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SozG Duisburg - S 12 AL 17/06
Sozialgericht Duisburg vom 23.01.2007
- Inhalt
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- Aachen, S 11 AL 47/06, Urt. v. 22.08.2006, nicht rechtskräftig, das bei fehlender Kenntnis von der
- Meldung unmöglich oder unzumutbar machen, wobei Unkenntnis der Meldepflicht ein wichtiger Grund im Sinne
OLG Köln - 13 U 208/03
Oberlandesgericht Köln vom 16.06.2004
- Inhalt
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- : 13. Zivilsenat Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 13 U 208/03 Vorinstanz: Landgericht Aachen, 1
- O 193/03 Tenor: Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen
- Vollstreckungstitels aufgrund fehlender Vertretungsmacht der T. geltend zu machen. Eine wegen Verstoß
- Geschäftsbesorgerin bereits abgegebenen Unterwerfungserklärung geltend zu machen. 17a) Wer eine aus materiellen
- schließlich nicht mit Erfolg geltend machen, die Beklagte habe sie über eine "versteckte
VerfGH Berlin - VerfGH 152/00
Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin vom 13.03.2017
- Inhalt
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- -elektronischen Mittel ist durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen oder der betroffenen Person
- zu seiner Person machen könne; eine Situation, in die jeder Bürger geraten könne. Der Begriff sei zu
- , Auskunftsansprüche nach § 50 ASOG (vgl. hierzu BVerfG, NVwZ 2001, 185 f.) geltend zu machen und im
- -elektronischen Mittel durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen oder der betroffenen Person
- Daten verarbeitende bzw. verantwortliche Stelle durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen; werden
Strafrechtliche Probleme bei Kinderpronographie im Internet - Cache - Arbeitsspeicher - bloßes Betrachten
Rechtsanwalt Dr. Alexander Stevens vom 09.12.2012
- Inhalt
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- strafbar zu machen, muss der Täter die tatsächliche Verfügungsmacht über die kinderpornografische Schrift
- sich aber deswegen strafbar zu machen muss man sich die Kinderpornografie vor allem zielgerichtet
- . Kinderpornographie in den Arbeitsspeicher Ums kurz zu machen: Die zeitweise Speicherung der Daten im
- jugendponographischer Schriften strafbar zu machen, muss man diese nicht nur zielgerichtet besitzen, also die
§ 51 RechVersV
Zusätzliche Erläuterungen
- Inhalt
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- aufzunehmen. Außerdem sind die in diesem Abschnitt vorgeschriebenen Angaben zu machen.(2) An Stelle
- entsprechenden Angaben des vorausgegangenen Geschäftsjahres zu machen: 1.Schaden- und
- Versicherungsarten zu machen. Die Angabe des Rückversicherungssaldos gemäß Satz 1 Buchstabe f
- Versicherungsvertreter für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft sowie Personalaufwendungen nach dem anliegenden Muster 2 zu machen.(6) (weggefallen)
OVG Nordrhein-Westfalen - 6 B 133/10
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23.03.2010
- Inhalt
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- - Kriminalwache - mit den Beigeladenen rückgängig zu machen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter
- Beigeladenen rückgängig zu machen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der
- rückgängig zu machen und die Dienstposten anderweitig, z.B. mit dem Antragsteller, zu besetzen. Der
- aber nicht allein zur Grundlage seiner Entscheidung machen. 26Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 29
BPatG - 30 W (pat) 25/04
Bundespatentgericht vom 13.03.2006
- Inhalt
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- glaubhaft zu machen (vgl. Ströbele/Hacker a. a. O. § 43 Rdn. 77). Anhaltspunkte dafür, dass die Inhaberin
- Verfahrensbeteiligten, also von 2001 bis 2006 glaubhaft zu machen. Glaubhaft zu machen ist dabei
- glaubhaft zu machen; die ursprünglich im Verfahren vor dem Patentamt bereits eingereichten Unterlagen
BPatG - 3 ZA (pat) 25/03
Bundespatentgericht vom 16.09.2003
- Inhalt
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- Akteneinsichtsbegehren selbständig geltend zu machen (vgl BGH GRUR 1972, 441 – Akteneinsicht IX
- machen. Schon nach dem klaren Wortlaut des § 99 Abs 3 Satz 3 PatG und dem Zweck dieser Vorschrift ist es
