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EuGH - C-113/89

Europäischer Gerichtshof vom 19.01.2006
Inhalt
  • , – durch Rechts‑ oder Verwaltungsvorschriften und/oder – durch für allgemein verbindlich erklärte
  • Arbeitsverhältnis anwendbaren Recht die in Artikel 1 Absatz 1 genannten Unternehmen den in ihr Hoheitsgebiet
  • keinesfalls die vom Gerichtshof im Urteil Vander Elst aufgestellten Kriterien und mache das Recht neu
  • Recht zuerkannt habe, zu überprüfen, ob die entsandten Arbeitnehmer, die Drittstaatsangehörige seien
  • Kosten aufzuerlegen. Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Erste Kammer) für Recht erkannt und

VG Braunschweig - 4 B 1373/14

Verwaltungsgericht Braunschweig vom 12.09.2014
Inhalt
  • Versetzungen und Überweisungen an den allgemein bildenden Schulen (Durchlässigkeits- und
  • berücksichtigt worden ist und ob die Notengebung sich im Rahmen allgemein anerkannter pädagogischer
  • allgemeine Leistungsstand des Antragstellers zu 1. eine erfolgreiche Mitarbeit in der 8. Jahrgangsstufe
  • , dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes die Verwirklichung eines Rechts des
  • Satz 1 NSchG mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, sofern nicht durch Rechts- oder

OVG Niedersachsen - 4 B 1373/14

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 12.09.2014
Inhalt
  • Versetzungen und Überweisungen an den allgemein bildenden Schulen (Durchlässigkeits- und
  • berücksichtigt worden ist und ob die Notengebung sich im Rahmen allgemein anerkannter pädagogischer
  • allgemeine Leistungsstand des Antragstellers zu 1. eine erfolgreiche Mitarbeit in der 8. Jahrgangsstufe
  • , dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes die Verwirklichung eines Rechts des
  • Satz 1 NSchG mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, sofern nicht durch Rechts- oder

BGH - I ZR 200/04

Bundesgerichtshof vom 11.01.2007
Inhalt
  • Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 12
  • Differenzierung nach neuem und altem Recht nicht erforderlich. 243. Das Berufungsgericht hat keine
  • Recht hat das Berufungsgericht angenommen, dass die Handtaschen der Modellreihen "Kelly" und
  • - Les-Paul-Gitarren). 33d) Zu Recht hat das Berufungsgericht weiterhin angenommen, dass die
  • Berufungsgericht ist auch zu Recht davon ausgegangen, dass der unterschiedliche Vertriebsweg einer

OLG Köln - 12 U 220/02

Oberlandesgericht Köln vom 13.01.2005
Inhalt
  • Gestellung einer Barkaution zu schaffen. Auch dass sie in diesem Zusammenhang allgemein nach der
  • rechtsverbindliche Antwort zu erwarten. Der Inhalt ihrer Aussage ergibt nämlich nur, dass sie allgemein die
  • Bedeutung mehr noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen

VG Saarlouis - 5 K 130/05

Verwaltungsgericht des Saarlandes vom 16.01.2008
Inhalt
  • Tatsache, dass § 64 Abs. 4 BBergG nur das Recht auf Einsichtnahme verleihe, um einem eventuell von
  • , das nur ein Recht auf Einsichtnahme vorsehe, werde vom europäischen Umweltinformationsrecht
  • berechtigtes Interesse geltend mache. Das Recht auf Einsichtnahme in das Grubenbild sei aber auch bei
  • Einsichtnahme und erst Recht auf Erstellung von Kopien ausscheide. Zur Beantwortung der Frage, ob ein
  • Sonderregelung für Einsichtnahmen in das Grubenbild auch den Vorschriften vor, die das Recht auf

BSG - B 6 KA 1/01 R

Bundessozialgericht vom 13.03.2002
Inhalt
  • allgemein-ärztliche Pflichten zu verstoßen. Zuwachsbegrenzungsregelungen, die allein auf die Fallzahl
  • auch mit höherrangigem Recht in Einklang. Zu Recht ist das LSG davon ausgegangen, dass gesetzliche
  • = SozR 2200 § 368f Nr 15 und allgemein SozR 3-2200 § 368f Nr 3 S 5). Die Regelung über die
  • . Als unmittelbar geltendes untergesetzliches Recht bedürfen sie für ihre Rechtsverbindlichkeit keiner
  • höherrangigem Recht in Einklang stehen (BSGE 86, 16, 21 = SozR 3-2500 § 87 Nr 23 S 120; BSG SozR 3

BGH - I ZR 135/98

Bundesgerichtshof vom 04.05.2000
Inhalt
  • Raebel für Recht erkannt: Die Revision der Beklagten gegen das Grundurteil des 5. Zivilsenats des
  • Beurteilung hält der revisionsrechtlichen Überprüfung stand. 1. Das Berufungsgericht hat im Ergebnis zu Recht
  • Berufungsgericht zu Recht, daß die Klägerin nach dem Inhalt des Frachtbriefes Absenderin des
  • Recht kennt. Davon kann bei einem auswärtigen Luftfrachtführer - wie hier bei der in den USA ansässigen
  • versteht (vgl. auch Koller, Transportrecht, 4. Aufl., HGB § 453 Rdn. 4 zum neuen Recht). Die Beklagte

