Suche nach "recht allgemein"

Ergebnisse 8469

Seite 271 von 565

LSG Bayern - L 10 AL 84/06

Bayerisches Landessozialgericht vom 26.03.2009
Inhalt
  • mit geschwollenem Gesicht ausgesehen "wie eine, die ständig Kater habe". Es sei sein gutes Recht
  • Recht eine Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung festgestellt habe. Aufgrund der Zeugenaussage sei das SG
  • hat die Bewilligung von Alhi für die Zeit vom 31.05.2003 bis 11.07.2003 zu Recht aufgehoben und
  • Änderung, die sich auf Grund oder Höhe der bewilligten Leistung auswirkt. Die Beklagte hat zu Recht
  • somit gemäß § 48 Abs 1 und 2 Nr 4 SGB X zu Recht erfolgt. Gemäß § 50 SGB X ist der aufgrund der

BGH - VIII ZR 348/06

Bundesgerichtshof vom 16.07.2008
Inhalt
  • . Milger sowie den Richter Dr. Achilles für Recht erkannt: Auf die Revision des Klägers wird unter
  • Unwirksamkeit einer Klausel wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen zwingendes Recht
  • sozialer Schwäche oder Unterordnung erteilt wird (Brühann in: Grabitz/Hilf, Das Recht der Europäischen
  • Anforderungen an die Auslegung des Begriffs der Einwilligung ist im nationalen Recht Rechnung zu tragen
  • erschöpfe. Wie bereits das Landgericht zu Recht ausgeführt habe, stehe demjenigen, der an dem Rabattsystem

VG Saarlouis - 6 K 214/08

Verwaltungsgericht des Saarlandes vom 08.07.2010
Inhalt
  • den Begriff des Rechtsverhältnisses sehr weit, d.h. allgemein im Sinne einer rechtlichen, Rechte und
  • Partei „Die Linke“ (vormals „Linkspartei.Saar“ bzw. „PDS-Saar“) sei bis zum 31.12.2007 zu Recht
  • . Er habe aber selbst das Recht, seine Grundrechte zu verteidigen. Wegen der weiteren Einzelheiten des
  • Recht zum Gegenstand haben. (Vgl. Kopp/Schenke, VwGO Kommentar, 16. Aufl. 2009, § 43 Rdnr. 11; Happ
  • . 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht, und zwar weder unter dem

OLG Köln - 7 U 68/96

Oberlandesgericht Köln vom 19.12.1996
Inhalt
  • abgetretenem Recht des Herrn und der Frau H. auf Schadensersatz in Anspruch, den sie auf insgesamt
  • Bundesfinanzministers vom 4.2.1992 geführt und erst zu diesem Zeitpunkt habe allgemein ein entsprechendes
  • zulässig, aber unbegründet. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Landgericht einen
  • Pflichten gegenüberstehen, gelten im vorliegenden Fall erst recht, wo es nur einseitig um die
  • allgemeine Fragen geantwortet, wobei ihm zu diesem Zeitpunkt nicht einmal ein Vertragsentwurf vorgelegen

SozG Bremen - S 1 KA 9/08

Sozialgericht Bremen vom 05.08.2009
Inhalt
  • . Erst recht, wenn die wissenschaftliche Nutzenbewertung seit langem umstritten sei und sich
  • , Wirksamkeit und Unbedenklichkeit, jeweils nach Maßgabe des allgemein anerkannten Stan-des der
  • -waltungsgericht war im streitigen Zeitraum die arzneimittelrechtliche Verkehrsfähigkeit auf-recht erhalten
  • Quartalen I und II/2007 zu Recht als unwirtschaftlich an und setzte Regresse in Höhe der Nettobeträge von
  • resultierende allgemeine Aufklärungspflicht der Bevölkerung seitens der Leis-tungsträger kann er sich

BGH - XI ZR 36/09

Bundesgerichtshof vom 17.11.2009
Inhalt
  • . Joeres, Dr. Ellenberger, Maihold und Dr. Matthias für Recht erkannt: Die Revision der Kläger gegen
  • Recht hat 11das Berufungsgericht sowohl die prozessuale Gestaltungsklage analog § 767 Abs. 1 ZPO als
  • Darlehensvaluta nicht empfangen, zu Recht nicht gemäß § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO zugelassen hat. 2. Das
  • "Recht" des Versprechensempfängers im Sinne von § 216 Abs. 2 Satz 1 BGB. Einer direkten Anwendung
  • Schuldrechts auch kein Anlass, weil nach altem Recht die Ansprüche aus dem Darlehen und aus dem abstrakten

BGH - Xa ZR 89/09

Bundesgerichtshof vom 15.04.2010
Inhalt
  • Richterin Mühlens und die Richter Dr. Bacher und Hoffmann für Recht erkannt: Die Revision gegen das am
  • der Klausel 1 geltend gemachten Unterlassungsanspruch zu Recht verneint. Zutreffend hat es angenommen
  • Werkleistungen durch den Verwender zum Gegenstand haben. Das Berufungsgericht ist zu Recht davon
  • -Recht, 5. Aufl., § 308 Nr. 5 Rdn. 17; Fuchs in: Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 6. Aufl., § 308 Nr
  • gehört auch, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen wirtschaftliche Nachteile und Belastungen so deutlich

