Suche nach "it-recht"
Ergebnisse 37666
Seite 483 von 2512
BSG - S 30 EG 9/07
Bundessozialgericht vom 23.01.2008
- Inhalt
-
- Geltung des neuen Rechts begonnen, aber nach altem Recht noch nicht abgewickelt waren. Der Gesetzgeber
- belassen. 18 Er ist damit dem Grundsatz gefolgt, neues Recht nur auf neue Fälle anzuwenden
- jeweiligen Einzelfall altes oder neues Recht vorteilhafter wäre: Ist es günstiger, 24 Monate 300 Euro zu
- Geltung des neuen Rechts anzuwenden. 19 Diesem Grundsatz ist der Gesetzgeber schon bei Einführung des
- noch im gleichlautenden Entwurf der Bundesregierung Motive für die getroffene Regelung (BT- Drucks 16
LSG Nordrhein-Westfalen - L 16 KR 159/04
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 07.04.2005
- Inhalt
-
- ist unbegründet. Das SG hat zu Recht festgestellt, dass die Klägerin während ihres Aufenthalts in der
- Schutz dienen, beschneide aber nicht ihre Ansprüche in Deutschland. Soweit das deutsche Recht vorsehe
- Recht des SGB V während des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland zustehen. Aus diesem Grunde
- , so dass davon auszugehen ist, dass die Beklagte als Körperschaft des öffentlichen Rechts ihrer
- eines Versicherungsverhältnisses i.S.d. deutschen Rechts und zur deutschen zuständigen Krankenkasse mit
§ 150 TKG 2004
Übergangsvorschriften
- Inhalt
-
- Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen. Reicht der in
- verfügt, unverzüglich in die Kundendatei nach § 112 Abs. 1 zu übernehmen. Fü
- erworbene Rechte, die eine Frequenznutzung gewähren.(4) Soweit Frequenznutzungs- und Lizenzrechte
- durchgeführt wurden, gelten die damit erteilten Rechte und eingegangenen Verpflichtungen fort
- 4 Rechte und Verpflichtungen wirksam bleiben oder fortgelten, gelten diese als Rechte und
OLG Frankfurt - 3 Ws 485/10
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 24.06.2010
- Inhalt
-
- Rechtsmittel hat in der Sache keinen Erfolg. 9Zu Recht hat die Kammer die weitere Vollstreckung der
- – ungeachtet ihrer Bezeichnung im deutschen Recht als Maßregel der Sicherung und Besserung - als Strafe i
- uneingeschränkt mit Rückwirkung in Kraft gesetzt (BT 13/9062 S. 12). Der Gesetzgeber hat sich von der Vorstellung
- gestellt. Einfaches Recht hat zwar die Vorgaben des Grundgesetzes zu wahren, es kann aber im
- erst Recht nicht, dass dieser Schutzpflicht der Vorrang zukommen müsse. 22 Das vom BVerfG in Sachen X
BGH - V ZR 196/03
Bundesgerichtshof vom 06.02.2004
- Inhalt
-
- , Recht der öffentlichen Energieversorgung, § 1 AVBEltV Rdn. 24). In § 8 AVBEltV ist auch eine
- Mitnutzungsrecht nach § 29 EnV 1988. Ein solches Recht ist nämlich nicht entstanden. Zutreffend geht das
- Energieversorgungsunternehmen im Sinne von § 2 EnWG in der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung. bb) Unerheblich ist, ob der
- Recht weder in der Form des § 9 Abs. 6 Satz 1 GBBerG noch in der Form des § 9 Abs. 6 Satz 2 GBBerG
- i.V.m. § 875 BGB wirksam verzichtet. Das Recht ist auch nicht kraft Gesetzes durch den späteren
VG Stuttgart - 9 S 2275/13
Verwaltungsgericht Stuttgart vom 27.02.2014
- Inhalt
-
- gestatten. Sie werde durch die angefochtenen Bescheide in ihrem Recht aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit
- Klägerin im Ergebnis zu Recht abgewiesen. Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts ist die Klage
- Wiederholer wie die Klägerin in Betracht. 22Darüber hinaus ist auch nicht ersichtlich, dass mit der
- ihrem Vorbringen zumindest möglich erscheinen, dass ihr solche Rechte zustehen. Dies ist nur dann
- des Strafrechts und des Öffentlichen Rechts vorbereiten. Sowohl im Hinblick auf die
§ 37 BAföG
Übergang von Unterhaltsansprüchen
- Inhalt
-
- werden, in dem 1.die Voraussetzungen des bürgerlichen Rechts vorgelegen haben oder2.sie bei dem
- wird, nach bürgerlichem Recht einen Unterhaltsanspruch gegen seine Eltern, so geht dieser
- ermöglicht.(5) (weggefallen)(6) Der Anspruch ist von der Fälligkeit an mit 6 vom Hundert
- zusammen mit dem unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch mit der Zahlung bis zur Höhe der geleisteten
- Einkommen der Eltern nach diesem Gesetz anzurechnen ist. Die Zahlungen, welche die Eltern auf Grund der
AG Erkelenz - 14 C 430/04
Amtsgericht Erkelenz vom 03.12.2004
- Inhalt
-
- Anwalts mit der Beauftragung entsteht. Hierauf kommt es aber - wie bereits ausgeführt - nicht an, da diese im Kostenfestsetzungsverfahren zu prüfen ist.
