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BGH - V ZR 10/12
Bundesgerichtshof vom 07.06.2013
- Inhalt
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- , 1041, 1042). Danach ist § 308 Nr. 1 BGB erst recht auf Klauseln anzuwenden, die keine Frist für die
- Richter Dr. Kazele für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 14. Zivilsenats
- Kaufvertrag ist mit der Beurkundung der Annahmeerklärung der Beklagten nach § 152 Satz 1 BGB nur dann
- des § 308 Nr. 1 Halbs. 1 BGB nicht stand. Nach dieser Vorschrift ist eine Bestimmung in Allgemeinen
- Erklärungen über die Fortgeltung von Vertragsangeboten anzuwenden, mit denen sich der Verwender über den in
LSG Bayern - L 14 RJ 642/00
Bayerisches Landessozialgericht vom 19.04.2001
- Inhalt
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- - SGG -) ist zulässig, erweist sich aber nicht als begründet. Zu Recht hat das Erstgericht die Klage
- im erstinstanzlichen Verfahren bereits gewürdigt worden. Es ist in der von Dr.Pf ... erhobenen
- Kläger - wie das Erstgericht zu Recht festgestellt hat - nicht berufsoder erwerbsunfähig. Der Kläger ist
- mit Hilfsarbeiten in der keramischen Industrie versicherungspflichtig beschäftigt. In seiner Heimat
- für möglich. Die Beklagte wies den Widerspruch mit Widerspruchsbescheid vom 18.11.1998 zurück. Im
BAG - 5 AZR 294/12
Bundesarbeitsgericht vom 13.03.2013
- Inhalt
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- Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, sind ausgeschlossen
- die in 1. genannten Tarifverträge eine abweichende Regelung enthalten.“ 4 Eine von der Beklagten im
- dem Kläger unter dem 17. Juni 2011 folgende Auskunft: „Herr B ist im Wege der
- worden. 9 Das Arbeitsgericht hat der Klage - soweit sie in die Revisionsinstanz gelangt ist
- gehalten, Ausschlussfristen einzuhalten (II.). In welcher Höhe dem Kläger Differenzvergütung über den vom
LSG Berlin-Brandenburg - L 3 R 1282/07
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 20.12.2000
- Inhalt
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- 2007 war die Klägerin zuletzt als Angestellte im Pflegedienst in die Vergütungsgruppe Kr IV mit
- ab dem 01. Januar 2001 geltenden Recht. 27 Gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 SGB VI in der ab 01
- . Sie ist im Jahr 2006 insgesamt nur dreimal bei Herrn M in der Sprechstunde erschienen, wobei zwischen
- . Die Klägerin ist daher in den Bereich der „Angelernten“ im unteren Bereich (Ausbildung von drei bis
- , Schlafstörungen, Bluthochdruck und Sehminderung rechts leidet. In dem aktuellen orthopädischen Gutachten
LSG Sachsen - L 6 KN 18/99 U
Sächsisches Landessozialgericht vom 01.02.2001
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- den Fingergrundgelenken III rechts sowie II bis IV links. 4. Lokales zervikales vertebragenes
- Einwände der Beklagten nicht durch. Insbesondere reicht es nicht aus, im Rahmen der Minderung der
- U) im Vergleich vom 11.09.1996 für erledigt erklärt hatte. In diesem Vergleich hatte sich die
- ..., Oberarzt im Klinikum Hof. Dr. P ... bejahte eine Quasi-Berufskrankheit mit einer Minderung der
- Veränderungen im Sinne einer Arthrosis deformans auszugehen sei. Das SG hat daraufhin mit Urteil vom
OVG Rheinland-Pfalz - 12 A 10797/04.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 26.08.2004
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- Recht, insbesondere mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, im Einklang. Es ist
- Auslegungsergebnis steht mit höher- rangigem Recht im Einklang (3.); die Anrechnung führt zum völligen Ausschluss des
- im Zivilrecht oder im öffentlichen Recht wurzelt. Bereits zu dem gleich lautenden Begriff in der
- . Invaliditätsversicherungen ist jedenfalls in dem im Widerspruchsbescheid bezeichneten Umfang eine Leistung „für den gleichen
- Bocklet ehrenamtlicher Richter Tierzuchttechniker Dörrenberg für Recht erkannt: Die Berufung des Klägers
OVG Rheinland-Pfalz - 6 A 11163/08.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 07.07.2009
- Inhalt
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- Im Namen des Volkes In dem Verwaltungsrechtsstreit … - Kläger und Berufungsbeklagter
- Elektroinstallationsmeister Benzmüller ehrenamtliche Richterin Hausfrau Büchler für Recht erkannt: Die Berufung der
- Gefälle von Norden nach Süden auf. Im Süden hat das Grundstück eine gemeinsame Grenze mit dem unterhalb
- landwirtschaftlich genutzten Gebäudes zu einem Einfamilienwohnhaus mit Garage ist mit der
- nicht erforderlich sei. Schon bisher habe eine ordnungsgemäße Oberflächenentwässerung in die im Eigentum
LSG Niedersachsen-Bremen - L 9 VS 8/98
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 20.10.2000
- Inhalt
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- . unter dem 1. August 1991 im WDB-Verfahren gegebenen Auskunft zu Recht dargelegt, derart schwere
