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BGH - XI ZR 74/05

Bundesgerichtshof vom 08.11.2005
Inhalt
  • . Dr. Schmitt für Recht erkannt: Auf die Rechtsmittel der Beklagten werden das Urteil des
  • internationalen Bankrecht § 31 Rdn. 15). 12Im Ergebnis zu Recht ist das Berufungsgericht auch davon
  • zu Recht ausgeführt hat, treffen die Pflichten aus §§ 1812, 1813 BGB zum Schutz des Betreuten
  • befreiter Betreuer sei oder über eine entsprechende allgemeine vormundschaftliche Befreiung verfüge
  • . 4Eine vom Betreuer daraufhin beantragte allgemeine Befreiung oder Ermächtigung im Sinne von §§ 1817 und

§ 57 EnWG 2005

Zusammenarbeit mit Regulierungsbehörden anderer Mitgliedstaaten, der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden und der Europäischen Kommission
Inhalt
  • Aufgabenerfüllung dieser Behörden aus dem Recht der Europäischen Union erforderlichen
  • dem Recht der Europäischen Union erfüllen können. Bei der Übermittlung von
  • Wirtschaft und Energie allgemeine Kooperationsvereinbarungen mit Regulierungsbehörden anderer

LSG Bayern - L 16 B 346/06 R

Bayerisches Landessozialgericht vom 05.03.2007
Inhalt
  • Rechtsanwalts aufzuheben, ist die Beschwerde zurückzuweisen, denn das Sozialgericht hat zu Recht die
  • zu Recht Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 SGG Dieser Beschluss ist gemäß § 177 SGG unanfechtbar.
  • auf Gewährung von Rente wgen Erwerbsminderung, weil er nicht die erforderliche allgemeine Wartezeit

Schwimmbad: Zur Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Spaßbades und Erlebnisbades

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 24.11.2013
Inhalt
  • Badegast kenterte und sich am Badrand verletzte. Zu Recht führt das OLG aus:Mit dem LG ist auch der
  • OLG ebenfalls zu Recht, dass dies gerade den Reiz eines solchen Bades ausmacht:Gerade in einem Spaß
  • , dem muss klar sein, dass dort auch “Erlebnisse” geboten werden. Allgemeine Gefahren durch

Reputationsschutz: Was tun, wenn das Persönlichkeitsrecht im Netz betroffen ist?

Rechtsanwältin Christine Sobolewski vom 13.10.2013
Inhalt
  • dargestellt werden. Dieses Recht wird durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht als spezielles
  • weltweiten Netzwerk. Grundsätzlich hat jeder Einzelne und jedes Unternehmen das Recht, selbst darüber zu

OLG Hamm zur Werbung mit sog. Statt-Preisen

Rechtsanwalt Frank Weiß vom 18.04.2013
Inhalt
  • auch das Recht zugesprochen, wogegen der Antragsgegner aber seinerseits vorging. Das
  • vielmehr einer weiteren Erläuterung. So habe der Käufer ein Recht zu erfahren, ob es sich dabei um
  • noch immer um den Shop an sich, doch wurde damit auch die allgemeine Praxis anderer Ladeninhaber

LSG Baden-Württemberg - L 5 KA 1529/03

Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 01.09.2004
Inhalt
  • Recht die Belastungsanzeige vom 26. Februar 2001 aufgehoben. Sie erweist sich als rechtswidrig, weil
  • einschlägigen Rechtssetzungsermächtigung und verletzen höherrangiges Recht nicht. Nicht zu beanstanden ist
  • HVM verankerte Recht, bei Pfändungen Verwaltungskosten zu erheben, bildet § 81 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5
  • und dort speziell nur für das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nicht hingegen für das
  • überlassen werden darf (vgl. dazu allgemein auch Engelhard in Hauck/Haines, SGB V - Gesetzliche

