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LSG Berlin-Brandenburg - L 5 AS 1576/09
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 11.05.2010
- Inhalt
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- Antragsgegner habe vielmehr zu Recht darauf hingewiesen, dass die Wohnung in der Wstr. 4 die im
- Klage durch den angefochtenen Gerichtsbescheid vom 4. August 2009 zu Recht als unzulässig
- bezogenen Beurteilung der Angemessenheit kommt eine allgemeine Feststellung der als angemessen geltenden
BAG - 2 AZR 1039/06
Bundesarbeitsgericht vom 18.09.2008
- Inhalt
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- . Dem folgt der Senat nicht. 17I. Die Revision rügt zu Recht eine fehlerhafte Anwendung von § 626
- darlegungspflichtigen Partei geht. Hiervon ausgehend hat das Landesarbeitsgericht, wie die Revision zu Recht rügt
- unter die Rechtsnorm des § 626 BGB Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es
LSG Sachsen - L 6 RJ 310/99
Sächsisches Landessozialgericht vom 07.11.2001
- Inhalt
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- aufstehen und umhergehen könne. Damit sei der Kläger nicht berufsunfähig. Er sei erst recht nicht
- sich jedoch als unbegründet. Zu Recht hat das Sozialgericht die Klage abgewiesen, denn der Kläger
- kann der Kläger zwar nicht schlechthin auf das allgemeine Arbeitsfeld verwiesen werden. Vielmehr
BAG - 3 AZR 1072/12
Bundesarbeitsgericht vom 20.05.2014
- Inhalt
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- 10Die Revision des Klägers ist unbegründet. Das Landesarbeitsgericht hat zu Recht die Klage auf
- einem untragbaren, mit Recht und Gerechtigkeit nicht zu vereinbarenden Ergebnis. 22Die
- handelt es sich um eine Gesamtzusage. Die Regelungen des PP 82 sind demnach Allgemeine
OLG Karlsruhe - 17 U 188/02
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 12.08.2003
- Inhalt
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- des Werks nicht mehr in Betracht kommt. 18 2. Das LG hat die Beklagte zu Recht dem Grunde nach gem
- vorzulegen waren. 26 f) Zu Recht hat das LG weiterhin die Beklagte verurteilt, der Klägerin alle
- unstreitig um Allgemeine Geschäftsbedingungen. Wenn § 4.3 des Vertrages zwischen den Parteien entspr. der
OLG Celle - 3 U 263/03
Oberlandesgericht Celle vom 26.05.2004
- Inhalt
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- : Bürgerliches Recht Normen: BGB § 249, BGB § 251 Abs. 2 S. 1 Leitsatz: Besteht der als Naturalrestitution
- der Richter am Oberlandesgericht ####### und ####### für Recht erkannt: Auf die Berufung der Klägerin
- notariellen Kaufvertrages zu zahlende Entschädigung in vollem Umfang zu erstatten. Über die allgemeine
LAG Hamm - 2 Sa 1541/04
Landesarbeitsgericht Hamm vom 06.07.2005
- Inhalt
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- Arbeitsgericht hat zu Recht das Zustandekommen eines Aufhebungsvertrages verneint. 391. Die Feststellungsklage
- Seiten unterschrieben sein muss. Darauf hat das Arbeitsgericht zu Recht abgestellt (vgl. ErfK-Müller
- allgemeine Ermächtigung, für die Schuldnerin soweit erforderlich, zu handeln, ist unwirksam (BGH vom
HessVGH - 13 TP 145/91
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 11.05.1992
- Inhalt
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- Recht angenommen, der von dem Antragsteller betriebenen Rechtsverfolgung die für die Bewilligung von
- das Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Beschluß zu Recht anmerkt, in mehreren zurückliegenden
- beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine Strafverfolgung nach § 58 des iranischen Gesetzes über die Allgemeine
LSG Nordrhein-Westfalen - L 13 RA 22/99
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 12.04.2002
- Inhalt
