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KG Berlin - 2 Verg 18/07
Kammergericht vom 12.10.2007
- Inhalt
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- Wettbewerb um Teilnahme am Verhandlungsverfahren durch Bekanntmachung im Supplement des Amtsblatts der
- und diesen allein damit begründet, dass sie am 31.08.2007 erfahren habe, dass der Zuschlag an
- Zustellung des Nachprüfungsantrags an die Antragsgegnerin angeordnet, die am 11.02.2008 zu Händen ihres an
- Antragstellerin nach dem Vorbringen ihres Verfahrensbevollmächtigten im Termin am 13.03.2008 nicht zu
- die weitere Bietergemeinschaft G. (Beigeladene zu 2.) am 09.08.2007 ein Nachprüfungsverfahren vor
OVG Berlin-Brandenburg - 2 A 13.08
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 13.03.2017
- Inhalt
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- ihrer Größe, an einem markanten Geländeeinschnitt endeten, nämlich am Ufer des Griebnitzsees. Im
- auch nicht am Planungserfordernis im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB. Die Antragsgegnerin habe bereits
- am 6. Juni 2007 beschlossenen öffentlichen Auslegungen des Bebauungsplans im Amtsblatt der
- zugänglichen Flächen am Ufer und die damit einhergehende Änderung des Geländeprofils als Annäherung an die
- erforderlich, wenn Zweifel an der öffentlichen Nutzung der Straße bestanden (vgl. OVG Frankfurt (Oder
LG Köln - Sekundäre Darlegungslast und Vortrag zum Nutzungsverhalten von Hausgenossen
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 06.09.2017
- Inhalt
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- ab und lehnte Zahlungen an die Klägerin ab. Im Oktober 2013 wurde von dem Anschluss der Beklagten
- aufgebrochen und erst am 20.05.2012 zurückgekehrt. Ihre Söhne hätten sich derweil unter der im Rubrum
- GmbH erstmals am 04.05.2012 veröffentlicht. In der Folge wurde das Computerspiel ohne Zustimmung der
- war. Die E AG erteilte der Klägerin aufgrund eines von dieser bei dem Landgericht Köln zu Az
- ) am 10.07.2012 die Auskunft (Bl. 70 f GA), dass obenstehende IP-Adressen zu den angegebenen
OLG Düsseldorf - I-1 U 38/06
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 19.06.2006
- Inhalt
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- pauschal (Rundung). Hinzu kommt, dass es im Streitfall um einen "Verschleißschaden" an der Kupplung eines
- der Beklagten gegen das am 16. Januar 2006 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts
- bzw. riefig. Es handele sich um eine "deutliche übermäßige Abnutzung im Wandler". Die Folge davon
- , AD 8 und AR 4 allgemein betroffen seien. Zur Erläuterung hat er auf die Anlage J zu seinem Gutachten
- L. darin gewesen, dass im Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs an den Kläger bereits die "Anlage zum
VG Frankfurt (Oder) - 6 K 2118/06
Verwaltungsgericht Frankfurt an der Oder vom 13.11.2006
- Inhalt
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- Quelle: Gericht: VG Frankfurt (Oder) 6. Kammer Entscheidungsdatum: 30.07.2009 Normen: § 17 Abs 3
- Gemeindevertretung der Klägerin beschloss am 13. Juli 2006 eine neue Kindertagesstätten-Gebührensatzung
- Beklagten die am 14. September 2006 beschlossene 1. Änderungssatzung zur Kindertagesstätten
- Einvernehmen könne deshalb nicht erteilt werden. 11 Hiergegen legte die Klägerin am 24. Oktober 2006
- Widerspruch ein und führte zur Begründung im Wesentlichen an: Die Versagung des Einvernehmens sei
OLG Hamm - 4 U 104/01
Oberlandesgericht Hamm vom 13.11.2001
- Inhalt
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- O 202/99 Tenor: Die Berufung der Beklagten gegen das am 11. Mai 2001 verkündete Urteil der 4
- erfolgt üblicherweise durch Teilurteil (OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 1536). In der zweiten Stufe ist
- Vervielfältigungsstücke am Wortlaut des § 101 a Abs.2 UrhG und bedarf keiner zeitlichen Begrenzung. Er setzt
- erheblich auch von der Figur "J" abhebt (vgl. BGH GRUR 1958, 500, 501 –Mecki-Igel; OLG Frankfurt GRUR
- geschützten Figur C im Sinne von § 23 Satz 1 UrhG dar. Es handelt sich dabei um eine nicht zulässige
OLG Saarbrücken - 5 U 265/03
Saarländisches Oberlandesgericht vom 29.10.2003
- Inhalt
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- Versicherungssumme von 80.000 DM an die Beklagte abtraten. Am 1.3.2001 verunglückte der Versicherungsnehmer
- . Diese Berechnungsweise verbietet sich, wenn man im Rahmen der Prüfung des Ausschlusses nach § 4 eUZB
- erhalten, zu dessen Tilgung sie am 2.4.1987 alle Rechte aus der Lebensversicherung mit einer
- 101.500 DM auf die Darlehensschuld umbuchte und den Rest mit Zinsrückständen ab dem 1.1.2001
- ; Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 1 AUB 88 Rdn. 6; vgl. auch OLG Frankfurt NVersZ 2002, 558). d
VG Münster - 3 K 3271/03
Verwaltungsgericht Münster vom 28.04.2006
- Inhalt
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- Herstellung und Verbesserung der X.------straße gehandelt habe. Hiergegen legte die Klägerin am 03
- 2003, der Klägerin zugestellt am 26. Juni 2003, wies der Beklagte den Widerspruch zurück. Er führte
