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LAG Berlin-Brandenburg - 10 Sa 2193/09
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg vom 13.03.2017
- Inhalt
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- IT habe ständig in der Kritik gestanden. Dem Landrat habe es nicht gefallen, dass die Klägerin sich
- Vergütungsgruppe II. Im ersten Fall sei eine Überleitung in E 14 TVöD, im zweiten Fall nur in E 12 TVöD
- Zivilprozessordnung (ZPO) eingelegt und begründet worden. II. 61 Im Ergebnis ist jedoch hinsichtlich
- , ist die Widerklage auch im Umfang der Erweiterung in der Berufungsinstanz erfolglos. 95 Das
- Regelung vereinbart. Die Zuwendung nach altem Recht war aber nicht im Vergütungstarifvertrag, sondern im
Eine JVA ist kein Haushalt
Thorsten Blaufelder vom 04.09.2013
- Inhalt
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- Mütter im Gefängnis haben keinen Anspruch auf Elterngeld. Auch in einer Mutter-Kind-Einrichtung des
- selbst verfügen konnte „reicht zur Begründung eines eigenen Haushalts nicht aus“, erklärten die Kasseler Richter. Bildnachweis: © GaToR-GFX – Fotolia.com
- , 04.09.2013, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (AZ: B 10 EG 4/12 R). Die heute 33-jährige
- Klägerin hatte 2007 in der württembergischen Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd ihr drittes Kind
- geboren. Die älteren Geschwister lebten bei den Großeltern. Ihr neues Baby wollte die Mutter aber in einer
BGH - 2 StR 567/06
Bundesgerichtshof vom 17.01.2007
- Inhalt
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- Angeklagte die Verletzung materiellen Rechts. Der Senat hat mit Zustimmung des Generalbundesanwalts den
- wird der Vorwurf des tateinheitlichen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht
- unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig ist. 3. Die weitergehende
- geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu
- Vorwurf 2des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge von der
§ 48 BörsZulV
Zulassungsantrag
- Inhalt
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- ;ber den Inhabern der in der Sammelurkunde verbrieften Rechte verpflichtet ist, auf Verlangen
- (1) Der Zulassungsantrag ist schriftlich zu stellen. Er muß Firma und Sitz der Antragsteller
- , Art und Betrag der zuzulassenden Wertpapiere angeben. Ferner ist anzugeben, ob ein gleichartiger
- Antrag zuvor oder gleichzeitig an einer anderen inländischen Börse oder in einem anderen
- Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über
§ 10 SpTrUG
Wirkungen der Eintragung
- Inhalt
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- ührt.(3) Ist bei einer Aufspaltung ein Gegenstand im Spaltungsplan keiner der neuen
- mehrere Gesellschaften nicht möglich, so ist sein Gegenwert in dem bezeichneten Verhältnis
- zu verteilen. Ist eine Verbindlichkeit im Spaltungsplan keiner der neuen Gesellschaften zugewiesen
- Spaltungsplan vorgesehenen Aufteilung Gesellschafter oder Aktionäre der neuen Gesellschaften. Rechte
- (1) Die Eintragung der Spaltung in das Handelsregister des Sitzes der übertragenden
BGH - V ZR 223/02
Bundesgerichtshof vom 09.12.2002
- Inhalt
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- nicht außerstande ist, einen zur Wahrnehmung seiner Rechte bereiten Rechtsanwalt zu finden. Der
- " daran scheitert, daß der Beklagte den gesetzlichen Vorschuß (§ 17 BRAGO) verweigert, ist er nicht im
- ), macht der Beklagte nicht geltend. Im übrigen ist die beabsichtigte Rechtsverfolgung auch aussichtslos. Wenzel Tropf Krüger Lemke Gaier
- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 223/02 vom 9. Dezember 2002 in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat
- Bundesgerichtshof des Auftrags "vielfach" mit der Aufstellung unberechtigter Forderungen. Sie
Datenschutz-Aufsichtsbehörden fordern Nachbesserung bei Entwurf zu EU-Datenschutz-Grundverordnung
Dr. Sebastian Kraska vom 28.08.2015
- Inhalt
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- und der Länder ist es von außerordentlicher Bedeutung, dass die Datenschutz-Grundverordnung im
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- Rechte der Betroffenen dürfen nicht eingeschränkt werden! Die Profilbildung muss wirksam begrenzt
- wesentliche Nachbesserungen des derzeit verhandelten Entwurfs zur EU-Datenschutz-Grundverordnung. In der
- mit dem Trilog zwischen Europäischem Parlament, Rat der Europäischen Union und Europäischer Kommission
Mehrwertsteuerhinweis in AGB des eBay-Verkäufers
Rechtsanwalt Ingo Driftmeyer vom 20.12.2012
- Inhalt
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- Verkäufers für ein Handy enthielt nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Verkaufspreis die
- PAngV sind Preise im Fernabsatz mit dem ausdrücklichen Hinweis anzugeben, dass die Umsatzsteuer
- -Hinweis zwar nicht unbedingt in unmittelbarer Nähe zum Preis erfolgen. Ausreichend ist danach auch, wenn
