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BAG billigt Corona-Testpflicht für Arbeitnehmer: Kein Vergütungsanspruch für Flötistin der Bayerischen Staatsoper
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 03.06.2022
- Inhalt
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- Vergütung nach. Die Tests seien unverhältnismäßig gewesen und griffen in ihr Recht auf körperliche
- Staatsoper ab. Für die Spielzeit 2020/21 hatte die Staatsoper in Kooperation mit dem Institut für
- Virologie der Technischen Universität München und dem Klinikum rechts der Isar ein Hygienekonzept
- Um der Verbreitung des Coronavirus im Betrieb entgegenzuwirken, durften Arbeitgeber ihren
- Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (AZ: 5 AZR 28/22). Es wies damit eine Flötistin der Bayerischen
OLG Köln - 2 U 16/08
Oberlandesgericht Köln vom 05.11.2008
- Inhalt
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- . II. 251.26Die zulässige Berufung des Beklagten hat in der Sache Erfolg. 27a) 2829Unzutreffend ist
- 2006 habe ein Mitarbeiter der Schuldnerin, der Zeuge N, bei ihr eine Metallbox mit Münzgeld in Höhe
- nicht. Ein Teilbetrag von 5.001,00 € ist Gegenstand der vorliegenden Klage. 10 Mit Beschluss des
- rechtskräftigen Feststellungsurteil im Vorprozess erfolgten Eintragung in die Insolvenztabelle gehindert
- )." 34 Diese von dem Senat uneingeschränkt geteilten Überlegungen gelten erst recht, wenn der
BGH - I ZR 3/07
Bundesgerichtshof vom 13.08.2009
- Inhalt
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- jeweils weit über 5.000 €, so dass das Berufungsgericht mit Recht angenommen hat, im Falle eines
- : 1Die Klägerin ist Transportversicherungsassekuradeurin der S. GmbH in P. (im Weiteren: Versenderin
- Transportgut aus abgetretenem und übergegangenem Recht der Versenderin auf Schadensersatz in Anspruch
- mit erhöhter Beförderungssicherheit transportiere. Im Übrigen sei der Verlust in einem Bereich
- auch im Rahmen der verschärften Haftung nach Art. 29 Abs. 1 CMR zu berücksichtigen ist (st. Rspr.; vgl
OLG Köln - 6 U 67/02
Oberlandesgericht Köln vom 14.02.2003
- Inhalt
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- , der das mit dem Titel bezeichnete Werk tatsächlich in Gebrauch genommen hat. Im geschäftlichen
- . GmbH. In der Rechtsprechung und auch dem juristischen Schrifttum herrscht nämlich zu Recht allseits
- -) Rechte an der Bezeichnung "netnight" nicht zustehen (2.) und die Klägerin nicht berechtigt ist, die ihrer
- Muttergesellschaft zustehenden Rechte aus der Wort- /Bildmarke 300 46 850.4/41 "netnight" in
- - die Muttergesellschaft der Klägerin bereits im Jahr 1998 unter Hinweis auf ältere Rechte abgemahnt
Online-Poker – Geld vom Anbieter zurückholen
Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 20.08.2019
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- bestätigt, dass das Verbot von Online-Glücksspiel in Deutschland rechtmäßig ist
- Voraussetzungen ggf. zurückverlangen. „Denn Glücksspiel im Internet ist in Deutschland verboten
- ;cksspielen ist im Glücksspielstaatsvertrag geregelt und kennt nur wenige Ausnahmen. Die Anbieter, die in
- illegales Angebot mit EU-Recht zu rechtfertigen und argumentieren, dass das Verbot von Online-Glü
- Online-Glücksspiel ist in Deutschland verboten - CLLB Rechtsanwälte verlangt Geld fü
BGH - XII ZR 65/02
Bundesgerichtshof vom 16.07.2003
- Inhalt
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- Kosten zurückgewiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: Die Klägerin ist eine aus vier Gesellschaftern
- Gerber, Sprick, Fuchs und die Richterin Dr. Vézina für Recht erkannt: Die Revision der Klägerin
- Nachmieter vereinbarten Nettomiete). Mit der Klage hat die Klägerin in erster Instanz für die Monate
- 1993, 788 ) 1. In der Revisionsinstanz ist lediglich darüber zu entscheiden, ob der Klägerin Ansprüche
- auf einer Auslegung einer Willenserklärung und ist deshalb in der Revisionsinstanz nur beschränkt
BGH - XII ZR 192/08
Bundesgerichtshof vom 11.08.2010
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- von dem Beklagten aus abgetretenem Recht Räumung und Herausgabe eines Ladengeschäfts. Mit Vertrag
- Berufungsgericht, dessen Entscheidung in NZM 2009, 128 veröffentlicht ist, hat zur Begründung im Wesentlichen
- mündlich erfolgt. II. 17 Die Klägerin hat gegen den Beklagten aus abgetretenem Recht einen 18Anspruch
- Richter Prof. Dr. Wagenitz, die Richterin Dr. Vézina und die Richter Dose und Schilling für Recht erkannt
- ausgeführt: Der Beklagte sei zur Räumung und Herausgabe verpflichtet. Er habe kein Recht zum Besitz
Was interessiert den BGH der EuGH?
