Suche nach "recht allgemein"
Ergebnisse 8469
Seite 496 von 565
HessVGH - 3 N 4698/98
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 03.09.2002
- Inhalt
-
- gegeben, wenn der Betroffene durch den angegriffenen Bebauungsplan oder dessen Anwendung in einem Recht
- . Januar 1976 (a.a.O.) verstieß. Bebauungspläne dürfen nicht gegen geltendes Recht, zu dem auch eine
- Antragsgegnerin diese Entscheidung in ihre Abwägung einbeziehen. Sie trägt zu Recht vor, sie habe
- Vollgeschossen allgemein anheben wollte. Im vorliegenden Fall war die Bebauung auf dem Gelände der
- Urteil vom 15. Dezember 2000 ( Az.: 9 O 9/99) über den die Rechte der Antragstellerin betreffenden
FG Hamburg - 1 Bf 217/10
Finanzgericht Hamburg vom 19.04.2013
- Inhalt
-
- ausüben kann. Das Recht, sich auf eine bestehende Dienstfähigkeit zu berufen, kann der Beamte verwirken
- Beklagte dem Kläger zu Recht eine Anerkennung als Dienstunfallfolge versagt. Hinsichtlich des
- ). 102 3. Unabhängig davon ist die Klage auch deshalb unbegründet, weil der Kläger sein Recht, sich auf
- Kläger bestehe aufgrund eines nachgewiesenen Bandscheibenleidens eine allgemeine Sportuntauglichkeit
- Rotationsfehlstellung von HWK 2 gegenüber HWK 1 um 5 Grad nach rechts festgestellt werden. 14 In der Folgezeit gab
OLG Hamburg - 1 Bf 217/10
Hanseatisches Oberlandesgericht vom 19.04.2013
- Inhalt
-
- ausüben kann. Das Recht, sich auf eine bestehende Dienstfähigkeit zu berufen, kann der Beamte verwirken
- Beklagte dem Kläger zu Recht eine Anerkennung als Dienstunfallfolge versagt. Hinsichtlich des
- ). 102 3. Unabhängig davon ist die Klage auch deshalb unbegründet, weil der Kläger sein Recht, sich auf
- Kläger bestehe aufgrund eines nachgewiesenen Bandscheibenleidens eine allgemeine Sportuntauglichkeit
- Rotationsfehlstellung von HWK 2 gegenüber HWK 1 um 5 Grad nach rechts festgestellt werden. 14 In der Folgezeit gab
KG Berlin - 14 U 159/02
Kammergericht vom 04.06.2002
- Inhalt
-
- ersichtlich. Der Senat verweist insoweit auf die allgemein zutreffenden Ausführungen in der Entscheidung
- Arbeitsweise reicht es nicht aus, dass der Beklagte zu 27 sozusagen im Blickfeld der im Hause wohnenden
- des Rechts oder die Einheitlichkeit der Rechtsprechung die Zulassung nicht, da insbesondere von
VG Kassel - 7 E 2890/96
Verwaltungsgericht Kassel vom 18.10.2000
- Inhalt
-
- . In-soweit wurde die allgemein geübte Praxis durch das Rundschreiben des BMVg vom 04.12.1986
- Rechte und Pflichten aus dem Soldatenverhältnis. 6Mit Ablauf des 30.09.1995 wurde der Kläger dann wegen
- einer Behörde auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts zur Regelung eines Einzelfalles, die auf
OLG Hamm - 27 U 115/07
Oberlandesgericht Hamm vom 17.01.2008
- Inhalt
-
- abgetretenen Forderungen durch die allgemein übliche Einschaltung einer Verrechnungsstelle keine Änderung
- Auffassung des Landgerichts und der Beklagten kann die Einschaltung einer Abrechnungsstelle die Rechte
- Entscheidung des Revisionsgerichts zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen
LG Hagen zur unzulässigen Schleichwerbung auf Instagram
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 24.04.2018
- Inhalt
-
- HCVO ist verboten, sofern sie nicht den allgemein Angaben in Kap. II der HCVO und den speziellen
- rechts neben den jeweiligen Fotos die Kommentare der sog. „follower“ abgelichtet. Unter dem Chatnamen