- überprüfen. Auch ein Hinweis im Angebotstext „Sie erhalten eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwerteuer
- “ reicht keinesfalls aus.Im Zweifelsfall muss damit gerechnet werden, dass der abmahnende Händler des hier
SozG Leipzig - S 8 KR 608/04 ER
Sozialgericht Leipzig vom 22.11.2004
- Inhalt
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- Wirkung ihres Widerspruchs" beantragt, ist der An-trag unstatthaft. Denn im Hauptsacheverfahren wäre
- werden, was als Vorgriff auf den im Hauptsachever-fahren geltend zu machenden Anspruch anzusehen ist
- wegen Motivirrtums ist damit nicht möglich. Im Übrigen war die Ast auch nach eigenen Angaben über
- kurzfristige Unterbrechungen im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses erneut "wiederaufleben" (in diesem
- , dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung eines Rechts des Ast
LAG Rheinland-Pfalz - 8 Sa 762/09
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 14.04.2010
- Inhalt
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- Rechtsmittel hat in der Sache zum Teil Erfolg. II. Die Klage ist begründet, soweit der Kläger die
- war. Die Beklagte macht diesbezüglich mit Recht geltend, dass das MHD ein wesentliches Kaufkriterium
- diesem Zusammenhang auch mit Recht geltend, dass ihr, falls die Vorgehensweise des Klägers an die
- Abmahnung bedurfte. Der schwere Pflichtenverstoß des Klägers ist daher erst recht geeignet, den Ausspruch
- Beklagten vom 30.4.2009 aufgelöst worden ist. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Kläger hat 4/7
VG Düsseldorf - 2 L 497/03
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 11.04.2003
- Inhalt
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- § 123 Abs. 3 VwGO in Verbindung mit §§ 920 Abs. 2, 294 ZPO das Bestehen eines zu sichernden Rechts
- besser qualifiziert, so ist er zu befördern. Im Übrigen ist die Entscheidung in das pflichtgemäße
- Eilantrag mit dem dem vorstehenden Entscheidungssatz entsprechenden Antrag ist zulässig und
- zumindest offen erscheinen und davon auszugehen ist, dass der Antragsteller im Falle des für ihn
- auf Übertragung eines Beförderungsamtes. Er hat aber ein Recht darauf, dass der Dienstherr bzw. der
LAG Düsseldorf - 8 Sa 784/08
Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 23.09.2008
- Inhalt
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- Recht gebe es keine Zweckbestimmung, die die Tätigkeit der Klägerin in ihrem Dezernat als nur
- Rechtsfragen - insbesondere im Zusammenhang mit der haushaltsrechtlichen Zulässigkeit der in Rede
- Öffentlichen Rechts gar nicht in der Lage war, Befristungen auf einen von ihr selbst aufgestellten, vom
- bewilligt worden ist und anschließend fortfallen soll. In diesen Fällen ist regelmäßig davon auszugehen
- mit dem Bundesverwaltungsamt einen Abschlussbericht zur Frage der künftigen Personalbemessung in der
VG Minden - 11 L 7/04
Verwaltungsgericht Minden vom 06.01.2004
- Inhalt
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- . stellt sich in der Abwägung mit dem Recht auf freie Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1 GG) und des Rechts am
- 27.05.2003 - 11 L 548/03 -; LT- Drucks. 13/1525, S. 13 - Allg. Begr. zu Art. 1. 15Davon ist in diesem Fall
- Rechtsbehelfsbelehrung in der Verfügung vom 03.01.2004 hervor. Ein Widerspruch ist bisher nach Auskunft des
- nach den Erfolgsaussichten in der Hauptsache. Die polizeiliche Verfügung ist offensichtlich rechtmäßig
- Gefahr im Sinne von § 34a Abs. 1 Satz 1 PolG NRW ausging und weiterhin ausgeht. Dabei ist zu
OLG Celle - 16 U 141/03
Oberlandesgericht Celle vom 17.02.2004
- Inhalt
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- Restwerklohns verhindert hat. Der Auftraggeber, der mit der Mängelbeseitigung in Annahmeverzug geraten ist
- Fußbodenheizung in der Galerie im Erdgeschoss auch unwahr ist, weil dieser Mangel, wie ausgeführt, eben nicht
- : Bürgerliches Recht Normen: BGB § 320 ff, BGB n. F. § 641 Abs. 3, BGB § 242 Leitsatz: Gerät der
- Auftraggeber mit der Annahme der Mängelbeseitigung in Verzug, darf er gleichwohl - gemäß der bisherigen
- Vorsitzenden Richter ####### und die Richter ####### und ####### für Recht erkannt: 1. Die Berufung
LAG Hamm - 11 Sa 2116/05
Landesarbeitsgericht Hamm vom 13.07.2006
- Inhalt
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- befristete Rechtsmittel ist nicht eingelegt worden. II. Die insgesamt zulässige Klage ist mit allen Anträgen
- Zahlung erhoben. Die Klage ist dem beklagten L1xx am 24.11.2004 zugestellt worden. Mit Schriftsatz vom
- Arbeitsgericht hat den Klageanträgen mit Urteil vom 11.10.2005 in vollem Umfang entsprochen. Da der
- eine Lehrkraft für besondere Aufgaben nur entweder im Beamtenverhältnis oder in einem
- und zulässig gemäß § 64 Abs.1, 2 ArbGG. Die Berufung ist in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt