Suche nach "recht allgemein"

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BFH - XI R 60/07

Bundesfinanzhof vom 14.05.2008
Inhalt
  • Bedarf, für den Bedarf seines Personals oder als unentgeltliche Zuwendung oder allgemein für
  • seiner vom Bundesfinanzhof (BFH) zugelassenen Revision rügt der Kläger Verletzung materiellen Rechts. Die

BFH - I R 69/08

Bundesfinanzhof vom 17.03.2010
Inhalt
  • Grenzdepartement und war im Grenzgebiet in Deutschland beschäftigt (vgl. allgemein BMF-Schreiben vom 11
  • , statt. 7Mit der Revision rügt das FA die Verletzung materiellen Rechts. Es beantragt, das angefochtene

BPatG - 25 W (pat) 120/02

Bundespatentgericht vom 12.02.2004
Inhalt
  • als eye-catcher angebrachte Hinweis auf „Messer und Gabel“ werde allgemein als Hinweis auf die
  • von Kombinationsmarken isoliert keine Rechte hergeleitet werden können (vgl BGH MarkenR 2002, 253, 256

KG Berlin - 12 U 25/06

Kammergericht vom 13.03.2017
Inhalt
  • , 632; Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - KGR 2004, 269; vgl. dazu allgemein BGH, Urteil vom 9
  • Bedeutung noch ist eine Entscheidung des Senats zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer

VG Minden - 9 L 657/07

Verwaltungsgericht Minden vom 16.01.2008
Inhalt
  • und Einsichtsmöglichkeiten sind in einem bebauten Innenstadtgebiet allgemein üblich und damit
  • nachbarlicher Belange rechtfertigen. Hierfür reicht es nicht aus, dass sich das Vorhaben insgesamt

OLG Köln - 16 Wx 94/09

Oberlandesgericht Köln vom 30.11.2009
Inhalt
  • war. Dies folgt aus den §§ 10 Abs. 2, 5 Abs. 3 TSG. Diese Regelungen sowie die allgemein für die
  • Geschlechtsumwandlung an die vom Geschlecht der Beteiligten zu 2. abhängigen Rechte und Pflichten nach

BGH - XI ZR 6/04

Bundesgerichtshof vom 25.10.2005
Inhalt
  • . Schmitt für Recht erkannt: Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des 5. Zivilsenats des
  • Berufungsgericht allerdings zu Recht davon ausgegangen, dass die Grundschuld nebst persönlicher
  • 20. Dezember 2005 - XI ZR 119/04, Umdruck S. 8). 16Zu Recht ist das Berufungsgericht auch davon
  • ) Infolge des wirksamen Widerrufs hat die Beklagte gegen die Kläger - wie das Berufungsgericht zu Recht
  • angenommen hat - aus abgetretenem Recht gemäß § 3 Abs. 1 HWiG einen Anspruch auf Erstattung des

BAG - 2 AZR 579/12

Bundesarbeitsgericht vom 25.04.2013
Inhalt
  • hat die Klage zu Recht abgewiesen. 15I. Die Kündigung vom 14. März 2011 ist wirksam. Sie hat das
  • Verfassung das Recht der Kirche anerkennt, hierüber selbst zu befinden. Es bleibt danach
  • , 130). Auch in diesen Fällen hat nach staatlichem Recht eine Interessenabwägung stattzufinden; dabei
  • staatlichen Gerichte haben zwischen den Grundrechten der Arbeitnehmer, etwa dem Recht auf Glaubens
  • Landesarbeitsgericht zu Recht angenommen, wegen des Kirchenaustritts des Klägers sei dem Beklagten

HessVGH - 2 UE 469/86

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 05.05.1987
Inhalt
  • : Der Beklagte habe die streitgegenständliche Umgehungsstraße zu Recht als Bundesstraße geplant. Der
  • Zuge der B 426 und B 449 zu Recht auf die §§ 17 ff. des Bundesfernstraßengesetzes in der Fassung vom 1
  • qualifizieren, ist das Verwaltungsgericht zu Recht nicht gefolgt. Der Senat kann auf sich beruhen lassen
  • , auch weiträumigen Verkehr aufzunehmen. Sie ist damit zu Recht als Teil des Netzes der Fernstraßen
  • Straßenverhältnisse im Planbereich zu Recht als völlig unzureichend eingestuft. Die lange, enge und durch zahlreiche

