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BSG - S 30 EG 9/07

Bundessozialgericht vom 23.01.2008
Inhalt
  • Geltung des neuen Rechts begonnen, aber nach altem Recht noch nicht abgewickelt waren. Der Gesetzgeber
  • belassen. 18 Er ist damit dem Grundsatz gefolgt, neues Recht nur auf neue Fälle anzuwenden
  • jeweiligen Einzelfall altes oder neues Recht vorteilhafter wäre: Ist es günstiger, 24 Monate 300 Euro zu
  • Geltung des neuen Rechts anzuwenden. 19 Diesem Grundsatz ist der Gesetzgeber schon bei Einführung des
  • noch im gleichlautenden Entwurf der Bundesregierung Motive für die getroffene Regelung (BT- Drucks 16

LSG Nordrhein-Westfalen - L 16 KR 159/04

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 07.04.2005
Inhalt
  • ist unbegründet. Das SG hat zu Recht festgestellt, dass die Klägerin während ihres Aufenthalts in der
  • Schutz dienen, beschneide aber nicht ihre Ansprüche in Deutschland. Soweit das deutsche Recht vorsehe
  • Recht des SGB V während des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland zustehen. Aus diesem Grunde
  • , so dass davon auszugehen ist, dass die Beklagte als Körperschaft des öffentlichen Rechts ihrer
  • eines Versicherungsverhältnisses i.S.d. deutschen Rechts und zur deutschen zuständigen Krankenkasse mit

§ 150 TKG 2004

Übergangsvorschriften
Inhalt
  • Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen. Reicht der in
  • verfügt, unverzüglich in die Kundendatei nach § 112 Abs. 1 zu übernehmen. Fü
  • erworbene Rechte, die eine Frequenznutzung gewähren.(4) Soweit Frequenznutzungs- und Lizenzrechte
  • durchgeführt wurden, gelten die damit erteilten Rechte und eingegangenen Verpflichtungen fort
  • 4 Rechte und Verpflichtungen wirksam bleiben oder fortgelten, gelten diese als Rechte und

OLG Frankfurt - 3 Ws 485/10

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 24.06.2010
Inhalt
  • Rechtsmittel hat in der Sache keinen Erfolg. 9Zu Recht hat die Kammer die weitere Vollstreckung der
  • – ungeachtet ihrer Bezeichnung im deutschen Recht als Maßregel der Sicherung und Besserung - als Strafe i
  • uneingeschränkt mit Rückwirkung in Kraft gesetzt (BT 13/9062 S. 12). Der Gesetzgeber hat sich von der Vorstellung
  • gestellt. Einfaches Recht hat zwar die Vorgaben des Grundgesetzes zu wahren, es kann aber im
  • erst Recht nicht, dass dieser Schutzpflicht der Vorrang zukommen müsse. 22 Das vom BVerfG in Sachen X

BGH - V ZR 196/03

Bundesgerichtshof vom 06.02.2004
Inhalt
  • , Recht der öffentlichen Energieversorgung, § 1 AVBEltV Rdn. 24). In § 8 AVBEltV ist auch eine
  • Mitnutzungsrecht nach § 29 EnV 1988. Ein solches Recht ist nämlich nicht entstanden. Zutreffend geht das
  • Energieversorgungsunternehmen im Sinne von § 2 EnWG in der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung. bb) Unerheblich ist, ob der
  • Recht weder in der Form des § 9 Abs. 6 Satz 1 GBBerG noch in der Form des § 9 Abs. 6 Satz 2 GBBerG
  • i.V.m. § 875 BGB wirksam verzichtet. Das Recht ist auch nicht kraft Gesetzes durch den späteren

VG Stuttgart - 9 S 2275/13

Verwaltungsgericht Stuttgart vom 27.02.2014
Inhalt
  • gestatten. Sie werde durch die angefochtenen Bescheide in ihrem Recht aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit
  • Klägerin im Ergebnis zu Recht abgewiesen. Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts ist die Klage
  • Wiederholer wie die Klägerin in Betracht. 22Darüber hinaus ist auch nicht ersichtlich, dass mit der
  • ihrem Vorbringen zumindest möglich erscheinen, dass ihr solche Rechte zustehen. Dies ist nur dann
  • des Strafrechts und des Öffentlichen Rechts vorbereiten. Sowohl im Hinblick auf die

§ 37 BAföG

Übergang von Unterhaltsansprüchen
Inhalt
  • werden, in dem 1.die Voraussetzungen des bürgerlichen Rechts vorgelegen haben oder2.sie bei dem
  • wird, nach bürgerlichem Recht einen Unterhaltsanspruch gegen seine Eltern, so geht dieser
  • ermöglicht.(5) (weggefallen)(6) Der Anspruch ist von der Fälligkeit an mit 6 vom Hundert
  • zusammen mit dem unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch mit der Zahlung bis zur Höhe der geleisteten
  • Einkommen der Eltern nach diesem Gesetz anzurechnen ist. Die Zahlungen, welche die Eltern auf Grund der

