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HessVGH - 1 TG 85/91

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 18.02.1991
Inhalt
  • herleiten kann, so hat er doch das Recht, sich zu bewerben, und einen Anspruch auf rechtsfehlerfreie
  • das Recht auf eine faire und chancengleiche Behandlung unter Einhaltung des eventuell gesetzlich
  • Innern kann zwar durch eine allgemeine Neuregelung diese Selbstbindung generell für die Zukunft
  • ihrer Rechte gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen können. Dies bedeutet, daß der

BGH - IX ZR 9/08

Bundesgerichtshof vom 19.11.2009
Inhalt
  • , Prof. Dr. Gehrlein, Dr. Fischer und Grupp für Recht erkannt: Auf die Revision des Klägers wird das
  • , das mit der Klage geltend gemachte Recht als in der Person des Klägers entstanden erscheinen zu
  • für die Frage der Werthaltigkeit einer gegen ihn gerichteten Forderung nur der allgemeine Maßstab
  • das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Die Beklagte gewährte dem Ehemann

BPatG - 30 W (pat) 14/02

Bundespatentgericht vom 22.09.2003
Inhalt
  • Satz 2 MarkenG zu Recht zurückgewiesen worden. Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr erfolgt durch
  • ausgelöste entsprechende Gewöhnung des Verkehrs gewinnen (vgl Ströbele/Hacker aaO § 9 Rdn 474). Erst Recht
  • allgemeine Verkehrskreise uneingeschränkt zu berücksichtigen sind. Auch insoweit ist aber davon
  • mitprägende Wirkung auf den Gesamteindruck reicht dabei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

BGH - III ZR 223/00

Bundesgerichtshof vom 10.05.2001
Inhalt
  • Richter Dr. Rinne und die Richter Streck, Schlick, Dr. Kapsa und Galke für Recht erkannt: Auf die
  • hätte sich, wie die Revision zu Recht rügt, das vorhandene "Restitutions-Risiko" nur dann verwirklicht
  • zu hohe Preisvorstellungen gehabt habe. Träfe dies zu, so hätte sich das allgemeine - vom
  • des Revisionsrechtszuges, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen Tatbestand Die

KG Berlin - 7 U 114/07

Kammergericht vom 13.03.2017
Inhalt
  • signalisiert wird (BGH a.a.O.). 10 Diese Verhandlungen sind aber, worauf die Beklagte zu Recht
  • ausgeschlossen, die im ersten Rechtszug zu Recht zurückgewiesen wurden. Das ist hier ersichtlich
  • Nachunternehmervertrages, bei der es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABG) handelt, wegen Verstoßes gegen
  • noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung

BVerfG - 1 BvR 432/00

Bundesverfassungsgericht vom 03.07.2001
Inhalt
  • , müsse dieses erst recht auch für Duldungspflichten gelten. Überdies habe das Landgericht den
  • Versorgungsunternehmen kein grundsätzliches Recht zugebilligt, fremde Grundstücke ohne Enteignung für
  • , die Beschwerdeführer seien nach § 1004 Abs. 2 BGB i.V.m. § 8 Abs. 1 der Verordnung über Allgemeine
  • , S. 143 im Hinblick auf die entsprechende Regelung des § 8 Abs. 1 der Verordnung über Allgemeine
  • Verletzung ihrer verfassungsmäßigen Rechte aus Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG. Zudem

BVerwG - 2 B 56.11

Bundesverwaltungsgericht vom 03.06.2011
Inhalt
  • vom 21. Januar 2003 (BGBl I S. 90) und vom 3. Juni 2008 (BGBl I S. 970) in seinem Recht aus Art. 3
  • die Einschätzung, ob eine Einheit zu Recht nicht in den Katalog des § 22 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 EZulV
  • allgemeine Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die von der Beschwerde aufgeworfene Rechtsfrage
  • Besoldungsrechts erforderlich macht. 6Der allgemeine Gleichheitssatz gemäß Art. 3 Abs. 1 GG gebietet
  • des revisiblen Rechts aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der

BGH: Schutz der Privatsphäre wird geschwächt oder entfällt ganz wenn Betroffener mit Veröffentlichung gewöhnlich als privat geltender Angelegenheiten einverstanden war

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 23.10.2018
Inhalt
  • . 1. Das Berufungsgericht hat allerdings zu Recht angenommen, dass die Veröffentlichung der
  • Ausprägung als Recht auf Achtung der Privatsphäre, das jedem einen autonomen Bereich der eigenen
  • kann. Dazu gehört auch das Recht, für sich zu sein, sich selber zu gehören und den Einblick durch
  • die beanstandete Passage das Recht des Klägers auf Achtung der Privatsphäre. a) Nach dem
  • Betroffene nicht auf ein Recht zur Privatheit hinsichtlich solcher Tatsachen berufen, die er selbst der

