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LAG Hamm - 15 Sa 1866/04
Landesarbeitsgericht Hamm vom 10.12.2004
- Inhalt
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- Mitglied der IG Metall. Sowohl im Betrieb in W4xxxxxxxx als auch im Betrieb in A1xxxx ist jeweils
- hat ihren Hauptsitz in A1xxxx und unterhält zudem einen Betrieb in W4xxxxxxxx. Der Kläger ist nicht
- als Walzer im Betrieb A1xxxx beschäftigt. Grundlage des Arbeitsverhältnisses der Parteien ist ein
- Weihnachtsgeld. Das Urteilsgeld wird im Monat des Urlaubs ausgezahlt. 7Zusammen mit dem Novemberlohn
- durch Aufhebungsvertrag beendet wird und Anlass des Aufhebungsver-trages ein Recht zur
BGH - VI ZR 112/09
Bundesgerichtshof vom 19.01.2010
- Inhalt
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- Klägers fehle. II. Die Revision des Klägers hat Erfolg. 41. Das Berufungsgericht ist im Ansatz
- Vorfinanzierung bereit gewesen wäre, behauptet diese selbst nicht. Die Revision rügt mit Recht, dass
- rügt die Revision mit Recht, dass das Berufungsgericht aufgrund 13einer fehlerhaften Rechnung eine
- Richter Zoll, die Richterin Diederichsen, den Richter Pauge und die Richterin von Pentz für Recht
- . Januar 2009 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil des Klägers entschieden worden ist
BFH - IV S 3/10
Bundesfinanzhof vom 07.05.2010
- Inhalt
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- 152, 5, BStBl II 1988, 287; vom 14. Juli 2009 VI S 10/09, Zeitschrift für Steuern und Recht 2009
- Streitwertfestsetzung ist zulässig. 6Nach § 63 Abs. 2 Satz 2 des Gerichtskostengesetzes (GKG) setzt in der
- , BStBl II 1981, 38; vom 23. Mai 2001 IV S 1/01, BFH/NV 2001, 1431). 7Im Streitfall hat die
- BUNDESFINANZHOF Beschluss vom 7.5.2010, IV S 3/10 Auffangstreitwert für Klage ohne Sachantrag
- Tatbestand 1I. Die Beschwerdeführerin und Antragstellerin (Antragstellerin) war im Streitjahr 1998
Fragen und Antworten zum Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung
Rechtsanwalt Mathias Klose vom 24.09.2013
- Inhalt
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- bereits in der Vergangenheit in seiner Höhe begrenzt. Für Privatversicherte wurde nun das Recht auf
- Schulden erlassen bekommen. Mit dem am 1. August 2013 in Kraft getretenen Gesetz zur Beseitigung sozialer
- ihre Beiträge nicht zahlen können?Mit der neuen Versicherungspflicht in der gesetzlichen
- erfolgtem Mahnverfahren jetzt in den neu geschaffenen Notlagentarif mit niedriger Prämie überführt. Damit
- Krankenkasse wird automatisch gewährt. Ein gesonderter Antrag ist nur im Ausnahmefall notwendig, etwa
§ 7 AdÜbAG
Bereiterklärung zur Adoption; Verantwortlichkeiten für ein
Adoptivpflegekind
- Inhalt
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- rechtmäßig in der Obhut der Adoptionsbewerber befand, und 2.auch dann aufzuwenden gewesen w
- Kind anzunehmen, ist gegenüber dem Jugendamt abzugeben, in dessen Bereich ein Adoptionsbewerber
- zur Zeit der Aufforderung nach § 5 Abs. 3 Satz 1 mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Die Erklä
- aufgenommene Kind betreffenden Verfahren zu beteiligen; eine wegen Gefahr im Verzug unterbliebene Beteiligung ist unverzüglich nachzuholen.
- ür den Lebensunterhalt einschließlich der Unterbringung, der Ausbildung, der Versorgung im
§ 2 BArtSchV 2005
Ausnahmen
- Inhalt
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- Exemplare der in Anlage 2 aufgeführten Arten sowie3.Edelkrebse (Astacus astacus), die rechtm
- heimischen Arten Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann im Einzelfall für die in
- äßig und zum Zweck der Hege dem Gewässer entnommen werden.Die in Satz 1 genannten
- Bundesnaturschutzgesetzes gelten nicht für Pilze der nachstehend aufgeführten Arten, soweit sie in geringen
- soweit die Erhaltung der betreffenden Arten landesweit oder in bestimmten Landesteilen nicht gefä
FG Münster - 11 K 6754/01 L
Finanzgericht Münster vom 09.05.2003
- Inhalt
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- unterliegen. 4Der Kläger ist Arbeitnehmer der O. GmbH mit Sitz in C., die ihrerseits zum finnischen O. Konzern
- ) ist rechtswidrig, da mit Beginn der Zeichnungsfrist im April 2001 (noch) kein Lohnzufluss erfolgt
- Beklagte zu Recht davon abgesehen, bereits die Gewährung der Option an den Kläger im Jahre 1999 als
- . AG, in den Jahren 1994 bis 1999 mit Zustimmung ihrer Aktionäre verschiedene Aktienoptionspläne
- Durchschnittskurs der letzten fünf Börsentage im März 2001 an der Börse in Helsinki. Das Ende der
LSG Sachsen - L 4 RA 123/01
Sächsisches Landessozialgericht vom 05.12.2001
- Inhalt
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- . Der Gesetzgeber habe bei der Überleitung der Rente aus dem Gesetz der DDR in das Recht der BRD für