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 27.05.2020
- Inhalt
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- bis März 2016 verwendete Widerrufsinformation zu Darlehensverträgen mit europäischem Recht nicht
- Gesetzgeber heißt dies, dass gegen europäisches Recht verstoßen wurde, da die Umsetzung der
- Widerrufsrecht belehrt worden ist. Das LG Saarbrücken legte dem EuGH die Frage vor, ob der im
- Belehrungsmuster nach Anlage 6 EGBGB a.F. enthaltene „Kaskadenverweis“ mit dem Art. 10 Abs. 2 lit. p. der
- ist. In dieser Richtlinie heißt es gemäß Ziffer 31 wie folgt: „(31) Alle notwendigen
DKB (Deutsche Kreditbank AG): Fehler bei Widerrufsbelehrung
Rechtsanwalt Mathias Nittel vom 07.07.2015
- Inhalt
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- Widerrufsrecht, sondern auch über die mit der Ausübung des Rechts verbundenen Pflichten belehrt werden solle. Vor
- ) im Jahr 2008 verwendete Widerrufsbelehrung war fehlerhaft und hat die Widerrufsfrist nicht in Gang
- gesetzt. Der Darlehensnehmer konnte den mit der Bank geschlossenen Darlehensvertrag daher auch noch im
- bei der Belehrung um ein von ihm auszuübendes Recht geht. Die inhaltlich übereinstimmende Wiedergabe
- Jahr 2014 wirksam widerrufen. Zu diesem Ergebnis kam das Kammergericht in seinem am 22. Dezember
§ 23 BAPostG
Beamtinnen und Beamte, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Inhalt
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- Bundesanstalt das Recht verliehen, Beamtinnen und Beamte zu haben.(2) Die Beamtinnen und Beamten der
- Beamtinnen und Beamten wahrnehmen. Die Bestimmung ist im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen.(3
- (1) Unbeschadet des Rechts, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu beschäftigen, wird der
- Dienstvorgesetzte oder oberster Dienstvorgesetzter ist die Präsidentin oder der Präsident; § 2
- Aufsicht zuständige oberste Bundesbehörde im Sinne des § 144 des Bundesbeamtengesetzes
BGH - IX ZR 166/10
Bundesgerichtshof vom 20.06.2013
- Inhalt
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- verjährungsrechtliche Sekundärhaftung mit ihren Voraussetzungen und Grenzen sind auslaufendes Recht. Es ist
- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 166/10 vom 20. Juni 2013 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat
- betreffen die einzelfallbezogene Anwen- dung materiellen Rechts, für welches nicht als vermeintliche
- Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 16. Zivilsenats des
- Berufungsgerichts zum Wegfall der Sekundärhaftung ist nicht entscheidungserheblich, weil kein
KG Berlin - 9 W 127/06
Kammergericht vom 17.08.2006
- Inhalt
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- einstweiligen Verfügung zu Recht zurückgewiesen. Der Begriff des "Bildnisses" im Sinne von § 22 KUG
- zwischen den beiden Personen nicht erkennbar ist. Schließlich wird sie im Begleittext des Fotos nicht
- (vgl. BGH GRUR 1979, 732, 733). Es reicht daher nicht aus, dass sich der Verfahrensbevollmächtigte der
- eigen sind, erkennbar ist oder seine Person durch den beigegebenen Text (vgl. BGH NJW 1965, 2148
- - Spielgefährtin I), oder durch den Zusammenhang mit früheren Veröffentlichungen erkannt werden kann (BGH
VG Frankfurt (Main) - 1 G 2302/05
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 27.07.2005
- Inhalt
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- einer Ausländerpetition die Rechte des Betroffenen und des Ausschusses in hinreichendem Maße zu
- mehr berufen. Denn im Falle des Antragstellers besteht kein Bedürfnis mehr, seine Rechte und die
- Ausschusses im Hinblick auf die bei ihm eingereichte Petition und die Rechte des Antragstellers - die
- Staatsangehöriger. Er reiste mit einem Visum zum Zwecke des Studiums befristet bis zum 04.05.2002 in die
- durch das Landgericht Hanau wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexueller
BFH - VII R 52/08
Bundesfinanzhof vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Verbindungsstelle" für die Abwicklung des Ersuchens mit dem Ausland. Herr des Verfahrens im Inland ist das
- Gemeinschaft (EG) gehe-- keine Umsetzung in unmittelbar verbindliches Recht erfolgt sei, weil das
- II 1980, 1199) missverständlich ist (wie hier z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. August 2007 IV B 98/06
- Mitgliedstaaten der EG entstanden sind, in innerstaatliches Recht umgesetzt worden (§ 1 Abs. 2 EG-BeitrG
- 13. Januar 1976 VII R 40/73, BFHE 118, 492, BStBl II 1976, 457, m.w.N.). Mit dem FG ist davon
OLG Köln - 2 Ws 525/08
Oberlandesgericht Köln vom 28.10.2008
- Inhalt
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- auf Enkel vorsieht, normiert, trägt nicht, weil die Nebenklagebefugnis im Opferschutzgesetz vom Recht
- Neuregelung des Rechts der Nebenklage durch das Opferschutzgesetz vom 18.12.1986 ist die frühere
- . 23Der jetzt 87-jährige Beschwerdeführer ist, nachdem ein früheres Ermittlungsverfahren im Jahre
- ihn in Abwesenheit durch Urteil eines niederländischen Gerichts im Jahre 1949 verhängten, später in
- Sondergerichtshof in B. nicht durch einen Verteidiger vertreten) abgelehnt hat, mit Anklageschrift der