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HessVGH - 3 N 4698/98

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 03.09.2002
Inhalt
  • gegeben, wenn der Betroffene durch den angegriffenen Bebauungsplan oder dessen Anwendung in einem Recht
  • . Januar 1976 (a.a.O.) verstieß. Bebauungspläne dürfen nicht gegen geltendes Recht, zu dem auch eine
  • Antragsgegnerin diese Entscheidung in ihre Abwägung einbeziehen. Sie trägt zu Recht vor, sie habe
  • Vollgeschossen allgemein anheben wollte. Im vorliegenden Fall war die Bebauung auf dem Gelände der
  • Urteil vom 15. Dezember 2000 ( Az.: 9 O 9/99) über den die Rechte der Antragstellerin betreffenden

FG Hamburg - 1 Bf 217/10

Finanzgericht Hamburg vom 19.04.2013
Inhalt
  • ausüben kann. Das Recht, sich auf eine bestehende Dienstfähigkeit zu berufen, kann der Beamte verwirken
  • Beklagte dem Kläger zu Recht eine Anerkennung als Dienstunfallfolge versagt. Hinsichtlich des
  • ). 102 3. Unabhängig davon ist die Klage auch deshalb unbegründet, weil der Kläger sein Recht, sich auf
  • Kläger bestehe aufgrund eines nachgewiesenen Bandscheibenleidens eine allgemeine Sportuntauglichkeit
  • Rotationsfehlstellung von HWK 2 gegenüber HWK 1 um 5 Grad nach rechts festgestellt werden. 14 In der Folgezeit gab

OLG Hamburg - 1 Bf 217/10

Hanseatisches Oberlandesgericht vom 19.04.2013
Inhalt
  • ausüben kann. Das Recht, sich auf eine bestehende Dienstfähigkeit zu berufen, kann der Beamte verwirken
  • Beklagte dem Kläger zu Recht eine Anerkennung als Dienstunfallfolge versagt. Hinsichtlich des
  • ). 102 3. Unabhängig davon ist die Klage auch deshalb unbegründet, weil der Kläger sein Recht, sich auf
  • Kläger bestehe aufgrund eines nachgewiesenen Bandscheibenleidens eine allgemeine Sportuntauglichkeit
  • Rotationsfehlstellung von HWK 2 gegenüber HWK 1 um 5 Grad nach rechts festgestellt werden. 14 In der Folgezeit gab

KG Berlin - 14 U 159/02

Kammergericht vom 04.06.2002
Inhalt
  • ersichtlich. Der Senat verweist insoweit auf die allgemein zutreffenden Ausführungen in der Entscheidung
  • Arbeitsweise reicht es nicht aus, dass der Beklagte zu 27 sozusagen im Blickfeld der im Hause wohnenden
  • des Rechts oder die Einheitlichkeit der Rechtsprechung die Zulassung nicht, da insbesondere von

VG Kassel - 7 E 2890/96

Verwaltungsgericht Kassel vom 18.10.2000
Inhalt
  • . In-soweit wurde die allgemein geübte Praxis durch das Rundschreiben des BMVg vom 04.12.1986
  • Rechte und Pflichten aus dem Soldatenverhältnis. 6Mit Ablauf des 30.09.1995 wurde der Kläger dann wegen
  • einer Behörde auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts zur Regelung eines Einzelfalles, die auf

OLG Hamm - 27 U 115/07

Oberlandesgericht Hamm vom 17.01.2008
Inhalt
  • abgetretenen Forderungen durch die allgemein übliche Einschaltung einer Verrechnungsstelle keine Änderung
  • Auffassung des Landgerichts und der Beklagten kann die Einschaltung einer Abrechnungsstelle die Rechte
  • Entscheidung des Revisionsgerichts zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen

LG Hagen zur unzulässigen Schleichwerbung auf Instagram

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 24.04.2018
Inhalt
  • HCVO ist verboten, sofern sie nicht den allgemein Angaben in Kap. II der HCVO und den speziellen
  • rechts neben den jeweiligen Fotos die Kommentare der sog. „follower“ abgelichtet. Unter dem Chatnamen
  • entgegengetreten ist, für eine Glaubhaftmachung reicht. Denn insoweit geht die Kammer davon aus, dass die