LG Münster - 12 O 601/02

Landgericht Münster vom 23.01.2003
Inhalt
  • materiellem Recht ein Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung und Verbreitung des Romans zusteht. Ein
  • Persönlichkeitsrecht als "sonstiges Recht" im Rahmen des § 823 BGB geschützt und kann bei einer
  • Frauen unter ihnen sexuell bedrängt, könnte diese Darstellung den Verfügungskläger in seinem Recht auf
  • , insbesondere den künstlerischen Gestaltungsspielraum einzuengen und allgemein verbindliche Regelungen für den
  • noch aus § 823 Abs.2 i.V.m. §§ 185 ff StGB i.V.m. § 1004 Abs.1 S.2 BGB. 20Zwar ist das allgemeine

LG Bonn - 1 O 175/06

Landgericht Bonn vom 25.09.2006
Inhalt
  • tiefes Loch in Asphaltdecke Normen: BGB § 839 Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts
  • rechte Hand gefallen. 6Durch den Sturz habe sie eine distale Radiusfraktur erlitten. Der Knochen sei

LG Bonn - 6 T 84/09

Landgericht Bonn vom 08.09.2009
Inhalt
  • (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften Leitsätze: Zur Frage der offenbaren Unrichtigkeit von
  • Euskirchen, 06-2592249-05-N Schlagworte: offenbare Unrichtigkeit Normen: § 319 ZPO Sachgebiet: Recht
  • Rubrumsberichtigung nicht ändert (BGH NJW 2007, 518), Rechte Dritter nicht betroffen sind (BGHReport 2008, 562

Persönlichkeitsrecht v. Meinungsfreiheit

Rechtsanwältin Simone Winkler vom 30.05.2012
Inhalt
  • Verfügungsklägers, welches dessen Recht auf Anonymität und dessen Interesse auf Resozialisierung
  • mitumschließt, mit dem Recht der Verfügungsbeklagten auf freie Meinungsäußerung und Kommunikation, Art. 5 I
  • demgemäß der Beurteilung der Widerrechtlichkeit des Eingriffs das allgemeine Persönlichkeitsrecht des

§ 4 LeasFachwirtPrV

Wirtschaftszweigübergreifender Teil
Inhalt
  • Betriebsorganisation, 3.Recht mit besonderem Bezug zum Leasing. (2) Im Prüfungsfach "Volks- und
  • Organisierens, e)Informations- und Kommunikationstechniken. (4) Im Prüfungsfach "Recht mit
  • )Grundlagen des Vertragsrechts, c)Eigentum und Besitz, d)Grundstücksrecht, e)Allgemeine Gesch

OLG Düsseldorf - I-1 W 3/03

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 27.02.2003
Inhalt
  • des Klägers 8 aus eigenem Recht, also nicht namens ihres Mandanten, um eine höhere Wertfestsetzung
  • Forderungen dagegen nach materiellem Recht gleichrangig, so ist keine von ihnen Nebenforderung (h.M
  • die vorgerichtliche Tätigkeit eines Kfz- Sachverständigen sowie 40 Euro allgemeine Unkostenpauschale

LSG Bayern - L 6 R 430/06

Bayerisches Landessozialgericht vom 17.10.2006
Inhalt
  • Recht hat das SG mit dem angefochtenen Gerichtsbescheid die Klage abgewiesen. Der Senat schließt sich
  • unzulässig. Sie könnte auch materiell keinen Erfolg haben, da das deutsche Recht keine solchen Leistungen
  • aufgelöst. Damit bestünden die Voraussetzungen, insbesondere die fünfjährige allgemeine Wartezeit für

BSG - S 22 R 142/05

Bundessozialgericht vom 03.06.2009
Inhalt
  • Beitragszeiten nach deutschem Recht verfügt. 13 Das ist entgegen der Auffassung des LSG der Fall
  • wurde". Diese Wendung macht auch für das ZRBG deutlich, dass eine Situation, in der jemand (allgemein
  • Regelung unabhängig von lokal anwendbarem Recht, Ghetto- Größe und -Struktur geschaffen. Wie das BSG
  • Versicherungspflicht nach damaligem oder heutigem Recht setzen Ghetto-Beitragszeiten nach diesem Verständnis
  • Versicherte Anspruch auf Altersrente, wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet und die allgemeine Wartezeit