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BGH - I ZR 207/02
Bundesgerichtshof vom 27.06.2002
- Inhalt
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- , 339 = WRP 2003, 526 - Bricanyl I; Urt. v. 12.12.2002 - I ZR 141/00, GRUR 2003, 434, 435 = WRP 2003
- .; BGH GRUR 2003, 338, 339 - Bricanyl I; GRUR 2003, 434, 436 - Pulmicort). Die tatrichterliche
- .; Joussen, SGb 2004, 334, 337 ff. m.w.N.). Da die Bestimmungen des Rahmenvertrags Rechtsnormen sind, die
- , der Apotheker könne mit "Pulmicort nasal aqua" seine Importquote nach dem gemäß § 129 SGB V
- Änderungsanzeige gemäß § 29 AMG (vgl. dazu BGH, Urt. v. 17.7.1997 - I ZR 58/95, GRUR 1998, 407, 410 f. = WRP
OLG Frankfurt - 16 U 119/10
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 01.02.2011
- Inhalt
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- BGB, § 346 Abs 1 BGB, § 434 Abs 1 BGB, § 437 Nr 2 BGB Aktenzeichen: 16 U 119/10 Dokumenttyp: Urteil
- Rückzahlung des Kaufpreises von 6.750,- € aus §§ 346 Abs. 1, 434 Abs. 1, 437 Nr. 2, 326 Abs. 5 BGB. 18
- geeignet sei. 22 2. Der Kläger konnte nach §§ 437 Ziff. 2, 326 Abs. 5 BGB von dem Vertrag ohne weitere
- gemäß § 439 Abs. 1 BGB unmöglich war. 23 a) Eine Nacherfüllung durch Heilung des Pferdes war nach
- Fristsetzung zur Nacherfüllung zurücktreten, da dem Beklagten nach § 275 Abs. 1 BGB eine Nacherfüllung
Ewige Mängelgewährleistung beim Autokauf
Rechtsanwältin Simone Winkler vom 05.04.2012
- Inhalt
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- nach § 439 BGB alle auftretenden Mängel kostenlos beseitigen oder Ihnen sogar einen mangelfreien
- geltend machen? Die Antwort erscheint einfach: Nach § 438 BGB Abs. 2 Nr. 3 BGB beträgt die
- , wird das nach § 476 BGB sogar vermutet. Nach Ablauf dieser sechs Monate müssen Sie allerdings die
- sogenannte Gewährleistungsfrist bei einem Kaufvertrag zwei Jahre. Der Händler darf sie nach § 475 Abs. 2 BGB
- Abs. 1 Nr. 1 BGB beginnt die Gewährleistungsfrist erneut, wenn der Händler die Mangelhaftigkeit
OLG Stuttgart - 3 U 76/04
Oberlandesgericht Stuttgart vom 25.08.2004
- Inhalt
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- Haftungshöchstbetrag gem. § 431 HGB oder gar zur unbegrenzten Haftung der Beklagten gemäß § 435 HGB. 29
- Für die Anwendbarkeit von § 435 HGB kann dabei als nicht entscheidungserheblich offen bleiben, ob man
- Verschulden gemäß § 435 HGB (ebenso: OLG Hamburg, TranspR 191, 294, 295 für den dort entschiedenen
- Speditionsfrachtführers bei unbekanntem Schadensort und -hergang gefolgt werden kann (dagegen: Koller, § 435 HGB Rn
- § 431 Abs. 1 und Abs. 2 HGB vorgesehenen Betrag zu. Dies aber nur, wenn dieser (niedrigere) Betrag
OLG Düsseldorf - I-18 U 115/06
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 07.03.2007
- Inhalt
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- Auslagenersatz. 3 1.45Die Klägerin hat gem. § 407 Abs. 2 HGB Anspruch auf Zahlung der vereinbarten 3.300 € für
- ) gem. §§ 634, 638 BGB verlangen, zumal eine solche nach § 425 Abs. 1 HGB nicht einmal bei Anwendbarkeit
- /431 zu § 429 HGB a.F.; OLG Düsseldorf 09.03.1995, NJW-RR 1995, 1120, 1121). 2.1415Die Klägerin hat
- . 2.4849Ob qualifiziertes Verschulden des Frachtführers i.S.d. Art. 29 CMR, § 435 HGB zur Folge hat, dass