OVG Nordrhein-Westfalen - 12 A 3325/08

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.12.2009
Inhalt
  • , wonach sich dem geltenden Recht – anders als der bis 1992 geltenden Fassung des
  • " auch im Recht der Blindenund Gehörlosenhilfe nach dem GHBG anwendbar sei. 16Zur Begründung seiner
  • rückwirkender Leistungen im Recht der Blinden- und Gehörlosenhilfe nach Maßgabe auch der
  • Prozesskostenhilfebeschluss 16 E 611/07 im Recht der Blinden- und Gehörlosenhilfe keine Anwendung finde, dürfe
  • Beklagte zu Recht darauf, dass etwa die Regelung des § 16 Abs. 2 Satz 2 SGB I, nach der – ist eine

BGH - Zur Zulässigkeit der Entfernung und Zerstörung von Kunstinstallationen in einem Museum

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 10.06.2019
Inhalt
  • Künstlers Rechte - die Kunst des Rechts, 2007, S. 47, 59). Anders als bei zerstörungsfrei entfernbaren
  • grundsätzlich das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werks zu verbieten, die
  • entfernbaren Kunstwerken wäre dieses Recht völlig aufgehoben, wenn der Urheber einer mit einem Gebäude unlösbar
  • Bauwerks zuzumuten sind. Diese Grundsätze gelten erst recht, wenn nicht die Änderung eines Werks der
  • Berufungsgericht hat die Deinstallation des Werks der Klägerin zu Recht am Maßstab des § 14 UrhG gemessen

LAG Hessen - 11 Sa 2089/06

Hessisches Landesarbeitsgericht vom 23.10.2007
Inhalt
  • allgemein zu Recht angenommen, dass die Kollisionsnorm von § 33 Abs. 1 AGG alle in § 1 AGG
  • Grundsätze von Recht und Billigkeit gemäß § 75 Abs. 1 BetrVG. Bei rentennahen Arbeitnehmern wie dem Kläger
  • . Maßgeblich ist daher, ob die Klausel den Grundsätzen von Recht und Billigkeit entspricht (§ 75 Abs. 1
  • Gleichbehandlungsgrundsatz als einen der Grundsätze von Recht und Billigkeit gemäß § 75 Abs. 1 Satz 1 BetrVG zu
  • jeweils handelt, ergibt sich aus dem jeweiligen nationalen Recht. 60 Der Zweck von

BGH - IX ZR 141/06

Bundesgerichtshof vom 14.05.2009
Inhalt
  • . Ganter und die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Vill, Dr. Fischer und Grupp für Recht erkannt: Auf die
  • zugefügt hat. 23Der Beklagte hätte möglicherweise allgemein erkennen können, dass seine Beratung im
  • tragen. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Die Klägerin macht gegen den beklagten Steuerberater
  • Vermögensgesetzes eines besseren Rechts als der Verkäufer berühmte) geführte Prozess gab dem Beklagten

KG Berlin - 9 U 178/09

Kammergericht vom 27.08.2009
Inhalt
  • seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht sowie sein Recht am eigenen Bild. 1. 8Die Zulässigkeit einer
  • Antragsgegnerin an einer öffentlichen Berichterstattung das Recht des Antragstellers auf Anonymität überwiegen
  • Person gehörende Recht auf Anonymität im Rahmen der Abwägung erheblich zu gewichten. 16 Dieses Recht
  • folgt aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und gibt einen Anspruch dagegen
  • Öffentlichkeit gebracht werden. Auch das Recht auf Anonymität ist allerdings nicht schrankenlos

BVerfG - 2 BvR 1533/94

Bundesverfassungsgericht vom 07.12.1999
Inhalt
  • mündlichen Verhandlung vom 10. November 1999 durch Urteil für Recht erkannt: Der Beschluß des
  • einem Jahr bestraft. 59 6. Nach bundesdeutschem Recht wird Fahnenflucht mit Freiheitstrafe bis zu fünf
  • . 76 Einen dem § 256 Nr. 1 StGB/DDR entsprechenden Tatbestand kennt das bundesdeutsche Recht nicht
  • DDR geprägt gewesen. Er habe von seinem Recht auf Wehrdienstverweigerung Gebrauch gemacht. Nachdem
  • Völkerrechtsgemeinschaft allgemein anerkannten Menschenrechte in schwerwiegender Weise mißachtet haben, hat

VerfGH Berlin - VerfGH 138/01

Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin vom 29.10.1997
Inhalt
  • erst nach Geltung des neuen Rechts ergangen sei. Sein Recht auf Freizügigkeit werde ferner dadurch
  • . 1 VvB. Das Recht auf Freizügigkeit verlange die Einhaltung des Gesetzesvorbehalts in Art. 59 Abs. 1
  • beeinträchtigt, dass er ergangen sei. Sein Recht auf Freizügigkeit werde ferner dadurch
  • . 15 Abs. 4 VvB, insbesondere in das Recht auf Gewährung eines fairen Verfahrens eingegriffen. 9Gemäß
  • . a. O., Art. 10 Rn. 5; zum Bundesrecht vgl. BVerfGE 79, 127 ). Erst recht kann sich der

Rechtsanwalt Stefan Müller-Römer

Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz IT-Recht
Interessiert
  • Urheber- und Medienrecht, IT-Recht + Datenschutz, Markenrecht, Wettbewerbsrecht
  • , Wirtschaftsrecht allgemein (auch international), Gesellschaftsrecht (insbesondere für Start-Ups) Verhandlungen und Verträge in Englisch Sportrecht