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Jetzt auch für den VfB Stuttgart - Dortmunder Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky mahnt den Verkauf von Fußballtickets im Internet ab
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 19.02.2019
- Inhalt
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- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht zu führen; daneben auch noch den
- von Rechtsanwaltsgebühren in Höhe „von bis zu 1.511,90 €“ zustehe, man sich aber mit der Zahlung
- wenn im Einzelfall wirklich nur privat gehandelt wird - also etwa nicht in mehreren Auktionen laufend
- Erfordernissen des Onlinehandel beschäftigt, beraten lassen.Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der IT
- zum Abschluss des Mandats. Außergerichtlich wird die IT-Kanzlei Gerth für ein faires Pauschalhonorar
OLG Brandenburg - 2 U 37/06
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 15.06.2006
- Inhalt
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- bereits das Landgericht im angefochtenen Urteil zu Recht hingewiesen hat - voraus, dass diese der
- Urteil zu Recht ausgeführt worden ist - nichts daran, dass die bei der Genehmigung und Überwachung der
- worden (vgl. BGHZ 125, 258). Der Klägerin steht jedoch kein subjektives Recht im Sinne des § 42 Abs
- Selbstverwaltungsrechts der Klägerin kommt insoweit nicht in Betracht, da in dieses Recht allein dadurch
- öffentlichen Rechts verletzter Dritter im Sinne des § 839 Abs. 1 BGB sein. Dies setzt jedoch - worauf
SozG Berlin - S 6 R 2423/07
Sozialgericht Berlin vom 17.07.2007
- Inhalt
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- die Zeit zwischen dem vollendeten 55. und 60. Lebensjahr (statt wie im geltenden Recht zu einem
- wegen voller Erwerbsminderung mit Beginn am 01. April 2006 (Zahlbetrag 200,36 Euro). In der
- verstehen sei. Diese Auslegung sei im Kontext mit § 77 Abs. 3 SGB VI sowie aus den Gesetzesmateria
- . Februar 2007 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 08. März 2007 ist rechtmäßig und verletzt die
- Zugangsfaktor um 36 Kalendermonate vermindert, wobei sie zu Recht für jeden Kalen-dermonat eine
§ 17 SeeRVertO 1986
Einstellung des Verfahrens
- Inhalt
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- auf Teilnahme an dem Verfahren festgestellt worden sind, so ist in der Bekanntmachung auf die Rechte
- die Einstellung, nachdem in dem Verfahren bereits Ansprüche und das Recht ihrer Gläubiger
- Ablauf von einem Monat seit dem Zeitpunkt, in dem der Einstellungsbeschluß unanfechtbar geworden ist
- Zeitpunkt, in dem der Einstellungsbeschluß unanfechtbar geworden ist, von mehreren Glä
- Rechte Dritter nach Absatz 5 und § 20 Abs. 3 und 4 zu berücksichtigen sind, werden nach
Schadensersatz nach unberechtigter Abmahnung
Rechtsanwältin Simone Winkler vom 21.02.2011
- Inhalt
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- anders. In seinem Urteil vom 18.08.2010 – Az. 2-6 S 19/09 – gab es dem Hotelier Recht. Dieser hatte
- rechtswidrig (vgl. BGH NJW 2005, 3141) in das Recht des Klägers am eingerichteten und ausgeübten
- Rechts- und insbesondere der Sachlage den Kläger abmahnen lassen. Mit der Rechtswidrigkeit dieses
- Nachdem ich mich vor einiger Zeit mit der Haftung von Bildungsträgern auseinandergesetzt hatte
- begeht, möchte ich heute auf ein Urteil des LG Frankfurt hinweisen. Sachverhalt Der Sachverhalt, mit dem
LSG Baden-Württemberg - L 12 AS 5297/09 ER
Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 11.12.2009
- Inhalt
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- weitergehendes Aufenthaltsrecht, wonach jeder Unions¬bürger grundsätzlich das Recht habe, sich im
- , die das Recht zum Aufenthalt in ihrem Hoheitsgebiet wahrnehmen wollten, verlangen, dass sie für sich
- . Mangels ausreichender Existenzmittel bestehe daher ein Recht eines Unionsbürgers, der sich in einer
- versagt werden, da Artikel 1 des EFA jedem Bürger eines Mitgliedsstaates mit recht¬mäßigem Aufenthalt
- Ausschlusstatbestands nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II mit europäischem Gemeinschaftsrecht (vgl. etwa: Spellbrink in
Recht am eigenen Bild: Handwerker darf zur Beweissicherung fotografiert werden
Rechtsanwalt Lars Rieck vom 19.01.2018
- Inhalt
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- . Dies stelle deshalb einen rechtswidrigen Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht dar. Sein Recht am
- Persönlichkeitsrecht bzw. das Recht am eigenen Bild des Klägers ist als äußerst niederschwellig anzusehen. Die
- , Art. 2 Abs. 1 GG handelt. Die Verletzung des Rechts am eigenen Bild kann danach nur in Ausnahmefällen
- zur Beweissicherung durch Fotos das Recht am eigenen Bild einer abgebildeten Person aus § 22
- Abmahnung im Namen eines ihm namentlich unbekannten Handwerkers. Der Handwerker meinte, sich auf den in
BGH: zur Laufzeit von Fitnessstudioverträgen und zu den Voraussetzungen einer vorzeitigen Kündigung