HessVGH - 3 UE 1600/87

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 07.01.1988
Inhalt
  • beanstandet werden, da es allgemein anerkannten Ausbildungsbüchern entstammte. Im mündlichen Teil des
  • sei unbegründet, denn der Kläger habe aufgrund seiner Leistungen die Jägerprüfung zu Recht nicht
  • Sitzposition habe nicht § 2 Abs. 1 JPO verletzt. Dort werde nur in einer allgemein gebräuchlichen
  • Berufung ist unbegründet. 28 Das Verwaltungsgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen, denn die
  • , allgemein gültige Bewertungsgrundsätze nicht beachtet, gegen Verfahrensvorschriften verstoßen

BGH - XII ZR 188/08

Bundesgerichtshof vom 30.10.2008
Inhalt
  • ein Recht zur fristlosen Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB bestehen, wenn der Vermieter gegenüber
  • Richterin Dr. Hahne und die Richter Dose, Dr. Klinkhammer, Schilling und Dr. Günter für Recht erkannt: Auf
  • vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt hat oder ob er die allgemein anerkannten
  • Mietvertragspartei kann ein Recht zur fristlosen Kündigung 11gemäß § 543 Abs. 1 BGB bestehen, wenn infolge des
  • Klägerin zu Recht eine Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG). 16aa

LG Berlin - 26 O 242/07

Landgericht Berlin vom 13.03.2017
Inhalt
  • Recht zum Besitz. 3. Die Höhe der Sicherheitsleistung im Rahmen der vorläufigen Vollstreckbarkeit
  • ihm kein Recht zum Besitz zusteht (3.) und er auch keine sonstige Einreden geltend machen kann (4
  • November 2001 (Anlage K 4) nicht mehr das Recht zu, bis zu 132.000,00 DM einzubehalten. Denn mit
  • Recht zum Besitz berufen. 59 a) Dieses folgt insbesondere nicht aus dem bedingten Bürgschaftsvertrag
  • .), gleichwohl folgte aus diesem Anwartschaftsrecht kein Recht zum Besitz des Anwartschaftsberechtigten (BGHZ

OLG Celle - 14 U 97/07

Oberlandesgericht Celle vom 19.12.2007
Inhalt
  • : Bürgerliches Recht Normen: StVO § 9 Abs 1 Satz 4, StVO § 4 Abs 1 Satz 1, ZPO § 286 Abs 1 Satz 1 Leitsatz
  • Oberlandesgericht ..., die Richterin am Oberlandesgericht ... und den Richter am Oberlandesgericht ... für Recht
  • Kläger wendet mit seiner Berufung zu Recht ein, dass das Landgericht rechtsfehlerhaft von einem gegen
  • zugrundeliegenden Erfahrungstypik (vgl. dazu allgemein OLG Frankfurt, OLGR 2002, 51 - jurisRdnr. 1 - m
  • Vortrag der Beklagten dazu ist ohne Substanz, denn sie stellen lediglich allgemein die Mutmaßung

SozG Gelsenkirchen - S 27 AS 667/11 ER

Sozialgericht Gelsenkirchen vom 30.03.2011
Inhalt
  • , welche von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen würden. Die Rechtsprechung des BSG sei auf
  • Bescheinigung nach § 5 des Gestzes über die Allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern
  • , aus dem der Antragsteller eigene Rechte - insbesondere Leistungsansprüche - ableitet
  • /38 EG einen Anspruch auf Sozialhilfe oder vor Erwerb des Rechts auf Daueraufenthalt
  • , zu gewähren. Gemäß Art. 37 der Richtlinie 2004/38 EG lässt diese Richtlinie jedoch Rechts- und

BGH - X ZR 253/01

Bundesgerichtshof vom 19.11.2002
Inhalt
  • und die Richter Prof. Dr. Jestaedt, Scharen, Keukenschrijver und Asendorf für Recht erkannt: Die
  • . oder vielmehr allgemeine Flugkosten gemeint seien. Damit werde dem Kunden der Überblick, welche
  • Düsseldorf wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: Der Kläger ist ein
  • , Ihnen eine solche anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung über die
  • Berufungsgericht §§ 651 a ff. BGB und das Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen

BSG - B 12 P 8/03 R

Bundessozialgericht vom 12.02.2004
Inhalt
  • gegen das Urteil des SG mit Recht zurückgewiesen. SG und LSG haben die gegen den Beklagten
  • zu. Die Vorinstanzen haben zu Recht auch nicht angeordnet, dass der Beklagte die Pauschgebühren nach
  • ), ist aber geltendes Recht und Prüfungsmaßstab auch im vorliegenden Rechtsstreit. Die Regelung des
  • nach materiellem Recht, würde dies die Gerichtskostenfreiheit für unterlegene Versicherte im Ergebnis
  • Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das bürgerliche Recht und das gerichtliche Verfahren nach Art 74 Abs