- SVG in Verbindung mit § 31 Abs. 1 und 2 BVG ist dies nämlich nur der Fall, wenn eine MdE von
- rechte Ferse nach G-Marsch"). Hierzu weist Medizinaldirektorin M. in ihren Stellungnahmen für das
- Überlebensausbildung See in Sardinien und im Februar 1983 an einer Überlebensausbildung Land in Altenstadt
- er in verschiedenen Standorten und Funktionen eingesetzt. Im wesentlichen war er in Wittmund als
LSG Bayern - L 12 KA 11/03
Bayerisches Landessozialgericht vom 10.05.2006
- Inhalt
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- die in der Praxis tätigen Ärzte entfallenden Prozentzahlen erfolgt. II. Im Übrigen werden die
- Recht aufgehoben, die sodann durch Schätzung zu ermittelnden zustehenden Honorarbeträge nunmehr im
- verletzt die im Verkehr erforderlich Sorgfalt in hohem Maße und ist daher ebenfalls als grob fahrlässig
- Recht in vollem Umfang abgesetzt werden durfte und ob es zulässig war, dessen Umfang entsprechend
- den im Quartal 1/96 vorgenommenen Kennzeichnungen auch in den hier im Streit stehenden Quartalen mit
VGH Baden-Württemberg - 2 S 2725/09
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 15.03.2010
- Inhalt
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- WVS sei mit höherrangigem Recht vereinbart. § 13 Abs. 1 KAG regele nicht, von wem die Gemeinde für
- zu Recht nicht gefolgt (unten 1). Der angefochtene Bescheid ist auch nicht deshalb rechtswidrig
- rechtfertigen vermag. Unter den im vorliegenden Fall gegebenen Umständen ist diese Frage in dem zuletzt
- Beklagte hat den Kläger danach zu Recht für die Bezahlung der Gebühren in Anspruch genommen (unten b). 30
- Recht für die Bezahlung der Gebühren in Anspruch genommen, da der Kläger es versäumt hat, der
BSG - S 17 KA 395/01
Bundessozialgericht vom 29.08.2007
- Inhalt
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- ist in § 6 Abs 3 j) HVV bestimmt, dass die Notfallleistungen durch Krankenhäuser mit einem Punktwert
- Quartal I/2001 zu, in dem ihre Leistungen mit einem Punktwert von 90 % des Punktwertes der Ärzte im
- könne und müsse über die Vereinbarkeit des § 14 HVV (neu) mit höherrangigem Recht entscheiden. Das
- höherrangigem Recht kompatible Lösung darstellt, in diesem Verfahren nicht ergehen. Die Beklagte hat die
- Auffassung der Klägerin, dass sich - ungeachtet der Frage, ob § 14 Satz 1 HVV mit höherrangigem Recht
LSG Bayern - L 4 KR 93/03
Bayerisches Landessozialgericht vom 22.06.2006
- Inhalt
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- das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als
- vielmehr zu Recht festgestellt, dass R. G. im genannten Zeitraum aufgrund seiner Tätigkeit als Hauswart
- B. (20 Mietparteien) als Hauswart tätig; er wohnte selbst in diesem Haus zur Miete mit einem
- 25.08.2000 Widerspruch ein. Die Beklagte wies mit Widerspruchsbescheid vom 30.11.2000, auch im
- fälligen Beiträge im Rahmen einer Stundungsvereinbarung derzeit in monatlichen Beträgen von 500,00 DM
SozG Frankfurt am Main - S 47 AS 349/06
Sozialgericht Frankfurt am Main vom 21.03.2007
- Inhalt
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- geführt wird. II. Die Klage ist mit diesem Gegenstand als kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage
- unstreitig keine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des § 7 Abs. 3 SGB II. Auch ist die Kammer auf Grund
- halten. Sozialhilferechtlich bzw. nach dem Recht der Grundsicherung für Arbeitssuchende ist er gerade
- dass sich ein Betrag von 9,46 Euro ergibt, der auf 9 Euro abzurunden ist. IV. Im Ergebnis war der
- Vorschrift, die den Unterhaltsberechtigten davor schützt, die mit einem Unterhalts(rechts)streit
Anlage II Kap II B III EinigVtr
Anlage II Kapitel II
Sachgebiet B - Verwaltung
Abschnitt III
- Inhalt
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- Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Maßgaben in Kraft
- folgenden Maßgaben:a)Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1
- des Grundgesetzes ist. b)Nach § 6 Abs. 3 Satz 1 darf eine Genehmigung nur unter den in §
- Verfahren bei Freiheitsentziehungen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 316-1, verö
- ;nder im Sinne dieser Verordnung ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des
Geschwindigkeitsüberschreitung auf Autobahnen - ProViDa2000
Rechtsanwalt Thomas Brunow vom 27.01.2011
- Inhalt
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- Anlage) ist links oben die geeichte zurückgelegte Strecke in Metern angegeben. Oben rechts befindet
- Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte. Rechtsanwalt Brunow ist Vertrauensanwalt des Volkswagen – Audi
- darstellt. Unten rechts erkennt man die momentan gefahrene Geschwindigkeit Der auf dem
- Geschwindigkeitsmessung ProViDa 2000 Geschwindigkeitsüberschreitung auf Autobahnen ist
- ProViDa 2000 wird dabei in Einsatzfahrzeugen der Polizei zur Geschwindigkeitsmessung häufig verwendet