- Sozialversicherungsabkommen (AbkSozSich) der DDR erloschen; ihre Fortgeltung als bundesdeutsches Recht ist
- . Tatbestand: Streitig ist die Vormerkung von in der ehemaligen Union der Sozialistischen
- Sowjetrepubliken (UdSSR) zurückgelegter Beschäftigungszeiten. Die am ... im Kreis Kiew geborene Klägerin ist
- Arbeitsbuch ab 02.07.1963 mit jeweils kurzen Unterbrechungen bis 25.04.1970 in verschiedenen
LSG Hessen - L 6 Ar 1071/97 A
Hessisches Landessozialgericht vom 06.11.1997
- Inhalt
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- . Die Antragstellerin ist zu 50 % beteiligt an der Fa. in Istanbul (einer GmbH türkischen Rechts), die
- im grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr bei Arbeitgebern mit Sitz im Ausland in der bis
- Sozialgerichts Gießen vom 8. Juli 1997 ist zu Recht ergangen. Die Antragstellerin hat keinen Anspruch
- Sitz im Ausland, sofern das Fahrzeug in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen ist) aus der
- eine zulässige Beschränkung des Rechts aus Artikel 14 GG dar. Der vom Bundessozialgericht im Urteil
OLG Dresden - 20 UF 311/09
Oberlandesgericht Dresden vom 24.06.2009
- Inhalt
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- ihrer Mutter; das ist nur sinnvoll, wenn die Klägerin aus abgetretenem Recht vorgehen will, also
- Berufung meint, sondern zutreffend. Ein Recht ist nach allgemeinen Grundsätzen verwirkt, wenn der
- gewesen wäre (vgl. §§ 303, 280 Abs. 2 ZPO), ist hier nicht ergangen; dass das Gericht im Übrigen bei
- hinweisen, damit die Parteien sich in ihrem Prozessverhalten darauf einstellen können; das ist hier
- jedoch ordnungsgemäß geschehen. 2. In der Sache ist das Amtsgericht Chemnitz unzuständig. § 642 ZPO
KG Berlin - 2 Ws 772/07
Kammergericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- /05 –; Fischer, StGB 55. Aufl., § 56 f Rn. 3). Die Anlasstat wäre im Übrigen auch nach deutschem Recht
- Vorschrift ist auch eine solche im Ausland (vgl. BGHSt 24, 62, 63; Hanack in LK, StGB 11. Aufl., § 68
- 1994, rechtskräftig seit demselben Tage, wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit
- Untergebrachte angewiesen, die zusammen mit seiner Ehefrau durchgeführte Paartherapie in der Praxis D./K
- , mit der die Strafaussetzung hätte widerrufen werden können, das Kriterium. Maßgebend ist, ob die
AG Köln - 118 C 142/06
Amtsgericht Köln vom 07.09.2006
- Inhalt
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- Rechte des Klägers und Empängers am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (vgl. nur OLG
- des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand: 1Von der
- Darstellung des Tatbestandes wird im Hinblick auf § 313 a Abs. 1 ZPO abgesehen. 2 Entscheidungsgründe
- : 3Die Klage ist zulässig, aber unbegründet. 45Dem Kläger steht ein Schadensersatzanspruch gegen den
- Beklagten unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu. 6Zwar liegt in der unverlangt eingesandten
§ 2 ÜblG 6
Sonderregelungen
- Inhalt
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- Überleitung des Bundesrechts im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen in Berlin
- (BGBl. I S. 2441) geändert worden ist, treten in Berlin (West) mit folgenden Maßgaben in Kraft
- Rechts mit der Wahrnehmung der Flugsicherungsaufgaben betraut, gilt Satz 1 für diese Stelle
- Bekanntmachung vom 14. Februar 1990 (BGBl. I S. 229) tritt in Berlin (West) mit der Maßgabe in Kraft, da
- 29. November 1977 (GVBl. S. 2290) geändert worden ist, im erweiterten Katastrophenschutz
LAG Rheinland-Pfalz - 5 Sa 269/09
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 07.09.2009
- Inhalt
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- . 1, 2 ArbGG statthaft. Die Berufung ist auch gem. §§ 64 Abs. 6, 66 Abs. 1 ArbGG in Verbindung mit
- Berufung hat jedoch in der Sache keinen Erfolg. Denn das Arbeitsgericht ist sowohl im Ergebnis als auch
- letztlich in der Begründung zu Recht davon ausgegangen, dass der Kläger vom Beklagten die Leistung von
- in diesem Zusammenhang lediglich dann eine objektive Pflichtverletzung zu Recht vorhalten, wenn
- in die Verbrennung gefahren. Nach der Technischen Anweisung Siedlungsabfall (TASi) ist die endgültige
BVerwG - 20 F 7.12
Bundesverwaltungsgericht vom 05.04.2013
- Inhalt
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- Beigeladenen zu 2 vom 24. Oktober 2011 ist auch insoweit rechtswidrig, als sie sich auf alle im zweiten Block
- ) Einsicht in Unterlagen der beklagten Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die im Rahmen der
- sich zu Recht auf den Weigerungsgrund nach § 3 Nr. 4 IFG i.V.m. § 9 KWG berufen könne. Diese
- Interesse der Klägerin an Gewährung effektiven Rechtsschutzes werde hinreichend im in-camera-Verfahren
- Beschwerdeverfahren noch streitgegenständlich sind, zum überwiegenden Teil zu Recht nach § 99 Abs. 1