- überlassen sei (MüKo HGB-Basedow, Art. 17 CMR Rz. 97), überzeugt den Senat nicht. Wenn ein
OLG Karlsruhe - 12 U 112/04 R
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 30.06.2004
- Inhalt
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- Rücktrittsrecht des Klägers gemäß den §§ 434, 437 Nr. 2, 440, 346 ff BGB bejaht. Die dagegen von der Beklagten
- Kaufvertrag gemäß §§ 437 Nr. 2, 440 BGB scheide bereits nach § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB wegen
- nicht als ein gemäß §§ 323 Abs. 5 Satz 2, 437 Nr. 2 BGB unerheblicher Mangel angesehen werden. Ein
- von § 440 Satz 2 BGB. Der Beklagten sei angesichts der Schwierigkeit, die Undichtigkeitsursache
- Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung im Sinne von § 123 BGB wirksam angefochten. Die Beklagte sei
OLG Hamm - 28 U 164/05
Oberlandesgericht Hamm vom 23.02.2006
- Inhalt
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- 6.471,95 € (6.655,23 € ./. bereits titulierter 183,28 €) aus §§ 437 Nr. 1, 3, 434, 439, 280 I BGB oder
- Kläger gegen den Beklagten einen Nacherfüllungsanspruch, §§ 437 Nr. 1, 439 BGB, wegen des defekten
- insoweit nicht einschlägig. Der Beklagte hafte nach §§ 437 Nr. 3, 280 I BGB auch unabhängig von den
- Begründung zu § 437 BGB klargestellt hat, dass die schuldhafte Lieferung einer mangelhaften Kaufsache
- , § 437 Rn. 36), wobei es im Streitfall entscheidend hierauf nicht ankommt. Abzugrenzen wäre dann
OLG Brandenburg - 5 U 143/08
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 06.06.2008
- Inhalt
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- Normen: Art 233 § 2 BGBEG, Art 235 § 1 BGBEG, Art 237 § 1 BGBEG, Art 237 § 2 Abs 2 BGBEG, § 217 BGB
- § 937 BGB von der herrschenden Meinung die Auffassung vertreten, dass ein bereits zuvor
- aus §§ 2020, 2021 i.V.m. § 818 Abs. 2 BGB herleiten, da das ZGB/DDR einen besonderen Anspruch des
- Einredeerfordernis in der Vorschrift des Art. 237 § 2 EGBGB sieht - gilt § 217 BGB n. F. (§ 224 BGB
- m.w.N.). 32 Genauso wie § 900 BGB will auch Art. 237 § 2 Abs. 2 EGBGB eine endgültige Neuordnung der
OLG Hamm - 28 U 135/07
Oberlandesgericht Hamm vom 26.02.2008
- Inhalt
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- gemäß §§ 437 Nr. 2, 440, 323, 346 Abs. 1 BGB zu. I. 1819Der mit Schreiben vom 16.04.2007 erklärte
- war jedoch gemäß §§ 437 Nr. 2, 440, 323 BGB für das Bestehen eines Rücktrittsrechts am 16.04.2007
- gemäß §§ 437 Nr. 2, 440 BGB erforderlich gewesen ist, der Beklagten eine Frist zur Beseitigung der
- gemäß §§ 437 Nr. 2, 323 Abs. 5 BGB ausgeschlossen, weil die auf diese drei Mängel bezogene
- . 2.5051Bereits wegen unerheblicher Pflichtverletzungen der Beklagten i.S.v. §§ 437 Nr. 2, 323 Abs. 5 BGB
BGH - I ZR 160/12
Bundesgerichtshof vom 11.04.2013
- Inhalt
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- gilt. Der Haftungshöchstbetrag der Beklagten wurde abweichend von § 431 HGB auf zehn
- Verschulden (§ 435 HGB) des von der Beklagten eingesetzten Unterfrachtführers verneint. Die Klägerin habe
- § 435 HGB zur Last falle, das Verfahrensgrundrecht der Klägerin auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art
- hilfsweise hat die Klägerin geltend gemacht, die Beklagte müsse gemäß § 425 Abs. 1, § 435 HGB auch