- Klägerin hat am 24. Juli 2003 Klage erhoben. Sie macht nunmehr in erster Linie geltend, der Beklagte
- gewesen. Die Durchführung der Sanierung im vereinfachten Verfahren sei geschehen, um Fördermittel der
- Frankfurt/Oder, Urt. v. 30. April 1997 - 3 D 29/95 -, VwRR MO 1997, 18; Bielenberg in: Ernst/Zinkahn
OLG Karlsruhe - 1 U 261/08
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 25.05.2009
- Inhalt
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- regelmäßige Ein-Mann-Fahrbetrieb stehe nicht im Widerspruch dazu, dass Busfahrer in gefahrträchtigen
- Klägerin als Gesamtschuldner eine monatliche Schmerzensgeldrente in Höhe von 500 EUR ab 01. Mai
- 2008 vierteljährlich im Voraus jeweils zum 01. Mai 2008, zum 01. August 2008, zum November 2008 und zum
- Einzelfall tatsächlich mehr Fahrgäste an einer Haltestelle stünden, könne man dies nicht vorhersehen
- Aufmerksamkeit; und zwar nicht nur, wenn man deren schriftsätzlichen Vortrag zugrunde legte, dass an der
LG Düsseldorf - 5 O 256/05
Landgericht Düsseldorf vom 31.01.2007
- Inhalt
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- . 5Aufgrund weiterer Gespräche kam es am 17.06.1999 zu einer weiteren Beteiligung des Klägers an dem X mit
- September 1998 kam es am 23.10.1998 – nach dem Vortrag der Beklagten wie auch schon zwei bis drei
- d.A.), mit einer Beteiligungssumme von 80.000,00 DM zuzüglich 4.000,00 DM Abwicklungsgebühr am
- 23.10.1998. Der entsprechende Darlehensvertrag über 84.000,00 DM wurde am 04./10.12.1998 geschlossen
- . 6Schließlich unterzeichnete der Kläger am 21.03.2000 ein weiteres Beteiligungsangebot an dem
OLG Brandenburg - 10 UF 23/10
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 19.01.2010
- Inhalt
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- berücksichtigen folgende Zahlungen auf den Solidaritätszuschlag: 67 68 Rechnet man die am 1.2.2008
- Amtsgerichts Frankfurt (Oder) teilweise abgeändert. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für Frau I… G
- des Kindes D… G… an einer Erwerbstätigkeit gehindert war. Da das Kind am ….1.2008 geboren worden
- Selbständigkeit am 2.5.2006 nicht auf das gesamte Kalenderjahr bezieht. Im Jahr 2006 ist ferner das für
- Recht Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das am 19. Januar 2010 verkündete Urteil des
BGH - 1 ZU 46/04
Bundesgerichtshof vom 09.12.2004
- Inhalt
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- dieser Rechtsprechung im Hinblick auf die in Rechtsprechung (AGH Frankfurt NJW 2000, 1659, 1660) und
- und Dr. Frey am 6. März 2006 beschlossen: Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den
- Vorschrift im Anschluss an die sog. Zweitberufsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE
- Rechtsanwaltschaft und seit 5. Februar 1999 bei dem Landgericht B. zugelassen. Seit dem 10. Mai 1999
- Entscheidung angenommen). Man kann deshalb die Ersetzung dieses Erfordernisses durch das Erfordernis
OLG Frankfurt - 11 Verg 2/09
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 26.05.2009
- Inhalt
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- . 90 ff; OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 16.09.2003, – 11 Verg 11/03 ZfBR 2004, 292; Juris PK
- es sich in Anlehnung an den im Hauptsortiment enthaltenen Serientyp 7670 04 um einen
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt Vergabesenat Entscheidungsdatum: 26.05.2009 Normen: § 21 Nr 1 Abs 2
- : Schreinerarbeiten – Holzinnentürblätter europaweit ausgeschrieben. Bei Ende der Angebotsfrist am
- /EN 179, jedoch ohne Ausgleichslager (AGL). 9Nach erneuter Wertung im Anschluss an das erste
OLG Düsseldorf - I-2 U 51/06
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 29.11.2007
- Inhalt
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- Expressversand durchführt. Die Ware befindet sich beim Hauptzollamt F. 3 Das Klagepatent wurde am 29. Mai 1990
- der Überlassung bzw. Zurückhaltung durch das Hauptzollamt Frankfurt a.M. Flughafen angeordnet worden
- der Beklagten zu 2. gegen das am 6. April 2006 verkündete Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts
- angemeldet und seine Erteilung am 30. November 1994 veröffentlicht. Eingetragene Inhaberinnen des
- patentierte Erfindung benutzt. Auch habe sie nach Ankunft der Luftfrachtsendung am F Flughafen zu
OLG Frankfurt - 16 U 23/07
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 07.02.2008
- Inhalt
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- im Fall eine Sacheinlage die Aufgabe des Betriebs erst mit Eintragung der Kapitalerhöhung am 3. März
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 16. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 07.02.2008 Normen: § 19 Abs 2
- Hanau vom 29. Dezember 2006, Az. 1 O 653/06, abgeändert. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger
- mit Wirksamwerden der Kapitalerhöhung am 3. März 1999 entstanden. Damit sei zugleich der
- . 184 - 188 d. A.) verwiesen. 7Gegen dieses ihm am 8. Januar 2007 zugestellt Urteil hat der Kläger