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LSG Berlin-Brandenburg - L 2 U 1145/05
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Schreiben vom 08. Juli 1997 teilte die Z B GmbH Gebäudereinigung und Krankenhausservice der Beklagten
- des Unternehmens „Gebäudereinigung“ angegeben. 3Unter dem 14. Oktober 1997 erteilte die Beklagte der
- Unternehmensgegenstand sei in der Betriebsbeschreibung „Gebäudereinigung“ angegeben worden. Da die Beklagte für
- Unternehmen des Gewerbezweigs „Gebäudereinigung“ mit Sitz in B der sachlich und örtlich zuständige
- Gebäudereinigung auch die Reinigung von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen angeboten wird. Dies
Urlaub für Teilzeit- und Minijobber
Rechtsanwältin Simone Winkler vom 05.04.2012
- Inhalt
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- vertreten sind Teilzeitjobs in den Dienstleistungsgewerben wie der Gebäudereinigung, den Gaststätten
Anhang TVMindestlohnGebäude 2015
Auszug aus dem Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 28. Juni 2011 (RTV Gebäudereinigung) in der Fassung des Änderungstarifvertrags vom 8. Juli 2014 in der nach § 1 Satz 1 der Verordnung maßgeblichen, am 1. Januar 2015 geltenden Fassung
- Inhalt
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- § 1GeltungsbereichII. BetrieblichAlle Betriebe, die folgende, der Gebäudereinigung zuzurechnenden
GebäudeArbbV 5
Fünfte Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung
GebäudeArbbV 4
Vierte Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung
LAG Berlin-Brandenburg - 12 Sa 2044/06
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg vom 14.07.2006
- Inhalt
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- in der Gebäudereinigung an, welche weder ein Urlaubsgeld noch eine Jahressonderzuwendung vorsehen
- Gebäudereinigung (RTV Gebäudereinigung) – „Hilfsarbeiten in der Glas- und Außenreinigung“ - zahlt sie
- . Sie meint, die vom Kläger ausgeübten Arbeiten seien nach Lohngruppe 5 des RTV Gebäudereinigung zu
- dem Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung. 26 II. festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, an
Es kommt auf die Spülmaschine (doch nicht?) an
Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 05.02.2013
- Inhalt
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- habe…“ Also alles ganz einfach. Wer Böden schrubbt, macht Gebäudereinigung. Wer spült, macht das
Arbeitnehmerfreizügigkeit für osteuropäische EU-Beitrittsländer ab 01. Mai 2011
Rechtsanwältin Cornelia Klüting vom 19.04.2011
- Inhalt
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- Gebäudereinigung Pflegebranche Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken
BAG - 2 AZR 288/13
Bundesarbeitsgericht vom 20.03.2014
- Inhalt
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- , Gebäudereinigung/-renovierung, Sicherheitspersonal, Helfer, Kran- und Tankreinigung, Bodenversiegelung
- Einschränkungen eine Tätigkeit innerhalb der Gebäudereinigung zugewiesen, die er zunächst im Rahmen
- Gebäudereinigung zu beschäftigen, seien erfolglos geblieben. Andere geeignete Arbeitsplätze seien nicht
LAG Hamm - 18 Sa 1149/06
Landesarbeitsgericht Hamm vom 08.11.2006
- Inhalt
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- Rahmentarifvertrag für gewerblich Beschäftigte in der Gebäudereinigung vom 04.10.2003, gültig ab
- Rahmentarifvertrages für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 04.10.2003, gültig ab
TVMindestlohnGebäude 2013
Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) vom 20. Juni 2013
TVMindestlohnGebäude 2015
Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) vom 8. Juli 2014
BAG - 9 AZR 731/11
Bundesarbeitsgericht vom 16.04.2013
- Inhalt
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- gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 4. Oktober 2003 (RTV) lautet auszugsweise
- : Gebäudereinigung vom 4. Oktober 2003 (RTV) lautet auszugsweise: „§ 22 Ausschlussfristen Alle beiderseitigen
LSG Bayern - L 14 R 363/07
Bayerisches Landessozialgericht vom 06.09.2007
- Inhalt
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- mit Handzeichen unterzeichnetes Formular der N. Gebäudereinigung GmbH & Co.KG über ihre Einstellung
LSG Niedersachsen-Bremen - L 8 AL 538/01
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 25.04.2002
- Inhalt
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- als Raumpflegerin beitragspflichtig bei der Firma Gebäudereinigung J. KG beschäftigt gewesen. Auf