LG Bonn - 18 O 215/03

Landgericht Bonn vom 01.04.2004
Inhalt
  • , 47, 48, 55, 60 InsO Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften Leitsätze: 1. Zum
  • recht gelten, weil diese gegenüber ihm eine besondere Haftungsverpflichtung für den ihm zustehenden
  • Insolvenzforderung zu begründen. Im Übrigen begründet diese allgemeine Geschäftsbedingung keine gesteigerte
  • Abs. 1 InsO zu. Zwar ist der Insolvenzverwalter zur Wahrung der Rechte der Aussonderungsberechtigten

LSG Thüringen - L 5 VU 784/05

Thüringer Landessozialgericht vom 26.06.2008
Inhalt
  • – Versorgung und Integration – für das soziale Entschädigungs¬recht zuständig. Zur Ergänzung des Tatbestandes
  • fristgerecht eingelegt worden. B. Die Berufung ist jedoch unbegründet. Das SG hat zu Recht entschieden
  • Sozialrecht allgemein noch im sozialen Entschädigungsrecht im Besonderen (vgl. BSG, a.a.O.). Die
  • handelt es sich nicht um allgemeine Tatsachen, sondern um medizinische Fragen, die ohne
  • Taubheit grenzende kombinierte Schwerhörigkeit rechts, eine mittelgradige überwiegende

BGH - 1 StR 272/09

Bundesgerichtshof vom 12.01.2010
Inhalt
  • . Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: 1. Auf die Revisionen
  • Stahlbetonkonstruktion der gesamten Eissporthalle - befinden sich in einem allgemein als gut zu bezeichnenden
  • , allgemein als gut zu bezeichnender Zustand) - aber letztlich ausdrücklich positiv zur Tragfähigkeit
  • nicht fehlerfrei. 9Für die Kämpferträgerkonstruktion gab es eine allgemeine baurechtliche Zulassung
  • Jahr 2001 stellte die Stadt Bad Reichenhall - allgemeine - Überlegungen an, was mit dem Gebäudekomplex

KG Berlin - 5 W 156/06

Kammergericht vom 13.03.2017
Inhalt
  • ein solches Recht in Textform spätestens bis zur Lieferung der Waren zu belehren. 2. Eine lediglich
  • geworden sei. Hinzu komme, dass dieses Recht nicht nur innerhalb von zwei Wochen ausgeübt werden
  • Form nach aktuell geltendem Recht vor Vertragsschluss über das Widerrufsrecht zu belehren ist
  • Widerrufsfrist auszulösen (vgl. heute § 355 BGB). 22 2. Mit Recht beanstandet die Antragstellerin
  • Mitteilung einer Zweiwochenfrist nicht gerecht, da die Frist - worauf die Antragstellerin mit Recht

Anlage 1 SpedKfmAusbV 2004

(zu § 5)
Inhalt
  • Verkehrsträgern anwenden d) branchen- und betriebsübliche allgemeine Geschä
  • 1.2 Berufsbildung (§ 4 Nr. 1.2) a) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen
  • b) Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag erläutern c) gesetzliche, tarifliche
  • ; 4 Nr. 6) a) Rechtsgrundlagen des Speditionsvertrages und die sich daraus ergebenden Rechte und
  • ür Kunden besorgen k) Rechte und Pflichten aus betrieblichen Haftpflicht- und

FG Niedersachsen - XI R 4/13

Niedersächsisches Finanzgericht vom 13.12.2012
Inhalt
  • allgemeine Umsatzsteuer auf 7 v. H. u. a. bei der Lieferung von Pferden einschließlich reinrassiger
  • ermächtigt werden, bestimmte Rechte an Grundstücken, dingliche Rechte und Anteilrechte und Aktien in Bezug
  • i. S. d. Art. 14 f. MwStSystRL und des § 3 Abs. 1 UStG sind dagegen Rechte und sonstige Werte
  • Ausgestaltung der Übertragung der Rechte in den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten (Urteil vom 15

OLG Zweibrücken - 3 W 198/04

Pfälzisches Oberlandesgericht vom 21.01.2005
Inhalt
  • nachvollziehbar; Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze sind nicht erkennbar
  • streitbefangenen Garage bestätigt worden ist, beruht nicht auf einer Verletzung des Rechts (§ 27 Abs. 1 FGG
  • nachzuprüfen hat, ob die angefochtene Entscheidung auf einer Verletzung des Rechts beruht; eine
  • dinglichen (hier: Wohnungseigentums-) Rechts kann sich regelmäßig darauf verlassen, dass Umfang und
  • Grenzen seines Rechts aus dem Grundbuch ersichtlich sind. Das Verhalten der Beteiligten zu 3) und 4