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LSG Bayern - L 11 AS 624/10 B
Bayerisches Landessozialgericht vom 12.10.2010
- Inhalt
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- ein kleinerer Barbetrag oder ein sonstiger Geldwert zu verwerten wäre. In diesem Zusammenhang kann
- Bundesrates die Höhe der Barbeträge oder sonstigen Geldwerte im Sinne des § 90 Abs 2 Nr. 9 bestimmen (§ 96
- Hilfe zum Lebensunterhalt sondern Hilfe in einer sonstigen Lebenslage iSd § 73 SGB XII (vgl. Geimer
§ 20 BEZNG
Übertragungsverpflichtung des Bundeseisenbahnvermögens
- Inhalt
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- dingliche Rechte) sowie sonstiges Vermögen zu übertragen, soweit dies für das Erbringen von
§ 3 InvZulG 2010
Begünstigte Betriebe
- Inhalt
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- )Verlegen von Büchern und Zeitschriften; sonstiges Verlagswesen (ohne Software),d)Erbringung von
§ 217b SGB 5
Organe
- Inhalt
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- den Spitzenverband gerichtlich und außergerichtlich, soweit Gesetz oder sonstiges für den
§ 14 WBVG
Sicherheitsleistungen
- Inhalt
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- Verbrauchers können die Sicherheiten auch durch eine Garantie oder ein sonstiges Zahlungsversprechen
§ 5 HdlKlSchwV 1986
Ordnungswidrigkeiten
- Inhalt
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- vor dem Wiegen, der Einstufung oder der Kennzeichnung Fett-, Muskel- oder sonstiges Gewebe entfernt
LG Wuppertal - 6 T 613/06
Landgericht Wuppertal vom 25.10.2006
- Inhalt
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- , 8 C 300/06 Sachgebiet: Sonstiges Tenor: Die Sache wird ohne Sachentscheidung der Kammer an das
§ 16 WuSolvV
Zuordnung von KSA-Positionen zu KSA-Forderungsklassen
- Inhalt
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- .Zentralregierungen,2.Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften,3.sonstige öffentliche
- .Investmentanteile,11.Beteiligungen,12.Verbriefungen,13.sonstige Positionen,14.überfällige
- ;rperschaften teilhat.(4) Der KSA-Forderungsklasse sonstige öffentliche Stellen ist eine KSA
- Nebendienstleistungen abweichend von Satz 1 der KSA-Forderungsklasse sonstige Positionen zuordnen.(13
- zuzuordnen.(14) Der KSA-Forderungsklasse sonstige Positionen sind die folgenden KSA-Positionen
BPatG - 33 W (pat) 17/05
Bundespatentgericht vom 11.10.2005
- Inhalt
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- Eigenschaft oder ein sonstiges entscheidendes Merkmal der damit gekennzeichneten Dienstleistungen werten
- Verkehr u.a. zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Bestimmung oder der Bezeichnung sonstiger
OLG Zweibrücken - 3 W 130/04
Pfälzisches Oberlandesgericht vom 22.12.2004
- Inhalt
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- Sonstiges OLG Zweibrücken 22.12.2004 3 W 130/04 Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der
- sonstigen Bedeutung des in Frage stehenden Geschäfts orientierte Betrachtungsweise. Es verbietet sich
OLG Köln - 2 U 139/04
Oberlandesgericht Köln vom 16.03.2005
- Inhalt
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- sonstiges Verfahrensgrundrecht einer Partei verletzt ist, oder ob einer solchen entsprechenden
- Streitfall kann diese Frage deshalb offen bleiben, weil eine Verletzung eines sonstigen
§ 8 EAEG
Mittel der Entschädigungseinrichtung
- Inhalt
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- ;digungsfalls entstehenden Verwaltungskosten und sonstigen Kosten abzüglich der für diese
- von ihrem sonstigen Vermögen zu halten und zu verwalten.
- Entschädigungseinrichtung, die entstehenden Verwaltungskosten und sonstige Kosten, die durch die T
VG Aachen - 4 L 596/05
Verwaltungsgericht Aachen vom 26.09.2005
- Inhalt
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- "Ist-Kasse"-Beständen kommen kann, ohne dass die sonstigen Spalten Eintragungen aufweisen. 26Des
- ihr pauschal behaupteten Sachverhalts übersandt. 30Dem Gericht drängt sich auch aus sonstigen
- schwierige Rechtsfragen im Eilverfahren abschließend geklärt werden können. Etwaige sonstige nicht
VG Düsseldorf - 8 K 3993/97.A
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 27.01.2000
- Inhalt
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- xxxxxxxxxx) und der Ausländerbehörde sowie auf die Auskünfte und sonstigen Erkenntnisse ergänzend Bezug
- staatsangehörigkeitsrechtlichen oder sonstigen Beziehung des Klägers dorthin unbedenklich. Sie entspricht seiner eigenen Angabe
- , sonstige Papiere oder Nachweise besitze er nicht. 3 Mit Bescheid vom 05.05.1997 lehnte das Bundesamt den
BAG - 1 ABR 77/12
Bundesarbeitsgericht vom 18.03.2014
- Inhalt
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- Einigungsstelle Arbeitnehmer für Maßnahmen der beruflichen Bildung und sonstigen Bildungsmaßnahmen
- beruflichen Bildung und sonstigen Bildungsmaßnahmen freizustellen, soweit die seitens der
- Maßnahmen der beruflichen Bildung und sonstige Bildungsmaßnahmen freistellt. Er umfasst damit auch die