- entgegengetreten ist, für eine Glaubhaftmachung reicht. Denn insoweit geht die Kammer davon aus, dass die
LSG Berlin-Brandenburg - L 16 R 1458/06
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 27.06.2007
- Inhalt
-
- Voraussetzungen ein Recht zu Befreiung von der Rentenversicherungspflicht eingeräumt (vgl. §§ 6 Abs. 1 Nr. 1
- gegen die allgemeine Handlungsfreiheit (vgl. dazu BSG, Urteil vom 24. Novem-ber 2005, B 12 RA 1/04 R
- Vergleich, in dem sich die Rechts-nachfolgerin der F zur Zahlung eines restlichen Honorars in Höhe von
OLG Köln - 9 U 215/02
Oberlandesgericht Köln vom 09.12.2003
- Inhalt
-
- Klägers ist unbegründet. Das Landgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. 281. Dem Kläger steht
- Auftragsbedingungen ("Allgemeine Auftragsbedingungen des Revisionsverbandes deutscher Konsumgenossenschaften
- Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des
BGH - VIII ZR 281/12
Bundesgerichtshof vom 18.09.2013
- Inhalt
-
- . Milger und Dr. Hessel sowie die Richter Dr. Achilles und Dr. Bünger für Recht erkannt: Auf die
- allgemeine Kenntnis der Klägerin davon, dass bei der Vermittlung von Leasingverträgen auch (unseriöse
- tragen. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Die Beklagte betreibt eine freiberufliche Arztpraxis. Am 30
BFH - XI R 58/06
Bundesfinanzhof vom 14.05.2008
- Inhalt
-
- FGO). Das FG hat zu Recht entschieden, dass der Klägerin kein Anspruch auf Vorsteuervergütung
- , und der --gewöhnlich mit diesem übereinstimmende-- Ort, an dem die allgemeine Unternehmenspolitik
- Jahr 1997 gegründete Kapitalgesellschaft englischen Rechts. Laut der Unternehmerbescheinigung der
BGH - XII ZB 670/10
Bundesgerichtshof vom 05.12.2012
- Inhalt
-
- Recht davon ausgegangen, dass der Abänderungsantrag nach § 239 FamFG zulässig ist. Bei dem
- , die allgemeine Lage auf dem hier einschlägigen Arbeitsmarkt in der Versicherungsbranche darzustellen
- Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Beschwerdegericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen Gründe: I. 1Der
BAG - 10 AZR 1082/12
Bundesarbeitsgericht vom 13.11.2013
- Inhalt
-
- und/oder gesetzlich eingeräumten Recht in Zukunft keinen Gebrauch mehr machen will. Die
- es sich schon nach dem äußeren Erscheinungsbild um Allgemeine Geschäftsbedingungen, auf die
- erfolgen kann.“ 5In Ziff. 2 des Arbeitsvertrags ist ua. Folgendes geregelt: „Die Rechte und Pflichten
OLG Karlsruhe - 19 U 34/07
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 11.10.2007
- Inhalt
-
- deutschem Recht wirksam gegründete GmbH zumindest dann, sofern die Klägerin - wie im Streitfall - im
- Satz 1 ZPO, wonach der allgemeine Gerichtsstand einer juristischen Person grundsätzlich durch den
- „Wohnsitz“ einer natürlichen Person ab. Diese Regelung beruht auf den Besonderheiten des englischen Rechts
BGH: Zur Berechnung der Modernisierungskosten – Anrechnung öffentlicher Mittel
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 21.01.2013
- Inhalt
-
- mündliche Verhandlung vom 13. Juni 2012 für Recht erkannt: Auf die Rechtsmittel der Klägerin werden
- Re-gelungen des Förderungsvertrags handelt es sich der Sache nach somit um Allgemeine
- aufrechterhalten. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Von Rechts wegen Tatbestand: Die Beklagte ist