- an der Einsicht darzulegen und glaubhaft zu machen. Dazu ist der Antragsteller allenfalls erst dann
- machen, hat weder die Nichtigkeitsbeklagte noch die Nichtigkeitsklägerin vorgetragen. Hellebrand Dr. Niklas Brandt Pr
LSG Bayern - L 11 B 121/05 SO ER
Bayerisches Landessozialgericht vom 13.04.2005
- Inhalt
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- Anordnungsanspruch - das ist der materiell-rechtliche Anspruch, auf den er sein Begehren stützt - glaubhaft machen
- , hat er es versäumt, die Eilbedürftigkeit dieses Antragsbegehrens glaubhaft zu machen. Dabei
- , so kann der ASt diese im hier vorliegenden Eilverfahren nicht geltend machen. Letztlich bleibt
- nicht geltend machen. Es soll ihm nach dem Willen des Gesetzgebers als mündigen und
BGH - V ZR 202/00
Bundesgerichtshof vom 22.06.2001
- Inhalt
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- für den Vertrauensschutz bildet, den § 121 Abs. 2 Sachen- RBerG dem Käufer gewährt (vgl. Czub in Czub
- Befugnis des Käufers eines volkseigenen Miteigentumsanteils, aus § 121 Abs. 2 Sachen- RBerG Rechte
- . 3 Sachen- RBerG zeigen, in besonderen Fällen auf den Ankauf des Grundstücks oder den Erwerb des
- Sachen- RBerG). d) Der Hinweis schließlich, dem vom Ankaufsrecht des Nutzers nicht betroffenen
AG Düsseldorf - 29 C 18143/95
Amtsgericht Düsseldorf vom 26.02.1996
- Inhalt
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- gezahlten Betrag keine weitere Forderung mit Erfolg gegenüber der Beklagten geltend machen. 31Soweit der
- zumindest im Wege der Klage nicht in der geltend gemachten Form geltend machen. Auszugehen ist zwar
- Ansprüche geltend zu machen. Insoweit handelt es sich um einen Vertag zugunsten Dritter (§ 328 BGB), aus
- diese Ansprüche in der gewählten Form nicht geltend machen. 32Soweit der Kläger eigene Ansprüche
SozG Berlin - S 83 KA 745/09 ER
Sozialgericht Berlin vom 19.02.2010
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- besseres Wissens einzugliedern und machen sich dergestalt schnell zu besseren "Laborangestellten
- Anordnungsgrund – die Eilbedürftigkeit der begehrten sofortigen Regelung – sind glaubhaft zu machen
- Verhaltensweisen Dritter geltend machen kann, hat sie zu einer wirtschaftlichen Beeinträchtigung nichts
- ergibt – Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund zwingend glaubhaft zu machen sind
Framing II: Wie ARD und ZDF den Rassismus in die erste Reihe gesetzt haben
Eva Engelken vom 18.06.2018
- Inhalt
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- vorstellbar machen Wenn die Angstframes nicht verbreiten werden, können sich gegenteilige Frames Bahn
- Bedrohungsszenario begreifbar machen, z.B. „Flut“, „Aussterben“ etc. Schritt drei: Die Frames den Leuten in die
- & Co bewusst oder grob fahrlässig zum Erfüllungsgehilfen der AfD machen lassen. Immer und immer
- . begreifbar machen. Uns selber als gute und kompetente Zuwanderungsmanager bezeichnen. Etc. Storytelling
BGH - III ZR 109/02
Bundesgerichtshof vom 03.07.2003
- Inhalt
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- Auskunft über den Verbleib herauszugebender Sachen wegen § 883 Abs. 2 ZPO grundsätzlich ein
- Rechtsschutzbedürfnis fehle, wenn der Kläger die herauszugebenden Sachen auch ohne Durchsetzung eines
- belegt werde, daß der Kläger konkrete Angaben zum Wert der vermißten L. -Aktien machen könne. Die
- beweglicher Sachen oder Grundstücke, auf Verschaffung des Besitzes an Sachen, auf Abtretung von Forderungen
- bereits jetzt klar, daß er Herausgabe (im engeren Sinne) der gegenständlich noch vorhandenen Sachen
OLG Celle - 4 U 85/03
Oberlandesgericht Celle vom 01.08.2003
- Inhalt
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- über Behinderungen durch eine solche Auflage zum Vorwurf machen will. Da schon eine Täuschung der
- soll, in der Regel gerade nur die Sachen für dieses Verfahren auszuwählen, in denen die Sachund
- (OLGR Celle 2003, 9 ff). Welcher Zeitaufwand bei schwierigen Sachen erforderlich ist und ob eine
- Entscheidung in solchen Sachen nach § 522 Abs. 2 ZPO erst nach Abwarten der Berufungserwiderung
- Erwiderungsfrist von ca. 4 Wochen gewährt wird, könnte auch in schwierigen Sachen in der Regel nach ca. 6