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LG Stuttgart - 15 O 8/08

Landgericht Stuttgart vom 20.05.2008
Inhalt
  • die Klausel allgemein den Fall regelt, dass ein Wechsel des Arbeitgebers im Hinblick auf einen oder
  • stellt die Klausel sonach allgemein auf den Wechsel eines Arbeitnehmers von einem Mitglied auf ein
  • als privatrechtliche Allgemeine Geschäftsbedingungen in Form Allgemeiner Versicherungsbedingungen zu
  • der einzelne Versicherungsnehmer eine Allgemeine Versicherungsbedingung tatsächlich verstanden hat
  • Rechte und Pflichten aus den am 01.10.2004 bestehenden Arbeitsverhältnissen mit den bisherigen

BSG - S 2 RJ 688/01 A

Bundessozialgericht vom 26.04.2007
Inhalt
  • auf sie übergegangenen Recht des Versicherten auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit zu zahlen. 2 Der
  • deutschen Rentenversicherung ein Recht auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit zuzuerkennen. Dieser Antrag
  • Vergleichsvertrag vom 4.12.2000 erkannte die Beklagte ein Recht des Versicherten auf Rente wegen
  • Erwerbsunfähigkeit sowie ab 1.12.1998 monatliche Einzelansprüche aus diesem Recht an. In einem Bescheid vom
  • übergegangenen Recht auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bereits ab dem 1.9.1999 für weitere fünf Monate

BGH - VIII ZR 284/03

Bundesgerichtshof vom 21.08.2003
Inhalt
  • und Dr. Wolst sowie die Richterin Hermanns für Recht erkannt: Auf die Rechtsmittel der Klägerin
  • liege der Gedanke zugrunde, daß den Wohnwert und die allgemeine Ausstattung der Wohnung verbessernde
  • , der Erhöhung der Bruttokaltmiete der von ihr bewohnten Wohnung G. -Straße , 4. Obergeschoß rechts
  • Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen. Von Rechts wegen Tatbestand: Die Beklagte mietete von der Klägerin

VG Gelsenkirchen - Kamera-Beobachtung einer Versammlung

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 03.06.2019
Inhalt
  • 24. September 2016 in E.        zu dem Thema „Es reicht! Rechte Gewalt stoppen in E.        und
  • Versammlung am 24. September 2016 in E.        zu dem Thema „Es reicht! Rechte Gewalt stoppen in E
  • Ausprägung als Recht der informationellen Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 2 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 des
  • Möglichkeit des Eingriffs in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1
  • Kamera-Monitor-Verfahren stellt ferner einen Eingriff in das Recht der Klägerin auf informationelle

HessVGH - 6 UE 1668/92

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 22.06.1995
Inhalt
  • der Beklagten ist unbegründet, denn das Verwaltungsgericht hat der Verpflichtungsklage zu Recht
  • Recht des Klägers auf informationelle Selbstbestimmung, das auch die Befugnis des einzelnen
  • Linie verwaltungsinternen Zwecken; da solche Maßnahmen jedoch das Recht auf informationelle
  • Folgenbeseitigungsanspruch, der heute in Literatur und Rechtsprechung allgemein anerkannt ist, wird aus
  • rechtswidrig und verletzt den Kläger in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Denn für die

OLG Hamm - 15 W 57/00

Oberlandesgericht Hamm vom 28.08.2000
Inhalt
  • das Rechtsmittel unbegründet, weil das Landgericht die Erstbeschwerde des Beteiligten zu 2) zu Recht
  • Beschwerde anzufechten, ist allgemein in § 69 g Abs. 1 S. 1 FGG geregelt. Die Beschwerdebefugnis
  • Senat braucht in diesem Zusammenhang nicht allgemein zu entscheiden, ob die mit einer Betreuerbestellung
  • lediglich um die allgemeine Aufgabenerfüllung des Staates, die sich als Folge der gerichtlichen
  • vielmehr aus Gründen des materiellen Rechts inhaltlich mit der Auswahlentscheidung verknüpft und kann

LSG Bayern - L 1/10 AL

Bayerisches Landessozialgericht vom 17.04.2003
Inhalt
  • alte Gebührenrecht außer Kraft gesetzt worden ist. Weiter ist es ein allgemein anerkannten
  • Grundsatz, dass neues Recht sofort nach seinem Inkrafttreten gilt (Art. 82 Abs. 2 des Grundgesetzes - GG
  • Fassung). Darüber hinaus hat der Gesetzgeber aber für die besondere Gruppe der nach neuem Recht
  • nach altem wie neuem Recht, sobald die Streitsache rechtshängig geworden ist, vgl. § 184 Abs. 1 Satz
  • Vermutung, der Gesetzgeber habe die Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts für eine u.U

LG Limburg - 4 O 333/08

Landgericht Limburg vom 20.02.2009
Inhalt
  • 24 Die Klage hat im Wesentlichen Erfolg. 25 Die Beklagte zu 3. hat sich zu Recht dem Grunde nach
  • 26.1.2007, sondern nur 169,90 Euro. Die Beklagtenseite wendet zu Recht ein, dass in dem Fahrtkostenbetrag
  • Euro (weitere Attestkosten 157,07 Euro und 5,00 Euro allgemeine Kostenpauschale). sowie um einen
  • von 90,00 Euro auch eine Entschädigung für Zeitaufwand enthalten ist. Der allgemeine Zeitaufwand für
  • 13.3.2007 belegt. Als allgemeine Unkostenpauschale hat sich einen Betrag von 50,00 DM (25 Euro

