Inhalt
  • unbegründet. Das Verwaltungsgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. Der Kläger kann weder die
  • des Dienstherrn jüngere oder ältere Menschen zu bevorzugen, sondern dass ganz allgemein ein
  • Gunsten herleiten. 40 Die Altersgrenze des § 23 Nr. 3 SLVO steht im Einklang mit europäischem Recht
  • Höchstaltersgrenze verstoße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Der Kläger hat ferner

LSG Nordrhein-Westfalen - L 4 RJ 123/04

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 12.05.2006
Inhalt
  • Beitragsgleichstellung erfolgen soll, einer nach deutschem Recht dem Grunde nach versicherungspflichtigen
  • nach damaligem Recht eine Person zu verstehen, die als solche beschäftigt und aufgrund dieser
  • dieser Vorschriften ist die Ausübung einer nach deutschem Recht versicherungspflichtigen
  • Anspruch auf Altersrente, wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet und die allgemeine Wartezeit erfüllt
  • haben. Der Kläger vollendete im Dezember 1990 das 65. Lebensjahr. Auf die allgemeine Wartezeit von fünf