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KG Berlin - 8 U 126/09
Kammergericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- konkludente oder stillschweigende Tilgungsbestimmung. 24 Wegen der Bürgschaften sei das Landgericht zu Recht
- Schuldner das Recht zur nachträglichen Tilgungsbestimmung vorbehalten worden ist (vgl. BGH, Urteil
- , verstößt gegen die allgemeine Prozessförderungspflicht des Zivilprozesses (vgl. BGH, Beschluss vom 13
- Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des
BGH - IV ZR 422/12
Bundesgerichtshof vom 26.03.2014
- Inhalt
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- und die Richterin Dr. Brockmöller auf die mündliche Verhandlung vom 26. März 2014 für Recht erkannt
- . 28Das schließt zugleich ein Mitverschulden des Klägers aus. 293. Das Berufungsgericht hat zu Recht
- ) Allgemeine Versicherungsbedingungen sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats so auszulegen, wie
- über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen
OVG Nordrhein-Westfalen - 8 A 935/09
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 25.03.2010
- Inhalt
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- Recht bestätigten - begründeten Verdacht im Sinne des § 8 Abs. 4 Satz 1, Satz 2 Nr. 6 GPSG. Zum
- Dauerverwaltungsakt dar, bei dem die Gerichte nicht allein - wie sonst nach dem materiellen Recht bei
- Frage und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende
- Entscheidung des Streitfalls im Rechtsmittelverfahren erhebliche klärungsbedürftige Rechts- oder
BFH - IV R 11/06
Bundesfinanzhof vom 01.01.1995
- Inhalt
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- unbegründet. Sie ist daher zurückzuweisen 29(§ 126 Abs. 2 FGO). 30Zu Recht hat das FG entschieden, dass die
- notariellen Vereinbarung vom 4. März 1995 im Ergebnis zu Recht keine entscheidungserhebliche
- oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat (BFH-Urteil vom 2. Dezember 2004 III R 50/03, BFH/NV 2005
- landwirtschaftlichen Betrieb in W. in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). 2Im Oktober 1993
BSG - S 2 KNU 4847/05
Bundessozialgericht vom 02.12.2008
- Inhalt
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- bei Erlass des Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen
- , ob das beim Erlass des umstrittenen Ausgangsbescheides vom 5.7.1996 geltende Recht unrichtig
- (§ 36 Abs 1 Viertes Buch Sozialgesetzbuch - Allgemeine Vorschriften (SGB IV)) Geschäftsführer der
- Verletzung materiellen Rechts und trägt vor: Zur Beurteilung des von V geltend gemachten
OVG Rheinland-Pfalz - 12 F 11054/08.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 03.11.2008
- Inhalt
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- Stellenwertes der dort vorhandenen Informationen für das Prozess- und materielle Recht offenbarungsbedürftig
- die Offenlegung dieser sehr allgemein gehaltenen großräumigen Informationen kann in Anbetracht der
- allgemein zugängliche Fakten darstellen und die über mehrere Regionen des Landes verteilten 14
FG Köln - 9 K 2697/08
Finanzgericht Köln vom 30.09.2009
- Inhalt
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- . Entscheidungsgründe 33Die Klage ist nicht begründet. 34Der Beklagte hat zu Recht die unverzinsliche
- eine allgemein verbindliche, absolute Belastungsobergrenze in der Nähe einer hälftigen Teilung weder
- sei und zum anderen gegen das allgemeine Übermaßverbot sowie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- Zuwendung sei die unentgeltliche Gewährung des Rechts, das als Darlehen überlassene Kapital zu
- Zuwendung ist die unentgeltliche Gewährung des Rechts, das als Darlehen überlassene Kapital zu nutzen
VG Köln - 4 K 7677/96
Verwaltungsgericht Köln vom 31.05.1999
- Inhalt
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- . Der Rechtsordnung läßt sich allgemein entnehmen, daß bei Personenvereinigungen ohne eigene
- ); ebenso für das nordrhein-westfälische Recht vor Einfügung des § 26 Abs. 6 Satz 2 Fischer, NWVBl 1995
- . 3 GO nicht nur dann gegen einen Ratsbeschluß, wenn es seine Aufhebung zum Ziel hat. Vielmehr reicht
- von mindestens 285.000,00 DM jährlich zu rech- nen. Angesichts der finanziellen Situation der Gemeinde
BSG - 9 VG 3/08
Bundessozialgericht vom 30.09.2009
- Inhalt
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- habe diesen zu Recht verurteilt, dem Kläger "nach Maßgabe des § 60 Abs 1 Satz 2 BVG" Versorgung nach