VerfG Nordrhein-Westfalen - VerfGH 12/08

Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16.12.2008
Inhalt
  • Aktenzeichen: VerfGH 12/08 Tenor: Der Antragsgegner hat das Recht der Antragstellerin auf Chancengleichheit
  • (a.F.) mit dem Recht auf Chancengleichheit als politische Partei aus Art. 21 GG, Art. 1 Abs. 1 LV
  • und dem Recht auf Gleichheit der Wahl aus Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 1 Abs. 1, Art. 2 LV nicht
  • beantragt, 2122festzustellen, dass der Antragsgegner dadurch das Recht der Antragstellerin auf
  • Recht der Antragstellerin auf chancengleiche Teilnahme an den Kommunalwahlen aus Art. 21 GG, Art. 1

VG Düsseldorf - 27 K 855/06

Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 01.08.2006
Inhalt
  • 2002 bis September 2004 zu Recht zu Rundfunkgebühren in Höhe von 132,68 Euro inklusive eines
  • . seine Erhebung, weder allgemein noch im Hinblick auf die nicht ausschließlich privat genutzten
  • Ineffizienz bei der Rundfunkgebührenerhebung behauptet. Vielmehr ist aus den allgemein zugänglichen
  • das normative Defizit des widersprüchlich auf Ineffektivität angelegten Rechts. BverfG, Urteil vom

SozG Leipzig - S 19 AS 324/05

Sozialgericht Leipzig vom 14.11.2006
Inhalt
  • Einkommens des Klägers. Dieses Begehren ist weder mit dem geltenden Gesetz noch Recht vereinbar. Zwischen
  • Grunde nach vergleichbaren Recht der Arbeitslosenhilfe) und den Beschluss vom 2. September 2004 - 1
  • werde dadurch weder die allgemeine Hand-lungsfreiheit noch die Intimsphäre der Partner eheähnlicher
  • Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG. Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet, alle
  • den Beteiligten besteht ein (Rechts-) Verhältnis der Grundsicherung für Arbeitsu-chende. Denn die

VG Düsseldorf - 1 L 542/03

Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 20.05.2003
Inhalt
  • streitentscheidenden (anspruchsbegründenden) Normen dem öffentlichen Recht zugehören. Das Begehren der
  • für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und damit dem öffentlichen Recht zuzurechnende Normen in
  • der örtlichen Gemeinschaft wahr und handelt damit zur Erfüllung ihrer Aufgaben. 26Vgl. dazu allgemein
  • . Annextätigkeiten allgemein Held/u.a., a.a.O., § 107 Anm. 10; Rehn/Cronauge/von Lennep, a.a.O, § 107
  • . Dem schließt sich die Kammer an. Vgl. dazu allgemein z.B. Bär-Bouyssière in Schwarze, EU-Kommentar

OLG Düsseldorf - I-24 U 74/05

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 14.11.2005
Inhalt
  • einer Konzession vorgesprochen", reicht diese allgemeine Darlegung nicht aus, wobei auch zwischen den
  • , die Gebrauchsüberlassung insgesamt zu verweigern, folgt daraus im Erst-recht-Schluss, dass auch
  • eine allgemeine Anfrage nicht aus, um die konkreten Voraussetzungen für die Nutzung des Mietobjekts
  • - beschränkungen keinen Rechts-, sondern einen Sachmangel im Sinne § 536 Abs. 1 BGB darstellen (BGH
  • unterschiedlichen Behörden und ihren jeweiligen Kompetenzen zu unterscheiden ist. Jedenfalls reicht

LAG Düsseldorf - 11 Sa 828/06

Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 28.09.2006
Inhalt
  • . Im Übrigen hätte die Vorinstanz jedenfalls wegen der von ihr zu Recht angenommenen fehlerhaften
  • teilweiser Wiederholung seines erstinstanzlichen Vorbringens im Wesentlichen geltend: 62 Zu Recht habe die
  • Zulässigkeit keinerlei Bedenken bestehen, ist überwiegend begründet. 67I. Zu Recht hat die Vorinstanz
  • besteht nach § 256 Abs. 1 ZPO, wenn dem Recht der Klägerin eine gegenwärtige Gefahr oder Unsicherheit
  • 01.01.2002 bestanden hat. Nach Art. 229 § 5 EGBGB gilt zwar das bisherige Recht für Dauerschuldverhältnisse

OVG Nordrhein-Westfalen - 19 B 195/04

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30.06.2004
Inhalt
  • . August 2001 - 19 B 871/01 -. 6Zur Klärung von Bedenken allgemein gegen die körperliche und geistige
  • . 2 Abs. 1 GG), wenn nicht auch in das verfassungsrechtlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht
  • allgemeine Persönlichkeitsrecht des Fahrerlaubnisinhabers hinter die ebenfalls verfassungsrechtlich
  • einer Alkoholbeeinflussung erweckende Fahrweise des Antragstellers - leichte Schlenker nach rechts
  • hat, etwa um dem Antragsteller zu schaden, sind nicht ersichtlich. 9 Allerdings reicht allein die