- : Einzelrichter Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: 14 C 430/04 Normen: ZPO § 269 Sachgebiet: Recht
- Erstattungsfähigkeit der Kosten ist erst im Kostenfestsetzungsverfahren zu entscheiden. Tenor: Der Kläger ist
- (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften Rechtspflege und Gerichtsverfahrensrecht Leitsätze: Bei
- nach aufzuerlegen. Dabei ist unerheblich, wann sich die Beklagtenvertreter bestellt haben, abgesehen
LSG Bayern - L 6 RJ 640/00
Bayerisches Landessozialgericht vom 21.08.2001
- Inhalt
-
- , von der Eingliederung in das deutsche Recht ausgeschlossen. Keinen Unterschied könne es machen, ob
- . In der Sache erweist sie sich jedoch als unbegründet. Zu Recht hat das Sozialgericht die Auffassung
- Abkommen, das dabei die Anwendbarkeit deutschen Rechts klarstellt, mit Wirkung vom 01.07.1990 gebracht
- hat er seinen ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland und ist Inhaber des
- Bundesvertriebenenausweises A. In Polen war er seit 1962 als Musiker sowie zwischen Juli 1964 und Oktober 1966 im
BFH - n DM 260.715
Bundesfinanzhof vom 16.12.1998
- Inhalt
-
- vergebliche Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Erwerb des Mietwohnhauses in der L.... Straße entstanden
- . August 2001, eingegangen ist. In Übereinstimmung mit den Beteiligten geht das Gericht davon aus, dass
- Beklagten, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, nicht beanstandet. 19 Zu Recht hat
- 1997 IX R 29/93, BStBl. II 1997, 610, unter 2. der Gründe). 21 Wenngleich in den beiden vorstehend
- in BStBl. II 1997, 610, unter 2. der Gründe; BFH, Beschluss vom 05. November 2001 IX B 92/01, BStBl
OLG Frankfurt - 20 W 290/03
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 05.01.2004
- Inhalt
-
- weitere Beschwerde anhängig war. 4Das Amtsgericht hatte in dem Verfahren 61 UR II 71/2000 mit
- Verfahren 61 UR II 75/02 mit Beschluss vom d. A.). Das Amtsgericht hat in dem Verfahren 61 UR II 75/02
- ). Diese Voraussetzungen hat das Landgericht vorliegend zu Recht auch in der Person der weiteren
- Sondernutzungsrechtes vom Amtsgericht in dem amtsgerichtlichen Verfahren 61 UR II 76/97 am 11.02.1998 für
- in dem Verfahren 61 II 156/99 erfolgreich geltend gemachten Beseitigungsverlangen der Beteiligten zu
BGH - VII ZR 206/07
Bundesgerichtshof vom 18.05.1989
- Inhalt
-
- Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet. In diesem Rahmen ist sie zugleich aktiv und
- Interessenlage der Wohnungseigentümer. Diese waren in erster Linie daran interessiert, ihre Rechte aus
- Chabestari, den Richter Halfmeier und den Richter Leupertz für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin
- und Verwalterin der Wohnungseigentümergemeinschaft P.-M.-Straße 74 in H. im eigenen Namen von der
- Beschluss: "Der Verwalter wird ermächtigt, im eigenen Namen mit Wirkung für und gegen die Gemeinschaft
«Brexit-Deal»: Ein nationaler «Flickenteppich» statt Berufsfussballer-Freizügigkeit
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 07.01.2021
- Inhalt
-
- , ebenfalls nicht; im britischen Recht sind aber Reglungen über die Möglichkeit des Verbleibs
- Königreich unter Vertrag stehen, behandelt der «Deal», etwa im Sinne intertemporalen Rechts
- » Vereinbarte. Diesbezüglich ist in diesem Abkommen für die Stellung etwa von
- Fussballprofessionals im Vereinigten Königreich und in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- Recht Grossbritanniens. Für Professional-Spieler aus Grossbritannien, die zu einem
BGH - IV ZR 271/02
Bundesgerichtshof vom 15.02.2006
- Inhalt
-
- würden sie im Vergleich mit Arbeitnehmern in der Privatwirtschaft und auch gegenüber Beziehern von
- Rente mit Recht nach § 44 VBLS a.F. vorgenommen. 81. a) Die Berechnung der Versicherungsrente nach
- . keine weitergehenden Ansprüche herleiten. Das ist auch nach der mit Wirkung vom 1. Januar 2001 in Kraft
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 271/02 Verkündet am: 15. Februar 2006 Heinekamp
- Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat
AG Leverkusen - 32 F 347/01
Amtsgericht Leverkusen vom 16.05.2002
- Inhalt
-
- gehindert. Nach Art. 14 Abs. 1 S. 1 EGBGB ist das Recht des Staates anzuwenden, dem beide Parteien im
- ein. Nach dieser Vorschrift ist das Recht des Staates anzuwenden, in dem beide Ehegatten ihren
- seit 1.1.1970) in der Fassung vom 22.10.1993. 10In der Ehesache kommt deutsches Recht zur Anwendung
- Staatsangehörigkeit stellt nach kasachischem Recht keinen gesetzlichen Verlustgrund dar. Vielmehr ist eine Entlassung
- Recht erneut als Entscheidungsgrundlage in Betracht, wenn das fremde Internationale Privatrecht auf