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 11.06.2019
- Inhalt
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- Parteien im Einzelfall festzustellen (vgl. Fuchs in Ulmer/Brandner/Hensen AGB-Recht 11. Aufl. § 307
- ; Christensen in Ulmer/Brandner/Hensen AGB-Recht 11. Aufl. Teil 2 [Sportstudioverträge] Rn. 4). Im Übrigen
- Voraussetzungen des Rechts zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags im Krankheitsfall hat der BGH in der
- ] Fitness- und Sportstudiovertrag Rn. 1; Christensen in Ulmer/Brandner/Hensen AGB-Recht 11. Aufl. Teil 2
- [Sportstudioverträge] Rn. 1; Damman in Wolf/Lindacher/Pfeiffer AGB-Recht 5. Aufl. Klauseln
BGH - VIII ZR 270/07
Bundesgerichtshof vom 23.11.2005
- Inhalt
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- Richter Dr. Achilles für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil der 12
- gesetzliches Kündigungsrecht bleibt davon unberührt." 3Ferner ist in § 3 des Vertrags zur Miete
- Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt: Das Amtsgericht sei zu Recht davon
- einseitiger Kündigungsausschluss könne nicht in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart werden. II
- zu diesem Zeitpunkt wirksam geworden, weil das Recht des Beklagten, das Mietverhältnis ordentlich
BGH - VIII ZR 12/07
Bundesgerichtshof vom 12.12.2007
- Inhalt
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- Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 7
- Tatbestand: 1Die Beklagte hatte von der Klägerin eine Wohnung in H. gemietet. Mit Schreiben vom 3
- Rechtsanwältin M. zur Betreuerin der Beklagten mit dem Aufgabenkreis „Vertretung im Rechtsleben und
- (LG Hamburg, ZMR 2007, 197) hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt: Zu Recht habe das
- Abweisung der Klage 8durch Prozessurteil nur in Betracht kommt, wenn die Sachurteilsvoraussetzungen im
BGH - 2 StR 392/13
Bundesgerichtshof vom 23.10.2013
- Inhalt
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- Ermittlungen bereits frühzeitig zu Recht angeregt habe. Abgesehen von der Eröffnungsentscheidung im
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 2 StR 392/13 vom 23. Oktober 2013 in der Strafsache
- Verteidiger, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: Die
- wegen schwerer Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer
- Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren in Auftrag gegeben worden, wäre es nicht zu den beschriebenen
BGH - III ZR 329/98
Bundesgerichtshof vom 07.04.1998
- Inhalt
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- Berufungsgericht zu Recht angenommen hat, im Widerspruch, wenn der Berechtigte einen vom
- tragen. Von Rechts wegen Tatbestand Die Beklagte ist seit dem 28. Januar 1997 aufgrund
- den der Restitution unterliegenden Gegenstand in eigene Hände zu nehmen. Er soll die Rechte und
- Vorsitzenden Richter Dr. Rinne und die Richter Streck, Schlick, Dr. Kapsa und Galke für Recht erkannt: Auf
- Landgericht hat dem Hauptantrag stattgegeben. Die Berufung der Beklagten ist erfolglos geblieben. Mit der
§ 138 TKG 2004
Vorlage- und Auskunftspflicht der Bundesnetzagentur
- Inhalt
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- , die Vorlage zu verweigern, das Recht der Bundesnetzagentur tritt, die Unterlagen als
- Unterlagen durch die Bundesnetzagentur unterrichtet hat. In diesem Verfahren ist § 100 der
- Rechts der obersten Aufsichtsbehörde nach § 99 Absatz 1 Satz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung
- Geheimhaltungsinteresse das Interesse der Beteiligten auf rechtliches Gehör auch unter Beachtung des Rechts
- oder die Erteilung von Auskünften (Vorlage von Unterlagen) durch die Bundesnetzagentur ist §
BGH - VIII ZR 155/04
Bundesgerichtshof vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Recht wirksame Vereinbarung. aa) Die in § 2 des Mietvertrags enthaltene Kündigungsfrist ist vor dem 1
- das neue Recht anzupassen (BT- Drucks. 14/6040, S. 273). Daraus ist aber nicht zu schließen, daß
- vorangehenden Ziff. 1 genannten Stichtag 30. September bezogen. 2. Zu Recht ist das Berufungsgericht der
- bestimmt ist. Für Dauerschuldverhältnisse gilt dies mit der Maßgabe, daß anstelle der in Satz 1
- sollen; es solle vermieden werden, daß auf Jahre hinaus doppeltes Recht gelte (BT-Drucks. 14/6040, S
EuGH - C-190/99
Europäischer Gerichtshof vom 08.06.2000
- Inhalt
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- innerstaatlichen irischen Recht zugegangen waren, beschloß sie, die vorliegende Klage zu erheben. In Nummer 8
- dieser Maßnahmen erfolgen müsse, auszusetzen. 11. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß im
- beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen
- erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um den in dieser Vorschrift
- Vorschriften nicht innerhalb der in diesem Artikel festgesetzten Fristen erfolgt ist. Somit ist die Klage der