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LAG Hessen - 12 Sa 399/05
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 19.05.2009
- Inhalt
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- 31.12.2008 geltend. Die Haftpflichtversicherung der Beklagen 2) zahlte im Mai 2003 als Vorschuss zur freien
- Bausparvertrag, der aus den vermögenswirksamen Leistungen bedient worden ist, habe er im Zeitraum Mai 2002
- Marburg vom 27.10.2004 Az. 1 Ca 77/04 unter Zurückweisung der Berufung des Klägers im Übrigen sowie der
- aus einem Unfall, der sich auf dem Betriebsgelände der Beklagten 2) ereignete. 2Der am … geborene
- er nach Abschluss des Ladevorgangs am Fahrbahnrand entlang der Ladebuchten nahm, gerade die
LAG Hamm - 7 Sa 1232/06
Landesarbeitsgericht Hamm vom 03.11.2006
- Inhalt
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- , an sich zulässige Berufung zurückgenommen. 28Das Arbeitsgericht Frankfurt (Main) hat die Klägerin
- die H4xxxxxx s5xxxxxxxxxxxx L2xxxxxxxxxxxxxxxxx-AG unterzeichnete der Beklagte als Vermittler am
- an das Arbeitsgericht Gelsenkirchen verwiesenen und von dort am 01.12.2005 an das Arbeitsgericht
- Vertragsverhältnis unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist zum 30.06.2004. Am selben Tage
- einen Provisionswert von ca. 10,00 € (ohne Erfolgsprovision und sonstige Sonderleistungen). Am
OLG Düsseldorf - I-23 U 140/08
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 23.06.2009
- Inhalt
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- Kläger am 26.1.2007 von dem bauleitenden Architektenbüro eine Kopie der an die Beklagte gerichteten und
- worden, so dass sich der Vergütungsanspruch aus § 649 Satz 2 BGB ergebe. Die im Mai 2007 zusätzlich
- Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers wird das am 30.7.2008 verkündete Urteil
- der von dem Kläger zu erbringenden Leistungen von der Beklagten am 20.3.2007 gekündigt. Der Kläger
- für eine außerordentliche Kündigung der Beklagten hätten bei Kündigungserklärung am 20.3.2007 nicht
OLG Düsseldorf - I-2 W 59/06
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 31.07.2008
- Inhalt
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- ", bei die Sorge eines am Verfahren nicht beteiligten Dritten um das Wohl und Wehe des Schuldners dazu
- vom Bundesgerichtshof durch Urteil vom 20. Mai 2008 (Az.: X ZR 180/05) zurückgewiesen worden. 9 Die
- -Verwaltungssystems ab, das auf dem Server der P. H. I. AG laufe. Auf die dort gespeicherten Daten habe sie
- vierteljährlichen Turnus an die P. H. I. AG als Auftraggeberin, in deren Namen die Lieferungen
- Schuldner zu 1) und 4) und die P. H. I. AG gehörten dem P.-Konzern an und stünden unter gemeinsamer
OLG Karlsruhe - 7 U 116/11
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 27.06.2012
- Inhalt
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- Beginn der Behandlung über Probleme und Schmerzen am Zahn 47 geklagt (I 173). Dementsprechend ist im
- Frankfurt, Urteil vom 13.06.2006, Az. 8 U 251/05, juris Tz. 25). Die Klägerin hat bei ihrer Anhörung
- des Landgerichts Karlsruhe vom 31. Mai 2011, Az. 3 O 375/09, wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin
- gekennzeichnet, dass man lediglich die Risiken der Operation kennt, nicht aber um deren spätere
- (I 397, „erhebliche Schmerzen“). Danach war ein Zuwarten am 13.11.2007 kontraindiziert, wenn die
OLG Karlsruhe - 6 U 55/13
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 14.05.2014
- Inhalt
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- der Öffentlichkeit an der Nachricht, dass der im Vordergrund abgebildete Fußballprofi gestern noch am
- Mitteilung: „Gestern sahen wir … -Star … in pikanter Frauenbegleitung am Ballermann“. Selbst wenn man
- „Nationalspieler A. am Ballermann ausgeraubt DER … -STAR, DEN … NICHT MIT ZUR EM NIMMT Sonne, Strand
- . Das angegriffene Lichtbild wurde am 09.05.2013 aus dem Internetangebot der Beklagten zu 2 im
- Strandliege liegend - wie in der Print-Ausgabe der … am 10.05.2012 geschehen und nachfolgend
OVG Berlin-Brandenburg - 2 A 3.10
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Genehmigungsverfahren übergeben worden sind. Ob es sich hierbei tatsächlich um die Fassung der am 2
- , erscheine eine Unterschreitung des 5 km-Abstandes in diesen Fällen hinnehmbar. Geht man von dieser
- . Tatbestand 1Die Antragstellerin beantragte am 16. April 2003 die Genehmigung der Erweiterung einer
- ihrer Sitzung am 21. März 2002 beschloss die Regionalversammlung der Antragsgegnerin zur Fortschreibung
- Teilplanes mit den Planinhalten „Eignungsgebiete für die Windenergienutzung“ und „Regionale Grünzüge“. Am 23
BVerfG - 2 BvR 729/08
Bundesverfassungsgericht vom 05.08.2010
- Inhalt
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- sich auch am voraussichtlichen Entlassungszeitpunkt, zumal im Strafurteil - das bei dem vom
