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VG Düsseldorf - 19 K 9818/97.A
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 10.11.2003
- Inhalt
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- Arbeitslosigkeit und allgemein nur geringer Verdienstmöglichkeiten schlecht. 26Auch sei es weiterhin
- (erneute) Einreise nach Deutschland im Dezember 1990. 57Ferner hat das Bundesamt zu Recht
- , der der Ausländer angehört, allgemein ausgesetzt ist, bei - generellen - Entscheidungen der obersten
- im Einzelfall Ausländern, die zwar einer allgemein gefährdeten Gruppe i.S. des § 53 Abs. 6 S. 2
- schlecht als recht durchgeschlagen zu haben, mangels finanzieller Mittel ohne die Möglichkeit, die bessere
OLG Düsseldorf - I-6 U 116/05
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 18.05.2006
- Inhalt
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- streitgegenständliche Klausel mit dem allgemein zwingenden Recht unvereinbar sei und daher zu einer
- , wäre es ohne die umstrittene Klauseländerung zu einem allgemein veränderten Schadensbedarf gekommen und
- Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge im Fall eines allgemein veränderten Schadensbedarfs wird bereits
- sie erst recht nicht unabweisbar. 5.5758Es besteht Wiederholungsgefahr. Die umstrittene
OVG Nordrhein-Westfalen - 6 A 4527/05
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 31.08.2007
- Inhalt
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- , beurteilt sich ausschließlich nach dem materiellen Recht. Ändert sich während des gerichtlichen
- Verfahrens das materielle Recht, so ist auf der Grundlage dieser Änderung zu entscheiden, ob das neue
- Recht einen durch das alte Recht begründeten Anspruch beseitigt oder unberührt lässt. Entscheidend ist
- , ob sich das geänderte Recht nach seinem zeitlichen und inhaltlichen Geltungsanspruch auf den
- Abs. 5 VwGO). 38Der Kläger hat zwar die allgemeine Höchstaltersgrenze der §§ 6 Abs. 1 Satz 1, 52
BSG - S 11 U 198/99
Bundessozialgericht vom 07.02.2006
- Inhalt
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- unbegründet. Das LSG hat sie zu Recht unter Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils und der entgegenstehenden
- ; die Rechtsvermutung umfasst erst recht die Feststellung, dass die in dem Bescheid über die
- SGB VII RdNr 5). Zu Recht weist das LSG auf die Rechtsprechung des BSG zu der vergleichbar
- ) eine Rechtsvermutung "entsprechend dem geltenden Recht (§ 589 Abs 2 RVO)". Die dort genannte
- medizinischen Feststellungen eindeutig an einem Herzinfarkt verstorben sei und bei ihm eine allgemeine
OLG Frankfurt - 20 W 22/02
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 06.08.2003
- Inhalt
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- zurückzuverweisen. Zwar verweist die sofortige weitere Beschwerde zu Recht auf § 44 Abs. 1 WEG, wonach der Richter
- - insoweit keine Differenzierung nach der Art des Musizierens vornimmt. Zu Recht hat das Landgericht
- Antragsteller bzw. deren Tochter beinhalte. Zu Recht hat das Landgericht festgestellt, dass der
- Recht auf das Ermessen der Wohnungseigentümerversammlung hingewiesen, Gebrauchsregelungen durch
- Wohnungseigentümer, allgemeine Ruhezeiten durch Beschluss festzulegen, §§ 21 Abs. 3, 23 Abs. 1 WEG
BGH - I ZR 176/05
Bundesgerichtshof vom 26.06.2008
- Inhalt
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- . Dr. Bornkamm und die Richter Pokrant, Prof. Dr. Büscher, Dr. Schaffert und Dr. Kirchhoff für Recht
- übergegangenem Recht der Versender wegen Verlusts von Transportgut in zehn Fällen auf Schadensersatz
- Schadensfall 6 hat das Berufungsgericht dagegen mit Recht ein Mitverschulden der Versenderin verneint, weil
- ) Im Schadensfall 6 hat das Berufungsgericht ein Mitverschulden der Versenderin allerdings zu Recht
- Allgemeine Beförderungsbedingungen mit Stand von Februar 1998 zugrunde, die auszugsweise folgende
LSG Nordrhein-Westfalen - L 7 B 3/00 V
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 11.10.2000
- Inhalt
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- (noch) nicht dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen, läßt daß
- 1 und 2 Satz 1 GG folgt eine objektiv-rechtliche Pflicht des Staates, das Recht auf Leben und
- der Krankenversicherung dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen
- - Erwerbseinkommen und Leistungen des Antragsgegners - vorzustrecken. Das Sozialgericht hat auch zu Recht
- auf Durchsetzung der von ihm geltend gemachten Rechte. Im Rahmen dieser Abwägung sind auch die
FG Hamburg - 1 Bf 25/11
Finanzgericht Hamburg vom 21.12.2012
- Inhalt
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- auszuschreiben, sei recht- und zweckmäßig und verletze den Kläger nicht in seinen Rechten. Eine
- hat die Klage zu Recht abgewiesen. Dem Kläger steht kein Anspruch zu, die Beklagte zu verpflichten