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- Sozialversicherungsbeiträge darstellten. Schließlich verstoße die Beitragspflicht nicht gegen das Recht der europäischen
- der Beitragserhebung mit europäischem Recht den europarechtlichen Unternehmensbegriff. Die deutsche
- Zwangsmitgliedschaft in die allgemeine Handlungsfreiheit eingreift. Das Grundrecht der allgemeinen
LG Köln - Profifußballer hat Recht auf Informationen über Provisionszahlungen an seine Beratungsfirma hinsichtlich eines Vereinswechsels
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 08.01.2021
- Inhalt
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- Spieler daher auch kein Recht hätte, Informationen über die gezahlten Provisionen zu erhalten. Das
- Kläger als Auftraggeber das Recht darauf, die Beraterfirma bei ihrer Tätigkeit für ihn zu kontrollieren
- weiterer Ansprüche benötigt. Vielmehr genügt das allgemeine Interesse des Auftraggebers, die Tätigkeit des
OLG Frankfurt a.M. zur Kindeswohlgefährdung durch Smartphones und Internetzugänge
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 22.10.2018
- Inhalt
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- das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Recht der Gesundheitssorge für A auf die Kindesmutter
- niedergelegte Recht auf Achtung des Familienlebens lässt Eingriffe des Staates nur unter den engen
- ergeben. Allgemeine Risiken dadurch, dass Minderjährige smarte Technologien und Medien nutzen, begründen
HessVGH - 14 A 3083/89
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 25.03.1997
- Inhalt
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- unterlassenen oder unvollständigen Genehmigungsverfahrens ist - gleichsam spiegelbildlich zum Recht
- - allein zu einem Vorgehen der Behörde nach § 17 Abs. 3 Nr. 3 AtG. Zu Recht hat deshalb der Beklagte in
- Drittschutz, so dass die Kläger durch die Ablehnung dieses Begehrens in ihrem Recht auf Leben und Gesundheit
- technischen Sicherheitsrecht allgemein anerkannte Grundsatz der gegenläufigen Proportionalität
- wissenschaftlicher Erkenntnisse und allgemein anerkannter technischer Erfahrungen die Annahme einer
LSG Bayern - L 14 RA 230/00
Bayerisches Landessozialgericht vom 05.06.2003
- Inhalt
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- Spondylose der Brustwirbelsäule (allgemein leichtgradige funktionelle Beeinträchtigungen trotz der
- Einzelhandelskauffrau, einer Bürokauffrau oder einer Notarsgehilfin vermittelt, sondern allgemein bildende
- -Symptomatik beider Schultergelenke, rechts ausgeprägter als links, bedingt durch eine Degeneration
OVG Berlin-Brandenburg - 4 B 12.07
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 13.03.2017
- Inhalt
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- unbegründet. Das Verwaltungsgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. Der Kläger kann weder die
- des Dienstherrn jüngere oder ältere Menschen zu bevorzugen, sondern dass ganz allgemein ein
- Gunsten herleiten. 40 Die Altersgrenze des § 23 Nr. 3 SLVO steht im Einklang mit europäischem Recht
- Höchstaltersgrenze verstoße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Der Kläger hat ferner
LSG Nordrhein-Westfalen - L 4 RJ 123/04
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 12.05.2006
- Inhalt
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- Beitragsgleichstellung erfolgen soll, einer nach deutschem Recht dem Grunde nach versicherungspflichtigen
- nach damaligem Recht eine Person zu verstehen, die als solche beschäftigt und aufgrund dieser
- dieser Vorschriften ist die Ausübung einer nach deutschem Recht versicherungspflichtigen
- Anspruch auf Altersrente, wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet und die allgemeine Wartezeit erfüllt
- haben. Der Kläger vollendete im Dezember 1990 das 65. Lebensjahr. Auf die allgemeine Wartezeit von fünf