VG Aachen - 6 K 850/03

Verwaltungsgericht Aachen vom 09.11.2005
Inhalt
  • , Rdnr. 201 zu § 31 WHG. 66Der Planfeststellungsbeschluss verstößt nicht gegen zwingendes Recht oder
  • Maßnahme nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik, vgl. § 100 Abs. 1 WassG NRW, entsprechen
  • Planfeststellungsbeschluss zu Recht hinweist - auch eine hoheitliche und gemeinnützige Planung ihre
  • Grundstücks geltend macht, hat der Beklagte im Rahmen der Abwägung zu Recht darauf hingewiesen
  • Grundgesetzes (GG) verletzt zu sein. Denn dafür reicht aus, dass nach dem Vortrag des Klägers jedenfalls die

OLG Karlsruhe - 15 U 8/02

Oberlandesgericht Karlsruhe vom 04.04.2003
Inhalt
  • es sich unstreitig um Allgemeine Geschäftsbedingungen der Beklagten. 41 Im Hinblick auf die Auslegung
  • Dauer des Schuldverhältnisses werden die Rechte und Ansprüche aus dieser Lebensversicherung mit
  • Rechte aus dem Versicherungsvertrag geltend zu machen. Die der Sparkasse aus ihrer Abtretung
  • bestehen, wenn sie "bei Bedarf auch schon vor Eintritt des Versicherungsfalles" die Rechte aus dem

VG Saarlouis - 3 K 309/08

Verwaltungsgericht des Saarlandes vom 17.02.2009
Inhalt
  • besteht jedoch grundsätzlich keine allgemeine Belehrungspflicht des Dienstherrn über den Inhalt der
  • nicht verpflichtet, den Beamten über dessen Rechte und Pflichten jederzeit umfassend und aktuell zu
  • Vorschriften, die für die Rechte und Pflichten des Beamten bedeutsam sind (std. Rspr. des BVerwG, z.B
  • seine Rechte im Hinblick auf sein Dienstverhältnis befindet (BVerfG vom 23.11.1988 NVwZ-RR 1989, 487 ff

OLG Hamm: Pflichtangaben auf Werbeprospekten

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 14.01.2013
Inhalt
  • reicht aber nicht aus, um die Vermutung des Verfügungsgrundes zu widerlegen, weil es keine allgemeine
  • ihre Identität noch ihre Anschrift angegeben. Es reicht insoweit nicht aus, dass der Verbraucher sich
  • einiger Filialen im Osten der Bundesrepublik Deutschland angegeben. Das reicht aber nicht aus, weil im

OVG Niedersachsen - st seit 01.01.201

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 24.10.2014
Inhalt
  • Rundfunkbeitrag verstößt nicht gegen höherrangiges Recht (Berufung zugelassen). 2. In Niedersachsen ist
  • Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten verstoße gegen höherrangiges Recht. Der Beitrag stelle eine unzulässige
  • Beitragsfestsetzung verstoße nicht gegen höherrangiges Recht. Es handele sich nicht um eine Zwecksteuer, sondern um
  • Widerspruchsbescheid gegenüber dem Ausgangsbescheid verstößt nicht gegen geltendes Recht, weil das Verbot
  • Betriebsstätteninhaberin verstößt auch nicht gegen höherrangiges Recht. Die Regelungen des § 5 Abs. 1 RBStV in

OLG Karlsruhe - 1 U 261/08

Oberlandesgericht Karlsruhe vom 25.05.2009
Inhalt
  • erst recht eine Gefährdungssituation für die Fahrgäste entstanden und zudem gegen das
  • 35Zu Recht hat das Landgericht die Klage gegen den Beklagten Ziff. 2 abgewiesen. Aus dem
  • Beklagte Ziff. 2 unstreitig die Türen des Busses geöffnet hat. 46Zu Recht wendet sich die Klägerin
  • M.. Ungeachtet dessen, dass sich – wie das Landgericht zu Recht festgehalten hat – ein schuldhaftes
  • der Klägerin gegen die Beklagte Ziff. 1 59Im Ergebnis zu Recht hat das Landgericht auch Ansprüche