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Türchen No. 6 – Der Nikolaus war´s!
Rechtsanwältin Jessica Große-Wortmann vom 06.12.2012

Türchen No. 1 – Vielfältigkeit eines Juristen
Rechtsanwältin Jessica Große-Wortmann vom 01.12.2012

Türchen No. 2 – Gedichteter Diebstahl
Rechtsanwältin Jessica Große-Wortmann vom 02.12.2012

Internationales Familienrecht – Wiederholungsfragen
Rechtsanwältin Jessica Große-Wortmann vom 14.10.2012

Jeden Paragraphen unterwegs dabei? – Zwei Apps die das versprechen
Rechtsanwältin Jessica Große-Wortmann vom 27.09.2012

Der Ablauf des 1. Staatsexamens – Notenberechnung
Rechtsanwältin Jessica Große-Wortmann vom 26.09.2012

Klassiker Entscheidungen im Öffentlichen Recht
Rechtsanwältin Jessica Große-Wortmann vom 28.09.2012
LSG Berlin-Brandenburg - L 16 AL 483/06
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 12.09.2007
- Inhalt
-
- Potsdam S 15 AL 69/05 Landessozialgericht Berlin-Brandenburg L 16 AL 483/06 Die Berufung des Klägers
- gegen das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 18. Mai 2006 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche
- Bezug genommen. Das Sozialgericht (SG) Potsdam hat diese Klage mit Urteil vom 18. Mai 2006 abgewiesen
- Kläger beantragt, das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 18. Mai 2006 aufzuheben und die Beklagte
OLG Brandenburg - 4 U 71/07
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 02.04.2007
- Inhalt
-
- verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam (Az.: 2 O 598/06) wird zurückgewiesen. Der
- mit seiner Ehefrau in der Zeit vom 03. bis 10.09.2006 Gast im Hotel des Beklagten in Potsdam. Den
- greife. 16 Der Beklagte beantragt, 17das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 02.04.2007 (Az.: 2 O
- es darauf ankäme, ob er selbst oder seine ihn auf der Reise nach Potsdam begleitende Ehefrau den
VG Frankfurt (Oder) - 5 K 1999/04
Verwaltungsgericht Frankfurt an der Oder vom 31.03.2004
- Inhalt
-
- nicht anerkannte, hat der Kläger am 31. März 2004 Klage beim Verwaltungsgericht (VG) Potsdam erhoben
- , mit der er - nach Verweisung des Rechtsstreits durch Beschluss des VG Potsdam vom 11. Oktober 2004
- Verfahren vor dem VG Potsdam zum damaligen Az.: 1 K 1153/04: Bei einer Auszahlung öffentlicher Mittel
- Verfahren vor dem VG Potsdam (1 K 1153/04) gemachten Ausführungen trägt er ergänzend vor, es stünde weder
OLG Brandenburg - 1 U 3/10
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 16.04.2010
- Inhalt
-
- Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 16. April 2010 abgeändert: Die
- einstweilige Verfügung des Landgerichts Potsdam vom 10. Februar 2010 wird aufgehoben und die auf ihren
- , dass er sie nicht glaubhaft gemacht habe. 5Er beantragt sinngemäß, das Urteil des Landgerichts Potsdam
- vom 16. April 2010 abzuändern, indem die einstweilige Verfügung des Landgerichts Potsdam vom 10
LSG Berlin-Brandenburg - L 21 RA 250/03
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 18.05.2006
- Inhalt
-
- Potsdam S 16 RA 326/01 Landessozialgericht Berlin-Brandenburg L 21 RA 250/03 Die Berufung des Klägers
- hatte der Kläger sich an den Rat des Kreises Potsdam der ehemaligen DDR gewandt und die Feststellung
- Sozialgericht Potsdam erhobenen Klage hat der Kläger sein Begehren weiterverfolgt und zur Begründung
- Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 10. September 2003 sowie den Bescheid der Beklagten vom 20
LSG Berlin-Brandenburg - L 30 AL 106/05
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 17.03.2005
- Inhalt
-
- Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 17. März 2005 wird zurückgewiesen
- Arbeitsamt Potsdam - Dienststelle Luckenwalde – mit Wirkung zum 1. April 2000 arbeitslos und
- Arbeitsamt Potsdam mit Schreiben vom 16. Januar 2002 mit, dass für den Kläger ein Freistellungsauftrag für
- Kläger am 06. Oktober 2003 vor dem Sozialgericht Potsdam Klage erhoben. Die Verwertung des
- Sozialgericht Potsdam hat mit Urteil vom 17. März 2005 die Klage abgewiesen. Die Bescheide der Beklagten in
OLG Brandenburg - 4 U 116/04
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 08.06.2004
- Inhalt
-
- Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam vom
- Landgericht Potsdam die Beklagte zur Zahlung von 2.076,20 € verurteilt und die Klage im übrigen abgewiesen
- Abänderung des Urteils des Landgerichts Potsdam vom 08.06.2004 abzuweisen. 6Der Kläger beantragt, 7die
- den Erklärungen des Klägers in zwei mündlichen Verhandlungen vor dem Landgericht Potsdam – belegen
BGH - IXa ZB 287/03
Bundesgerichtshof vom 16.07.2004
- Inhalt
-
- ZPO keine Anwendung. BGH, Beschluß vom 16. Juli 2004 - IXa ZB 287/03 - LG Potsdam AG Brandenburg Der
- Rechtsbeschwerde gegen den Beschluß der 5. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam vom 9. September 2003
- Landgerichts Potsdam den vorgenannten Beschluß des Amtsgerichts mit Beschluß vom 9. Dezember 2002 auf
- an das Landgericht aufgehoben. 2. Die 5. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam hat den Beschluß des