- beschädigt worden sei. Die Beklagte schulde daher gemäß § 475 HGB Schadensersatz in voller Höhe. Lediglich
BGH - VIII ZR 265/07
Bundesgerichtshof vom 11.01.2007
- Inhalt
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- : ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 437 Nr. 1, § 439 Abs. 2, § 474 , § 476, § 781, § 812 Abs. 1 Satz 1
- tragen muss (§ 437 Nr. 1, § 439 Abs. 2 BGB). Für die tatsächlichen Voraussetzungen seines
- allein hätte tragen müssen, weil er nach § 439 Abs. 2 BGB zur kostenfreien Nachbesserung verpflichtet
- . November 2005 - VIII ZR 43/05, NJW 2006, 434, Tz. 23 ff.; MünchKommBGB/Lorenz, 5. Aufl., § 476 Rdnr. 25
- Anschluss an BGH, Urteil vom 11. Januar 2007 - VII ZR 165/05, NJW-RR 2007, 530). b) Die in § 476 BGB
OLG Düsseldorf - I-18 U 238/00
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 06.07.2005
- Inhalt
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- Beklagten gemäß § 435 HGB inhaltlich sein Gepräge. Deshalb wird der Vertragszweck durch die Beschränkung der
- bedingungsgerechten Sendungen verstößt auch nicht gegen §§ 435, 449 HGB, da es sich bei Ziff. 3 der
- § 435 HGB unbeschränkt haften muss. Diese lediglich mittelbar haftungsbeschränkende Wirkung der
- gehört oder nicht. 64Dieses Verständnis der §§ 435, 449 HGB entspricht in ihren Wertungen im übrigen
- 1990, 430, 431), d.h., dass dem Vertragspartner solche Rechtspositionen genommen oder eingeschränkt
Verjährung: Zur Hemmung der Verjährung bei Gewährleistungsansprüchen durch Klage
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 27.02.2016
- Inhalt
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- sind, erfasst die in § 437 BGB aufgeführten Nacherfüllungs- und … “Verjährung: Zur Hemmung der
- nunmehr nochmals festgestellt hat: Die in § 213 BGB angeordnete Erstreckung einer Hemmung der Verjährung
Rücktritt ausgeschlossen, § 323 V S. 2 BGB
Pascal Kokken vom 28.10.2010
- Inhalt
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- werden kann. Ein Anspruch könnte sich somit aus §§ 437 Nr. 2, 440, 323, 326 V BGB ergeben. Besondere
- kein Rücktrittsrecht. Eine Minderung nach §§ 437 Nr. 2, 441 BGB ist möglich. Dr. X kann den Kaufpreis
- Bedeutung gilt hier dem Wert des fehlenden Lenkrads. § 323 V S. 2 BGB erklärt nämlich, dass der Mangel
- 75,00 EUR als unerheblich anzusehen. Dr. X hat auf Grund der Ausschlussklausel des § 323 V S. 2 BGB
- auch im Nachhinein mindern, § 441 I S. 1 BGB. Einen Ausschluss auf Grund von Unerheblichkeit gibt es
OLG Karlsruhe - 1 U 85/08
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 01.12.2008
- Inhalt
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- Satz 2 Nr. 2, 437 Nr. 2, 440, 323, 346 ff. BGB infolge wirksamer Rücktrittserklärung von dem
- Sachmangel nach § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB darstellen, wenn es bei einer nicht fernliegenden
- der Käufer nach Art der Sache habe erwarten können (§ 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB). 12Entgegen dem
- eigenem sowie abgetretenem Recht ihres Ehemanns vom Beklagten gemäß §§ 433 Abs. 1 Satz 2, 434 Abs. 1
- erbringen. 31Nach § 434 Abs.1 Satz 2 BGB ist eine verkaufte Sache, bezüglich der - wie hier - eine