- Öffentlichen Recht, 12. Auflage 2010, § 27 Rn. 13 ff.) eine Verpflichtung zum Erlass einer Abhilfe- bzw
- eines Fachlehrers Allgemeine fachlichen Fortbildung in der Landespolizeischule (Besoldungsgruppe A
- , die Stelle eines Fachlehrers für die allgemeine fachliche Fortbildung in der Landespolizeischule neu
SozG Düsseldorf - S 26 R 205/06
Sozialgericht Düsseldorf vom 20.09.2007
- Inhalt
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- freien Unterhalts nicht voraus und führte daher nach bundesdeutschem Recht nicht zur
- Klägerin nicht im Sinne von § 54 Abs. 2 SGG, weil die Beklagte mit diesen Bescheiden zu Recht eine
- die Rente steigernde Beschäftigungszeit nach dem ZRBG abgelehnt hat und zu Recht auch eine frühere
- Anwendungsbereich und würde ausgehebelt, wenn über die sehr allgemeine Klausel des § 16 Abs. 3
- . Die allgemeine Klausel des § 16 Abs. 3 EVZStiftG "Weitergehende Wiedergutmachungs- und
OLG Hamburg - 1 Bf 25/11
Hanseatisches Oberlandesgericht vom 21.12.2012
- Inhalt
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- auszuschreiben, sei recht- und zweckmäßig und verletze den Kläger nicht in seinen Rechten. Eine
- hat die Klage zu Recht abgewiesen. Dem Kläger steht kein Anspruch zu, die Beklagte zu verpflichten
- Öffentlichen Recht, 12. Auflage 2010, § 27 Rn. 13 ff.) eine Verpflichtung zum Erlass einer Abhilfe- bzw
- eines Fachlehrers Allgemeine fachlichen Fortbildung in der Landespolizeischule (Besoldungsgruppe A
- , die Stelle eines Fachlehrers für die allgemeine fachliche Fortbildung in der Landespolizeischule neu
VG Frankfurt (Main) - 1 G 1016/07
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 06.06.2007
- Inhalt
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- errichtender Schiffe die Rede. Erst recht müsse dann aber für fertige Schiffe gelten, dass von einer
- des KWG verstößt insoweit auch nicht gegen höherrangiges Recht, insbesondere nicht gegen europäisches
- gegen höherrangiges Recht, insbesondere nicht gegen europäisches Gemeinschaftsrecht. Soweit die
- . Diese Ausführungen gehen zwar nicht über das allgemeine Interesse an der Vollziehung des Gesetzes
- hinaus. Indessen fallen in diesem besonderen Falle dieses allgemeine und das in § 80 Abs. 3 VwGO
BGH - IV ZR 169/08
Bundesgerichtshof vom 27.06.2008
- Inhalt
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- Richter Felsch und Dr. Karczewski auf die mündliche Verhandlung vom 24. März 2010 für Recht erkannt: Die
- Klägerin erhobene Stufenklage zu Recht insgesamt abgewiesen. 8I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt
- - worauf das Berufungsgericht zu Recht hingewiesen hat - nicht in einem die Leistungsverpflichtung
- Beklagten finden als Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) auf die Gruppenversicherungsverträge
- Allgemeine Versicherungsbedingungen unterliegen die Satzungsbestimmungen der Beklagten regelmäßig der
FG Niedersachsen - 1 K 166/12
Niedersächsisches Finanzgericht vom 16.05.2013
- Inhalt
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- die bloß allgemeine Erwartung, das geltende Recht werde zukünftig unverändert fortbestehen, keinen
- teleologischen und verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten. Gerade deshalb sei bislang zu Recht und
- . Der Beklagte hat zu Recht die an A aufgrund des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs geleisteten
- vor. 76Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet es, wesentlich Gleiches gleich
- Grundgesetzes geschaffenen Rechtsordnung und der auf ihrer Grundlage erworbenen Rechte. Wenn der
BGH - VII ZR 55/07
Bundesgerichtshof vom 24.07.2008
- Inhalt
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- , Prof. Dr. Kniffka, die Richterin Safari Chabestari und den Richter Dr. Eick für Recht erkannt: Auf
- Rechtsprechung entwickelte Privilegierung sei aber mit europäischem Recht vereinbar. Denn gemäß Art. 4
- Gesetz oder eine Verwaltungsanordnung geeignet ist, allgemeine Anerkennung und Anwendung zu finden und
- . Soweit eine Allgemeine Geschäftsbedingung nach ihrem Regelungsgehalt zwar den §§ 308, 309 BGB
- Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: Der Kläger
OVG Niedersachsen - 2 LB 364/12
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 08.01.2014
- Inhalt
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- Schülerbeförderung 1. Das Recht der Eltern auf freie Schulwahl sowie des Schülers auf Bildung
- werde ihm, dem Kläger, das Recht abgeschnitten, eine ihm genehme Schulform wählen zu dürfen. Der
- Trägerschaft erfolge danach gerade nicht. Ein unangemessener Eingriff in das Recht der Eltern, zwischen
- Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler der 1. bis 10. Schuljahrgänge der allgemein bildenden
- nächstgelegene Schule besucht hätte, die den gewählten Bildungsweg anbietet. Das Recht der Eltern auf freie