LSG Berlin-Brandenburg - L 16 R 1458/06

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 27.06.2007
Inhalt
  • Voraussetzungen ein Recht zu Befreiung von der Rentenversicherungspflicht eingeräumt (vgl. §§ 6 Abs. 1 Nr. 1
  • gegen die allgemeine Handlungsfreiheit (vgl. dazu BSG, Urteil vom 24. Novem-ber 2005, B 12 RA 1/04 R
  • Vergleich, in dem sich die Rechts-nachfolgerin der F zur Zahlung eines restlichen Honorars in Höhe von

OLG Köln - 9 U 215/02

Oberlandesgericht Köln vom 09.12.2003
Inhalt
  • Klägers ist unbegründet. Das Landgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. 281. Dem Kläger steht
  • Auftragsbedingungen ("Allgemeine Auftragsbedingungen des Revisionsverbandes deutscher Konsumgenossenschaften
  • Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des

BGH - VIII ZR 281/12

Bundesgerichtshof vom 18.09.2013
Inhalt
  • . Milger und Dr. Hessel sowie die Richter Dr. Achilles und Dr. Bünger für Recht erkannt: Auf die
  • allgemeine Kenntnis der Klägerin davon, dass bei der Vermittlung von Leasingverträgen auch (unseriöse
  • tragen. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Die Beklagte betreibt eine freiberufliche Arztpraxis. Am 30

BFH - XI R 58/06

Bundesfinanzhof vom 14.05.2008
Inhalt
  • FGO). Das FG hat zu Recht entschieden, dass der Klägerin kein Anspruch auf Vorsteuervergütung
  • , und der --gewöhnlich mit diesem übereinstimmende-- Ort, an dem die allgemeine Unternehmenspolitik
  • Jahr 1997 gegründete Kapitalgesellschaft englischen Rechts. Laut der Unternehmerbescheinigung der

BGH - XII ZB 670/10

Bundesgerichtshof vom 05.12.2012
Inhalt
  • Recht davon ausgegangen, dass der Abänderungsantrag nach § 239 FamFG zulässig ist. Bei dem
  • , die allgemeine Lage auf dem hier einschlägigen Arbeitsmarkt in der Versicherungsbranche darzustellen
  • Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Beschwerdegericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen Gründe: I. 1Der

BAG - 10 AZR 1082/12

Bundesarbeitsgericht vom 13.11.2013
Inhalt
  • und/oder gesetzlich eingeräumten Recht in Zukunft keinen Gebrauch mehr machen will. Die
  • es sich schon nach dem äußeren Erscheinungsbild um Allgemeine Geschäftsbedingungen, auf die
  • erfolgen kann.“ 5In Ziff. 2 des Arbeitsvertrags ist ua. Folgendes geregelt: „Die Rechte und Pflichten

OLG Karlsruhe - 19 U 34/07

Oberlandesgericht Karlsruhe vom 11.10.2007
Inhalt
  • deutschem Recht wirksam gegründete GmbH zumindest dann, sofern die Klägerin - wie im Streitfall - im
  • Satz 1 ZPO, wonach der allgemeine Gerichtsstand einer juristischen Person grundsätzlich durch den
  • „Wohnsitz“ einer natürlichen Person ab. Diese Regelung beruht auf den Besonderheiten des englischen Rechts

BGH: Zur Berechnung der Modernisierungskosten – Anrechnung öffentlicher Mittel

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 21.01.2013
Inhalt
  • mündliche Verhandlung vom 13. Juni 2012 für Recht erkannt: Auf die Rechtsmittel der Klägerin werden
  • Re-gelungen des Förderungsvertrags handelt es sich der Sache nach somit um Allgemeine
  • aufrechterhalten. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Von Rechts wegen Tatbestand: Die Beklagte ist