- Bundessozialgericht (BSG) im Urteil vom 28.4.2005 aufgestellten Grundsätze zu Recht auf den hier zu beurteilenden
- höherrangiges Recht (vgl Urteile vom 11.12.2008 - B 9 V 3/07 R zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen
- Abs 1 Nr 1 ZPO der/die Verlobte einer Partei, also Personen, die sich nach bürgerlichem Recht (§ 1297
- Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (= Art 1 Zweites Gesetz zur
OLG Köln - 27 U 74/92
Oberlandesgericht Köln vom 02.12.1992
- Inhalt
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- .) mit Recht verurteilt. Der Beklagte zu 5.) haftet den Klägern aus §§ 823 Abs. 1, 847 BGB auf
- zu begeben. Mit Recht schließt das Landgericht auch aus dem Verhalten der Mutter der Kläger, daß es
- Zurechnungszusam-menhang nicht. Mit Recht weisen die Kläger darauf hin, daß dieser nicht schon unterbrochen wird
- ##blob##nbsp; 144145Das Landgericht hat ferner mit Recht die Beklagten zu 3.) und 4.) für verpflichtet
- Geschehensablauf stellen die allgemeine Eignung nicht in Frage. Sie gehören zu dem dem Arzt obliegenden
BGH - 5 StR 145/03
Bundesgerichtshof vom 26.08.2003
- Inhalt
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- , sind fließend. Erst recht gilt das für solche Informationen, die in der mündlichen Verhandlung bekannt
- allgemein gehaltene Bemerkung, wie „sicher“ oder „risikolos“ nur als pauschale Anpreisung verstanden
- Urteilsgründe beschränken sich auf die allgemein gehaltene Feststellung, daß den Anlegern mitgeteilt
- , ist dabei unerheblich (allgemeine Meinung mit im einzelnen unterschiedlicher Begründung – vgl
- allenfalls eine unmittelbare Begehung nur durch diese Angeklagte begründen könnte, reicht dieser
LAG Hamm - 19 Sa 1424/04
Landesarbeitsgericht Hamm vom 16.11.2004
- Inhalt
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- in der Regel vereinbarten Verfallfristen langen Verjährungsfristen allgemein als gerecht empfunden
- Verfallfristen im Betrieb diese auch allgemein bekannt sein werden. Zudem hat ein
- nicht sittenwidrig gemäß § 138 Abs. 1 BGB ist, weil sie insofern ausgewogen und nicht nur die Rechte des
- Dauerschuldverhältnis handelt und bei Fortbestehen ständig neue Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis
- nicht allein, wenn es um die Durchsetzung der tariflichen Rechte geht. 90Schließlich muss die
BGH - XII ZR 54/06
Bundesgerichtshof vom 21.01.2009
- Inhalt
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- Richterin Dr. Hahne und die Richter Weber-Monecke, Prof. Dr. Wagenitz, Dose und Dr. Klinkhammer für Recht
- . I. Zu Recht ist das Berufungsgericht allerdings von der Zulässigkeit von 20Klage und Widerklage
- € an. Dieses Vorbringen hat das Amtsgericht zu Recht mit der Begründung nicht ausreichen lassen, die
- danach zustehenden Erholungsphase könne die allgemeine Schulausbildung als im August 2005
- . Lebensjahr noch eine allgemeine Schulausbildung absolviert und deswegen nach § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB
OLG Hamm - 25 U 57/08
Oberlandesgericht Hamm vom 27.01.2009
- Inhalt
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- Steuerberatergesellschaft, aus abgetretenem Recht der G GmbH auf Rückzahlung von für die Prüfung
- € aus abgetretenem Recht aus den §§ 812 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt., 398 Satz 2 BGB (I.). 39Der darüber
- Jahresabschlüsse 2002 bis 2004 in Höhe von insgesamt 21.032,88 € aus abgetretenem Recht aus den
- verneint. 4.7172Die Klägerin hat danach aus abgetretenem Recht Anspruch auf Rückzahlung für
- grundsätzlich vereinbar ist. Danach erfasst § 319 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 HGB nicht die allgemeine
BSG - S 2 KA 167/07
Bundessozialgericht vom 17.09.2008
- Inhalt
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- der Honorarverteilung im HVV der beklagten KÄV (3.) sind nicht mit höherrangigem Recht vereinbar. Der
- höherrangigem Recht nicht in Einklang. Das führt zur Rechtswidrigkeit der Bescheide. 15 Mit Wirkung zum
- Senat dem nicht. Zu Recht weist die Klägerin in diesem Zusammenhang darauf hin, dass allein durch die
- vorliegenden Verstöße im EBM-Ä 2005 sowie im HVV der Beklagten gegen höherrangiges Recht bei der Bewertung bzw
- arztgruppenübergreifende allgemeine Leistungen eingeführt. Seitdem wird die ambulante ärztliche