- Bundesverfassungsgerichts durch den Präsidenten Voßkuhle, den Richter Mellinghoff und die Richterin Lübbe-Wolff am 5. August
- Vollzugsplanfortschreibung erstellt, in der es zur Frage der Gewährung von Vollzugslockerungen heißt, erst „im Anschluss“ an
- abzuschließen (Prüfung am 26.06.2007 mit der Durchschnittsnote 2,6). Auf das Abitur aufbauend begann er
- Beschwerdeführer die Taten zwischenzeitlich mit Hilfe des psychologischen Dienstes aufgearbeitet, am Anti
VG Frankfurt (Main) - 1 E 686/04
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 17.03.2005
- Inhalt
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- Quelle: Gericht: VG Frankfurt 1. Kammer Norm: § 33 Abs 1 KredWG Entscheidungsdatum: 17.03.2005
- der 6. Novelle zum KWG am 01.01.1998 nicht erlaubnispflichtig. Erst diese Novelle führte die
- durch ihren Geschäftsführer Herrn B. eine entsprechende Anzeige am 30.03.1998 für sämtliche
- besitze. Nur in diesem Bereich sei die Klägerin am Stichtag tätig gewesen, was sie durch Vorlage
- Berufsverbot für Herrn B. komme es nicht an, weil dieser nicht Adressat der Bescheide sei. 7Am
BSG - S 22 RJ 2602/00
Bundessozialgericht vom 10.12.2003
- Inhalt
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- Verrechnung nicht absehen. Die dem Versicherten zustehende Leistung werde vom 1. Februar 2000 an um
- 2000 an den Kläger zu zahlen hat. Zur Begründung hat es im Wesentlichen ausgeführt, die Verrechnung
- , weil sie dem gesetzgeberischen Willen zuwiderlaufen würde. Zwar stelle die am 1. Januar 1976 in Kraft
- § 52 Nr 1 S 9 mwN im Anschluss an BGH Urteil vom 25. Oktober 1984 - IX ZR 110/83 - BGHZ 92, 339, 341
- Gesamtkomm SozVers § 52 Anm 2, Stand Juni 2001). Dies gilt auch bei Anwendung des § 114 Abs 2 InsO. aa
OLG Hamm - 15 Wx 13/08
Oberlandesgericht Hamm vom 01.09.2008
- Inhalt
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- auch dann nicht, wenn man entsprechend der Annahme des Landgerichts eine im Kaufvertrag vom
- einzuräumen (OLG Frankfurt DNotZ 1978, 118, 120). 30 Rechtlich zu beanstanden ist jedoch die Annahme des
- – Reimann, a.a.O., § 149 Rdnr 21; Willemer DNotZ 1982, 224). Diese weiteren Gebühren – sofern man denn
- durch den Beteiligten zu 2). 4In § 3 der Urkunde weist die Verkäuferin den Käufer unwiderruflich an, den
- Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Schriftform." 6Am 21.01.2004 beurkundete der
BGH - III ZR 338/12
Bundesgerichtshof vom 04.07.2013
- Inhalt
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- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 338/12 Verkündet am: 4. Juli 2013 K i e f e r
- ; das OLG Hamm ging insoweit von einem "Grenzwert" von 5 qm pro Häftling aus; OLG Frankfurt, NStZ-RR
- Menschenwürde; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2005, 155, 156: Unterbringung von drei Häftlingen in einem Raum von
- 30. Oktober 2006 bis zum 16. Mai 2007 in einem Einzelhaftraum mit einer räumlich nicht abgetrennten
- , NJW 2005, 514, 515; LG Duisburg, Beschluss vom 11. Mai 2009 - 1 O 343/08, juris Rn. 5; verneinend etwa
BGH - IX ZR 94/06
Bundesgerichtshof vom 10.01.2008
- Inhalt
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- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 94/06 Verkündet am: 10. Januar 2008 Preuß
- der Mitgliedschaft nicht zugemutet werden. Er habe 147.000 DM an Beiträgen eingezahlt; weitere
- Freistaat Sachsen in der am 17. Februar 2004 geltenden Fassung [GA I 20]: "Endet die Mitgliedschaft
- , aaO; dagegen z.B. SG Frankfurt, NJW-RR 2002, 1213, 1214; Schlegel/Voelzke, aaO). Ernsthaft
- ): "Der Schutz des Vorsorgevermögens von Personen, die am Ende ihrer Verdienstfähigkeit keine oder keine
OLG Düsseldorf - 12 O 331/03
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 02.11.2005
- Inhalt
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- Frankfurt (NJW 1977, 1015 f.) einen Handelsbrauch im Mineralölhandel behauptet, wonach Verträge bereits nach
- Berufung der Klägerin gegen das am 26. Januar 2005 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des
- sei am 03./10.05.2001 ein Kaufvertrag über 200 t Schmierstoff der Sorte T. Quarz 9000 und T. Quarz
- behaupteten Inhalt des am 29.10.2001 zwischen ihrem Geschäftsführer S. und Herrn R. auf Seiten der
- einen Fall sogenannter "sortimentsbedingter Abhängigkeit". Die Klägerin beantragt, 15das am 26.01.2005
BGH - VII ZR 241/12
Bundesgerichtshof vom 18.07.2013
- Inhalt
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- gemachte Forderung in Höhe von 1.780,99 € an den Kläger ab. 3Der Kläger rechnete am 13. April 2007
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL VII ZR 241/12 Verkündet am: 18. Juli 2013
- Kostenfestsetzungsverfahren betragsmäßig festgesetzt worden ist (im Anschluss an BGH, Urteil vom 8. Januar
- Kostenschuldner sich im Falle der nachträglichen Abänderung des Kostentitels an der Sicherheitsleistung
- nicht erbracht sein (OLG Frankfurt, MDR 1984, 148; OLG Hamm, FamRZ 1987, 1289; OLG Düsseldorf, MDR 1988