Suche nach "recht allgemein"

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§ 16 ErsDiG

Unabkömmlichstellung
Inhalt
  • allgemeine Verwaltungsvorschrift des Landesrechts, den Ausgleich von Meinungsverschiedenheiten zwischen dem
  • Religionsgemeinschaften, soweit sie Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, für ihre

EuGH - C-84/00

Europäischer Gerichtshof vom 14.06.2001
Inhalt
  • diese Feingehalte in der Handelspraxis allgemein verwendet werden, erlässt DER GERICHTSHOF (Dritte
  • Frankreich nicht zulässt, obwohl diese Feingehalte in der Handelspraxis allgemein verwendet werden
  • alle Maßnahmen gleicher Wirkung ... zwischen den Mitgliedstaaten verboten“. Nationales Recht 3
  • verwendeten Feingehalts, nicht zulasse, obwohl dieser Feingehalt in der Handelspraxis allgemein
  • allgemein in den anderen Mitgliedstaaten zulässigen Feingehalte, aber doch zumindest diejenigen

LG Essen - 9 O 152/07

Landgericht Essen vom 19.05.2009
Inhalt
  • . Zivilkammer Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 9 O 152/07 Sachgebiet: Bürgerliches Recht Leitsätze
  • . Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen nur dann vor, wenn es sich insoweit um für eine Mehrzahl von
  • keine allgemeine Geschäftsbedingung in dem vorgenannten Sinne dar, weil aufgrund des Parteivortrages
  • gefördert worden sind. Der Vortrag der Kläger hierzu ist völlig pauschal gehalten. Da die Kläger Rechte

LG Frankfurt am Main - 4 VO 2790/1999

Landgericht Frankfurt am Main vom 17.04.2007
Inhalt
  • , der diese Rechteeinräumung akzeptiert, das nicht-ausschließliche Recht, die Lizenzgegenstände in
  • Rechtsgeschäft sei nach der Rspr. des EuGH nach nationalem Recht, also nach § 139 BGB, zu beurteilen. Der Kläger
  • EU-Recht beurteilt habe; insoweit sei nach der Rspr. des EuGH nationales Recht maßgebend. 34 Der
  • sowohl nach europäischem als auch nach nationalem Recht. Hinsichtlich der Höhe der Klageforderung
  • das europäische Recht verbietet es darum, jede den Wettbewerb in der Gemeinschaft beschränkende

OLG Düsseldorf - I-2 U 51/06

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 29.11.2007
Inhalt
  • Berufung ist unbegründet. Zu Recht hat das Landgericht entschieden, dass der Klägerin gegen die Beklagte zu
  • wollte, zumutbar gewesen, die MP3-Player zu untersuchen und sich dazu, wie das Landgericht zu Recht
  • ist allgemein anerkannt, dass das Besitzen eines Erzeugnisses nur dann eine verbotene
  • werden, wenn er Waren, die das Recht verletzen, befördert oder zum Zwecke der Beförderung in Verwahrung
  • Literatur allgemein anerkannt ist, keine generelle Prüfungspflicht auf Schutzrechtsverletzungen der

VG Frankfurt (Main) - 6 E 2562/94

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 27.12.1994
Inhalt
  • Erfolg versagt. 13 Der Kläger ist für die Anlieferung von 443,36 t Erdaushub zu Recht zu einer
  • Bescheid vom 28.03.1994 zu Recht versagt worden. Der Kläger kann sich nicht mit Erfolg auf den
  • der Verwaltung). Der Kreisausschußbeschluß vom 05.03.1991 verstößt jedoch gegen das Recht. Eine
  • Gebührensatzung erlassen, ist der Kreisausschuß als allgemeine Verwaltungsbehörde zur Gebührenerhebung nach
  • 08.03.1991 berufen. Hierbei handelt es sich nicht um eine Rechtsnorm, die unmittelbare Rechte des Klägers

BGH - II ZR 121/12

Bundesgerichtshof vom 17.12.2013
Inhalt
  • . allgemein von Bedeutung ist. Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage dann, wenn die durch das Berufungsurteil
  • Aussicht auf Erfolg haben (§ 552a ZPO). 3 einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts für
  • der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt, d.h
  • Erben eines Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts analog §§ 128, 130 HGB für
  • eines Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts analog § 130 HGB für Altschulden der

Oliver Zinn

Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Urheberrecht und Medienrecht Recht allgemein

Gerhard Stenner

Vermischtes und Sonstiges Recht allgemein Baurecht und Architektenrecht

Manfred Fuhrich

Baurecht und Architektenrecht Urheberrecht und Medienrecht Recht allgemein

VG Gelsenkirchen - 15 L 533/09

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 04.06.2009
Inhalt
  • Partei steht die Antragstellerin unter dem Schutz des Art. 21 Abs. 1 GG und hat damit das Recht
  • . Der Antragsgegner meint, indem § 1 Abs. 3 der Satzung die allgemeine Verpflichtung ausspreche, dem
  • Wahrnehmung dieser Rechte und Pflichten darf sie grundsätzlich nicht gehindert werden. 7Ständige
  • Angaben der Antragstellerin 100 bis 150 Personen zum Parteitag erwartet werden, reicht jedoch die

BPatG - 27 W (pat) 97/03

Bundespatentgericht vom 09.12.2003
Inhalt
  • Abs 2 Nr 1 MarkenG) zu Recht die Eintragung versagt. Der Anmeldemarke fehlt trotz des grundsätzlich
  • "TECHNO" für "Technik, Technologie" und dem allgemein geläufigen Wort "MARKT" als Bezeichnung für
  • 27 W (pat) 64/01, veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM) verstanden. Genauso wie diese allgemein die
  • allgemein als (Kurz-)Bezeichnung für Technik bekannten und gebräuchlichen Begriff "Techno" gerade
  • Tz 37 – Best Buy). Da die Markenstelle somit der Anmeldemarke zu Recht die Eintragung versagt hat

OLG Köln - 4 UF 101/08

Oberlandesgericht Köln vom 28.08.2008
Inhalt
  • auf Erfolg. Das Amtsgericht hat den Antragsteller zu Recht gem. §§ 1570, 1578 BGB auf Zahlung von
  • vorhanden sind. Auch nach neuem Recht ist von einem stufenweisen, an den Kriterien von § 1570 BGB
  • hat das Amtsgericht zu Recht auf den Umstand abgestellt, dass die Antragsgegnerin 2 Schulkinder im
  • ihrer Arbeitstätigkeit zu kompensieren. Es ist allgemein anerkannt, dass neben oder nach der Erziehung
  • Amtsgericht ebenfalls zu Recht und mit zutreffender Begründung abgelehnt. 10Insbesondere wegen der Pflege

BGH - VIII ZR 128/05

Bundesgerichtshof vom 14.06.2006
Inhalt
  • Richter Ball, Wiechers, Dr. Wolst und Dr. Frellesen für Recht erkannt: Die Revision des Beklagten gegen
  • des Mietvertrages vom 7. Januar 1963 heißt es unter anderem: "(1) Die nach dem Recht über die
  • des Mietvertrages berufen. Nach dem damals geltenden Recht habe ein Vermieter steuerliche
  • Sachverständigen ermittelten ortsüblichen Vergleichsmiete von 3,99 €/m². 71. Zu Recht ist das
  • "nach dem Recht über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen" fest- gesetzt ist. Die Regelung des § 4 Abs