AG Erkelenz - 14 C 430/04

Amtsgericht Erkelenz vom 03.12.2004
Inhalt
  • Anwalts mit der Beauftragung entsteht. Hierauf kommt es aber - wie bereits ausgeführt - nicht an, da diese im Kostenfestsetzungsverfahren zu prüfen ist.
  • : Einzelrichter Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: 14 C 430/04 Normen: ZPO § 269 Sachgebiet: Recht
  • Erstattungsfähigkeit der Kosten ist erst im Kostenfestsetzungsverfahren zu entscheiden. Tenor: Der Kläger ist
  • (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften Rechtspflege und Gerichtsverfahrensrecht Leitsätze: Bei
  • nach aufzuerlegen. Dabei ist unerheblich, wann sich die Beklagtenvertreter bestellt haben, abgesehen

LSG Bayern - L 6 RJ 640/00

Bayerisches Landessozialgericht vom 21.08.2001
Inhalt
  • , von der Eingliederung in das deutsche Recht ausgeschlossen. Keinen Unterschied könne es machen, ob
  • . In der Sache erweist sie sich jedoch als unbegründet. Zu Recht hat das Sozialgericht die Auffassung
  • Abkommen, das dabei die Anwendbarkeit deutschen Rechts klarstellt, mit Wirkung vom 01.07.1990 gebracht
  • hat er seinen ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland und ist Inhaber des
  • Bundesvertriebenenausweises A. In Polen war er seit 1962 als Musiker sowie zwischen Juli 1964 und Oktober 1966 im

BFH - n DM 260.715

Bundesfinanzhof vom 16.12.1998
Inhalt
  • vergebliche Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Erwerb des Mietwohnhauses in der L.... Straße entstanden
  • . August 2001, eingegangen ist. In Übereinstimmung mit den Beteiligten geht das Gericht davon aus, dass
  • Beklagten, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, nicht beanstandet. 19 Zu Recht hat
  • 1997 IX R 29/93, BStBl. II 1997, 610, unter 2. der Gründe). 21 Wenngleich in den beiden vorstehend
  • in BStBl. II 1997, 610, unter 2. der Gründe; BFH, Beschluss vom 05. November 2001 IX B 92/01, BStBl

OLG Frankfurt - 20 W 290/03

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 05.01.2004
Inhalt
  • weitere Beschwerde anhängig war. 4Das Amtsgericht hatte in dem Verfahren 61 UR II 71/2000 mit
  • Verfahren 61 UR II 75/02 mit Beschluss vom d. A.). Das Amtsgericht hat in dem Verfahren 61 UR II 75/02
  • ). Diese Voraussetzungen hat das Landgericht vorliegend zu Recht auch in der Person der weiteren
  • Sondernutzungsrechtes vom Amtsgericht in dem amtsgerichtlichen Verfahren 61 UR II 76/97 am 11.02.1998 für
  • in dem Verfahren 61 II 156/99 erfolgreich geltend gemachten Beseitigungsverlangen der Beteiligten zu

BGH - VII ZR 206/07

Bundesgerichtshof vom 18.05.1989
Inhalt
  • Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet. In diesem Rahmen ist sie zugleich aktiv und
  • Interessenlage der Wohnungseigentümer. Diese waren in erster Linie daran interessiert, ihre Rechte aus
  • Chabestari, den Richter Halfmeier und den Richter Leupertz für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin
  • und Verwalterin der Wohnungseigentümergemeinschaft P.-M.-Straße 74 in H. im eigenen Namen von der
  • Beschluss: "Der Verwalter wird ermächtigt, im eigenen Namen mit Wirkung für und gegen die Gemeinschaft

«Brexit-Deal»: Ein nationaler «Flickenteppich» statt Berufsfussballer-Freizügigkeit

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 07.01.2021
Inhalt
  • , ebenfalls nicht; im britischen Recht sind aber Reglungen über die Möglichkeit des Verbleibs
  • Königreich unter Vertrag stehen, behandelt der «Deal», etwa im Sinne intertemporalen Rechts
  • » Vereinbarte. Diesbezüglich ist in diesem Abkommen für die Stellung etwa von
  • Fussballprofessionals im Vereinigten Königreich und in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union
  • Recht Grossbritanniens. Für Professional-Spieler aus Grossbritannien, die zu einem

BGH - IV ZR 271/02

Bundesgerichtshof vom 15.02.2006
Inhalt
  • würden sie im Vergleich mit Arbeitnehmern in der Privatwirtschaft und auch gegenüber Beziehern von
  • Rente mit Recht nach § 44 VBLS a.F. vorgenommen. 81. a) Die Berechnung der Versicherungsrente nach
  • . keine weitergehenden Ansprüche herleiten. Das ist auch nach der mit Wirkung vom 1. Januar 2001 in Kraft
  • BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 271/02 Verkündet am: 15. Februar 2006 Heinekamp
  • Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat

AG Leverkusen - 32 F 347/01

Amtsgericht Leverkusen vom 16.05.2002
Inhalt
  • gehindert. Nach Art. 14 Abs. 1 S. 1 EGBGB ist das Recht des Staates anzuwenden, dem beide Parteien im
  • ein. Nach dieser Vorschrift ist das Recht des Staates anzuwenden, in dem beide Ehegatten ihren
  • seit 1.1.1970) in der Fassung vom 22.10.1993. 10In der Ehesache kommt deutsches Recht zur Anwendung
  • Staatsangehörigkeit stellt nach kasachischem Recht keinen gesetzlichen Verlustgrund dar. Vielmehr ist eine Entlassung
  • Recht erneut als Entscheidungsgrundlage in Betracht, wenn das fremde Internationale Privatrecht auf